Posts Tagged With '§ 184b StGB'

Juli 18, 2026

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

Wichtige Teile der Hauptverhandlung haben unter Anschluss der Öffentlichkeit stattgefunden: Die einzige Informationsquelle ist die mündliche Urteilsverkündung der Richterin Schick

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet das Urteil mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Richterin Schick beginnt ihre Begründung mit den Worten: “ Das Kind wußte, was es zu tun hat“. Damit meinte Schick ein Video von rund 30 Minuten, welches unter Ausschluss der Öffentlichkeit Inaugenschein genommen worden war: Vaginal- Anal- und Oralverkehr zwischen dem Pfegevater & der Pflegetochter. In dem Video soll erkennbar gewesen sein, dass das Mädchen diese sexuellen Handlungen nicht das erste Mal praktiziert hat…! Der Pflegevater soll sich am 1. Verhandlungstag, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit, geäußert haben: „Ich habe meine Pflegetochter abgöttisch geliebt“….! Die Gerichte orientieren sich bei ihrer Urteilsfindung nahezu immer an den Inhalten der Gutachten. Die Aussage des Gutachters hat ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Demnach soll der Pflegevater deshalb ein Heterosexueller mit einer pädophilen Nebenströmung sein, weil er auch mit seiner Ehefrau(Pflegemutter) ein intensives Sexualleben praktiziert hat….! Nur er selbst wird erkennen und dann wissen müssen, ob er nun ein sogenannter Ersatzhandlungstäter ist oder ein kernpädophiler Girllover. Die sexuelle Identität eines Pädophilen/Pädosexuellen ist durch eine Therapie nicht veränderbar. Wohl aber kann eine pädophile Nebenströmung durch eine Therapie auf heterosexuelle Erwachsene gerichtet werden….“Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick aus weiterlesen…

Juli 09, 2026

K13online Prozessbeobachter: Fünf Zeugen/Innen sagen im Fall des Pflegevaters/Pflegetochter vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim aus

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Fünf Zeugen/Innen sagen im Fall des Pflegevaters/Pflegetochter vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim aus

Aufklärungsbuch in einer Kindertagesgruppe: Das Mädchen erzählte der Erzieherin, dass sie die Darstellungen auch mit ihrem Pflegevater machen würde, aber alles geheim bleiben müsse

Am 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim haben fünf Zeugen/Innen ausgesagt. Die 1. Zeugin ist eine Erzieherin einer Kindertagesstätte: Die Vorsitzende Richterin Diana Schick befragt die Zeugin. In einer Kindertagesgruppe gab es ein Aufklärungsbuch mit Darstellungen von nackten Kindern & Eltern. Die siebenjährige Pflegetochter bezeichnete es als „Ekelbuch“. Das Mädchen erzählte der Erzieherin, dass sie die Darstellungen auch mit ihrem Pflegevater machen würde, aber alles geheim bleiben müsse. Sie spielte die sexuellen Handlungen der Erzieherin vor. Auf die Frage, ob das Mädchen dabei Schmerzen hatte, antwortete sie mit Nein. Fotoaufnahmen wurden nicht gemacht. Eine Verhaltensänderung konnte die Erzieherin beim Mädchen nicht feststellen. Der Pforzheimer Kinderschutzverein „Lilith“ wurde eingeschaltet. Das Aufklärungsbuch lag in der Tagesgruppe aus und wurde mit den Kindern thematisiert. Auf Nachfrage eines beisitzenden Richters erzählt die Erzieherin, dass der Papa die Pflegetochter auch geküsst habe und gekuschelt wurde. Die Mama war nie dabei. Die weiteren Zeugenaussagen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Die Verhandlung wird am Montag, den 13. Juli um 9Uhr, mit dem psychologischen Gutachten des Sachverständigen fortgesetzt. K13online wird wieder LIVE dabei sein und in einem Folge-News berichten…

Juni 30, 2026

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt: Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hatte im Februar 2025 einen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts in Karlsruhe verwiesen. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte damals bei der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Familienvater bei dem Sexualkontakt mit seiner 6-jährigen Tochter keine sexuelle Gewalt angewandt hat. Dennoch verhängte Schick die SV, die nun vom BGH einkassiert wurde. Auch K13online vertritt die Rechtsauffassung, das die Voraussetzungen für eine SV nicht vorliegen. Der Sachverhalt wurde vom BGH nicht gerügt, weil der Familienvater ein Geständnis abgelegt hatte. K13online war damals als Prozessbeobachter LIVE dabei und hatte in mehreren News berichtet. An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt. Der größte Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Ein solches Spektakel hatte es in Pforzheim noch nicht gegeben. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen Demo-Teilnehmer eingeleitet, die in den sozialen Medien auf kriminelle Weise gegen den Familenvater namentlich gehetzt hatten. Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden. Die Pressesprecherin hat auf Anfrage die Folgetermine mitgeteilt: 3. + 9. + 10. Juli und 3. + 5. August 2026. Als Prozessbeobachter werden wir wieder LIVE dabei sein und berichten….

