Posts Tagged With 'Sexualstrafrecht'

November 23, 2024

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Demo-Aufruf der Kinderschützerin „mom_for_children“: Demo-Initiatorin konnte bei Kinderschutz-Petition an den Bundestag 54.129 Mitzeichner/Innen erreichen

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet am 26. November ein Fortsetzungstermin gegen einen Familienvater mit drei Töchtern statt. Angeklagt wurde der 46-jährige Mann wegen § 176 ff. und 184 ff. StGB. Bei den ersten Verhandlungstagen waren zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal anwesend. Inzwischen hat eine Kinderschützerin „mom_for_children“ zu einer Demo vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen: Wir fordern eine lebenslange Haftstrafe & Keine zweite Chance für Täter & Gerechtigkeit für die Opfer“. Damit soll Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Die Recherchen von K13online haben auch ergeben, dass eine Annemarie Lehmkemper beim Bundestag eine Petition eingereicht hat, die sich mit 54.129 Mitzeichner/Innen bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet: Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet. Damit ist das Quorum erreicht und die Petentin wird in den Petitionsausschuss zur Anhörung eingeladen. Die Mainstream-Medien sind bereits in die Berichterstattung eingestiegen. Nach dem 1. Prozesstag gegen den Hass-Prediger der Baptistensekte ist vor einem Pforzheimer Gericht erneut der „Teufel“ los. Ein weiterer Medienrummel mit „Kinderschutz“-Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude ist zu erwarten, zumal die Demo-Teilnehmer/Innen auch am Prozess im Gerichtssaal dabei sein sollen. Beim Ordnungsamt der Stadt Pforzheim läuft eine Anfrage, ob diese Demo tatsächlich angemeldet wurde und stattfinden wird. Denn der Aufruf bei Instagram ist mit Stand von heute nicht mehr verfügbar. Das öffentliche Interesse an dieser Gerichtsverhandlung besteht auch deshalb, weil der Familienvater mit seiner Ehefrau & Tochter im Jahre 2019 am VOX-Sendeformat „Mein Kind, Dein Kind“ mitgewirkt hatte. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte darüber berichtet. K13online wird am kommenden Dienstagmorgen LIVE dabei sein und ausführlich berichten…

Oktober 21, 2024

rbb 24 – Abendschau: WARNUNG – Bürgerwehr der Pädophilen-Jäger mit „Marvin 404“ & Stefan Lutter & Konsorten macht Medienkarriere

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
rbb 24 - Abendschau: WARNUNG - Bürgerwehr der Pädophilen-Jäger mit "Marvin 404" & Stefan Lutter & Konsorten macht Medienkarriere

Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner: „Natürlich, würde ich sagen, überlasst DAS denjenigen, die den Job haben, die Beweise verwertbar und brauchbar zu sichern…“

Die rbb 24 Abendschau hat einen Sendebeitrag über die Pädophilen-Jäger „Marvin 404“ & Stefan Lutter ausgestrahlt. Damit hat die Medienkarriere dieser Bürgerwehr einen neuen Höhepunkt erreicht. In den letzten vier Jahren hat diese Gruppe rund 150 mutmaßlichen Pädophilen eine Falle gestellt und präsentiert diese im Internet einer breiten Öffentlichkeit. Im Jahre 2020 hatte die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) die Strafbarkeit des Versuchs eines Versuches beim Cybergrooming eingeführt. Erwachsene geben sich als Kinder aus und locken angebliche Pädophile in eine Falle. Der Gesetzgeber fördert damit die Jagd auf Pädophile. Die Staatsanwaltschaft Berlin kritisiert zwar die abscheulichen Methoden der Pedo-Hunters: „Natürlich, würde ich sagen, überlasst DAS denjenigen, die den Job haben, die Beweise verwertbar und brauchbar zu sichern…“ Jedoch verurteilt der Oberstaatsanwalt Büchner die kriminellen Machenschaften nicht. Die rbb-Abendschau lässt auch den Leiter von „Kein Täter werden/KTW“ zu Wort kommen. Prof. Dr. Klaus Michael Beier: „Es gibt Bürgerwehren, dann ist die Folge, dass diejenigen, die eine solche Neigung haben, sich noch mehr verstecken…“ Auch diese Kritik reicht bei Weitem nicht aus. Der rbb-Moderator interviewt auch Prof. Catarina Rohde-Abuba, die sich mit ihrer Kritik stark einschränkt: „Trotzdem wird diese Jagd ja veröffentlicht und das sind teilweise Videos, die mit Musik unterlegt sind…! Darauf könnte man verzichten, wenn es einem nur um die Ermittlungen geht“. Eine deutliche Verurteilung der Pädophilen-Jäger findet nicht statt. Insgesamt hofiert die rbb-Abendschau eine menschenverachtende Jagd auf vermeintlich Pädophile und trägt maßgeblich dazu bei, dass weitere Bürgerwehren das Recht in die eigene Hand nehmen. Die Jagd & das Fallenstellen wird damit gesellschaftlich etabliert und im Namen des „Kinderschutzes “ zu einer neuen Art von Volkssport. Obwohl kein Kind bei solch widerwärtigen Aktionen involviert ist, glauben die Jäger fest daran, etwas gutes für den Schutz von Kindern zu tun. Der Gesetzgeber widerspricht nicht, wenn solche Bürgerwehren hoheitliche Polizeiaufgaben übernehmen. Im Gegenteil: Seit 2020 haben die Bürger/Innen die politische Legitimierung zur öffentlichen Jagd auf Pädophile erhalten. Eine Rücknahme dieser Bevollmächtigung ist nicht in Sicht… 

