Posts Tagged With '§ 184b StGB'

Oktober 30, 2025

Betreiber in Brasilien verhaftet: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schaltet Darknet-Plattformen „Videos Sebick“ & „Videos Yad“ in Deutschland ab

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Betreiber in Brasilien verhaftet: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schaltet Darknet-Plattformen „Videos Sebick“ & „Videos Yad“ in Deutschland ab

65 Wohnungsdurchsuchungen wegen Kinderpornos im gesamten Bundesland Hessen: Jüngster Tatverdächtige ist erst 14 Jahre alt

Schon wieder wurden im Darknet Plattformen mit Kinderpornos gefunden: „Videos Sebick“ & „Videos Yad“. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg & das LKA Bayern hat die Plattformen mit über 350 Tausend User abgeschaltet. Die Dimension ist mit 21.324 Videodateien & 900 Tausend Aufrufen zwar groß, aber diese Zahlen geben nur einen Bruchteil im Darknet wieder. In der Regel können die Identitäten der User wegen der Anonymität nicht ermittelt werden. Der Betreiber wurde jedoch in Brasilien verhaftet. Das Rechenzentrum wurde in Deutschland betrieben, weshalb die Server abgeschaltet werden konnte * Schon wieder gab es im Bundesland Hessen Wohnungsdurchsuchungen wegen Verdacht auf Kinderpornos. Der jüngste Tatverdächtige ist erst 14 Jahre alt. Laut polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) sind 53 Prozent aller Verdachtsfälle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Der Deutsche Bundestag hat erst kürzlich beschlossen, dass sich an der Strafverfolgung von Minderjährigen nichts ändern soll. Die K13online-Petition für eine Strafrechtsreform wurde nicht in den Rechtsausschuss überwiesen, sondern ohne eine Gesetzesänderung abgeschlossen. Die Dimension von Kinderpornos im weltweiten Darknet kann nicht nachhaltig reduziert werden, weil es mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits neue Plattformen gibt. Die nächsten Abschaltungen & Razzien werden mit Sicherheit schon in Vorbereitung sein…

Oktober 29, 2025

Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Keine Strafausschlussklausel für Minderjährige: Petitionsausschuss & Bundestag will weiterhin Kinder & Jugendliche wegen selbst hergestellten Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich verfolgen

Der Petitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2092) an den Deutschen Bundestag abgegeben, worüber am 16. Oktober abgestimmt wurde. Alle Fraktionen haben der Sammelübersicht 52 zugestimmt. Die K13online-Petition(Pet 4-21-07-49121-004109) ist unter Lfd-Nr. 83 aufgeführt. In der Petition wurde gefordert, dass der Gesetzgeber in dem § 184b und 184c StGB eine Ausnahmeklausel aufnimmt, dass Kinder- und Jugendpornos, die von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt wurden, von einer Strafverfolgung ausgeschlossen werden. Bei rund der Hälfte aller Fälle geht es um Minderjährige. In der Begründung der Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss mit keinem Wort auf das Anliegen des Petenten Dieter Gieseking ein. Der Ausschuss hat sich in keiner Weise mit den sachlichen Inhalten der Petition beschäftigt. Im Gegenteil: Es wird auf eine andere Petition hingewiesen, die absolut nichts mit der aktuellen Petition zu tun hat. Durch den Beschluss des Bundestages will der Gesetzgeber weiterhin Kinder & Jugendliche strafrechtlich verfolgen, die Kinder- und Jugendpornos von sich selbst hergestellt haben. Die juristische Folge ist, dass es weiterhin massenweise Durchsuchungen in den Kinderzimmern bei den Eltern geben wird. Der Petitionsausschuss und damit auch der Bundestag bezeichnet diese Kriminalisierung auch noch als „wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“. Bei einem solchen „Kinderschutz“ werden die betroffenen Kinder & Jugendlichen zum juristischen Opfer des Gesetzgebers. K13online wird weitere Petitionen für Reformen im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen….(Update 29. Okt. 2025: Statement des Verfassers)

