Bei der Inobhutnahmestelle fragt das Mädchen andauernd: Wo ist der Papa? Wo ist die Mama? Werde ich Papa & Mama wiedersehen? Ich vermisse meinen Papa so stark, habe das Mädchen erzählt
Eine weitere Zeugin kann vor Gericht keine persönliche Aussage machen, weil sie sich auf Hochzeitsreise befindet. Nach Rücksprache mit den Verfahrensbeteiligten ergeht der Beschluss, die damalige polizeiliche Vernehmung vorlesen zu lassen. Ein beisitzender Richter verließt die Vernehmung der Sozialpädagogien, die in der Kindertagesgruppe war: In einem Lernzimmer stellt die Sozialpädagogin das Mädchen(Pflegetochter) zur Rede. Frei und unbekümmert erzählt sie der Pädagogin über den GV mit dem Papa. Es sei aber ein Geheimnis, was die Pädagogin nicht weitererzählen darf. Die Pädagogin erklärt dem Mädchen, dass sie heute in eine andere Pflegefamilie kommen würde. Während der Inobhutnahme hat das Mädchen mit der Hand ihren Mund zugehalten, um das Geheimnis zu signalisieren. Das Mädchen versteckt sich vor der Pädagogin, die ihr erklärt, dass SIE nichts falsch gemacht hat, sondern der Papa Schuld ist. Bei der Inobhutnahmestelle fragt das Mädchen andauerbt: Wo ist der Papa? Wo ist die Mama? Die Pädagogin erklärt dem Mädchen, dass Sie nicht mehr nach Hause gehen kann. Das Mädchen fragt die Pädagogin, ob ihre Pflege-Eltern sie vermissen würden. Ich vermisse meinen Papa so stark, habe das Mädchen erzählt. Werde ich Papa & Mama wiedersehen? Der absolute „Hammer“ besteht darüber hinaus darin, dass die Pädagogin dem Mädchen erzählt hat, dass es in dem Lernzimmer bei der Offenbarung des Geheimnisses einen „Spion“ gegeben habe. Mit dieser Lüge will sich die „Sozialpädagogin“ gegenüber dem Mädchen aus der Verantwortung ziehen, dass Vertrauen des Mädchens über das Geheimnis verraten zu haben. Einen solchen Vertrauensbruch § Verrat gegenüber dem Mädchen verurteilt K13online auf das Schärste!!! Die hiesige Tagespresse bnn & PZ berichten lückenhaft und unterschlagen wichtige Details. Die PZ-Journalistin unterschlägt die Äußerungen der Sozialpädagogin bei der Polizei total. Ein solcher „Journalismus“ ist in seiner Unseriöstität kaum noch zu überbieten. Auch geht SIE nicht auf die Inhalte der zwei Briefe ein. Der PZ-Leserschaft wird die volle Wahrheit bewußt vorenthalten. Die Journalistin verfolgt durch Ihr Schweigen das Ziel, die Öffentlichkeit vorsätzlich zu täuschen. K13online verurteilt einen solchen „Journalismus“ auf das Schärfste!! ,,
K13online Prozessbericht zum 3. Verhandlungstag am Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 13. Juli 2026
Die Gerichtsverhandlung beginnt mit einer Verspätung von circa 30 Minuten, weil der Verteidiger Schaffraht mit seinem Mandanten noch ein Rechtsgespräch außerhalb des Gerichtssaales geführt hat. Im Sitzungssaal 1 befinden sich wieder die 16 Zuschauer, die auch bei den anderen Verhandlungstagen dabei waren. Die Vorsitzende Richterin Schick eröffnet den 3. Tag der Hauptverhandlung und fragt den Angeklagten, ob er denn heute eine Erklärung abgeben möchte: Nein! Schick fragt Ihn, wie er denn an seine Pflegetochter gekommen sei: Er habe über das Jugendamt in Pforzheim an einem Kurs bei der Einrichtung KIN-Pflege teilgenommen, die Ihm die Pflegetochter vermittelt hat. Auf zwei Monitoren werden im Gerichtssaal zwei Bilder aus dem Aufklärungsbuch Inaugenschein genommen, die den Geschlechtsverkehr(GV) mit einem Mann & Frau zeigen. Aus der Ferne sind diese Darstellungen jedoch nicht erkennbar.
