Frankreich: Online-Shop SHEIN hat über Drittanbieter Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zum Kauf angeboten und soll gesperrt werden

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 07 November 2025 ]

Deutschland: Beim BVerfG sind zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB) anhängig * Entscheidung des BVerfG noch im Jahr 2025 erwartet

Beim chinesischen Online-Händler SHEIN, der in Frankreich/Paris ein stationäres Ladengeschäft eröffnet hat, konnten über Drittanbieter sogenannte Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gekauft werden. Die französische Regierung will den Internethändler vorläufig sperren lassen: „Wir werden komplett transparent sein“, hatte der Sprecher von Shein Frankreich, Quentin Ruffat, am Dienstag dem Radiosender RMC erklärt. Das Unternehmen sei bereit, die Namen der Käufer solcher Puppen offenzulegen, falls die Justiz dies verlange. Damit würde der Datenschutz von Käufern massiv verletzt werden. Die Einführ & der Besitz von solchen erotischen Kinderpuppen ist in Deutschland gemäß § 184l StGB strafbar. Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot anhängig. Eine Entscheidung des BVerfG wird noch im Jahr 2025 erwartet. Frankreich fordert auch von der EU, gegen Shein tätig zu werden. Man wolle nicht, dass Produkte wie Puppen mit kinderpornografischem Charakter in Europa zum Verkauf angeboten würden. Auch ein europäisches Puppenverbot verstößt gegen EU-Recht und würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Beschwerden führen. K13online hat sich den externen Verfassungsbeschwerden „Gegen das Puppenverbot“ in Deutschland angeschlossen. Politische Aktivisten in Frankreich sollten ebenfalls Verfassungsbeschwerden einreichen….(Update 10. November 2025: Das BVerfG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Beschwerde voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.) 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Onlineplattform Shein ist kurz vor der Eröffnung ihres ersten Ladengeschäfts wegen des Verkaufs von Sexpuppen mit kindlichen Zügen unter Druck geraten. Zwar hat das Unternehmen seine Zusammenarbeit mit der Justiz zugesichert, nachdem die französische Staatsanwaltschaft am Montag Ermittlungen eingeleitet hatte. Trotzdem will die französische Regierung den Internethändler vorläufig sperren. Man habe ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, teilte das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu am Mittwoch in Paris mit. Die Plattform solle in Frankreich so lange gesperrt bleiben, bis das Unternehmen sich nachweislich an französisches Recht halte.

Sexpuppe mit Teddy im Arm zum Verkauf angeboten
„Wir werden komplett transparent sein“, hatte der Sprecher von Shein Frankreich, Quentin Ruffat, am Dienstag dem Radiosender RMC erklärt. Das Unternehmen sei bereit, die Namen der Käufer solcher Puppen offenzulegen, falls die Justiz dies verlange. Das Angebot der Puppen, die nach Screenshots französischer Medien als „Spielzeug für die männliche Masturbation“ angeboten wurden, sei auf einen „internen Fehler“ zurückzuführen, sagte Ruffat. „Wir werden neue Vorsichtsmaßnahmen einführen, um so etwas in Zukunft zu verhindern“, fügte er hinzu. Die etwa 80 Zentimeter große Puppe mit kindlichen Zügen, die einen Teddy im Arm hält, war für knapp 190 Euro angeboten worden.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/sexpuppen-mit-kindlichen-zuegen-online-haendler-shein-unter-druck,V1fBHF6

Frankreich will Shein sperren. Damit reagierte der HDE auf Pläne Frankreichs, Shein vorläufig zu sperren. Grund ist ein Skandal um Sexpuppen, die wie Kinder aussehen. Die Regierung hatte am Mittwoch ein Verfahren zur Aussetzung des Geschäftsbetriebs eingeleitet. Die Ankündigung, die nur die Online-Plattform betrifft, fiel zeitlich mit der Eröffnung des weltweit ersten dauerhaften Shein-Geschäfts innerhalb eines Pariser Kaufhauses zusammen. Ein Abgeordneter schlug außerdem Alarm, weil über die Plattform Waffen vertrieben werden sollen, deren Besitz in Frankreich ohne besondere Genehmigung verboten ist. Frankreich fordert auch von der EU, gegen Shein tätig zu werden. „Ich glaube, dass die Plattform eindeutig gegen die europäischen Regeln verstößt“, sagte Außenminister Jean-Noel Barrot dem Radiosender Franceinfo. „Ich glaube, dass die Europäische Kommission handeln muss. Sie kann nicht länger warten.“

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/shein-handelsverband-sperrung-100.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://gegen-das-puppenverbot.de/de/index.html


 

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen – Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

 

7 Kommentare zu “Frankreich: Online-Shop SHEIN hat über Drittanbieter Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zum Kauf angeboten und soll gesperrt werden”

  1. Anonym sagt:

    Vor dem EU-Gericht wird man nur verlieren können, weil das EU-Gericht in Frankreich sitzt und wahrscheinlich auch viel stigmatisierter denkt. Daher sollte Deutschland jetzt endlich entscheiden.

