Posts Tagged With 'Sexualstrafrecht'

April 19, 2026

Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat Referentenentwurf vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat Referentenentwurf vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Bundesjustizministerium an themenrelevante Verbände: Stellungnahmen zum Referentenentwurf müssen bis zum 22. Mai 2026 eingereicht sein und werden dort veröffentlicht

Die Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat einen Referentenentwurf zur erneuten Gesetzesänderung/Verschärfung im Sexualstrafrecht vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Bei diesem Gesetzesvorhaben geht es u.a. um sogenannte Deepfakes, wovon auch Kinder & Jugendliche sowie Pädophile/Pädosexuelle betroffen sein können. Wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren erhalten themenrelevante Verbände die Möglichkeit von Stellungsnahmen, die auf der Webseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht werden. Danach wird der Referentenentwurf zum Gesetzentwurf und wird ins Bundeskabinett eingebracht und dort beschlossen. Die Stellungnahmen müssen bis zum 22. Mai 2026 an das Bundesjustizministerium gesandt werden. K13online hat über ein externes Projekt, welches sich für Bürger- Menschenrechte einsetzt, das Anschreiben an die Verbände erhalten. In Kooperation mit diesem Projekt diskutieren und erarbeiten wir gegenwärtig eine Stellungnahme an das Bundesjustizministerium. Auf diese Weise können alle Verbände & Projekte ihre rechtspolitischen Positionen vortragen, die in den Gesetzentwurf einfließen können. Sobald uns eine gemeinsame Positionierung/Stellungnahme vorliegt, werden wir in einem Folge-News darüber berichten….

April 10, 2026

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Plädoyers der Staatsanwaltschaft gegen 28-jährigen Vater und Verteidigung wegen § 176c StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare

Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund: Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen

Im Dezember 2025 wurde die Mutter des 5-jährigen Jungen & Ehefrau des Angeklagten/Vaters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Vater. Die Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund. Gabriele Braun verwies im Schlussplädoyer darauf, dass die Taten keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen. Diese Schilderung habe auch der Gutachter als glaubhaft empfunden. Der Angeklagte habe einfach das deutsche Wertsystem nicht verinnerlicht. Wie bei der Mutter geht es auch beim Vater um die juristische Bewertung eines Verbotsirrtums. Beiden war nicht bewußt, dass die Berührungen des Sohnes strafbar sein sollen, weil beide aus dem Roma-Kulturkreis kommen, wo dies als völlig normal gilt. Der 28-jährige, wegen schweren sexuellen Missbrauchs des Sohnes angeklagte Rumäne geht im Schlusswort zum Gegenangriff über. Der Name der Familie sei besudelt, das Herz zerstört. „Alle leiden. Ihretwegen“, sagt er und hebt dabei immer wieder seinen Zeigefinger, führt schließlich seine Kirche an, die „größer ist als das hier“. Die mündliche Urteilsverkündung wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim erwartet. Bei einer Verurteilung vertritt K13online die Rechtsauffassung, dass der Verbotsirrtum in der Revision vor dem Oberlandesgericht geprüft werden sollte…(Update 15.04.2026: Mündliche Urteilsverkündung)

November 21, 2025

Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK 3/2025 erschienen: Artikel über „Kein Täter werden/KTW“ & Pädophilie ist ein Spiegelbild der Gesellschaft

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK 3/2025 erschienen: Artikel über "Kein Täter werden/KTW" & Pädophilie ist ein Spiegelbild der Gesellschaft

Geschäftsführender Herausgeber Steffen Kahrels: „Verantwortung beginnt hier zumeist mit der Anerkennung der eigenen Gefährlichkeit – und jene endet nie“

Die unabhängige und unzensierte Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK bietet für alle Inhaftierte im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung(SV) und Maßregelvollzug sowie der Öffentlichkeit wichtige Informationen. Jedoch in einem Artikel der aktuellen Ausgabe 3/2025 (Seite 20/21) wird deutlich, dass die Inhalte zum Themenkomplex der Pädophilie & von „Kein Täter werden/KTW“  ein Spiegelbild der Gesellschaft ist. Der geschäftsführende Herausgeber Steffen Kahrels schreibt darin(u.a.): „Verantwortung beginnt hier zumeist mit der Anerkennung der eigenen Gefährlichkeit – und jene endet nie“. Die SothA ist zwar ein Ort der Hoffnung, aber ebenso auch ein Ort der Wahrheit, und diese Wahrheit ist unbequem: Prävention ist möglich – Heilung nicht.“ Insgesamt ist der Artikel lückenhaft und suggeriert eine Gefährlichkeit nach der Entlassung, die so nicht existiert. Die Resozialisierung in die Gesellschaft wird dadurch nicht verbessert, sondern erschwert. Auf die spezielle Situation der sogenannten Knasthierarchie von pädophilen/pädosexuellen Gefangenen geht der Artikel mit keinem Wort ein. Steffen Kahrels, der Autor des Artikels, ist an einer Zusammenarbeit zu diesem Themenkomplex nicht interessiert. K13online veröffentlicht deshalb eine Stellungnahme an die LICHTBLICK Redaktion. Ebenso veröffentlichen wir die Antwort des Autors Kahrels. Wir rufen die pädophile Leserschaft innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges zu kritischen Leserbriefen an den LICHTBLICK auf. Durch die Ablehnung einer redaktionellen Kooperation werden Pädophile/Pädosexuelle in den JVAs nicht die Möglichkeit einer brieflichen Kontaktaufnahme mit K13online erhalten. Mit Stand von heute pflegen wir im Rahmen unserer privaten Gefangenenhilfe Brieffreundschaften mit vier Inhaftierten in Deutschland, zwei in der Schweiz und drei in den USA….