Eine weitere Zeugin kann vor Gericht keine persönliche Aussage machen, weil sie sich auf Hochzeitsreise befindet. Nach Rücksprache mit den Verfahrensbeteiligten ergeht der Beschluss, die damalige polizeiliche Vernehmung vorlesen zu lassen. Ein beisitzender Richter verließt die Vernehmung der Sozialpädagogien, die in der Kindertagesgruppe war:
Das damals siebenjährige Mädchen sei immer sehr fröhlich und aufgeschlossen gewesen. Alle Kinder in der Gruppe hätten sich das Aufklärungsbuch angeschaut. Das Mädchen habe ihrer Freundin davon erzählt, dass Sie mit ihrem Papa das Gleiche(GV) mache, was auf den zwei Bildern aus dem Aufklärungsbuch zu sehen ist. Die Freundin habe gesagt, dass man dies mit dem Papa nicht machen dürfe. Immer wieder hätten sich die zwei Mädchen das „Ekelbuch“ angeschaut. In einem Lernzimmer stellt die Sozialpädagogin das Mädchen(Pflegetochter) zur Rede. Frei und unbekümmert erzählt sie der Pädagogin über den GV mit dem Papa. Es sei aber ein Geheimnis, was die Pädagogin nicht weitererzählen darf. Auch in Bayern hätte es im Urlaub GV gegeben und zwar immer dann, wenn die Pflegemutter(Ehefrau des Angeklagten) nicht da war. Es habe ein Belohnungssystem mit Gummibärchen gegeben. An einem Tag habe das Mädchen gesehen, dass der Papa auch mit der Mama GV hatte. Dies habe der Pflegetochter das Herz gebrochen, hatte die Sozialpädagogin bei der Polizei erzählt. Immer wieder hatte ihr das Mädchen erzählt, dass alles geheim, geheim und geheim sei. Am Ende dieses Tages durfte das Mädchen wieder zurück zu ihren Pflege-Eltern nach Hause.
Am nächsten Tag hat die Sozialpädagogin bei der Schule des Mädchens angerufen und diese über alles informiert. Die Inobhutnahme durch das Jugendamt solle am Nachmittag erfolgen, wenn das Mädchen wieder in der Tagesgruppe ist. In der Gruppe angekommen sucht das Mädchen erneut das Gespräch mit der Pädagogin und erinnert an die Geheimabsprache. Zeitgleich veranlasst das Jugendamt über die Polizei die Festnahme des Pflegevaters und es findet eine Hausdurchsuchung statt. Die Pädagogin erzählte bei der polizeilichen Vernehmung weiter, dass das Mädchen eingenässt hätte. Der Grund dafür liege bei einer verengten Harnröhre und demnach nicht an sexuellen Erlebnissen. Schmerzen im Genitalbereich & beim Wasserlassen habe das Mädchen auch nicht. Die Pädagogin erklärt dem Mädchen, dass sie heute in eine andere Pflegefamilie kommen würde. Während der Inobhutnahme hat das Mädchen mit der Hand ihren Mund zugehalten, um das Geheimnis zu signalisieren. Das Mädchen versteckt sich vor der Pädagogin, die ihr erklärt, dass SIE nichts falsch gemacht hat, sondern der Papa Schuld ist. Bei der Inobhutnahmestelle fragt das Mädchen andauert: Wo ist der Papa? Wo ist die Mama? Die Pädagigin erklärt dem Mädchen, dass Sie nicht mehr nach Hause gehen kann. Das Mädchen fragt die Pädagogin, ob ihre Pflege-Eltern sie vermissen würden. Ich vermisse meinen Papa so stark, habe das Mädchen erzählt. Werde ich Papa & Mama wiedersehen? Der absolute „Hammer“ besteht darüber hinaus darin, dass die Pädagogin dem Mädchen erzählt hat, dass es in dem Lernzimmer bei der Offenbarung des Geheimnisses einen „Spion“ gegeben habe. Mit dieser Lüge will sich die „Sozialpädagogin“ gegenüber dem Mädchen aus der Verantwortung ziehen, dass Vertrauen des Mädchens über das Geheimnis verraten zu haben. Einen solchen Vertrauensbruch § Verrat gegenüber dem Mädchen verurteilt K13online auf das Schärste!!!
