Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat Referentenentwurf vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 19 April 2026 ]

Bundesjustizministerium an themenrelevante Verbände: Stellungnahmen zum Referentenentwurf müssen bis zum 22. Mai 2026 eingereicht sein und werden dort veröffentlicht

Die Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat einen Referentenentwurf zur erneuten Gesetzesänderung/Verschärfung im Sexualstrafrecht vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Bei diesem Gesetzesvorhaben geht es u.a. um sogenannte Deepfakes, wovon auch Kinder & Jugendliche sowie Pädophile/Pädosexuelle betroffen sein können. Wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren erhalten themenrelevante Verbände die Möglichkeit von Stellungsnahmen, die auf der Webseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht werden. Danach wird der Referentenentwurf zum Gesetzentwurf und wird ins Bundeskabinett eingebracht und dort beschlossen. Die Stellungnahmen müssen bis zum 22. Mai 2026 an das Bundesjustizministerium gesandt werden. K13online hat über ein externes Projekt, welches sich für Bürger- Menschenrechte einsetzt, das Anschreiben an die Verbände erhalten. In Kooperation mit diesem Projekt diskutieren und erarbeiten wir gegenwärtig eine Stellungnahme an das Bundesjustizministerium. Auf diese Weise können alle Verbände & Projekte ihre rechtspolitischen Positionen vortragen, die in den Gesetzentwurf einfließen können. Sobald uns eine gemeinsame Positionierung/Stellungnahme vorliegt, werden wir in einem Folge-News darüber berichten….

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_Gesetz_gegen_digitale_Gewalt.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Kommentar zu “Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat Referentenentwurf vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt”

  1. Anonym sagt:

    Sehr merkwürdige Argumentation in dem Paper. „Wirklichkeitsnah“ enthält mehr als nur manipulierte Bilder. Herstellen von „wirklichkeitsnah“ in § 184c verbieten, aber diese Inhalte im Besitz nicht erfassen ist auch im Widerspruch zum Text.

    Die ganzen 18-Jährigen dürfen sich jedenfalls freuen, wenn sie wegen der Herstellung von „wirklichkeitsnaher“ Pornographie bestraft werden, weil sie auch als 16-Jahre durchgehen könnten.

    „Für die Verwirklichung des Absatzes 1 Nummer 4 ist allerdings Voraussetzung, dass die Person individualisierbar ist, weil es sich ansonsten um rein fiktive Darstellungen handeln würde, bei denen kein konkretes Rechtsgut verletzt ist.“

    Auch lustig wie man selektiv erkennt das Fiktion kein Rechtsgut verletzt, aber bei fiktiven Inhalten in §184b/c das völlig ignoriert. Ebenfalls amüsant das die Polizei jetzt Menschen wegen dem Verdacht einer Puppe nach §184l vorläufig festnehmen können, so als würden sie Waffen besitzen…

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

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