Mai 14, 2026

K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Verteidiger forderte Bewährungsstrafe unter zwei Jahren: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt den 24-jährigen Pädophilen zu zwei Jahren und sechs Monaten, weil Wiederholungsgefahr bestehen würde

Die Staatsanwältin begann ihr Plädoyer mit den Worten: „Wenn man alles gehört hat, dann könnte man Mitleid mit dem Angeklagten haben“. Es geht aber um die betroffenen Kinder in den Chats. Der Gutachter habe von Hang & Zwang und von einem gezielten Vorgehen gesprochen….! Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einer „milden Art einer Verführung“ der Jungs zu sexuellen Praktiken. Sein Mandant habe bei den ersten Anwaltsgesprächen geheult, weil er mit den Chats nicht hätte aufhören können…..! In seinem Schlusswort verliest der Angeklagte eine persönliche Erklärung…! Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet nach einer Pause von 45 Minuten das mündliche Urteil: Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. In der Begründung sagte die Vorsitzende Richterin Schick: Eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich, weil in Freiheit eine Wiederholungsgefahr bestehen würde….! Auch K13online hat bei den Verhandlungstagen den Eindruck gewonnen, dass der 24-Jährige (noch) nicht wirklich zu seiner pädophilen Identität steht. In der Vergangenheit hatte er keine soziale Kontakte mit anderen Pädophilen, sondern war nur auf die Jungs in den Chats konzentriert. Kernpädophile können und sollten zwar freundschaftliche Beziehungen mit Erwachsenen aufbauen, aber diese können keine sexuellen Beziehungen mit einschließen. Soziale Kontakte zu Gleichgesinnten sind schon während des Strafvollzuges sehr wichtig. Diese und neue Freundschaften im realen Leben sollten auf jeden Fall in Freiheit folgen…

April 22, 2026

Kinderporno-Jagd geht weiter: Erneut landesweite Hausdurchsuchungen in Hessen bei 71 Beschuldigte ab dem 14. Lebensjahr

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Kinderporno-Jagd geht weiter: Erneut landesweite Hausdurchsuchungen in Hessen bei 71 Beschuldigte ab dem 14. Lebensjahr

Innenminister Roman Poseck (CDU): „Er appelliere daher an alle Eltern, sensibel mit der Privatsphäre ihrer Kinder umzugehen und auf öffentliche Posts bestenfalls zu verzichten…“ 

Die Hessenschau berichtet über eine erneute Razzia gegen Kinderpornos im Bundesland Hessen: „Die Polizei in Hessen geht immer wieder intensiv gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vor. Seit 2020 seien die polizeilichen Maßnahmen gegen Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen in einer Einheit mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter rund 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gebündelt worden. „Der Schutz unserer Kinder vor Missbrauch und Ausbeutung hat für das Land Hessen oberste Priorität. Mit der Einheit FOKUS haben wir eine Erfolgseinheit geschaffen, die gezielt und flächendeckend gegen diese schrecklichen Verbrechen vorgeht“, sagte Poseck. Unterschlagen wird bei diesem Eigenlob, wie groß der Anteil von Kindern unter 14 Jahre & Jugendliche bis 17 Jahre ist. Die gerade veröffentlichte PKS 2025 spricht eine deutliche Sprache: 48,9 Prozent sind Kinder & Jugendliche. In diesem Zusammenhang von „schrecklichen Verbrechen“ zu sprechen, ist nicht nur eine unverschämte Frechheit, sondern eine böswillige LÜGE. Von Dummheit kaum noch zu überbieten ist: „Er appelliere daher an alle Eltern, sensibel mit der Privatsphäre ihrer Kinder umzugehen und auf öffentliche Posts bestenfalls zu verzichten…“  

März 22, 2026

Bayerisches Landeskriminalamt(BLKA) & die „Operation Alice“: Chinesischer Staatsbürger ködert mit Kinderpornos in einem Fake-Shop

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Bayerisches Landeskriminalamt(BLKA) & die „Operation Alice“: Chinesischer Staatsbürger ködert mit Kinderpornos in einem Fake-Shop

Bisher 440 weltweite Betrugsopfer in 23 Staaten identifiziert: In Deutschand wird gegen 89 Verdächtige wegen mutmaßlicher Besitzverschaffung von Kinderpornos ermittelt

Ein 35-jähriger chinesischer Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in China hat, hatte  373.000 Darknet-Seiten mit Fake-Shops eingerichtet, worin er Kinderpornos zum Kauf angeboten hat. Die Kunden kauften & bezahlten mit der Kryptowährung Bitcoin und einer E-Mail-Adresse, aber bekamen die Kinderpornos nicht. Bisher wurden 440 Betrugsopfer in 23 Staaten identifiziert. In Deutschand wird gegen 89 Verdächtige wegen mutmaßlicher Besitzverschaffung von Kinderpornos ermittelt. Die „Operation Alice“ begann am 9. März 2026 als weltweite Aktion und lief bis zum 19. März 2026. Auf den insgesamt 122 Plattformvarianten erscheint nun ein Banner des BLKA & der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Die Koordination übernahm Europol. In Deutschland kam es zu 14 Durchsuchungen bei 14 Verdächtigen aus neun Bundesländern. Letztendlich muss man froh sein, dass diese Fake-Shops abgeschaltet wurden, damit der Betreiber nicht mehr abzocken kann. Der Betreiber wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Mit den bezahlten 20 bis 250 US-Dollar je Video/Foto für Kinderpornos kann sich der Betreiber im Moment noch einen schönen Tag machen. Man sollte es kaum glauben, aber bei dieser Betrugsmasche sollte der Chinese bald verhaftet und verurteilt werden. Die Besitzverschaffung ist in § 184b Abs. 3 StGB geregelt. Das bedeutet, dass die Käufer verurteilt werden können, obwohl diese keine Kinderpornos vom Betreiber bekommen haben. Die Käufer wurden also nicht nur vom Fake-Shop-Inhaber finanziell betrogen, sondern werden jetzt auch noch eine Verurteilung über sich ergehen lassen müssen, obwohl sie nicht in Besitz von Kinderpornos gelangt waren….   

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.