September 22, 2024

Historischer Rückblick auf die politische Pädophilenbewegung: Arbeitsgruppe Pädophilie(AGP) Berlin 1985/86

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Historischer Rückblick auf die politische Pädophilenbewegung: Arbeitsgruppe Pädophilie(AGP) Berlin 1985/86

Redaktion PÄDOPOWER: Entkriminalisierung aller sexuellen Handlungen, soweit sie im Einvernehmen der Beteiligten vorgenommen werden

Die K13online Redaktion hat einzigartige Dokumente der früheren Pädophilenbewegung in den 1980er Jahren erhalten. Vor 39 Jahren hatte die damalige Arbeitsgruppe Pädophilie(AGP) Berlin 1985/86 den PÄDOPOWER herausgegeben. Zuvor hatte sich im Jahre 1981/82 die Deutsche Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(DSAP e.V.) mit Sitz in Krefeld aufgelöst. In den Folgejahren gründeten sich bundesweit regionale AGPs unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität(AHS e.V.): Bremen, Hamburg, Bielefeld, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, München…! Es gab internationale Verbindungen in ganz Europa und nach den USA. Viele der früheren Aktivisten sind verstorben. Andere haben sich im hohen Alter ins Privatleben zurückgezogen. Wenige Aktivisten sind auch heute noch aktiv. Der jungen Generation der heutigen Pädophilenszene sind die damaligen politischen Aktivitäten nur sehr wenig bekannt. Trotz des Internetzeitalters ist es bis heute nicht gelungen, sich auf politischer Ebene wieder neu zu organisieren. Die Übermacht der Pädophilie-Gegner/Feinde und damit verbundenen Ängste sind enorm groß. Die heutige Pädophilenszene ist vom früheren Pädophilie-Aktivismus noch meilenweit entfernt. Die Hoffnung auf Veränderung & Verbesserung der sehr schlechten Situation dieser sexuellen Minderheit liegt bei der heranwachsenen Generation. Die Pädophilen von morgen sind heute noch Kinder und Jugendliche. Wir dokumentieren an dieser Stelle die ersten drei Seiten der zwei Ausgaben vom PÄDOPOWER. Die pädophile Zukunft baut auf einen historischen Rückblick. Die Vergangenheit kann uns den Weg in die Zukunft weisen… 

September 19, 2024

Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Unrecht im Namen des Gesetzgebers & Amtsrichterin Gauß: Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung ist unverhältnismäßig

