Posts Tagged With 'Sexualstrafrecht'

August 07, 2024

Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Abgeordneter muss zur Wahl antreten: Die Wahlzettel sind gedruckt, die Unterlagen verschickt. Der Abgeordnete ist Direktkandidat zur Landtagswahl

Mitten in den Wahlkampf zum neuen Thüringer Landtag trifft die Jagd nach Kinderpornos einen Abgeordneten der LINKEN. Die Mainstream-Medien überschlagen sich mit Nachrichten. Kinderpornos sind nicht nur dem Bürger/In vorgehalten, sondern alle Berufe und soziale Schichten sind betroffen. Das Besondere an diesem Betroffenen besteht bei seinem politischen Amt im Landtag von Thüringen. Auch andere Parteien waren in der Vergangenheit schon betroffen. Insbesondere sind die Wahlzettel schon gedruckt und der Abgeordete muss weiterhin zur Wahl antreten. Dabei stellt sich die Frage, wie viel Stimmen bzw. wie viel Prozent wird der Abgeordnete bei den Landtagwahlen am 1. September 2024 erhalten. Lassen sich die Wähler:Innen der LINKEN wegen dem Kinderporno-Verdacht davon abhalten, den Abgeordneten zu wählen. Wird er ein mögliches Mandat annehmen oder sich nach den Wahlen völlig aus der Politik zurückziehen. Wird er die enorme Belastung überhaupt bewältigen. Schon jetzt trifft das Sprichwort zu: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert“. K13online ist jederzeit bereit, ausgestoßene Politiker mit solchen Deliktsarten für politischen Aktivismus im Sexualstrafrecht aufzunehmen. Die LINKEN haben sich offenbar schon vom Parteimitglied verabschiedet. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

August 03, 2024

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

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Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim wird über einen 60-jährigen Mann verhandelt, der vor 22 Jahren und vor 12 Jahren Sex mit Mädchen gehabt haben soll. Schon nach so vielen Jahren stellt sich die Frage, was ein heutiger Prozess noch für einen Sinn haben soll. Aus dem Artikel in der Pforzheimer Zeitung geht nicht hervor, wer Strafanzeige erstattet hat. Der Gesetzgeber lässt den Ermittlungsbehörden & Gerichten gemäß § 176  StGB und 182 StGB keine Wahl. Am 2. Verhandlungstag waren vier Zeugen geladen. Dabei war auch die Mutter des früheren Mädchens. Sie habe das Zimmer ihrer Tochter durchsucht und einen Schwangerschaftstest gefunden. Zitate: „Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.“  Ungeklärt ist bisher die entscheidende Frage: Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Der 3. Verhandlungstag findet am 23. August statt. K13online beabsichtigt zur journalistischen Berichterstattung an einem Prozesstag teilzunehmen…

August 01, 2024

Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

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Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden: Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern

In den USA werden alle Internet-Provider gesetzlich dazu gezwungen, alle weltweiten Angebote nach Kinderpornos zu durchsuchen und an das NCMEC zu melden. Das NCMEC selbst führt anlasslose Durchsuchungen nach Kinderpornos in allen sozialen Medien auf der Welt durch. In ganz Europa und damit auch in Deutschland sind solche Eingriffe in EU-Recht & Grundgesetz verboten. Das NCMEC leitet die Verdachtsfälle nach US-Recht an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) weiter. Das BKA verteilt die Fälle an die 16 LKAs und diese leiten die Ermittlungsverfahren an die lokalen Staatsanwaltschaften weiter. Der Verursacher der in Deutschland massenweise durchgeführten Kinderporno-Razzien ist also das National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC) in den USA. Die aktuellen Hausdurchsuchungen fanden in Sachen/Chemnitz statt. Ende Juli gab es Razzien in Hessen & Bayern. Der rapide Anstieg in der jährlichen Kriminalstatistik(PKS) liegt in den USA. Die Meldungen von NCMEC beziehen sich überwiegend auf das öffentliche Internet. In den sozialen Medien wird es lediglich strafrechtlich relevante Posingdarstellungen mit und von den Kindern selbst geben. Solche Bilder & Videos dienen den Ermittlungsbehörden als Einfallstor für Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen. Sogenannte Zufallsfunde bei den Betroffenen besorgen dann den Rest. Für die Mainstream-Medien sind solche Razzien keine großen Schlagzeilen mehr wert. Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden. Auch die einzelnen Gerichtsverhandlungen finden nur noch wenig Beachtung in der Presse. Das Schicksal der Betroffenen ist dem Mainstream völlig gleichgültig geworden. Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern..

