K13online Prozessbeobachter: Fünf Zeugen/Innen sagen im Fall des Pflegevaters/Pflegetochter vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim aus

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 09 Juli 2026 ]

Aufklärungsbuch in einer Kindertagesgruppe: Das Mädchen erzählte der Erzieherin, dass sie die Darstellungen auch mit ihrem Pflegevater machen würde, aber alles geheim bleiben müsse

Am 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim haben fünf Zeugen/Innen ausgesagt. Die 1. Zeugin ist eine Erzieherin einer Kindertagesstätte: Die Vorsitzende Richterin Diana Schick befragt die Zeugin. In einer Kindertagesgruppe gab es ein Aufklärungsbuch mit Darstellungen von nackten Kindern & Eltern. Die siebenjährige Pflegetochter bezeichnete es als „Ekelbuch“. Das Mädchen erzählte der Erzieherin, dass sie die Darstellungen auch mit ihrem Pflegevater machen würde, aber alles geheim bleiben müsse. Sie spielte die sexuellen Handlungen der Erzieherin vor. Auf die Frage, ob das Mädchen dabei Schmerzen hatte, antwortete sie mit Nein. Fotoaufnahmen wurden nicht gemacht. Eine Verhaltensänderung konnte die Erzieherin beim Mädchen nicht feststellen. Der Pforzheimer Kinderschutzverein „Lilith“ wurde eingeschaltet. Das Aufklärungsbuch lag in der Tagesgruppe aus und wurde mit den Kindern thematisiert. Auf Nachfrage eines beisitzenden Richters erzählt die Erzieherin, dass der Papa die Pflegetochter auch geküsst habe und gekuschelt wurde. Die Mama war nie dabei. Die weiteren Zeugenaussagen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Die Verhandlung wird am Montag, den 13. Juli um 9Uhr, mit dem psychologischen Gutachten des Sachverständigen fortgesetzt. K13online wird wieder LIVE dabei sein und in einem Folge-News berichten…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K13online Prozessbericht vom 2. Verhandlungstag am Mittwoch, den 8. Juli 2026

Im großen Saal 1 am Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren 16 Zuschauer/Innen anwesend, die zu den Angehörigen des Angeklagten und Erzieherinnen einer Kindertagesstätte gehörten. In den Gerichtspausen ergaben sich interessante Gespräche. 

Zeugin 1: Erzieherin einer Kindertagesstätte

Die Vorsitzende Richterin Diana Schick befragt die Zeugin. In einer Kindertagesgruppe gab es ein Aufklärungsbuch mit Darstellungen von nackten Kindern & Eltern. Die siebenjährige Pflegetochter bezeichnete es als „Ekelbuch“. Das Mädchen erzählte der Erzieherin, dass sie die Darstellungen auch mit ihrem Pflegevater machen würde, aber alles geheim bleiben müsse. Sie spielte die sexuellen Handlungen der Erzieherin vor. Auf die Frage, ob das Mädchen dabei Schmerzen hatte, antwortete sie mit Nein. Fotoaufnahmen wurden nicht gemacht. Eine Verhaltensänderung konnte die Erzieherin beim Mädchen nicht feststellen. Der Pforzheimer Kinderschutzverein „Lilith“ wurde eingeschaltet. Das Aufklärungsbuch lag in der Tagesgruppe aus und wurde mit den Kindern thematisiert. Auf Nachfrage eines beisitzenden Richters erzählt die Erzieherin, dass der Papa die Pflegetochter auch geküsst habe und gekuschelt wurde. Die Mama war nie dabei…

Zeugin 2: Verwandte des Angeklagten

Diese Zeugin hatte sich erst nach dem 1. Verhandlungstag an das Gericht gewandt. Sie erzählt von einem Familientreffen im Jahr 1990/91, wo es zu sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und Ihr gekommen sein soll. Sie habe damals keine Anzeige erstattet und bis heute alles verdrängt. Der Angeklagte soll damals um die 18 Jahre alt gewesen sein. Sie selbst war acht Jahre alt. Die Erlebnisse hätten keine negativen Auswirkungen auf ihre Pubertät gehabt. Auf Nachfrage des Verteidigers wußte die Zeugin keine Antwort darauf, worum sie immer wieder zum Angeklagten gegangen sein. Innerhalb der Familie soll es zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen sein. Ein mutmaßlicher Täter ist inzwischen verstorben. K13online Anmerkungen: Mit Stand von heute ist unklar, ob all diese sexuellen Handlungen nach rund 35 Jahren inzwischen verjährt sind.

