Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD): Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an Bundesländer & Verbände gesandt

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 21 Oktober 2025 ]

Neue Straftatbestände im § 181a  + § 180a  + § 179a StGB: Bisherige Gesetze werden neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt

Es vergeht kaum eine Legislaturperiode ohne Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD) hat einen Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an die Bundesländer & Verbände gesandt. Damit beginnt das Gesetzgebungsverfahren: „Dazu werden die bisher auf verschiedene Vorschriften verteilten Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt.“ Die neuen Gesetze sollen lauten: § 181a StGB (Inanspruchnahme sexueller Dienste von Kindern und Jugendlichen gegen Entgelt), § 180a StGB (Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bei der Prostitution) und § 179a StGB (Veranlassen sonstiger sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen gegen Entgelt). Alle 16 Bundesländer und viele Verbände können bis 28. November 2025 zum Referentenentwurf Stellung beziehen. Die neuen Straftatbestände sind Teil eines umfangreichen Gesetzespaketes mit weiteren Strafverschärfungen anderer Deliktsarten. Das Internetportal LTO berichtet ebenfalls…

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Menschenhandel.html

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung

Neue Tatbestände sollen zudem den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt verbessern. Dazu werden die bisher auf verschiedene Vorschriften verteilten Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt.

Der Gesetzentwurf ist am Montag an die Länder und Verbände versendet worden. Sie haben nun bis zum 28. November 2025 Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/heartere-strafen-gegen-menschenhandel-hubig-bundesjustizministerium-10-jahre-haft

 

1 Kommentar zu “Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD): Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an Bundesländer & Verbände gesandt”

  1. Anonym sagt:

    Jede neue Regierung bastelt am Sexualstrafrecht. Da gibt es die schönen Bonuspunkte und „Signale“. Das hilft am Ende niemanden. Immer dieses primitive „höhere Strafen!!!!!“. Der Missbrauch eines Kindes muss verhindert werden, ob jemand 5 oder 10 Jahre in den Bau wandert befreit das Opfer auch nicht vom Missbrauch der stattgefunden hat.

    Prävention und Investition wäre mal wichtig und nicht alle 5 Jahre so eine primitive Signalpolitik.

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