Posts Tagged With '§ 184b StGB'

November 27, 2025

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Vorwurf gemäß § 176 ff. und § 184b StGB: Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt, so die Angeklagte im Gespräch mit der Psychologin

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat der 2. Verhandlungstag gegen eine rumänische Mutter mit zwei Kleinkindern stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Straftaten gemäß § 176 ff. und § 184b StGB vor. Die Mutter befindet sich seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft. Dort hat sie sich gegenüber einer Psychologin geäußert, die nun vor Gericht ausgesagt hat: „Die unzähligen Fotos und Clips auf ihrem Handy habe die 27-Jährige damit begründet, dass ihre Kinder viele Bilder von sich haben, wenn sie erwachsen sind. Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt. Ihr Eindruck sei, dass es im Kulturkreis des rumänischen Ehepaares keine Generationsgrenzen oder Schamzonen gebe. Wird ein Baby geboren, werde es überall geküsst, es gebe keine Tabuzone, so die Zeugin. Der Umgang mit Geschlechtsorganen sei anders und es werde kein Unterschied gemacht zu anderen Körperteilen: Ein Penis ist wie eine Hand oder ein Finger. Der Vater der beiden Kinder teilte auf Nachfrage des Gerichts mit, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und keine Angaben machen will.“ Die Hauptverhandlung wird mit dem 3. Prozesstag am 15. Dezember fortgesetzt. K13online wird als Prozessbeobachter dabei sein und berichten….

November 16, 2025

K13online Pressemitteilung: Wir veröffentlichen die Ausarbeitungen den Users „Josua“ für eine Strafrechtsreform des § 184b & 184c StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Pressemitteilung: Wir veröffentlichen die Ausarbeitungen den Users "Josua" für eine Strafrechtsreform des § 184b & 184c StGB

Von Petitionsausschuss & Bundestag abgewiesen: Politische Forderung nach einer Strafausschlussklausel bei Kinder- und Jugendpornos bleibt aufrecht erhalten

Der Deutsche Bundestag hatte die K13online-Petition mit der Forderung nach einer Strafausschlussklausel im § 184b und § 184c StGB ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen. Die Petition war online mit dem Hinweis eingereicht worden, dass eine umfangreiche Ausarbeitung(56 Seiten) nach der Mitteilung des formalen Petitionsaktenzeichen auf dem Postwege erfolgen wird. Der Petitionsdienst hatte das Aktenzeichen jedoch nicht mitgeteilt. Der Petitionsausschuss hatte den Hinweis missachtet und das Verfahren ohne diese Ausarbeitungen abgeschlossen. Damit wurde das Petitionsverfahren nicht ordnungsgemäß und politisch korrekt durchgeführt. Im Nachgang veröffentlichen wir nun die Ausarbeitungen den Users „Josua“, der anonym bleiben möchte. K13online schließt sich seinen Ausführungen an und übernimmt auch die rechtliche Verantwortung für die Inhalte & Forderungen. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die ersten fünf Seiten(JPG) und stellen die gesamten 56 Seiten als PDF-Datei zum Download bereit. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Ausarbeitungen, die vom Petitionsausschuss & dem Bundestag hätten berücksichtigt werden müssen. Alle Fraktionen & Mitglieder im Ausschuss erhalten dieses News zur Kenntnisnahme und mit der Bitte zu Stellungnahmen… (Update 18. November: Mitteilung an Petitionsausschuss)

November 08, 2025

Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit: Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken

Bei der Herbstkonferenz der Justizminister/innen(Jumiko) 2025 wurde unter TOP II.01 beschlossen, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz prüfen soll, inwieweit zur Schließung von Strafbarkeitslücken der Umgang mit KI-basierten Tools zum Zweck der Herstellung kinder- oder jugendpornographischer Inhalte unter Strafe gestellt werden sollte. Die taz berichtet schon vor dem Beschluss der Jumiko. K13online kommentiert diesen Artikel wie folgt(u.a.): Bei einer Strafbarkeit von KI-Tools müssten alle Anbieter solcher Programme diese vom Markt nehmen. Wir gehen davon aus, dass dies zu massiven Protesten der Unternehmen führen wird. Denn solche Tools können technisch viel mehr, als nur Kinder- und Jugendpornos zu generieren. Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken. Im Gegenteil: Eine Straflosigkeit könnte dazu führen, dass sich die Konsumenten allein darauf beschränken. Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit. Es ist für ein Mainstream-Medium erstaunlich, dass der taz-Journalist Christian Rath auf die Kriminalisierung hinweist. Ebenso ist es erfreulich, dass Rath auf die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot hinweist. Nach unseren Kenntnissen hat ein Medium des Mainstreams erstmals publiziert, dass es eine solche Beschwerde beim BVerfG gibt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde es bei einer KI-Tool-Strafbarkeit ebenfalls zu einer Verfassungsbeschwerde kommen… 

Oktober 30, 2025

Betreiber in Brasilien verhaftet: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schaltet Darknet-Plattformen „Videos Sebick“ & „Videos Yad“ in Deutschland ab

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Betreiber in Brasilien verhaftet: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schaltet Darknet-Plattformen „Videos Sebick“ & „Videos Yad“ in Deutschland ab

65 Wohnungsdurchsuchungen wegen Kinderpornos im gesamten Bundesland Hessen: Jüngster Tatverdächtige ist erst 14 Jahre alt