Zeuge 3: Schwager des Angeklagten

Nach einer kurzen Pause machte der Schwager des Angeklagten eine Aussage. Er war auch bei der Familienfeier im Jahre 1990/91 dabei gewesen und hatte den Angeklagten als „Drecksack“ bezeichnet. Der Schwager wollte damals Anzeige erstattet, aber wurde von den anderen Familienangehörigen davon abgehalten, um die Familie nicht zu zerstören. Der Schwager hatte in der Verhandlungpause den Verteidiger beleidigt und wurde von Richterin Schick ermahnt. 

Zeugin 4: Ex-Frau des Angeklagten

Diese Zeugin konnte zu den Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann zwar keine Angaben zur Sache machen, aber wurde dennoch befragt. Mit der gemeinsamen Tochter wurden damals Ausflüge gemacht. Sie vermutete zwar, dass in sexueller Hinsicht etwas gelaufen war, aber genaues weiß sie nicht. Auffälligkeiten hatte sie bei ihrer Tochter nicht feststellen können. Die Tochter hatte ihr lediglich von gemeinsamen Schlafen im Bett erzählt. Sie wußte über ihren Ex-Mann nur, dass er auf knabenhafte Mädchen stand. Bei dem früheren Familientreffen war sie nicht dabei gewesen.

Zeugin 5: Ermittelnde Kripo-Beamtin

Nach der Mittagspause wird die Verhandlung um 14 Uhr fortgesetzt. Die Ermittlungsbeamtin der Kripo sagt aus. Es begann alles mit einem Hinweis des Jugendamtes an die Kripo. Es wurde eine Hausdurchsuchung(HD) durchgeführt, wobei Tausende von Kinder- und Jugendpornos sichergestellt wurden. Die Pflegetochter erzählt von einem Urlaub in Bayern. Daraufhin gab es eine weitere HD im Wohnwagen. Bei KP/JP handelt es sich ausschließlich um Mädchen. Es waren auch Tausende von legalen Fotos/Video dabei. Die ganzen Dateien waren in Ordner sortiert. Richterin Schick erklärt, dass nicht alle Dateien Inaugenschein genommen werden können. Für die Inaugenscheinnahmer der Dateien, worauf der Angeklagte & die Pflegetochter zu sehen sein sollen, wurde die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen.  

Forsetzung der Verhandlung um 15:45 Uhr. Der Verteidiger erklärt für seinen Mandanten, dass alle Vorwürfe eingeräumt werden. Der Angeklagte will sich nicht weiter dazu äußern. Abschließend fragt die Richterin Schick den Angeklagten, ob er weiterhin dabei bleibt, sich nicht zu Kindern hingezogen fühlt: NEIN. K13online Anmerkungen: DAS glaubt ihm NIEMAND.

Die Verhandlung wird am Montag, den 13. Juli um 9Uhr, mit dem psychologischen Gutachten des Sachverständigen fortgesetzt. K13online wird wieder LIVE dabei sein und in einem Folge-News berichten…


 

 

 

 

 

 

Die Mitarbeiterin der Tagesgruppe, wo die Siebenjährige die Zeit nach der Schule verbrachte, beschrieb das Mädchen als extrovertiertes, fröhliches und „vielleicht zu aufgeschlossenes Kind“.

Mädchen erzählt von „Date-Night mit Papa“
Schon vor dem Gespräch, das alles ins Rollen brachte, habe das Mädchen erzählt, dass sie eine „Date-Night“ mit dem Papa habe und ihn gerne küsse. Als beide im vergangenen Februar ein Aufklärungsbuch ansahen, fing das Mädchen an, zu erzählen, „was zu Hause passiert“, sagte die Mitarbeiterin am zweiten Verhandlungstag vor Gericht.

„Wir machen es nur, wenn Mama nicht da ist“, habe ihr das Mädchen erzählt und mit eindeutigen Gesten und Stöhngeräuschen gezeigt, was sie meinte. Im Urlaub in Bayern sei noch ein Mann mit Kamera dazugekommen und habe gefilmt. Danach habe sie Süßigkeiten bekommen, hat die Siebenjährige der Tagesgruppen-Mitarbeiterin erzählt.

https://bnn.de/pforzheim/pforzheim-stadt/hat-pforzheimer-ausser-der-pflegetochter-auch-seine-nichte-sexuell-missbraucht

 


Angeklagt wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB: Pforzheimer Zeitung(PZ) & Badische Neusten Nachrichten(bnn) berichten vom 1. Verhandlungstag

 

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.