August 26, 2025

K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht

Verfasst von: Dieter Gieseking 6 Kommentare
K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht

53 Prozent der Tatverdächtigen bei Kinderpornos sind Minderjährige: Petition fordert u.a. Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden 

Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat erneut eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der Petent fordert darin u.a. eine Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) 2024 sind 53 Prozent der Tatverdächtige bei Kinderpornos Minderjährige. Dies stellt eine Kriminalisierung von Kindern & Jugendlichen dar. Für den Gesetzgeber besteht dringender Handlungsbedarf einer Strafrechtsreform: Freiwillig selbstgenerierte Aufnahmen sind Bilder oder Videos, die von Kindern oder Jugendlichen aus eigenem Antrieb, ohne Druck, Zwang oder Ausbeutung, zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Nach geltendem Recht werden sie jedoch – sofern sie Nacktheit oder sexuelle Handlungen zeigen – pauschal kriminalisiert und als „kinder-/jugendpornografisch“ behandelt, unabhängig vom Motiv, Kontext oder dem Fehlen eines realen Missbrauchs. Das Sexualstrafrecht ist um eine klare Ausnahmeklausel zu ergänzen, die freiwillig, selbstbestimmt und nicht-ausbeuterisch entstandene Aufnahmen in Peer- und Familienkontexten von der Strafbarkeit ausnimmt. Prävention, Beratung und Aufklärung sind als vorrangige Mittel zu stärken. Eine ausführliche Begründung mit detailierten Nachweisen wird der Petent direkt beim Petitionsauschuss einreichen. Die 56-seitige Ausarbeitung wird nach Mitteilung des Aktenzeichens durch den Petitionsdienst in einem Folge-News veröffentlicht…(Ersteinstellung am 30. Juli. Update 8. August 2025. Update 26. Oktober 2025: Aktenzeichen der Petition)

Juni 18, 2025

YouTube-Kanal Common Sense Laws: Scharfe Kritik von Steven Whitsett an Video der „Kinderschützerin“ Brittni De La Mora

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
YouTube-Kanal Common Sense Laws: Scharfe Kritik von Steven Whitsett an Video der "Kinderschützerin" Brittni De La Mora

Steven Whitsett: “ Wir gehen auch darauf ein, warum sich das deutsche Schutzalter(14 Jahre) und der Jugendschutz von den US-amerikanischen Normen unterscheidet“

Der Inhaber des YouTube-Kanals „Common Sense Laws“, Steven Whitsett, antwortet der mutmaßlichen „Kinderschützerin“ Brittni De La Mora und kritisiert ihre hysterischen Falschdarstellungen scharf. Bei dieser Frau handelt es sich um eine Ex-Pornodarstellerin mit dem Realnamen Jenny Presley. Sie bezieht sich in ihrem Video auf einen Reduxx-Artikel aus dem Jahre 2024, worin es um die Rücknahme der damaligen Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos) vom Verbrechen zum Vergehen ging. Whitsett stellt in seinem Video(Teil 1) die gravierenden Falschdarstellungen von Presly richtig. Das englischsprachige Video enthält automatisierte Übersetzungen in die deutsche Sprache. K13online(Dieter Gieseking) hatte Steven Whitsett im Sommer 2021 in Stuttgart zu persönlichen Gesprächen getroffen. Er war auch Gast-Teilnehmer an einer Videokonferenz bei K13online gewesen. Whitsett ist auch Autor des Buches „Just facts, not fear“. Für seinen YouTube-Kanal plant Whitsett zwei weitere Videos zu diesem Themenkomplex. Darin soll auch Dieter Gieseking(K13online) zu Wort kommen. Wir befinden uns momentan bei den Vorbereitungsgespräche. Zur gegebenen Zeit setzen wir unsere Berichterstattung fort. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu dem Video von Presley und der scharfen Kritik von Whitsett…

