Posts Tagged With '§ 184b StGB'

März 19, 2026

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Warum gab es offensichtlich keine polizeilichen Vernehmungen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, den damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin?: Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge?

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Urteils(Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung) wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2025 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing(FDP) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren & zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Lehrerin hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr & sechs Monate auf Bewährung erhalten. Beide Strafmaße liegen über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von Ebbing hat Freispruch gefordert. Deshalb ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt wird. Ebbing hatte die Vorwürfe hinsichtlich des § 176 ff. StGB bestritten. Das offensichtlich rechtsfehlerhafte Gerichtsverfahren wirft jedoch eine weitere Frage auf: Warum gab es offensichtlich keine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, dem damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin? Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge? Er hätte die sexuellen Handlungen bestätigen oder bestreiten können. Eine Verurteilung, nur aufgrund von Chat-Fantasien, kann bei einer Revision keinen Bestand haben. Die Erfolgsaussichten beim BGH sind groß, um dieses Fehlurteil aufzuheben. Ob die Lehrerin ebenfalls Revision einlegt, ist zurzeit unbekannt. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für Beide weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Lehrerin wäre bei Rechtskraft gleich mehrfach getroffen: Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Der Mutter von acht Kindern würde das Sorgerecht für ihre Söhne & Töchter verlieren und müsste zum Sozialamt gehen…  

Januar 14, 2026

Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft & Verteidigung & Gericht: Neun Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer(teilweise Verschleppung) als vollstreckt

„Lucky Eddie“ wurde vor rund sechs Jahren(2019) schon wegen Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt, die er bis Endstrafe abgesessen hat. Während seines Strafvollzuges konnten jedoch weitere Datenträger etc. entschlüsselt werden, sodass es erneut zu dieser Gerichtsverhandlung gekommen ist. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer und teilweise Verfahrensverschleppung gab es schon am 1. Verhandlungstag ein Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten. 2. Verhandlungstag: Nach einer Stunde Beratung verkündigte der Vorsitzende Richter Heidrich seine mündliche Urteilsbegründung: Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Davon gelten neun Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Weitere Auflagen gibt es nicht, lediglich ein Umzug muss gemeldet werden. Es sind keine weiteren Straftaten von „Lucky Eddie“ zu erwarten. Er habe sich schon rund drei Jahre nach seiner Entlassung straffrei bewährt. Durch die verkürzte Beweisaufnahme & das Geständnis sind vier weitere Verhandlungstage entfallen. Die schweren Haftbedingungen hätten im Strafvollzug auch zu Depressionen geführt. Die Hauptverhandlung wurde geschlossen. Eine Revision wird nicht erwartet. Zu Beginn des 2. Verhandlungstages schlug der Vorsitzende Richter Heidrich für die Plädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Verteidiger Schaffrath stimmte diesem Vorschlag zu. Der Staatsanwalt widersprach diesem Vorschlag mit Blick auf die anwesenden Journalisten vom SWR und K13online deutlich. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird zugelassen. K13online begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Zum Prozessbericht gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen…

Dezember 21, 2025

Erste Weihnachtsgrüsse aus der JVA Offenburg(SV): „Eberhard“ kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Erste Weihnachtsgrüsse aus der JVA Offenburg(SV): "Eberhard" kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen

Eine Kontaktaufnahme mit uns kann über die Verteidiger vermittelt werden: Wir bieten den Rechtsanwälten an, dass sich ihre Mandanten an die private K13online-Gefangenenhilfe wenden können

Im Rahmen der privaten K13online-Gefangenenhilfe haben wir aus der JVA Offenburg erstmals Weihnachtsgrüsse erhalten. Die Kontaktaufnahme von „Eberhard(66)“ wurde durch seinen Rechtsanwalt vermittelt. In seinen Briefen schreibt „Eberhard“, dass er im damaligen Gerichtverfahren zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen § 176 ff StGB und § 184b StGB verurteilt wurde. Das Landgericht verhängte zusätzlich die Sicherungsverwahrung(SV), worin er sich nunmehr seit rund acht Jahren befindet. Die JVA Offenburg hat erst kürzlich eine neue SV-Abteilung eröffnet, zuvor war er in der JVA Freiburg gewesen. In seinem letzten Brief schreibt „Eberhard“, dass dort 10 SV-Plätze vorhanden sind. Im Gegensatz zur JVA Freiburg werden die Untergebrachten in Offenburg mit Anstand, Respekt, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft behandelt. „Eberhard“ kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen. Es gab bisher keinerlei Probleme. Wie alle SV-ler hat „Eberhard“ auf seinem geräumigen Zimmer einen Telefonanschluss. Er wird nun die Freischaltung für Telefonate beantragen. K13online hat bereits mit zwei Gefangenen im regulären Strafvollzug alle zwei Wochen feste Termine für Telefongespräche vereinbart. Die Telefonkosten müssen von den Gefangenen/Untergebrachten selbst aufgebracht werden. Entweder vom Hausgeld(Arbeit) oder von der Rente, wie es bei „Eberhard“ der Fall ist. Die Gefangenen in den JVAs haben in der Regel nicht die Möglichkeit, von dem K13online Hilfsangebot zu erfahren, weil wir in den Adressenlisten nicht aufgeführt sind. Eine Kontaktaufnahme mit uns kann aber über die Verteidiger vermittelt werden. Wir bieten den Rechtsanwälten an, dass sich ihre Mandanten an die private K13online-Gefangenenhilfe wenden können. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter über „Eberhard“ berichten..

