Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 30 Juni 2026 ]

An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt: Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hatte im Februar 2025 einen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts in Karlsruhe verwiesen. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte damals bei der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Familienvater bei dem Sexualkontakt mit seiner 6-jährigen Tochter keine sexuelle Gewalt angewandt hat. Dennoch verhängte Schick die SV, die nun vom BGH einkassiert wurde. Auch K13online vertritt die Rechtsauffassung, das die Voraussetzungen für eine SV nicht vorliegen. Der Sachverhalt wurde vom BGH nicht gerügt, weil der Familienvater ein Geständnis abgelegt hatte. K13online war damals als Prozessbeobachter LIVE dabei und hatte in mehreren News berichtet. An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt. Der größte Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Ein solches Spektakel hatte es in Pforzheim noch nicht gegeben. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen Demo-Teilnehmer eingeleitet, die in den sozialen Medien auf kriminelle Weise gegen den Familenvater namentlich gehetzt hatten. Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden. Die Pressesprecherin hat auf Anfrage die Folgetermine mitgeteilt: 3. + 9. + 10. Juli und 3. + 5. August 2026. Als Prozessbeobachter werden wir wieder LIVE dabei sein und berichten….

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wieso jetzt neu verhandelt wird
In der Sache an sich gibt es keine Zweifel: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Taten begangen hat. Gestanden hat der Pforzheimer ebenfalls. „Die Feststellungen zur Sache sind rechtskräftig“, sagt Staatsanwältin Liane Heide. „Aber die Rechtsfolgen und das Strafmaß sind strittig.“

Denn nach Einschätzung des BGH wurden die Aufklärungsbemühungen des Mannes im Urteil des Amtsgerichts nicht ausreichend bedacht. Deshalb wird das Urteil aufgehoben, es wird neu verhandelt – und das Strafmaß könnte gemildert werden.

Ob das der Fall sein wird, werden die nächsten Verhandlungstage zeigen. Insgesamt sind sechs Termine angesetzt, der nächste ist am 3. Juli.

https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/pforzheimer-missbrauchsprozess-neu-aufgerollt-was-sich-der-angeklagte-vater-erhofft

 

 

 

 

 

 

 


Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

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1 Kommentar zu “Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben”

  1. Sehr geehrter Herr Gieseking,

    die weiteren Termine finden wie folgt statt: 03.07., 09.07., 10.07., 03.08. und 05.08. jeweils um 9 Uhr am Landgericht in Karlsruhe. Wann gegebenenfalls die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, steht noch nicht fest.

    Über etwaige Ermittlungsverfahren gegen Demo-Teilnehmer habe ich keine Kenntnis. Insofern müssten Sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden.

    Auch über aktuelle Demo-Anmeldungen ist mir nichts bekannt.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxxx xxxxxxx
    Richterin am Landgericht
    Pressesprecherin

    Landgericht Karlsruhe
    Hans-Thoma-Straße 7
    76133 Karlsruhe

    —————————————————————————

    Von: [email protected]
    Gesendet: Dienstag, 30. Juni 2026 08:00
    An: Landgericht Karlsruhe (Pressestelle) Betreff: EXTERN: Anfrage Gerichtstermine zu Aktenzeichen: 17 LKs 30 Js 18444/23 jug.

    Sehr geehrter Herr Dr. xxxxxx,

    zu dem genannten Gerichtsverfahren frage ich heute wieder über die Termine der kommenden Hauptverhandlungen an. Vielleicht ist auch schon bekannt, ob und an welchen Tagen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ich nehme an, dass die Verhandlungstage alle beim Landgericht in Karlsruhe stattfinden – also nicht in Pforzheim.

    Während der damaligen Gerichtsverhandlungen in Pforzheim wurde bekannt, dass gegen einzelnen Demo-Teilnehmer Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, weil Fotos & Adressen des Angeklagten in den sozialen Medien verbreitet wurden. Bei dieser Gelegenheit frage ich auch über den aktuellen Stand an bzw. ob es dazu bereits Urteile etc. gibt?
    Gibt es aktuell Demo-Anmeldungen?

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Gieseking

    K13online Redaktion
    Email-Kontakt: [email protected]
    Mobil-Kontakt: 01522-1600328(AB)
    Weblog: https://www.krumme13.net
    Verantwortlich gemäß § 18 MStV + § 5 TMG
    Dieter Gieseking
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    D-75106 Pforzheim

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