Oktober 29, 2025

Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Keine Strafausschlussklausel für Minderjährige: Petitionsausschuss & Bundestag will weiterhin Kinder & Jugendliche wegen selbst hergestellten Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich verfolgen

Der Petitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2092) an den Deutschen Bundestag abgegeben, worüber am 16. Oktober abgestimmt wurde. Alle Fraktionen haben der Sammelübersicht 52 zugestimmt. Die K13online-Petition(Pet 4-21-07-49121-004109) ist unter Lfd-Nr. 83 aufgeführt. In der Petition wurde gefordert, dass der Gesetzgeber in dem § 184b und 184c StGB eine Ausnahmeklausel aufnimmt, dass Kinder- und Jugendpornos, die von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt wurden, von einer Strafverfolgung ausgeschlossen werden. Bei rund der Hälfte aller Fälle geht es um Minderjährige. In der Begründung der Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss mit keinem Wort auf das Anliegen des Petenten Dieter Gieseking ein. Der Ausschuss hat sich in keiner Weise mit den sachlichen Inhalten der Petition beschäftigt. Im Gegenteil: Es wird auf eine andere Petition hingewiesen, die absolut nichts mit der aktuellen Petition zu tun hat. Durch den Beschluss des Bundestages will der Gesetzgeber weiterhin Kinder & Jugendliche strafrechtlich verfolgen, die Kinder- und Jugendpornos von sich selbst hergestellt haben. Die juristische Folge ist, dass es weiterhin massenweise Durchsuchungen in den Kinderzimmern bei den Eltern geben wird. Der Petitionsausschuss und damit auch der Bundestag bezeichnet diese Kriminalisierung auch noch als „wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“. Bei einem solchen „Kinderschutz“ werden die betroffenen Kinder & Jugendlichen zum juristischen Opfer des Gesetzgebers. K13online wird weitere Petitionen für Reformen im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen….(Update 29. Okt. 2025: Statement des Verfassers)

Oktober 21, 2025

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD): Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an Bundesländer & Verbände gesandt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD): Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an Bundesländer & Verbände gesandt

Neue Straftatbestände im § 181a  + § 180a  + § 179a StGB: Bisherige Gesetze werden neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt

Es vergeht kaum eine Legislaturperiode ohne Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD) hat einen Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an die Bundesländer & Verbände gesandt. Damit beginnt das Gesetzgebungsverfahren: „Dazu werden die bisher auf verschiedene Vorschriften verteilten Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt.“ Die neuen Gesetze sollen lauten: § 181a StGB (Inanspruchnahme sexueller Dienste von Kindern und Jugendlichen gegen Entgelt), § 180a StGB (Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bei der Prostitution) und § 179a StGB (Veranlassen sonstiger sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen gegen Entgelt). Alle 16 Bundesländer und viele Verbände können bis 28. November 2025 zum Referentenentwurf Stellung beziehen. Die neuen Straftatbestände sind Teil eines umfangreichen Gesetzespaketes mit weiteren Strafverschärfungen anderer Deliktsarten. Das Internetportal LTO berichtet ebenfalls…

August 09, 2025

Die Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK: Kostenloses ABO(Printausgaben) & Webseite kostenfrei verfügbar

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Die Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK: Kostenloses ABO(Printausgaben) & Webseite kostenfrei verfügbar

K13online Gefangenenhilfe & Brieffreundschaften in Deutschland, der Schweiz und in die USA: In eigener Sache erinnern wir an einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung & einen Podcast im Bayerischen Rundfunk

DER LICHTBLICK ist die größte Gefangenenzeitschrift in Deutschland. Die Printausgaben können kostenlos abonniert werden. Auf der Webseite können die Ausgaben kostenfrei downgeloadet werden. Viele Gefangene im bundesweiten Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug haben ein ABO und lesen die Zeitschrift. Aktuell pflegt K13online Brieffreundschaften mit drei gewaltfreien Gefangenen in Deutschland, einem Verwahrten in der Schweiz und drei Gefangenen in den USA. Beim Lesen vom LICHTBLICK ist uns aufgefallen, dass die Deliktsarten der §§ 176 ff. und 184 ff. StGB unterrepräsentiert sind. Deshalb haben wir Kontakt mit der Redaktion aufgenommen. Die Haftbedingungen von Pädophilen bzw. Pädosexuellen sind insbesondere im regulären Strafvollzug der JVAs unzureichend, denn es herrscht oft eine Knasthierarchie, die bekämpft werden muss. Werden pädophile-pädosexuelle Gefangene geoutet, dann bedarf es verbindlicher Schutzkonzepte. Die von Angriffen und Gewalttaten Betroffenen können sich jeder Zeit an uns wenden. In der Süddeutschen Zeitung & im Bayerischen Rundfunk sind sehr gute Beiträge publiziert worden. Das Angebot der K13online Gefangenenhilfe kann schon vor Haftantritt beginnen. Auch im Ermittlungs- und Gerichtverfahren bieten wir unsere Hilfestellungen an. Ebenso während der U-Haft. Bei den Vorbereitungen zur Entlassung & Resozialisierung kann auch mit uns Kontakt aufgenommen werden…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.