Posts Tagged With '§ 184b StGB'

Juli 08, 2024

Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

Mehr Selbstfilmer von Pornographie: Rund 40% aller Tatverdächtigen im Bereich Kinder- und Jugendpornos sind die Kinder & Jugendlichen selbst

„Der Anteil minderjähriger Tatverdächtiger betrug im Berichtsjahr knapp 40 Prozent“, heißt es im Lagebild. Ein hoher Anteil unter ihnen seien sogenannte „Selbstfilmer“, die pornographische Aufnahmen von sich selbst anfertigten und dann etwa auf sozialen Netzwerken hochladen – und damit ein Delikt begehen, denn strafbar sind Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz solcher Inhalte. Im Klartext: Von 45.191 Fälle sind es 40% die Jungen & Mädchen selbst, die von sich „Kinderpornos“ herstellen, besitzen und verbreiten. Diese Kids sind weit entfernt von pädophilen/pädosexuellen Motiven, denn es gibt keine pädophilen Kinder. Alles fällt unter den Begriff Kindersexualität, die durch den Gesetzgeber und in der Folge der Justiz kriminalisiert wird. Hausdurchsuchungen bei den Eltern & in den Kinderzimmern verursachen einen psychischen Schaden bei den Söhnen & Töchtern. Alles passiert im Namen des „Kinderschutzes“ und wird der Öffentlichkeit als Kampf gegen Kinderpornos verkauft. Die heute betroffenen Kinder werden eines Tages Jugendliche sein. So ist es kein Wunder, wenn diese Jugendlichen sich aggressiv gegenüber der Staatsgewalt entwickeln. Statistische Zahlen können das Leid der Betroffenen nicht deutlich machen. Wissenschaftliche Studie gibt es nicht. Niemand interessiert sich dafür. Es wächst eine Generation heran, die weit entfernt ist von einer freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dennoch haben die Kids von heute die Doppelmoral der Erwachsenen längst durchschaut. Sie werden immer ihren Wege finden…

Juni 28, 2024

Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Drei Jahre verfassungswidriges Gesetz beendet: Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen

Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), der Bundeskanzler Olaf Scholz(SPD) und der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann(FDP) hat den neuen § 184b StGB am 24. Juni 2024 ausgefertigt. Am 27. Juni wurde nach drei Jahren verfassungswidriger Gesetzgebung aus dem Verbrechen wieder ein Vergehen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Inkrafttreten am heutigen 28. Juni 2024. Die Mindeststrafen bei Kinderpornos liegen nun wieder bei sechs bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe. Erstmals seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gab es im Sexualstrafrecht bei dieser Deliktsart eine Senkung bei den Strafmaßen. Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen. Dies entspricht der Gesetzeslage vor dem 1. Juli 2021. Nach drei Jahren verfassungswidrigem Übermaßverbot von einem Jahr Mindeststrafe sind dem § 184b StGB viele Tausende von Menschen zum Gesetzes- und Justizopfer gefallen. Diese Unrechtsurteile können nur dann aufgehoben werden, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) den alten 184b für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mehrere Amtsgerichte haben Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet, worüber noch nicht entschieden wurde. Alle aktuelle Hauptverhandlungen, die von den Gerichten ausgesetzt wurden, können jetzt fortgesetzt werden. Die Gerichte sind nicht mehr durch den Gesetzgeber gezwungen, Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr zu hängen. Die Rücknahme der Strafverschärfung aus 2021 zeigt jedoch lediglich die richtige Richtung an. Es bedarf weiterhin einer kompletten Reform im Sexualstrafrecht. K13online hatte über beide Gesetzgebungsverfahren ausführlich berichtet. Schon bei der damaligen Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss 2020 war uns klar, dass es zu dieser Rücknahme kommen musste. K13online und alle Betroffenen warten hoffungsvoll auf die Entscheidung des BVerfG…

Juni 14, 2024

Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Wie es weitergeht: Nach dem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