Juli 27, 2024

Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

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Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Positive Auswirkungen des reformierten § 184b StGB(Kinderpornos): Seit dem Inkrafttreten am 28. Juni 2024 sind wieder Verfahrenseinstellungen möglich

Der Kinderpornofall um eine Lehrerin aus dem Westerwald ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Seit dem Inkrafttreten des neuen § 184b StGB können alle Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wieder eingestellt werden. Auch rückwirkend, wenn der „Tatzeitraum“ vor dem 28. Juni 2024 lag und das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Angeklagte/die Angeklagte pädophil ist oder nicht. Rund einen Monat nach dem Inkrafttreten hat das Amtsgericht Montabaur das Verfahren gegen die Lehrerin eingestellt. Dabei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass die frühere GroKo(CDU/CSU & SPD) die politische Schuld daran trägt, dass überhaupt Anklage erhoben werden musste. Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 29. Juni 2024 gab es massenweise Verurteilungen, die aufgrund des alten § 184b StGB verfassungswidrig sind. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch eine ganze Reihe von Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den früheren 184b als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG hat darüber noch nicht entschieden. Erklärt das BVerfG den damaligen 184b nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig, müssen alle Urteile aufgehoben werden. K13online hatte über alle Normenkontrollvorlagen ausführlich in News berichtet. Demnächst werden wir beim BVerfG und allen Amtsgerichten über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen…

Juli 08, 2024

Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

Mehr Selbstfilmer von Pornographie: Rund 40% aller Tatverdächtigen im Bereich Kinder- und Jugendpornos sind die Kinder & Jugendlichen selbst

„Der Anteil minderjähriger Tatverdächtiger betrug im Berichtsjahr knapp 40 Prozent“, heißt es im Lagebild. Ein hoher Anteil unter ihnen seien sogenannte „Selbstfilmer“, die pornographische Aufnahmen von sich selbst anfertigten und dann etwa auf sozialen Netzwerken hochladen – und damit ein Delikt begehen, denn strafbar sind Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz solcher Inhalte. Im Klartext: Von 45.191 Fälle sind es 40% die Jungen & Mädchen selbst, die von sich „Kinderpornos“ herstellen, besitzen und verbreiten. Diese Kids sind weit entfernt von pädophilen/pädosexuellen Motiven, denn es gibt keine pädophilen Kinder. Alles fällt unter den Begriff Kindersexualität, die durch den Gesetzgeber und in der Folge der Justiz kriminalisiert wird. Hausdurchsuchungen bei den Eltern & in den Kinderzimmern verursachen einen psychischen Schaden bei den Söhnen & Töchtern. Alles passiert im Namen des „Kinderschutzes“ und wird der Öffentlichkeit als Kampf gegen Kinderpornos verkauft. Die heute betroffenen Kinder werden eines Tages Jugendliche sein. So ist es kein Wunder, wenn diese Jugendlichen sich aggressiv gegenüber der Staatsgewalt entwickeln. Statistische Zahlen können das Leid der Betroffenen nicht deutlich machen. Wissenschaftliche Studie gibt es nicht. Niemand interessiert sich dafür. Es wächst eine Generation heran, die weit entfernt ist von einer freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dennoch haben die Kids von heute die Doppelmoral der Erwachsenen längst durchschaut. Sie werden immer ihren Wege finden…

Juli 04, 2024

Von sexuellem Missbrauch keine Spur: 33-jährige Erzieherin wegen regelmäßigen Sex mit Jungen(13/14) verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Von sexuellem Missbrauch keine Spur: 33-jährige Erzieherin wegen regelmäßigen Sex mit Jungen(13/14) verurteilt

Eifersüchtiger Junge benutzt Sexualstrafrecht: Bonner Richter verweigert gegen Staatsanwalt und Verteidiger eine Bewährungsstrafe

Sexuelle Liebesbeziehungen zwischen Frauen & Jungen gelangen nur äußerst selten an die mediale Öffentlichkeit und landen vor einem Strafgericht, weil sich beide Partner darüber im Klaren sind, dass der Gesetzgeber solche Beziehungen für verboten erklärt hat. Kommt es jedoch zur Eifersucht des Jungen, dann kann er das Sexualstrafrecht benutzen. Das sogenannte Machtverhältnis liegt in solchen Fällen nicht bei der Frau/dem Mann(egal ob heterosexuell, homosexuell oder pädosexuell), sondern beim Jungen(Mädchen). Auch der Erpressung ist Tor & Tür geöffnet. Aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze dürfen die Gerichte bei einvernehmlicher Sexualität nicht freisprechen. Wenn aber sogar die Staatsanwaltschaft & Verteidigung sich darüber einig sind, dass eine Bewährungsstrafe angemessen ist, dann kann sich das Gericht anschließen. Bewährungen sind nur bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich. In dem vorliegenden Fall hat ein Bonner Richter dieses minimale Strafmaß jedoch nicht angewandt, sondern sein Urteil lautet auf zwei Jahre und sechs Monate Knast. Damit trägt allein dieser Richter die Schuld an der Strafhöhe. Der Richter argumentiert in seiner Begründung mit einer generalpräventiven Strafe. DAS ist nun wirklich ein rechtsfehlerhaftes Urteil und zudem eine bodenlose Frechheit. In einer Berufung/Revision kann und darf ein solches Fehlurteil keinen Bestand haben. Auch diese sexuelle Beziehung macht deutlich, dass das Lügengebäude „einvernehmlicher Sex = Kindesmissbrauch“ schon lange Zeit zusammengebrochen ist wie ein Kartenhaus. Der Gesetzgeber ignoriert die tägliche Realität und verursacht damit unsägliches Leid bei allen Betroffenen. Wir zitieren George Orwell: „In Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt“. Das TABU sexueller Beziehungen zwischen Frau-Junge, Frau-Mädchen, Mann-Junge, Mann-Mädchen muss gebrochen werden…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.