Der Angeklagte meldet sich persönlich zu Wort: Er weißt erneut daraufhin, dass er seine Pflegetochter nicht vernachlässigt habe. Es habe auch kein Pizza-Essen im Ehebett gegeben, denn dann hätte seine Ehefrau nachgefragt, warum er dies tun würde.
Richterin Schick kündigt die Verlesung von zwei Briefen des Angeklagten während der U-Haft in der JVA-Stuttgart Stammheim durch die zwei beisitzenden Richter an. In U-Haft werden immer alle ein- und ausgehenden Briefe des Gefangenen vom Staatsanwalt bzw. U-Richter gelesen. Vor dem Postversand an die Empfänger wurden von den Briefen Kopien angefertigt, die nun in die Beweisaufnahme eingeführt werden:
Brief des Angeklagten an seine Ehefrau(Pflegemutter):
Die Ehefrau möge nun alles um die Wohnung & Auto etc. regeln. Er mache sich große Vorwürfe usw.! Er würde sich über Ihren Besuch in der JVA freuen. Sie solle sich an den Verteidiger wenden und sich alles erklären lassen…
Brief des Angeklagten an die leibliche Tochter(30)
Hoffentlich bist Du nach da, wenn ich wieder frei bin. Komm bald mal hier vorbei. Vieles muss geklärt werden. Ich kann hier nichts machen. Ich habe viele Fragen an Dich. Das Essen hier ist okay. Die ersten Tage waren sehr schwer. Das Doppelleben war nicht einfach. Sein Leben will er wieder in den Griff bekommen. Lässt mich meine Frau alleine? Wird Sie die Scheidung einreichen? Er weißt daraufhin, dass alle Briefe gelesen werden. Seine Prostata-Werte seinen sehr hoch und es bestehe der Verdacht auf Krebs. Auch der Tod seiner Oma habe ihn schwer belastet. Dies sei auch der Grund gewesen, warum er so viel Alkohol getrunken habe. Bin am Ende meiner Kräfte….
Richterin Schick fragt den Verteidiger, ob er wie bei den persönlichen Äußerungen des Angeklagten am 1. Verhandlungstag, auch jetzt bei der Anhörung des Sachverständigen über das psychologische Gutachten den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen will: Ja! Zuvor stellt Richterin Schick fest, dass keine Einträge im Bundeszentralregister(Vorstrafen) vorhanden sind. Der Anklagte verzichtet auf alle sichergestellten Gegenstände(Comupter etc.). Nur ein PC gehört seiner Ehefrau.
Es ergeht der folgenden Beschluss des Landgerichtes, die Öffentlichkeit für die Dauer des Sachverständigengutachtens auszuschließen. Das Gericht hat den Gutachter damit beauftragt, zu prüfen, ob der Angeklagte für die Allgemeinheit gefährlich ist und deshalb Sicherungsverwahrung anzuordnen sei. Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit kennen weder die Zuschauer noch die zwei Journalisten von PZ und Kurier sowie K13online die Emfehlung des Gutachters. Es läuft gegenwärtig eine Anfrage an die Pressestelle des Gerichtes. Auch der nächste Verhandlungstermin ist hier (noch) nicht bekannt.
Richter Stefan Bien verlas die Aussage, die eine Sozialpädagogin bei der Polizei gemacht hat. Die Frau arbeitet bei einer Tagesgruppe, die die Pflegetochter nach der Schule besucht hatte.
