Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen
Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…
DNA-Gutachten überführte 38-Jährigen
Im Frühsommer 2024 hatte die heute 13-Jährige ein Baby bekommen. Die Schwangerschaft sei auf den sexuellen Missbrauch zurückzuführen, befanden die Richter. Ein DNA-Gutachten, das die Siegener Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte, bestätigte eindeutig: Der Angeklagte ist der Vater des Kindes. Das war laut Gericht der Hauptgrund für die Verurteilung.Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein
Das damals elfjährige Mädchen hatte ausgesagt, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein und sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert zu haben. Dies wurde jedoch von zwei Sachverständigen nahezu ausgeschlossen. Drei Jahre lang soll der heute 38-Jährige seine Stieftochter missbraucht haben. In dieser Zeit hatte er ihre Mutter geheiratet.
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/prozess-missbrauch-siegen-urteil-100.html



Die Menschen die Fürsprecher für genau dieses Sexualstraftrecht sind und damit gegenüber sexuelle einvernehmliche Handlungen zwischen minderjährige unter 14 und volljährige intollerant sind haben wirklich ein Brett vor dem kopf . Sie schützen damit nicht die kinder sondern schützen damit Menschen die Tatsächliche sexuelle Gewalt „kindern“ Ausführen. Warum ich das sage kann sich jeder Freigeist und normal denkender Mensch denken . Die uneinvernehmlichen taten steigen damit an und werden den einvernehmlichen Taten in die schuhe geschoben oder verdreht dass die einvernehmlichen taten an alles Schuld sein. Man schütz nicht damit kinder sondern man schadet sie . Wäre solcher freiwillige sex nicht verboten und solche Liebesbeziehung müssten dadurch nicht heimlich ausgeführt werden, dann könnte jede Person ,sogar jeder intollerante sich davon überzeugen ob das minderjährige kind unter 14 ( eigentlich teenager) diese Handlungen wollte oder nicht .Dadurch ist die Möglichkeit ausgehebelt dass Gegenteil zu beweisen und es herrscht ein unfairer kampf ohne Waffengleichheit. Menschen mit einer Haltung für so vermeintlichen Kinderschutz einzutreten haben einen extremen Geltungstrieb. Es wird aber immer gesagt dass die Pädophile ihre düsteren Fantasie sich damit schönreden ,wegen ein Hirngespinst von einer einvernehmlikeit . Doch dies hat nichts mit kinder beschützen zu tuhen sondern eine absolute Taubheit nur den einseitigen Fokus auf das unerwünschte zu richten imdem man sein eigenes Unvermögen auf dem Pädophilen projiziert .Das Ergebnis ist dass wir deshalb mit so einer Sichtweise es mit Menschenrechtsverletzungen durch einknastungen zu tuhen haben . KLassisches Beispiel:in Publikationen von Gerichtlichen verhandlungen werden aussagen immer so dargestellt als wenn der Täter die Aussage getätigt hat , dass das Kind ihn angebettelt hätte ihn sexuelle schmerzen zu zufügen. . Wie grotesk ist es ,als wenn der Gebranntmarkte auf der Anklagebank so dumm wäre zu glauben mit so einer Überzeugung grünes licht zu bekommen .Die Ansicht eines Pädophilen wird dadurch systematisch als Dumm dargestellt und mit ähnlichen verblödeten Darstellungen. . Es wird daher eigentlich nicht so benannt dass kinder unter 14 nicht fähig seien ihren eigenen willen für sexuelle Handlungen einzuschätzen,sondern es heißt viel eher : Kinder unter 14 wollen überhaupt kein sex und jeder wille dazu würde nicht aus dem kind ( eigentlich Teenager) selbst entspringen sondern ihr wille wurde vom Erwachsenen manipuliert. Ein Dogma welches mit geheuchelte emotionenalisierung spielt lässt sich nicht abstreiten und lässt Gegenargumente zu . Der freie wille der kinder wird damit abgesprochen und die Kinderschützer oder die intollerante Masse benutzen es als Selbstermächtigung wo der wütende Lynchmobb dazu beträgt indem er für ein abschnitt eines Strafgesetzbuches eintritt welches vermeintliche Opfer zu opfern erklärt und zu verdanken ist dass damit das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt wird ..
Schöne Grüße kenny von den Berg
Einvernehmlich mit einem 11 jährigen Kind???
Hier endet meine Toleranzgrenze
Ein erwachsener Mann sollte verantwortlich umgehen und das unterbinden
Ich würde niemals einer 11 jährigen das antun
Sorry,hier soll man nichts schönreden was sehr übel ist
K13online Anmerkungen
Laut den Berichterstattungen in den Mainstream-Medien war das Mädchen in ihren Stiefvater verliebt und wollte ein Kind von Ihm, welches das Mädchen auch bekommen hat. In der Schwangerschaft fiel dies auf und es wurde von Dritter Seite Anzeige erstattet. Das Mädchen selbst hatte also keine Anzeige erstattet und auch niemanden etwas davon erzählt.
Weil das Mädchen wußte, dass der Geschlechtsverkehr für den Stiefvater strafbar ist, hat SIE sich etwas einfallen lassen: Sie sagte vor der Polizei und Gericht aus, dass sie sich selbst den Sperma aus einem Kondom selbst eingeführt hat. Diese „Schutzbehauptung“ hat das Gericht allerdings nicht geglaubt – und scheint auch nicht besonders überzeugend zu sein.
Was wirklich geschehen ist, dass wissen nur die Beiden – niemand sonst war LIVE dabei gewesen. Glaubt man den Medien, dann gab es keine sexuelle Gewalt an dem Mädchen. Allerdings muss sich der Stiefvater aus K13-Sicht vorwerfen lassen, dass ER offenbar kein Kondom zur Verhütung verwendet hat. Er hätte wissen müssen, dass das Mädchen in diesem jungen Alter noch kein eigenes Kind bekommen sollte. Vielleicht hat er aber auch angenommen, dass das Mädchen noch keine Kinder bekommen kann. Dies kann man aus den Medien nicht genau entnehmen. Klar scheint aber zu sein: Wenn der Stiefvater ein Kondom verwendet hätte, dann hätte niemand von dieser sexuellen Beziehung erfahren und allen Beteiligten wäre der Prozess erspart geblieben: Wo kein Kläger – da kein Richter!