Schon wieder wurden im Darknet Plattformen mit Kinderpornos gefunden: „Videos Sebick“ & „Videos Yad“. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg & das LKA Bayern hat die Plattformen mit über 350 Tausend User abgeschaltet. Die Dimension ist mit 21.324 Videodateien & 900 Tausend Aufrufen zwar groß, aber diese Zahlen geben nur einen Bruchteil im Darknet wieder. In der Regel können die Identitäten der User wegen der Anonymität nicht ermittelt werden. Der Betreiber wurde jedoch in Brasilien verhaftet. Das Rechenzentrum wurde in Deutschland betrieben, weshalb die Server abgeschaltet werden konnte * Schon wieder gab es im Bundesland Hessen Wohnungsdurchsuchungen wegen Verdacht auf Kinderpornos. Der jüngste Tatverdächtige ist erst 14 Jahre alt. Laut polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) sind 53 Prozent aller Verdachtsfälle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Der Deutsche Bundestag hat erst kürzlich beschlossen, dass sich an der Strafverfolgung von Minderjährigen nichts ändern soll. Die K13online-Petition für eine Strafrechtsreform wurde nicht in den Rechtsausschuss überwiesen, sondern ohne eine Gesetzesänderung abgeschlossen. Die Dimension von Kinderpornos im weltweiten Darknet kann nicht nachhaltig reduziert werden, weil es mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits neue Plattformen gibt. Die nächsten Abschaltungen & Razzien werden mit Sicherheit schon in Vorbereitung sein…

Oktober 29, 2025

Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Keine Strafausschlussklausel für Minderjährige: Petitionsausschuss & Bundestag will weiterhin Kinder & Jugendliche wegen selbst hergestellten Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich verfolgen

Der Petitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2092) an den Deutschen Bundestag abgegeben, worüber am 16. Oktober abgestimmt wurde. Alle Fraktionen haben der Sammelübersicht 52 zugestimmt. Die K13online-Petition(Pet 4-21-07-49121-004109) ist unter Lfd-Nr. 83 aufgeführt. In der Petition wurde gefordert, dass der Gesetzgeber in dem § 184b und 184c StGB eine Ausnahmeklausel aufnimmt, dass Kinder- und Jugendpornos, die von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt wurden, von einer Strafverfolgung ausgeschlossen werden. Bei rund der Hälfte aller Fälle geht es um Minderjährige. In der Begründung der Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss mit keinem Wort auf das Anliegen des Petenten Dieter Gieseking ein. Der Ausschuss hat sich in keiner Weise mit den sachlichen Inhalten der Petition beschäftigt. Im Gegenteil: Es wird auf eine andere Petition hingewiesen, die absolut nichts mit der aktuellen Petition zu tun hat. Durch den Beschluss des Bundestages will der Gesetzgeber weiterhin Kinder & Jugendliche strafrechtlich verfolgen, die Kinder- und Jugendpornos von sich selbst hergestellt haben. Die juristische Folge ist, dass es weiterhin massenweise Durchsuchungen in den Kinderzimmern bei den Eltern geben wird. Der Petitionsausschuss und damit auch der Bundestag bezeichnet diese Kriminalisierung auch noch als „wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“. Bei einem solchen „Kinderschutz“ werden die betroffenen Kinder & Jugendlichen zum juristischen Opfer des Gesetzgebers. K13online wird weitere Petitionen für Reformen im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen….(Update 29. Okt. 2025: Statement des Verfassers)

August 26, 2025

K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht

Verfasst von: Dieter Gieseking 6 Kommentare
K13online Aktivitäten & Pressemitteilung: Petition zur Reform der § 184b/c StGB beim Deutschen Bundestag eingereicht

53 Prozent der Tatverdächtigen bei Kinderpornos sind Minderjährige: Petition fordert u.a. Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden 

Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat erneut eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der Petent fordert darin u.a. eine Strafausschlussklausel, wenn Fotos & Videos von sich selbst freiwillig zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) 2024 sind 53 Prozent der Tatverdächtige bei Kinderpornos Minderjährige. Dies stellt eine Kriminalisierung von Kindern & Jugendlichen dar. Für den Gesetzgeber besteht dringender Handlungsbedarf einer Strafrechtsreform: Freiwillig selbstgenerierte Aufnahmen sind Bilder oder Videos, die von Kindern oder Jugendlichen aus eigenem Antrieb, ohne Druck, Zwang oder Ausbeutung, zur Selbstbeobachtung, Entwicklung, Neugier oder Kommunikation mit Gleichaltrigen erstellt und geteilt werden. Nach geltendem Recht werden sie jedoch – sofern sie Nacktheit oder sexuelle Handlungen zeigen – pauschal kriminalisiert und als „kinder-/jugendpornografisch“ behandelt, unabhängig vom Motiv, Kontext oder dem Fehlen eines realen Missbrauchs. Das Sexualstrafrecht ist um eine klare Ausnahmeklausel zu ergänzen, die freiwillig, selbstbestimmt und nicht-ausbeuterisch entstandene Aufnahmen in Peer- und Familienkontexten von der Strafbarkeit ausnimmt. Prävention, Beratung und Aufklärung sind als vorrangige Mittel zu stärken. Eine ausführliche Begründung mit detailierten Nachweisen wird der Petent direkt beim Petitionsauschuss einreichen. Die 56-seitige Ausarbeitung wird nach Mitteilung des Aktenzeichens durch den Petitionsdienst in einem Folge-News veröffentlicht…(Ersteinstellung am 30. Juli. Update 8. August 2025. Update 26. Oktober 2025: Aktenzeichen der Petition)

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.