Innerhalb von nur einer Minute hat der Bundesrat – und damit alle 16 Bundesländer – der Rückgängigmachung der verfassungswidrigen Gesetzesverschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos) aus dem Jahre 2021 hinsichtlich der Mindeststrafen zugestimmt. Wortmeldungen gab es keine. Eine Aussprache fand nicht statt. Auch der Bundesrat hatte im Jahre 2021 der Gesetzesverschärfung, die gegen das Übermaßverbot im Grundgesetz verstoßen hatte, zugestimmt. Diese verfassungswidrige Zustimmung sollte heute bei der Rücknahme nicht debattiert werden. Damit lässt auch der Bundesrat eine Endschuldigung bei den Tausenden von Gesetzes- und Justizopfern vermissen. Politische Fehler einzugestehen, ist nicht die Stärke des Gesetzgebers, weder im Bundestag noch im Bundesrat. Es steht außer Frage, dass solche Fehlentscheidungen im Sexualstrafrecht das Vertrauen in den Rechtstaat schweren Schaden zufügt. Auch der Bundespräsident hatte damals ein verfassungswidriges Gesetz unterschrieben. Seine kommende Unterzeichnung des reformierten § 184b StGB wird kommentarlos und lautlos von statten gehen. Ebenso wird es bei der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt und dem damit verbundenen Inkrafttreten kein großes Aufsehen geben. Still und leise wird das UNRECHT der letzten drei Jahre ignoriert werden. Von den Mainstream-Medien ist ebenfalls kein Medienrummel zu erwarten, wie es 2021 bei der Strafverschärfung gewesen war. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) noch nicht über die Vielzahl von Normenkontrollverfahren der Amtsgerichte entschieden. Erklärt das BVerfG den früheren § 184b StGB für verfassungswidrig und für nichtig, müssen alle Urteile ab dem 1. Juli 2021 aufgehoben werden. Bei noch laufenden Gerichtverfahren, die von den Richtern ausgesetzt wurden, können demnächst die Verhandlungen fortsetzen und nach neuer Rechtslage Urteile gesprochen werden. Dabei sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Hauptverhandlungen möglich. K13online wird als eines der ganz wenigen Medien darüber berichten….

Juni 08, 2024

Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 – TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 - TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

Bundespräsident vor der Unterzeichnung des neuen Kinderporno § 184b StGB: Das Gesetz tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft

Der Deutsche Bundesrat wird auf seiner nächsten Sitzung am 14. Juni 2024 den reformierten Kinderporno § 184b StGB passieren lassen. Die Tagesordnung wurde heute veröffentlicht. TOP 1: 228/24 – Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Die seit knapp drei Jahren angewandte Mindesstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe(Verbrechen) wird zum Vergehen auf sechs Monate bzw. drei Monate gesenkt. Damit sich wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlung möglich. Unabhängig davon laufen die Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht weiter. K13online wird erneut beim BVerfG über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen und in News berichten. Nach dem Bundesrat wird das neue Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Dieser Termin steht noch nicht fest. Ebenso wurde die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch nicht bekannt. Der neue § 184b StGB tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Das verfassungswidrige Gesetz jährt sich am 1. Juli 2024 zum 3. Mal. Sind die neuen Mindeststrafen in Kraft getreten, dann können alle bisher ausgesetzen Gerichtverfahren fortgesetzt werden. K13online wird auch bei all den Amtsgerichten über diese aktuellen Verfahren anfragen, die dem BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit vorgelegt wurden….

Mai 17, 2024

Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung: Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind

Der Deutsche Bundestag hat Donnerstagnacht mit Stimmenmehrheit der AMPEL-Koalition + Gruppe LINKE und gegen die CDU/CSU & AfD die Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Mindeststrafen im § 184b StGB beschlossen. Damit werden Kinderpornos vom Verbrechen wieder zum Vergehen, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen war. Die Staatsanwaltschaften & Gerichte können nach dem Inkrafttreten viele Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle verhängen. Die Strafmaße insgesamt werden sich jedoch nicht verringern, weil die Höchststrafen beibehalten werden. Der Bundesrat hatte bereits im März keine Einwende erhoben, sodass der neue § 184b StGB die Länderkammer passieren wird. Nachdem der Bundespräsident das geänderte Gesetz unterschrieben hat, könnte es nach drei Jahren verfassungswidriges UNRECHT am 1. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten. Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind. Die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung für dieses UNRECHT. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den bisherigen § 184b StGB als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG kann in seiner kommenden Entscheidung dafür Sorge tragen, dass die damaligen Verschärfungen für verfassungswidrig oder/und sogar für nichtig erklärt werden. Bis zum Inkrafttreten des reformierten Gesetzes raten wir allen Verteidigern für Ihre Mandanten in den laufenden Verfahren Anträge auf Verfahrensaussetzungen zu stellen. Denn dann können die Gerichte in ihren Urteilen den neuen § 184b StGB auch rückwirkend anwenden. Wurde in laufenden Verfahren bereits ein Urteil gesprochen, dann raten wir das Rechtsmittel der Berufung oder Revision einzulegen. Bei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten drei Jahre besteht die reale Chance auf Gerechtigkeit durch die Entscheidung beim BVerfG in Karlsruhe….

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.