Posts Tagged With 'Sexualstrafrecht'

März 13, 2025

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt 

Der 2. Senat am BVerfG hat die zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB zur Entscheidung angenommen. Der Berichterstatter ist BVR Offenloch. Damit wird im Laufe des Jahres 2025 über das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz von Puppenverboten(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) mit einer Begründung entschieden. Die zwei Beschwerdeführer hatten die Verfassungsbeschwerden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss & Bundestag gab es damals erheblich Kritik von den Sachverständigen. Die Erfolgsaussichten, dass das BVerG diesen Unrechts § 184l StGB für verfassungswidrig erklärt, sind durchaus realistisch. Die Beschwerdeführer gehören dem Projekt „Gegen das Puppenverbot“ an und haben auf ihrer Webseite ausführlich begründet, warum ein solch strafrechtliches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. K13online hat sich diesen Ausführungen im Wesentlichen angeschlossen. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann muss der gerade erst neu gewählte Bundestag bzw. die neue Bundesregierung aktiv werden. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird auch für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Führen die Beschwerden nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist der Beschwerdeweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eröffnet: Denn gegen Unrecht hilft nur Widerstand….

März 01, 2025

Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

Ermittlungsverfahren gegen „Kinderschützer“ eingeleitet: Bei der Verhandlung wurden im Gerichtssaal rechtswidrig Fotos des Angeklagten gemacht und mit seinem Namen im Netz veröffentlicht, zusammen mit radikalen Forderungen

Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil vom Landgericht Karlsruhe-Pforzheim Revision beim BGH eingelegt. Damit ist die Verurteilung des Familienvaters zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV) nicht rechtskräftig geworden. Dies berichtet die Badischen Neuesten Nachrichten(bnn). Die Staatsanwaltschaft fordert ein höheres Strafmaß. Warum die Verteidigung Revision eingelegt hat, geht aus dem bnn-Artikel nicht hervor. Weil der Familienvater gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegte hatte, könnte sich die Revision auch auf die verhängte SV beziehen. Nach Rechtsauffassung von K13online liegen die Voraussetzungen für eine SV nicht vor. Bei einer erfolgreichen Revision muss das gesamte Verfahren bei einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Im Kausalzusammenhang mit der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche „Kinderschützer“ eingeleitet, die im Gerichtssaal rechtswidrige Fotos vom Angeklagten gemacht haben und seinen Namen in den sozialen Medien veröffentlicht hatten. Damit wurden im Internet auch die Identitäten der Kinder des Familenvaters öffentlich bekannt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick verurteilte diese mutmaßlichen „Kinderschützer“ scharf. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Ermittlungsverfahrens wird die Staatsanwaltschaft hoffentlich Anklage erheben. K13online wird darüber ausführliche berichten…

Februar 26, 2025

TABUBRUCH im RTL-Dschungelcamp: Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss(62) hatte als 13-jähriger Junge einvernehmlichen Sex mit einem Mann

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
TABUBRUCH im RTL-Dschungelcamp: Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss(62) hatte als 13-jähriger Junge einvernehmlichen Sex mit einem Mann

Pierre Sanoussi-Bliss: „Ja, tut mir leid! Entschuldigung, ich hab nicht nachgeschlagen damals in irgendwelchen Büchern. Für mich war’s normal. Ich wollte das”

Ausgerechnet im RTL-Dschungelcamp outet sich der Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss(62), der als Junge im Alter von 13 Jahren einvernehmlichen Sex mit einem Mann hatte. Obwohl das von Kinderschützern & Missbrauchsopfern mühsam aufgebaute Lügengebäude schon seit vielen Jahren zusammengebrochen ist wie ein Kartenhaus, stellt ein solches Quting noch immer ein TABUBRUCH dar. Pierre Sanoussi-Bliss muss sich gegenüber den anderen Dschungelcampern/Innen rechtfertigen: „Ja, tut mir leid! Entschuldigung, ich hab nicht nachgeschlagen damals in irgendwelchen Büchern. Für mich war’s normal. Ich wollte das”. Auch die Moderatoren Sonja Zietlow und Jan Köppen machen nochmal deutlich: „Ja, es ist gut, dass ihr erstes Mal Timur und Pierre nicht belastet und dass sie sich beide nicht missbraucht gefühlt haben. Es bleibt aber in beiden Fällen eine Straftat.“ Der Gesetzgeber stellt auch einvernehmlichen Sex unter Strafe, obwohl es kein Missbrauchsopfer gibt. Mitcamperin Lilly Becker und Nina Bott: Ein Kind weiß nicht, wenn was passiert. Du musst ein Kind schützen, so viel du kannst! Ich bitte dich darum, wenn du Kinder hast”, appelliert die Mama des 13-jährigen Amadeus. Zitate: Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf. Wer sie aber kennt, und eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher. Und: In Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt. Im Dschungelcamp hat RTL die tägliche Realität zugelassen. Es ist höchste Zeit, dass auch RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal endlich das Interview mit dem Inhaber dieses Weblogs, Dieter Gieseking, aus dem Jahre 2018 sendet. Der Beitrag ist als Audio auf der Video-Plattform FST verfügbar..