Dezember 18, 2025

K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Vorsitzende Richterin Schick sieht keinen Verbotsirrtum und unterstellt Vorsatz: Verteidiger Joachim Lederle kündigt Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) an

Die Vorsitzende Richterin Diana Schick hat beim Landgericht Karlsruhe in Pforzheim den Ruf einer Hardlinerin. Dies hat sich auch bei der mündlichen Urteilverkündung gegen eine Mutter von einem damals 3-jährigem Sohn & 2-jährigen Tochter erneut bestätigt. Die empathielose Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten ist nach Rechtsauffassung von K13online ein Justizskandal. Schon die Strafzumessungen bei den sechs Einzelfällen sind viel zu hoch angesetzt. Beispiel: „Ein Video, worauf der Junge nackt am Tanzen ist. Beim Tanzen soll der Junge sexuell aufreizende Bewegungen gemacht haben, wobei der Focus bei den Aufnahmen auf den Penis gerichtet worden sein soll: Kinderporno! Für diese „Tat“ wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten festgesetzt.“ Das Landgericht setzt sich nicht mit der Rechtsfrage auseinander, ob aufgrund des kulturellen Hintergrundes ein Verbotsirrtum vorliegt. Die Beweisaufname hat nicht nachweisen können, dass der Mutter das deutsche Strafrecht bekannt war. Sie spricht nicht die deutsche Sprache und alles musste von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Weiter konnte in der Beweisaufnahme nicht erwiesen werden, dass ein Vorsatz für die Herstellung von Kinderpornos vorhanden ist. Die Mutter wollte einfach Familienaufnahmen anfertigen und war sich nicht bewußt, dass solche Darstellungen in Deutschland verboten sein sollen. Die Vorsitzende Richterin Schick hat das Gutachten der Psychologin völlig ignoriert. Die Gutachterin hat sich eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt. Ein Gericht ist zwar nicht gezwungen, dem Gutachten zu folgen, jedoch stellt eine Missachtung einen Revisiongrund dar. Auch der Verbotsirrtum & und der fehlende Vorsatz sind Revisionsgründe. Nach dem Urteil kündigte der Verteidiger Revision beim BGH an. Die schriftliche Urteilsbegründung müsse jedoch abgewartet werden…

Dezember 16, 2025

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Staatsanwältin Landau fordert für Mutter zweier Kleinkinder Freiheitsstrafe von vier Jahren: Emotionales Plädoyer von Verteidiger Joachim Lederle zeigt Empathie für seine Mandantin(Roma)

Sie machte Fotos & Videos von ihren Kindern in allen Lebensbereichen. In ihrem Schlusswort sagte die Mutter von zwei Kleinkindern vor dem Landgericht in Pforzheim: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an und entschuldige mich. Ich würde alles für meine Kinder tun. Lieber würde ich ohne meine Kinder sterben…!!!“ Zuvor gab es ein Gutachten, welches für die Mutter positiv ausgefallen war. Jedoch hatte die Staatsanwältin Landau auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert. Der Verteidiger Lederle bat in seinem emotionalen Plädoyer um Prüfung eines straflosen Verbotsirrtums. Im Falle einer Verurteilung forderte er eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. K13online Kommentar: Der Sachverhalt ist ein Präzedentsfall für den Bundesgerichtshof(BGH). Bei einer Verurteilung müsste der BGH prüfen, ob ein strafloser Verbotsirrtum vorliegt oder ein vermeidbarer Verbotsirrtum, der strafbar wäre. Der BGH müsste sich mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob der Kontext eines kulturellen Hintergrundes bei strafrechtlichen Bewertung in Deutschland eine Rolle spielt. Die Mutter wußte nicht, dass ihre Handlungen strafbar sein sollen. Von einem Vorsatz kann überhaupt keine Rede sein. Die Verteidigung sollte bei einer Verurteilung auf jeden Fall Revision beim BGH einlegen. Das Urteil soll am Mittwoch, 17. Dezember, um 10.30 Uhr verkündet werden…

Dezember 03, 2025

Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen: Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat

Das Landgericht Bochum hat nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) das Strafmaß gegen den Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) lediglich um drei Monate reduziert. Das neue Urteil von drei Jahren & drei Monaten Freiheitsstrafe ist (noch) nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen. Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Bochumer Landgericht hat in seinem Urteil lediglich berücksichtigt, dass Wolksi in U-Haft 40 Therapiesitzungen absolviert hat. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Ex-Lokalpolitiker befindet sich bereits seit Ende Oktober 2023 in U-Haft, die auf eine rechtskräftige Freiheitsstrafe angerechnet wird. Bei einer erneuten und erfolgreichen Revision könnte es zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren kommen. Die Verteidigung hat einen Monat Zeit, um erneut gegen das Urteil Revision beim BGH einzulegen. Dies wird sicherlich von der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichtes abhängen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update 11.12.2025: Erneut Revision eingelegt)

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.