Pflegetochter erzählt von Pizza-Abenden im Bett
Die Sozialpädagogin berichtete, dass das Mädchen von einem Aufklärungsbuch fasziniert war, das sie „Ekelbuch“ nannte. Auf einem Bild sieht man einen Mann und eine Frau beim Geschlechtsverkehr. „Das machen Papa und ich auch. Aber nur, wenn die Mama längere Zeit weg ist“, soll die Pflegetochter zu einem anderen Mädchen in der Tagesgruppe gesagt haben. Außerdem soll sie von Pizza-Abenden im Bett mit ihrem Pflegevater erzählt haben.Die zur Tatzeit Siebenjährige sei geistig eingeschränkt und in ihrer Entwicklung verzögert gewesen, schätzte die Sozialpädagogin das Mädchen ein. Sie habe Gefahr nicht einschätzen können, obwohl sie kognitiv fit sei.
K13online Anmerkungen
Der bnn-Journalist berichtet völlig unvollständig über die damalige Aussage der Sozialpädagogin bei der Polizei. Er unterschlägt wesentliche Details der damaligen Vernehmung. Auch die zwei Briefe des Angeklagten fallen fast vollständig unter den Tisch. Ein seriöser Journalismus sieht anders aus. Der bnn-Leser/In erfährt durch den Kurier-Artikel nicht die ganze Wahrheit, sondern nur den Teil, der sich negativ auf den Angeklagten auswirkt.
Denn die polizeiliche Aussage einer Mitarbeitenden einer Tagesgruppe bestätigte, dass das Kind, das nach Bekanntwerden des Missbrauchs (die PZ berichtete) vom Jugendamt in Obhut genommen worden war und dann vorübergehend in einer Bereitschaftspflegefamilie unterkam, danach viel gepflegter gewirkt hätte. Auch Bettnässen der Grundschülerin, die mittlerweile in einer Einrichtung in Ostdeutschland leben soll, hielt der Bericht fest.
Zur Pflegetochter seien der Mann und dessen zweite Frau über einen Pflegekurs und durch eine Organisation im Osten Deutschlands gekommen. Mehrere beschlagnahmte Briefe – geschrieben in der Haft, adressiert an die Ehefrau und die Tochter – gaben Einblicke in das Seelenheil des Angeklagten.
K13online Anmerkungen
Die PZ-Journalistin unterschlägt die Äußerungen der Sozialpädagogin bei der Polizei total. Ein solcher „Journalismus“ ist in seiner Unseriöstität kaum noch zu überbieten. Auch geht SIE nicht auf die Inhalte der zwei Briefe ein. Der PZ-Leserschaft wird die volle Wahrheit bewußt vorenthalten. Die Journalisten verfolgt durch Ihr Schweigen das Ziel, die Öffentlichkeit vorsätzlich zu täuschen. K13online verurteilt einen solchen „Journalismus“ auf das Schärfste!!




https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/missbrauchsprozess-in-pforzheim-so-geht-es-der-pflegetochter-heute
Sehr geehrter Herr Ochs,
Sie titeln Ihren Artikel mit „So geht es der Pflegetochter heute“, aber berichten über die verlesene Aussage der Sozialpädagogin so gut wie nichts. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Pädagogin damals bei der Polizei ausführlich ausgesagt. In meinem News finden Sie viele Details:
https://www.krumme13.net/2026/07/k13online-prozessbeobachter-landgericht-karlsruhe-pforzheim-verlist-polizeiliche-vernehmung-einer-sozialpaedagogien-ueber-pflegevater-pflegetochter
Weil Sie diese wichtigen und detaillierten Angaben in Ihrem Artikel nicht erwähnen, muss Ihre Berichterstattung stark kritisiert werden. Durch den sehr lückenhaften Artikel werden die bnn-Leser/Innen nicht vollständig informiert. Damit verhindern Sie, dass sich die Öffentlichkeit eine wahrheitsgemäße Meinung über diesen Fall bilden kann. Neutraler und seriöser Journalismus sieht anders aus.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktion
Email-Kontakt: [email protected]
Mobil-Kontakt: 01522-1600328(AB)
Weblog: https://www.krumme13.net
Verantwortlich gemäß § 18 MStV + § 5 TMG
Dieter Gieseking
Postfach 100653
D-75106 Pforzheim
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Missbrauchsprozess-in-Pforzheim-Urteil-gegen-56-Jaehrigen-faellt-wohl-am-Freitag-_arid,2359880.html
An die freie Journalistin Silke Fux und an die PZ-Chefredaktion
In dem oben verlinkten Artikel berichtet Ihre freie Mitarbeiterin Silke Fux über den 3. Prozesstag um den Pflegevater & Pflegetochter. Dabei unterschlägt die Journalistin die damalige Vernehmung der Sozialpädagogin bei der Polizei total. Was diese Pädagogin damals ausgesagt hat, können Sie meinem News auf meinem Weblog entnehmen:
https://www.krumme13.net/2026/07/k13online-prozessbeobachter-landgericht-karlsruhe-pforzheim-verlist-polizeiliche-vernehmung-einer-sozialpaedagogien-ueber-pflegevater-pflegetochter
Das völlige Unterschlagen dieser wichtigen Details stellt aus unserer Sicht eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht dar. Deshalb prüfen wir gegenwärtig eine Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen Verstößen gegen den Pressekodex.