Mai 15, 2025

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Landesweite Durchsuchungen in Baden-Württemberg wegen Kinderpornos bei 18 Verdächtigen

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Landesweite Durchsuchungen in Baden-Württemberg wegen Kinderpornos bei 18 Verdächtigen

Rechtsanwaltliche Verteidiger benötigt: Polizeipräsidien Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Stuttgart und Ulm

Bei einer vergleichsweise kleinen konzertierten Polizeiaktion wurden in Baden-Württemberg schon wieder Hausdurchsuchungen wegen Kinder- und Jugendpornos durchgeführt. Die 18 Verdächtigen wohnen in den folgenden Bereichen der Polizeipräsidien: Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Stuttgart und Ulm. Alle benötigen rechtsanwaltliche Verteidigungen. In allen bestätigten Fällen wird es entweder Strafbefehle oder öffentliche Hauptverhandlungen bei den Gerichten geben. Erneut bietet K13online Hilfestellungen an. Der Innenminister Thomas Strobl(CDU) freut sich wieder über diesen „Erfolg“: Kinderpornografie sei eine der widerlichsten, abscheulichsten und verachtenswertesten Taten, die man sich vorstellen könne. Wir verfolgen diese widerwärtigen Taten bis in den letzten Winkel des Netzes. Eine solch pauschale Behauptung ist eine politische LÜGE. Damit soll die unwissende Bevölkerung in die Irre geführt werden und gleichzeitig soll die Hexenjagd gerechtfertigt sein. Die Öffentlichkeit soll nicht auf die Idee kommen, daran differenzierte Kritik zu üben. Die Mainstream-Medien hofieren kritiklos in ihrer Berichterstattung. Bei solchen konzertierten Polizeiaktionen kommen die Hinweise fast immer aus den USA. Das sogenannte NCMEC durchsucht weltweit und ständig soziale Medien nach Kinderpornos und meldet diese auch an das deutsche BKA. Die primären „Erfolge“ liegen also nicht bei den deutschen Ermittlungsbehörden, sondern bei NCMEC in den USA. Ohne diese massenhaften Meldungen könnte sich die Politik & Justiz in Deutschland nicht rühmen lassen…

April 09, 2025

Landgericht Bochum muss neu entscheiden: Bundesgerichtshof(BGH) hat Verurteilung von Lünens Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Bochum muss neu entscheiden: Bundesgerichtshof(BGH) hat Verurteilung von Lünens Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben

Rechtsfehlerhafte Verurteilung: Landgericht Bochum hat die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das rechtsfehlerhafte Urteil gegen den Lüner Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben. Das Landgericht Bochum hatte die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt. Im Sommer 2024 hat der Gesetzgeber(SPD, Grüne, FDP) den offensichtlich verfassungswidrigen § 184b StGB geändert, der von der damaligen GroKo(CDU/CSU & SPD) eingeführt wurde. Alle Gerichte müssen sich an diese Gesetzesänderung halten. Die Mindeststrafe liegt nicht mehr bei einem Jahr Freiheitsstrafe, sondern bei sechs bzw. drei Monaten oder einer Geldstrafe(Strafbefehl). Mit diesen gesetzlichen Vorgaben wird eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum neu entscheiden müssen. Die rechtsfehlerhafte Verurteilung von drei Jahren und sechs Monaten wird sich im Strafmaß verringern müssen. Der WDR berichtet in diesem Punkt falsch. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es noch mehr solcher Fälle, wo Gerichte diese Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt haben. Wenn diese Verurteilten Revision eingelegt haben, dann wird der BGH in gleicher Weise entscheiden und die Urteile aufheben. Die politische Verantwortung für solche Unrechtsurteile liegt bei der früheren Koalition aus CDU/CSU & SPD. Die AMPEL-Bundesregierung hatte dieses Unrecht rückgängig gemacht. Die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung werden in Kürz abgeschlossen sein. Von einer neuen GroKo sind weitere Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu erwarten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.