    K13online Anmerkungen
    Es dürfe und wird sicherlich keine Rolle spielen, dass das EU-Gericht den Sitz in Frankreich hat.

    Das deutsche BVerfG hat die Beschwerde zur Entscheidung angenommen. Dies ist zwar keine Garantie für eine erfolgreiche Entscheidung, aber die Wahrscheinlichkeit ist vorhanden. Das BVerfG hat verschiedene Möglichkeit:

    1. Der § 184l StGB wird zwar für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung wird unter Fristsetzung zu einer Gesetzesänderung aufgefordert. Die bisherigen Verurteilungen bleiben jedoch bestehen.

    2. Der § 184l StGB wird für verfassungswidrig & für nichtig erklärt. In einem solchen Fall muss der § abgeschafft werden und alle Verurteilungen müssen aufgehoben werden.

    Auch wenn die Beschwerden negativ entschieden werden sollten, wird es eine Begründung geben. Mit dieser Begründung kann Beschwerde beim EU-Gericht eingelegt werden. Ob dies geschehen wird, bleibt abzuwarten..

    Bei einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde werde die Rechtsportale(LTO + Beck etc.) & die Mainstream-Medien(dpa etc.) in die Berichterstattung einsteigen. Damit erhält die Bevölkerung Kenntnis davon.

    Die Kinderschutz- und Opfervereine werden zur Kenntnis nehmen müssen, dass es im Sexualstrafrecht Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen. Insbesondere die federführenden Kinderschützer(Stahl etc.), die damals massiven Druck auf die Politik ausgeübt hatten, werden protestieren etc. Diese Proteste werden aber erfolglos sein, denn die Entscheidung des BVerfG ist unanfechtbar.

    • Anonym sagt:

      Das EU-Gericht sah ein Verbot von Inzest aufgrund der gesellschaftlichen Ächtung und des moralischen Tabus als legitim an. Das ist ein ganz anderer Tenor. Was wird bitte noch särker geächtet als Pädophile?

      Ja, auch das BVerfG hatte gegen den Inzestparagraphen nichts, aber wendete hier ganz andere Argumente an. Diese Argumente kann es bei Puppen nicht geben, da keine weitere Person pot. Folgeschäden tragen kann (Kinder mit Behinderungen etc.). Der EU hat die moralische Ächtung alleine ausgereicht, das hat sie als primäres Argument akzeptiert…

  2. Von: Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts Gesendet: Montag, 10. November 2025 10:08
    An: [email protected]
    Betreff: AW: Anfrage zu Verfassungsbeschwerden: 2 BvR 1097/22 & 2 BvR 1096/22

    Sehr geehrter Herr Gieseking,

    die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    xxxxx xxxxx

    Pressestelle
    Bundesverfassungsgericht
    Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe
    Tel.: +49 721 / 9101 – 389
    Fax: +49 721 / 9101 – 382
    E-Mail: [email protected]

    ————————————————————

    Von: [email protected]
    Gesendet: Freitag, 7. November 2025 08:26
    An: Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts Betreff: Anfrage zu Verfassungsbeschwerden: 2 BvR 1097/22 & 2 BvR 1096/22

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Nach weiteren sechs Monaten frage ich erneut über den aktuellen Bearbeitungsstand der genannten Verfassungsbeschwerden an. Ist es wegen Überlastung des BVerfG möglich, dass die Entscheidung doch nicht mehr im Jahr 2025 erfolgen wird?

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Gieseking

    K13online Redaktion
    Email-Kontakt: [email protected]
    Mobil-Kontakt: 01522-1600328(AB)
    Weblog: https://www.krumme13.net
    Verantwortlich gemäß § 18 MStV + § 5 TMG
    Dieter Gieseking
    Postfach 100653
    D-75106 Pforzheim

  3. sexpuppenverbot: die ausdehung des sexualstrafrechts sagt:

    Was soll den sonst noch alles verboten werden , Barbiepuppen oder das anschauen von Bilder mit Bekleidete kinder ,oder die serie the voice kids ?

