Posts Tagged With '§ 184b StGB'

Mai 14, 2026

K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Verteidiger forderte Bewährungsstrafe unter zwei Jahren: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt den 24-jährigen Pädophilen zu zwei Jahren und sechs Monaten, weil Wiederholungsgefahr bestehen würde

Die Staatsanwältin begann ihr Plädoyer mit den Worten: „Wenn man alles gehört hat, dann könnte man Mitleid mit dem Angeklagten haben“. Es geht aber um die betroffenen Kinder in den Chats. Der Gutachter habe von Hang & Zwang und von einem gezielten Vorgehen gesprochen….! Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einer „milden Art einer Verführung“ der Jungs zu sexuellen Praktiken. Sein Mandant habe bei den ersten Anwaltsgesprächen geheult, weil er mit den Chats nicht hätte aufhören können…..! In seinem Schlusswort verliest der Angeklagte eine persönliche Erklärung…! Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet nach einer Pause von 45 Minuten das mündliche Urteil: Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. In der Begründung sagte die Vorsitzende Richterin Schick: Eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich, weil in Freiheit eine Wiederholungsgefahr bestehen würde….! Auch K13online hat bei den Verhandlungstagen den Eindruck gewonnen, dass der 24-Jährige (noch) nicht wirklich zu seiner pädophilen Identität steht. In der Vergangenheit hatte er keine soziale Kontakte mit anderen Pädophilen, sondern war nur auf die Jungs in den Chats konzentriert. Kernpädophile können und sollten zwar freundschaftliche Beziehungen mit Erwachsenen aufbauen, aber diese können keine sexuellen Beziehungen mit einschließen. Soziale Kontakte zu Gleichgesinnten sind schon während des Strafvollzuges sehr wichtig. Diese und neue Freundschaften im realen Leben sollten auf jeden Fall in Freiheit folgen…

April 22, 2026

Kinderporno-Jagd geht weiter: Erneut landesweite Hausdurchsuchungen in Hessen bei 71 Beschuldigte ab dem 14. Lebensjahr

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Kinderporno-Jagd geht weiter: Erneut landesweite Hausdurchsuchungen in Hessen bei 71 Beschuldigte ab dem 14. Lebensjahr

Innenminister Roman Poseck (CDU): „Er appelliere daher an alle Eltern, sensibel mit der Privatsphäre ihrer Kinder umzugehen und auf öffentliche Posts bestenfalls zu verzichten…“ 

Die Hessenschau berichtet über eine erneute Razzia gegen Kinderpornos im Bundesland Hessen: „Die Polizei in Hessen geht immer wieder intensiv gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vor. Seit 2020 seien die polizeilichen Maßnahmen gegen Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen in einer Einheit mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter rund 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gebündelt worden. „Der Schutz unserer Kinder vor Missbrauch und Ausbeutung hat für das Land Hessen oberste Priorität. Mit der Einheit FOKUS haben wir eine Erfolgseinheit geschaffen, die gezielt und flächendeckend gegen diese schrecklichen Verbrechen vorgeht“, sagte Poseck. Unterschlagen wird bei diesem Eigenlob, wie groß der Anteil von Kindern unter 14 Jahre & Jugendliche bis 17 Jahre ist. Die gerade veröffentlichte PKS 2025 spricht eine deutliche Sprache: 48,9 Prozent sind Kinder & Jugendliche. In diesem Zusammenhang von „schrecklichen Verbrechen“ zu sprechen, ist nicht nur eine unverschämte Frechheit, sondern eine böswillige LÜGE. Von Dummheit kaum noch zu überbieten ist: „Er appelliere daher an alle Eltern, sensibel mit der Privatsphäre ihrer Kinder umzugehen und auf öffentliche Posts bestenfalls zu verzichten…“  

März 22, 2026

Bayerisches Landeskriminalamt(BLKA) & die „Operation Alice“: Chinesischer Staatsbürger ködert mit Kinderpornos in einem Fake-Shop

