CDU-Landeschef Daniel Günther zufrieden mit dem Ergebnis. „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir mit unserer Initiative den Kinder- und Jugendschutz in den Fokus des Parteitags gestellt haben“
Beim CDU-Bundesparteitag wurde völlig ohne Diskussion ein totales Sozial-Media-Verbot für alle Kinder unter 14 Jahren beschlossen. Der CDU-Landesverband in Schleswig-Holstein wollte sogar ein Verbot bis zum 16. Lebensjahr erreichen. Dennoch zeigte sich CDU-Landeschef Daniel Günther zufrieden mit dem Ergebnis. „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir mit unserer Initiative den Kinder- und Jugendschutz in den Fokus des Parteitags gestellt haben.“ Damit hat die CDU die Internetfreiheit von Kindern & Jugendlichen im Namen des „Kinderschutzes“ verkauft: #NIE WIEDER CDU. Soziale Medien wie Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat & Co sollen mit Hilfe der EUDI-Wallet-App verpflichtet werden, bei allen Accounts Altersprüfungen(Altersverifikationen) durchzuführen. Millionen von Internetnutzern werden davon betroffen sein. Eine Klarnamenpflicht auf allen Plattformen soll eingeführt werden. Die SPD hat in der letzten Woche ein ähnliches Positionspapier vorgelegt. Die Bundesregierung, mit Ausnahme der CSU, hat sich damit für ein Verbot von Kindern in den sozialen Medien ausgesprochen. Damit wird deutlich, dass sich die CDU & SPD völlig von der alltäglichen Lebensrealität der Kinder & Jugendlichen verabschiedet hat. Die politische Debatte ist zwar noch lange nicht abgeschlossen, aber allein diese Positionierungen machen deutlich, dass sich unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ keine Kids mehr in Sozial-Media aufhalten sollen. Was noch vor Jahren undenkbar war, soll nun in politisches Handeln umgesetzt werden…
CDU will Social-Media-Verbot bis 14 Jahre
Wenn es nach der CDU geht, soll die Nutzung von Social Media bei unter 14-Jährigen verboten werden. Um zu verhindern, dass Jüngere trotzdem diese Apps nutzen, fordert die Partei, eine Altersverifikation vorzuschreiben. Eine bloße Selbstauskunft als „Klick-Abfrage“ solle nicht ausreichen, heißt es in dem beschlossenen Antrag. Außerdem wird die Regierung aufgefordert, „das besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum auszugestalten“. Denkbar wäre hier etwa eine spezielle Jugendversion der Plattformen.In ihrem Parteitagsbeschluss fordert die CDU darüber hinaus mehr Transparenzpflichten für Plattformbetreiber. Es brauche gesetzliche Regelungen, um die Entscheidungen von Algorithmen nachvollziehbar machen. Außerdem spricht sich die CDU für stärkere Medienbildung in Schulen aus.
Dennoch zeigte sich CDU-Landeschef Daniel Günther zufrieden mit dem Ergebnis. „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir mit unserer Initiative den Kinder- und Jugendschutz in den Fokus des Parteitags gestellt haben.“ In den vergangenen Monaten habe es manche Widerstände gegen das Vorhaben gegeben.






Nein, es soll keine Klarnamenspflicht geben.
K13online Anmerkungen
Es mag sein, dass der Realname öffentlich nicht preisgegeben werden soll, aber bei der Identitätsprüfung muss der echte Name gegenüber dem Sozial-Media Anbieter angegeben werden. Völlig anonyme Accounts sind also nicht mehr möglich.
Bei allem Pro und Contral des Sozial-Media-Verbotes für Kinder bewirkt diese Identitäsprüfung auch, dass sich alle Erwachsene nur noch mit Realnamen etc.. anmelden können. Das hat zur Folge, dass erwachsene User bei sogenannter Hasskriminalität, Beleidigungen und Bedrohungen etc, namentlich über die Anbieter identifiziert werden können. Straftaten dieser Deliktsarten – auch gegen Pädophilie – werden also nicht mehr eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden kann, sondern solche Täter werden dann strafrechtlich verfolgt und verurteilt. Man muss sagen, dass dies so schlecht nicht ist. Alle User werden sich überlegen müssen, ob SIE weiterhin hetzen oder sich doch lieber verkünftig verhalten.
Der Realname wird nicht nur nicht öffentlich preisgegeben, sondern es besteht schon von Gesetzeswegen keine vorgeschlagene Pflicht dahingehend, dass bei der Identitätsprüfung ein echter Name gegenüber dem Social-Media-Anbieter angegeben werden muss.
Es mag sein, dass Social-Media-Anbieter dies zwar so handhaben werden, aber ich glaube nicht dass das so umgesetzt wird. Technisch ist es für Unternehmen möglich, Altersverifikation auch zu betreiben, ohne dass der Ausweisinhaber Zugang zum Realnamen gewähren muss.
Von Seiten der EU ist das auch so technisch skizziert im Rahmen des „Age Verification Blueprint“:
https://www.techzeitgeist.de/eu-altersverifikation-wie-jugendschutz-bei-social-media-eu-recht-wird/
Hierbei kann ein Ausweisinhaber gegenüber dem Diensteanbieter sein Alter nachweisen, ohne den Klarnamen preiszugeben.
Dieses Möglichkeit besteht auch beim Deutschen Personalausweis mit der Ausweisapp2, soweit ich weiß.
Sicher kann man nicht den Torbrowser verwenden, um sein Alter anonym zu identifizieren. Das geht nicht, weil NoScript alle Zugriffe auf localhost blockt, also auch den Port 24727 der in der AusweisApp2 mündet. Das ist aber ein technisches Problem, kein prinzipielles.
Achso damit keine Missverständnisse auftreten möchte ich noch klarstellen, dass ich natürlich trotzdem gegen dieses Social-Media-Verbot bin.