Januar 24, 2025

AfD Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt: Meine Anzeige gegen die Pädo-Website „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ wurde eingestellt

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
AfD Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt: Meine Anzeige gegen die Pädo-Website "Wir sind auch Menschen(WsaM)" wurde eingestellt

STOPPT die AfD: Vanessa Behrendt bezeichnet LTO-Artikel der Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer als „An Widerwärtigkeit nicht zu überbieten“

Die Landtagsabgeordnete in Niedersachsen, Vanessa Behrendt, hetzt bei X(ehm. Twitter) weiterhin gegen das pädophile Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“. Fast täglich versprüht SIE ihren Hass gegen Angehörige der sexuellen Minderheit der Pädophilen. Heute hat SIE sich von dem bekannten Rechtspopulisten Peter Weber interviewen lassen, der gleichzeitig auch gegen Transsexuelle & Homosexuelle ins Feld zieht. Das YouTube-Video ist von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten. Bei X verkündet Behrendt, dass ihre Strafanzeige gegen das Projekt WsaM von der Staatsanwaltschaft Bielefeld eingestellt wurde. Als Begründung gibt SIE an, dass eine Verharmlosung der Pädophilie keine Strafbarkeit darstellt. K13online kann den Wahrheitsgehalt über die Einstellung nicht prüfen. Behrendt erzählt in dem Video auch etwas über ihre Kleine Anfrage an den Landtag von Niedersachsenen. Demnach hat sich das WsaM-Projekt selbst an den Landtag gewandt, damit deren Gegendarstellung mit in die parlamentarische Antwort des Landtages einfließen kann. Auch diesen Wahrheitsgehalt können wir hier nicht überprüfen. Fakt ist jedoch, dass es diese Kleine Anfrage gibt und der Landtag in Niedersachsen wird darauf reagieren. Behrendt schreibt bei X weiter von einer Pädophilenbewegung in Deutschland. Damit will SIE ganz offensichtlich eine große Gefahr heraufbeschwören, die real nicht existiert. Nach Kenntnis von K13online gibt es eine solche „Pädophilenbewegung“ nicht. Es gibt höchstens eine unorganisierte Pädophilenszene mit unterschiedlichen Projekten, die nur in Einzelfällen kooperieren. Die breite Masse der Pädophilen ist politisch und medial nicht aktiv. Dennoch sollte dem WsaM zugestanden werden, dass es diesem Projekt über die AfD gelungen ist, das Pädophilie-Thema in den niedersächsischen Landtag zu bringen. Die Landesregierung wird sich positionieren müssen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Januar 14, 2025

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Landgericht Siegen verhandelt gegen Stiefvater, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 10-jährigen Stieftochter hatte

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Landgericht Siegen verhandelt gegen Stiefvater, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 10-jährigen Stieftochter hatte

Heute 12-jähriges Mädchen war in den Stiefvater verliebt: Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien bezeichnen sexuelle Beziehung als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“