Das Amtsgericht Pforzheim hat einen 74-jährigen Mann wegen einem vom 11-jährigen Mädchen nicht gewollten Kuss zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. K13online war bei dieser Gerichtverhandlung nicht LIVE dabei, sodass wir uns lediglich auf den Artikel bei PZ-News beziehen können. Demnach soll der Mann dem Mädchen laut Staatsanwaltschaft einen Kuss auf den Mund gegeben haben und nicht auf die Wangen, wie der Angeklagte behauptete. Der Gesetzgeber sieht darin gemäß § 176 StGB einen sexuellen Missbrauch von Kindern, wobei die Mindeststrafe bei einem Jahr liegt. Amtsrichterin Gauß ist zwei Monate darüber hinaus gegangen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die notwendige Erheblichkeit der „sexuellen Handlung“ nicht vorliege. Der Gesetzgeber lässt den Gerichten beim Verbrechtsstraftatbestand von einem Jahr nicht die Möglichkeit, solche Verfahren einzustellen oder lediglich einen Strafbefehl/Geldstrafe zu verhängen. Dennoch hätte die Richterin Gauß das Mindeststrafmaß von einen Jahr anwenden können. Das primäre Unrecht liegt jedoch beim Gesetzgeber mit seinen verrückten Gesetzen: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand! PZ-News schreibt in der Überschrift von einem Zungenkuss, jedoch geht dies aus dem Inhalt des Artikels nicht hervor. Wäre es um einen Zungenkuss gegangen, den der Gesetzgeber im § 176c Abs. 2 Nr 2a StGB als Straftatbestand „mit dem Eindringen in den Körper“ bezeichnet, dann liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren Knast, weil eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber zeichnet den gesamten Grundtatbestand im § 176c StGB als „schweren sexuellen Missbrauch von Kindern“. Weder ein Kuss auf die Wange oder ein Kuss auf den Mund oder ein Zungenkuss kann so erheblich sein, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr der „Tat“ und „Schuld“ angemessen ist. Wenn ein vom Kind nicht gewollter Kuss überhaupt strafbar sein soll, dann muss der Gesetzgeber den Gerichten die Möglichkeit eines geringen Strafmaßes wie einem Strafbefehl bzw. Geldstrafe einräumen. K13online wird in absehbarer Zeit eine weitere Petition zum Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen. Diese politische Eingabe wird bei openPetition zur Mitzeichnung bereitgestellt werden…

September 14, 2024

Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

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Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

Revision beim Bundesgerichshof(BGH): Urteil von zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) noch nicht rechtskräftig

Das ein Mainstream-Medium mit einem wegen Kinderpornos Verurteilten ein Interview führt kommt nicht jeden Tag vor.  Andreas G., der sich seit 2022 in der JVA Frankfurt a. M. befindet, hat den Reportern von NDR-Panorama ein Interview gegeben. Der Administrator von BOYSTOWN wurde damals zu zehneinhalb Jahren Freiheitstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Andreas G. hat gegen die Höhe des Strafmaßes und die SV Revision beim BGH eingelegt, worüber noch nicht entschieden wurde.  K13online hat über diesen Prozess in fünf Online-News berichtet, die allerdings nur noch als ausgedruckte Printversionen verfügbar sind. Die ARD sendet das Interview mit nachgesprochener Stimme, sodass die Authenzität von Andreas G. nicht erkennbar wird. Die Reportage von Panorama beinhaltet das übliche Konzept einer völlig einseitigen Berichterstattung. Die NDR-Reporter lassen auch ein erwachsenes Missbrauchsopfer in der Kindheit zu Wort kommen. Damit soll der total falsche Eindruck entstehen, dass es bei BOYSTOWN nur um Bilder & Videos gegangen ist, die tatsächliche sexuelle Gewalt an Kindern zeigen. Die Reporter Robert Bongen und Daniel Moßbrucker verzerren damit die Realität auf äußerst unseriöse Art & Weise.  K13online verurteilt einen solchen „Journalismus“ auf das Schärfste!  Zur Unterstützung des fatalen Sendekonzeptes haben sich die Reporter die damalige Staatsanwältin mit ins Boot geholt. Fragwürdig ist auch die Behauptung des NDR-Moderators, dass Andreas G. alle Passwörter sofort und freiwillig herausgegeben haben soll. Es widerspricht jeder Logik, denn dann hätte er nichts verschlüsseln müssen. Der Verdacht besteht, dass diese Behauptung nur deshalb aufgestellt wurde, um Andreas G. als „Verräter“ zu brandmarken. Ganz offensichtlich verfügt Andreas G. über keinerlei Erfahrungswerte im Umgang mit den manipulierten Mainstream-Medien, die Ihn im Kontext des Missbrauchsopfers & der Staatsanwältin für ihre eigennützigen Zwecke schamlos missbraucht haben. Dieses News wurde an die Panorama-Redaktion gesandt. Die Reporter erhalten hiermit die Möglichkeit einer öffentlichen Stellungnahme… 

September 04, 2024

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des „schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)“ frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide „Taten“ gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: „Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben“. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.