    Dieses puppenverbot wirft fragen auf . Außerdem sieht das Gesicht von der kindersexpuppe aus dem zeitungsartikel die hier unerotisch und bekleidet abgebildet nicht aus wie ein kind sondern wie ein Teenager .ich vermute dass viele kindersexpuppen nicht ausehen wie kleinkinder sondern wie jungendliche . Die Definition wie ein kind auszusehen hat oder wie ein teenager auszusehen hat ,hängt immer von den pauschalen Generalverdacht bei sexuellen Kindesmissbrauch beziehungsweise kinderpornographie ab. Das heißt dass das Recht auf die unschuldsvermutung dass sich jemand bei ein mädchien wegen ihr alter geirrt hat nicht berücksichtigt wird .Meine schlußfolgerung :Es kann sogar passieren das wenn eine 18 jährige von sich ein erotikphoto schießt ,dies ins internet verbreitet ,und sie im gesicht noch etwas kindlich ausieht und jemand dies betrachtet der jenige sofort festgenommen wird und seine unschuld nicht beweisen kann. Das ist die wiedersprüchliche logik von dem sexpuppenverbot die darauf folgt .
    Sexpuppenverbot mit Kindlichen Erscheinungsbild : ist die Grundlage für die unverhältnismäßige Ausdehung des sexualstrafrechts

    Schöne Grüße Kenny von den Berg

  4. Hernando sagt:

    „Eine Operation von außergewöhnlichem Ausmaß.“

    https://www.bfmtv.com/economie/entreprises/200-000-paquets-ouverts-le-gouvernement-va-controler-100-des-colis-shein-a-l-aeroport-roissy-charles-de-gaulle_AN-202511060615.html

    „Sie fügte hinzu, dass in den kommenden Stunden 200.000 Pakete kontrolliert würden.“

  5. Zitate
    Was könnte für einen Pädophilen ausschlaggebend sein, ob eine solche Puppe ein geeignetes Ventil ist oder ihn zur Tat verleitet?

    Da gibt es wirklich nur Hypothesen und keine fundierten Forschungsergebnisse. Ich versuche mal eine Annäherung: Eine Puppe könnte dann als Ventil funktionieren, wenn die Person eine gute Impulskontrolle hat. Nicht nur im sexuellen Bereich, sondern generell. Umgekehrt wäre es schwieriger bei Personen, die sich weniger im Griff haben.

    https://www.srf.ch/news/gesellschaft/skandal-um-shein-kinder-sexpuppen-fuer-paedophile-ein-ventil-oder-trigger-zur-tat

    • Anonym sagt:

      Jede einzelne Studie deute auf ein Ventil hin. Es gibt keine einzige Studie die das Gegenteil beweist, aber aufgrund der Berichterstattung und dem Stigma wird eher eine „Gefahr“ wahrgenommen, obwohl sich diese Aussagen nicht auf Empirischer Evidenz berufen sondern auf irgendwelche Meinungen von Einzelpersonen.

      Es ist ebenfalls seit fast 20 Jahren bekannt das sog. Hands-Off-Täter nicht mit Hands-On-Tätern vergleichbar sind. Das Stigma macht aber eine Aufklärung unmöglich, da dies immer als Verharmlosung interpretiert wird.

      Die einzige deutsche und einer der wenigen empirischen Studien kann bis heute keine Gefahr an den Puppen erkennen und bestätigt somit die weltweit erste empirische Studie aus den USA „Child-like sex dolls: legal, empirical, and ethical perspectives“. Was eine „Kindersexpuppe“ sein soll ist auch dermaßen subjektiv, so gelten in Australien bspw. Puppen unter 150cm als „Kindlich“, oder wenn diese Körbchengröße „A“ aufweisen. Das ist in Asien der Durchschnitt und auch der Produktionsstandort, so dass es sich häufig nicht um Kinder handeln soll, aber von westlichen Personen so gedeutet werden. Ein gutes Beispiel aus Deutschland ist die Doku vom Y-Kollektiv wo in den Kommentaren bis heute alle der Moderation widersprechen das es sich bei den dort gezeigten Puppen um „Kinder“ handeln solle.

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

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Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.