Die Lehrerin des zum Zeitpunkt der Geburt des Babys 11-jährigen Mädchens hatte die Schwangerschaft bemerkt und das Jugendamt eingeschaltet, welches Strafanzeige erstattet hatte. Bei den polizeilichen Vernehmungen gab die junge Mutter an, dass sie in den Stiefvater verliebt sei – und den Sperma des Kindsvaters selbst eingeführt hat. Damit wollte Sie den Stiefvater vor Strafverfolgung schützen. Denn die Stieftocher wußte, dass der Gesetzgeber einen Geschlechtsverkehr als „schweren sexuellen Missbrauch“ an Ihr bezeichnen würde, obwohl alles vernehmlich stattgefunden hat. Vor dem Landgericht in Siegen beginnt heute die Hauptverhandlung gegen den Stiefvater des heute 12-jährigen Mädchens & Vater des Babys. Während der Beweisaufnahme wird es maßgeblich darauf ankommen, ob die Stieftochter als Zeugin auftritt und ihre damalige Aussage bei der Polizei bestätigt oder nicht. Bleibt SIE dabei, dann kann es nur einen Freispruch geben, denn ohne Opfer gibt es auch keinen Täter. Allerdings hat inzwischen das Kreisjugendamt das Sorgerecht für die junge Mutter und ihr Baby übernommen. Das Kind ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die 12-Jährige wird in einer Einrichtung betreut. Diese äußeren Einflussnahmen könnten dazu führen, dass das Mädchen ihre damalige Aussage zu Gunsten der Staatsanwaltschaft & des Langerichtes ändert. Möglich ist auch, dass der Stiefvater ein Geständnis ablegt, um der Stieftochter eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Einen größeren Liebesbeweis könnte es kaum geben. Die aktuellen Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien verschweigen nahezu alle Hintergründe der sexuellen Beziehung. Nur in einem Satz findet man einen Hinweis, dass das Mädchen in den Stiefvater verliebt war. Von den Medien ist nicht zu erwarten, dass es bei einer Verurteilung eine kritische Berichterstattung geben wird. K13online sieht sich deshalb in der Pflicht, über die ungerechte Gesetzlage zu berichten. Wenn es kein Missbrauchsopfer gibt, dann darf es auch keinen Missbrauchstäter geben. Das Gleich gilt auch für die ältere Schwester des Mädchens, die ebenfalls als Zeugin vor Gericht aussagen müsste. Das Landgericht Siegen hat sechs Verhandlungstage anberaumt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

November 23, 2024

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Demo-Aufruf der Kinderschützerin „mom_for_children“: Demo-Initiatorin konnte bei Kinderschutz-Petition an den Bundestag 54.129 Mitzeichner/Innen erreichen

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet am 26. November ein Fortsetzungstermin gegen einen Familienvater mit drei Töchtern statt. Angeklagt wurde der 46-jährige Mann wegen § 176 ff. und 184 ff. StGB. Bei den ersten Verhandlungstagen waren zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal anwesend. Inzwischen hat eine Kinderschützerin „mom_for_children“ zu einer Demo vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen: Wir fordern eine lebenslange Haftstrafe & Keine zweite Chance für Täter & Gerechtigkeit für die Opfer“. Damit soll Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Die Recherchen von K13online haben auch ergeben, dass eine Annemarie Lehmkemper beim Bundestag eine Petition eingereicht hat, die sich mit 54.129 Mitzeichner/Innen bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet: Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet. Damit ist das Quorum erreicht und die Petentin wird in den Petitionsausschuss zur Anhörung eingeladen. Die Mainstream-Medien sind bereits in die Berichterstattung eingestiegen. Nach dem 1. Prozesstag gegen den Hass-Prediger der Baptistensekte ist vor einem Pforzheimer Gericht erneut der „Teufel“ los. Ein weiterer Medienrummel mit „Kinderschutz“-Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude ist zu erwarten, zumal die Demo-Teilnehmer/Innen auch am Prozess im Gerichtssaal dabei sein sollen. Beim Ordnungsamt der Stadt Pforzheim läuft eine Anfrage, ob diese Demo tatsächlich angemeldet wurde und stattfinden wird. Denn der Aufruf bei Instagram ist mit Stand von heute nicht mehr verfügbar. Das öffentliche Interesse an dieser Gerichtsverhandlung besteht auch deshalb, weil der Familienvater mit seiner Ehefrau & Tochter im Jahre 2019 am VOX-Sendeformat „Mein Kind, Dein Kind“ mitgewirkt hatte. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte darüber berichtet. K13online wird am kommenden Dienstagmorgen LIVE dabei sein und ausführlich berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.