In den letzten 20 Jahren gab es schon in allen Parteien(CDU, CSU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD etc.) Verfahren wegen Kinderporno: Dabei fehlen solche außerparlamentarischen Aktivisten, um Reformen im Sexualstrafrecht voranzubringen
Die Staatsanwaltschaft in Gera hat beim Amtsgericht Stadtroda einen Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten Markus Gleichmann wegen Kinderpornos beantragt. Im August 2024 trat kurzfristig der Justizausschuss des Thüringer Landtags zusammen. Es ging um die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten(siehe K13-News). Trotz Verdacht auf Kinderpornos konnte Gleichmann bei der Landtagswahl 12,9 % der Stimmen erreichen. Demnach hatten sich 3.202 Wähler/Innen nicht von diesem Verdacht beeindrucken lassen. Und DAS war auch gut so, denn man darf keinen Menschen nur auf diese Deliktsart reduzieren, sondern muss auch die politischen Leistungen mit einschließen. Schon damals hatte sich K13online auf Wilhelm Busch bezogen: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert.“ Das Amtsgericht in Stadtrode wird nun darüber entscheiden, einen Strafbefehl zu erlassen oder eben nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wenn Gleichmann einen Strafbefehl akzeptieren sollte, wird es keine öffentliche Gerichtsverhandlung geben. Damit würde es auch keine Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung geben, sodass die Öffentlichkeit darüber nicht informiert & die Mainstream-Medien darüber nicht berichten können. Gleichmann hat sich inzwischen völlig aus der Politik & Öffentlichkeit zurückgezogen. Dennoch bleiben Ihm die politischen Erfahrungen bei den LINKEN erhalten. In den letzten 20 Jahren gab es schon in allen Parteien(CDU, CSU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD etc.) Verfahren wegen Kinderpornos. Mit Stand von heute hat sich noch kein Ex-Politiker dazu entschlossen, zum politischen Aktivismus im Sinne von K13online zu wechseln. Dabei fehlen solche außerparlamentarischen Aktivisten, um Reformen im Sexualstrafrecht voranzubringen….
Ermittlungen sind beendet
Während der Ermittlungen wechselte das Verfahren von der Erfurter Staatsanwaltschaft, örtlich zuständig für den Landtag, nach Gera, zuständig für das Abgeordnetenbüro.Jetzt sind die Ermittlungen beendet, und die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl beantragt, über den das Amtsgericht Stadtroda entscheiden muss. Wird der Strafbefehl erlassen, und der Betroffene akzeptiert ihn, bleibt ihm ein öffentlicher Prozess erspart. Das Gericht kann aber auch einen Verhandlungstermin festsetzen. Zum Prozess würde es auch kommen, wenn der Strafbefehl erlassen wird, der Betroffene aber Einspruch einlegt.
Strafbefehlsverfahren sind absolut üblich. Sie werden immer dann gewählt, wenn die Beweislage eindeutig, die Chance, dass der Betroffene die Strafe auch akzeptiert, hoch, und die Strafe nicht höher als ein Jahr auf Bewährung ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Markus_Gleichmann
Landtagswahlen 2024 in Sachsen und Thüringen: Rechtspopulismus & Rechtsextremismus auf dem Vormarsch



Zitate
„Nach FOCUS-online-Recherchen fanden Ermittler bei dem Politiker Markus Gleichmann mehr als 3900 Kinder- und Jugendporno-Dateien. Die Staatsanwaltschaft Gera (Thüringen) hat deswegen einen Strafbefehl über neun Monate Haft auf Bewährung gegen Gleichmann beantragt…“
https://www.focus.de/panorama/linken-politiker-im-kinderporno-sumpf-3900-dateien-auf-pc_0f915248-0c9a-4a81-9b3b-2f05170b764e.html
Jemand der blauäugig Kipo zieht, der weiß nicht,
– dass es Aktivisten gibt
– dass es Supportmöglichkeiten gibt
– dass sein Verhalten ethisch argumentierbar sein kein
und er hat auch in Folge keine Energie sich um derartige Fragestellungen zu kümmern.
Geschweige denn, dass überhaupt die Sinnhaftigkeit des Aktivismus gesehen wird. Der ist ja auch schon umstritten.