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Bayerisches Landeskriminalamt(BLKA) & die „Operation Alice“: Chinesischer Staatsbürger ködert mit Kinderpornos in einem Fake-Shop

Bisher 440 weltweite Betrugsopfer in 23 Staaten identifiziert: In Deutschand wird gegen 89 Verdächtige wegen mutmaßlicher Besitzverschaffung von Kinderpornos ermittelt

Ein 35-jähriger chinesischer Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in China hat, hatte  373.000 Darknet-Seiten mit Fake-Shops eingerichtet, worin er Kinderpornos zum Kauf angeboten hat. Die Kunden kauften & bezahlten mit der Kryptowährung Bitcoin und einer E-Mail-Adresse, aber bekamen die Kinderpornos nicht. Bisher wurden 440 Betrugsopfer in 23 Staaten identifiziert. In Deutschand wird gegen 89 Verdächtige wegen mutmaßlicher Besitzverschaffung von Kinderpornos ermittelt. Die „Operation Alice“ begann am 9. März 2026 als weltweite Aktion und lief bis zum 19. März 2026. Auf den insgesamt 122 Plattformvarianten erscheint nun ein Banner des BLKA & der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Die Koordination übernahm Europol. In Deutschland kam es zu 14 Durchsuchungen bei 14 Verdächtigen aus neun Bundesländern. Letztendlich muss man froh sein, dass diese Fake-Shops abgeschaltet wurden, damit der Betreiber nicht mehr abzocken kann. Der Betreiber wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Mit den bezahlten 20 bis 250 US-Dollar je Video/Foto für Kinderpornos kann sich der Betreiber im Moment noch einen schönen Tag machen. Man sollte es kaum glauben, aber bei dieser Betrugsmasche sollte der Chinese bald verhaftet und verurteilt werden. Die Besitzverschaffung ist in § 184b Abs. 3 StGB geregelt. Das bedeutet, dass die Käufer verurteilt werden können, obwohl diese keine Kinderpornos vom Betreiber bekommen haben. Die Käufer wurden also nicht nur vom Fake-Shop-Inhaber finanziell betrogen, sondern werden jetzt auch noch eine Verurteilung über sich ergehen lassen müssen, obwohl sie nicht in Besitz von Kinderpornos gelangt waren….   

März 19, 2026

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Warum gab es offensichtlich keine polizeilichen Vernehmungen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, den damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin?: Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge?

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Urteils(Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung) wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2025 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing(FDP) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren & zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Lehrerin hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr & sechs Monate auf Bewährung erhalten. Beide Strafmaße liegen über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von Ebbing hat Freispruch gefordert. Deshalb ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt wird. Ebbing hatte die Vorwürfe hinsichtlich des § 176 ff. StGB bestritten. Das offensichtlich rechtsfehlerhafte Gerichtsverfahren wirft jedoch eine weitere Frage auf: Warum gab es offensichtlich keine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, dem damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin? Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge? Er hätte die sexuellen Handlungen bestätigen oder bestreiten können. Eine Verurteilung, nur aufgrund von Chat-Fantasien, kann bei einer Revision keinen Bestand haben. Die Erfolgsaussichten beim BGH sind groß, um dieses Fehlurteil aufzuheben. Ob die Lehrerin ebenfalls Revision einlegt, ist zurzeit unbekannt. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für Beide weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Lehrerin wäre bei Rechtskraft gleich mehrfach getroffen: Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Der Mutter von acht Kindern würde das Sorgerecht für ihre Söhne & Töchter verlieren und müsste zum Sozialamt gehen…  

Januar 14, 2026

Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft & Verteidigung & Gericht: Neun Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer(teilweise Verschleppung) als vollstreckt