Schon in der Vergangenheit ist uns Fux mit einseitigen und damit unseriösen Artikeln zu Prozessen mit diesen Deliktsarten aufgefallen. Es fehlt Ihr völlig an Neutralität & Wahrheitspflicht. Sie ist für Berichterstattungen über solche Fälle vollkommen ungeeignet. Die Art & Weise der Darstellung in Ihrem Artikel bringt auch zum Ausdruck, dass Sie falsche Sachverhalte wiedergibt. Zum Beispiel wurden die zwei Briefe, die der Angeklagte in der U-Haft an seine Ehefrau und leibliche Tochter geschickt hat, nicht beschlagnahmt worden. Von den Briefen wurden lediglich vor dem Versandt Kopien angefertigt und diese in die Beweisaufnahme eingeführt. Alle ein- und ausgehenden Briefe der Gefangenen werden immer in U-Haft gelesen. Das ist keine Beschlagnahme!
Aus oben aufgeführten Gründen raten wir der Pforzheimer Zeitung dringend an, sich von diese „Journalistin“ zu verabschieden. Die PZ hat ausreichend andere Journalisten/Innen, die über solche Gerichtsverfahren objektiv, sachlich und korrekt berichtet haben und sicherlich auch in Zukunft berichten werden. Mehrere gute PZ-Journalisten sind mir bekannt…
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktion
Email-Kontakt: [email protected]
Mobil-Kontakt: 01522-1600328(AB)
Weblog: https://www.krumme13.net
Verantwortlich gemäß § 18 MStV + § 5 TMG
Dieter Gieseking
Postfach 100653
D-75106 Pforzheim
Sehr geehrter Herr Gieseking,
die öffentliche Urteilsverkündung findet am Freitag ab 8:30 Uhr statt. Zum Inhalt des Sachverständigengutachtens kann ich aufgrund der Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlung leider keine Angaben machen. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden bereits gehalten.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx xxxxxx
Richterin am Landgericht
Pressesprecherin
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Straße 7
76133 Karlsruhe
K13online Anmerkungen
Damit wird den Medien und damit der gesamten Öffentlichkeit nicht nur der Inhalt & die Empfehlung des Gutachtens vorenthalten, sondern auch noch die Plädoyers des Staatsanwaltes und des Verteidigers. Eine solche gerichtliche Handhabung lässt keine rechtliche Beurteilung in diesem Fall zu. Wesentliche Sachverhalte bleiben im Dunkeln und gelangen nicht an die Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Forderung der Staatsanwaltschaft über die Höhe des Strafmaßes. K13online kann deshalb weder zum Gutachten noch zu den Plädoyers eine Bewertung abgeben und sich damit auch keine abschließende Meinung bilden. Eine solche Art von Geheimverhandlungen trägt nicht dazu bei, dass Vertrauen in den Rechtstaat zu erhalten, sondern lassen erhebliche Zweifel aufkommen.
Bei der mündlichen Urteilsverkündung am kommenden Freitagmorgen werden wir wieder LIVE berichten und das abschließende News am Samstag publizieren….!!“