„Lucky Eddie“ wurde vor rund sechs Jahren(2019) schon wegen Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt, die er bis Endstrafe abgesessen hat. Während seines Strafvollzuges konnten jedoch weitere Datenträger etc. entschlüsselt werden, sodass es erneut zu dieser Gerichtsverhandlung gekommen ist. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer und teilweise Verfahrensverschleppung gab es schon am 1. Verhandlungstag ein Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten. 2. Verhandlungstag: Nach einer Stunde Beratung verkündigte der Vorsitzende Richter Heidrich seine mündliche Urteilsbegründung: Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Davon gelten neun Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Weitere Auflagen gibt es nicht, lediglich ein Umzug muss gemeldet werden. Es sind keine weiteren Straftaten von „Lucky Eddie“ zu erwarten. Er habe sich schon rund drei Jahre nach seiner Entlassung straffrei bewährt. Durch die verkürzte Beweisaufnahme & das Geständnis sind vier weitere Verhandlungstage entfallen. Die schweren Haftbedingungen hätten im Strafvollzug auch zu Depressionen geführt. Die Hauptverhandlung wurde geschlossen. Eine Revision wird nicht erwartet. Zu Beginn des 2. Verhandlungstages schlug der Vorsitzende Richter Heidrich für die Plädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Verteidiger Schaffrath stimmte diesem Vorschlag zu. Der Staatsanwalt widersprach diesem Vorschlag mit Blick auf die anwesenden Journalisten vom SWR und K13online deutlich. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird zugelassen. K13online begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Zum Prozessbericht gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen…

Dezember 21, 2025

Erste Weihnachtsgrüsse aus der JVA Offenburg(SV): „Eberhard“ kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Erste Weihnachtsgrüsse aus der JVA Offenburg(SV): "Eberhard" kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen

Eine Kontaktaufnahme mit uns kann über die Verteidiger vermittelt werden: Wir bieten den Rechtsanwälten an, dass sich ihre Mandanten an die private K13online-Gefangenenhilfe wenden können

Im Rahmen der privaten K13online-Gefangenenhilfe haben wir aus der JVA Offenburg erstmals Weihnachtsgrüsse erhalten. Die Kontaktaufnahme von „Eberhard(66)“ wurde durch seinen Rechtsanwalt vermittelt. In seinen Briefen schreibt „Eberhard“, dass er im damaligen Gerichtverfahren zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen § 176 ff StGB und § 184b StGB verurteilt wurde. Das Landgericht verhängte zusätzlich die Sicherungsverwahrung(SV), worin er sich nunmehr seit rund acht Jahren befindet. Die JVA Offenburg hat erst kürzlich eine neue SV-Abteilung eröffnet, zuvor war er in der JVA Freiburg gewesen. In seinem letzten Brief schreibt „Eberhard“, dass dort 10 SV-Plätze vorhanden sind. Im Gegensatz zur JVA Freiburg werden die Untergebrachten in Offenburg mit Anstand, Respekt, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft behandelt. „Eberhard“ kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen. Es gab bisher keinerlei Probleme. Wie alle SV-ler hat „Eberhard“ auf seinem geräumigen Zimmer einen Telefonanschluss. Er wird nun die Freischaltung für Telefonate beantragen. K13online hat bereits mit zwei Gefangenen im regulären Strafvollzug alle zwei Wochen feste Termine für Telefongespräche vereinbart. Die Telefonkosten müssen von den Gefangenen/Untergebrachten selbst aufgebracht werden. Entweder vom Hausgeld(Arbeit) oder von der Rente, wie es bei „Eberhard“ der Fall ist. Die Gefangenen in den JVAs haben in der Regel nicht die Möglichkeit, von dem K13online Hilfsangebot zu erfahren, weil wir in den Adressenlisten nicht aufgeführt sind. Eine Kontaktaufnahme mit uns kann aber über die Verteidiger vermittelt werden. Wir bieten den Rechtsanwälten an, dass sich ihre Mandanten an die private K13online-Gefangenenhilfe wenden können. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter über „Eberhard“ berichten..

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.