Verfasst am 23 Mai 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

STOPPT die AfD Niedersachsen: 2. „Kinderschutzkonferenz“ im niedersächsischen Landtag am 20. Juni 2026 angekündigt

STOPPT die AfD Niedersachsen: 2. "Kinderschutzkonferenz" im niedersächsischen Landtag am 20. Juni 2026 angekündigt

Schützt Kinder vor der AfD: Breites Bündnis aus politischen Parteien, Kinderschutzbund, Gewerkschaften, Kirchen und der Zivilgesellschaft formiert sich gegen die „Kinderschutzkonferenz“

Die AfD-Niedersachsen wirbt in ihrem aktuellen Aufruf zur 2. „Kinderschutzkonferenz“ offensiv mit den Kampfbegriffen gegen eine vermeintliche „Gender-Indoktrination“, „Frühsexualisierung“ und „Abtreibungs-PR“. Wie bereits bei der Premiere im Vorjahr, nutzt die Partei den Begriff des Kinderschutzes im Wesentlichen für ihre gesellschaftspolitische und queerfeindliche Agenda. Ebenso wird gegen die Verharmlosung von Pädophilie gekämpft. Die Mobilisierung für den Gegenprotest am 20. Juni 2026 vor dem Landtag in Hannover läuft bereits an. Das Kernbündnis: Die Organisation wird maßgeblich vom Netzwerk „Bunt statt Braun“ Hannover getragen, das bereits 2025 rund 900 bis 1.000 Menschen mobilisierte. Breite Unterstützung: Es liegen wieder Aufrufe der großen Wohlfahrtsverbände (wie der AWO), der Gewerkschaften (darunter ver.di und die GEW) sowie Vertretern des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Hannover vor. Die Protestierenden werfen der AfD eine bewusste Instrumentalisierung und Entkernung des Kinderschutzbegriffs vor. Kritisiert wird, dass die Veranstaltung vor allem als Plattform genutzt wird, um rechtsextreme und queerfeindliche Ideologien zu verbreiten, Familienmodelle jenseits der traditionellen Norm zu diffamieren und Vorurteile gegenüber der queeren Community zu schüren. Schützt Kinder vor der AfD…



Verfasst am 16 Mai 2026 von Dieter Gieseking     6 Kommentare

GRÜNE & CDU: Koalitionsvertrag mit den rehbraunen Augen der Landesregierung in Baden-Württemberg unterschrieben

GRÜNE & CDU: Koalitionsvertrag mit den rehbraunen Augen der Landesregierung in Baden-Württemberg unterschrieben

Sind Pädophile/Pädosexuelle eine sexuelle Minderheit?: Wir werden uns dafür einsetzen, das Wissen über die anerkannten Minderheiten insgesamt in geeigneter Weise zu stärken

In Baden-Württemberg haben die GRÜNEN & die CDU den neuen Koalitionsvertrag unterschrieben. Für die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen sind auf Landesebene relevant: Das Justizministerium(Moritz Oppelt/CDU) + das Innenministerium(Manuel Hagel/CDU) und besonders das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst(Petra Olschowski/GRÜNE). Im Koalitionsvertrag steht auf Seite 74: „Ansprechpersonen Queer: Als Reaktion auf die Zunahme von Queerfeindlichkeit im verfassungsschutzrelevanten Spektrum werden wir das erfolgreiche Konzept der polizeilichen Ansprechpersonen Queer auf das LfV übertragen. Durch die Benennung von zentralen Ansprechpersonen schaffen wir unterstützende und vertrauensvolle Schnittstellen zwischen Betroffenen und Sicherheitsbehörden.“ Auch die Pädo-Feindlichkeit durch die Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) hat massiv zugenommen. K13online hat das LfV(Landesamt für Verfassungsschutz) darüber informiert. Das Motto „Opferschutz vor Täterschutz“ muss auch für die sexuelle Minderheit der Pädophilen gelten, die Opfer von Gewalttaten werden. Im Koalitionsvertrag heißt es weiter: „Wir werden uns dafür einsetzen, das Wissen über die anerkannten Minderheiten insgesamt in geeigneter Weise zu stärken.“ Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob die neue Landesregierung auch die Pädophilen zur anerkannten Minderheit zählt. K13online fordert auf jeden Fall, das Wissen über Pädophilie zu stärken. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der neuen Wissenschaft, Forschung und Kunst Ministerin Petra Olschowski von den GRÜNEN. Der Koalitionsvertrag mit den rehbraunen Augen der Landesregierung in Baden-Württemberg muss nun politisch so umgesetzt werden, wie von K13online gefordert….



Verfasst am 08 Mai 2026 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

KI-Anwendungen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein: Vertreter der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes

KI-Anwendungen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein: Vertreter der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes

Gesetz soll sexualisierte Inhalte genau definieren: Wie sollen KI-Tools erkennen können, ob die Deepfakes einvernehmlich hergestellt wurden oder nicht?

Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. In Deutschland hat das Bundesjustizministerium bereits einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung & für Zivilklagen vorgelegt. Von Deepfakes sind alle Menschen betroffen: Erwachsene Heterosexuelle, Homosexuelle, Pädophile/Pädosexuelle und auch Kinder & Jugendliche. Beispiel: Bei Deepfakes wird etwa das Gesicht eines Jungen/Mädchens in ein anderes Video/Foto – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es wirkt, als würden sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden. Vollständig mit KI hergestellte Kinder- und Jugendpornos sind bereits strafbar, wohl es keine echten Missbrauchsopfer gibt. Das EU-Gesetz soll sexualisierte Inhalte genau definieren: Wie sollen KI-Tools erkennen können, ob die Deepfakes einvernehmlich hergestellt wurden oder nicht? Das Gleiche gilt auch für Pädophile, wenn die Boylover & Girllover in einen unfreiwilligen Kontext gestellt werden, denen sie nicht zugestimmt haben. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde…



Verfasst am 23 April 2026 von Dieter Gieseking    

Seit 20 Jahren gescheitert: Bundeskabinett(CDU/CSU & SPD) hat anlasslose Speicherung von IP-Adressen aller Bundesbürger im Internet beschlossen

Seit 20 Jahren gescheitert: Bundeskabinett(CDU/CSU & SPD) hat anlasslose Speicherung von IP-Adressen aller Bundesbürger im Internet beschlossen

Beschwerden beim BVerfG sind vorprogrammiert: Provider sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, IP-Adressen von deutschen Internetanschlüssen ohne konkreten Anfangsverdacht drei Monate lang zu speichern 

Das Kabinett der Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung der IP-Adressen beschlossen. Mehrfach waren in den letzten 20 Jahren solche Gesetzesvorhaben durch das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) und den Europäischen Gerichtshof(EuGH) gescheitert. Abgesehen davon, dass es ein Kinderspiel ist, diese Speicherung durch VPN-Verbindungen oder das Darknet zu umgehen, will die CDU/CSU & SPD u.a. auch Kinderpornos bekämpfen. Dies wird nur in den Fällen gelingen, wenn die Internetnutzer ihre echte IP-Adresse verwenden. Trotzdem wollen die „Überwachungszombies“ einen neuen Versuch starten, der von der Opposition aus GRÜNE & LINKE und sogar der AfD abgelehnt wird. In der Zeit der Ampelkoalition gab es über die Speicherpflicht viel Streit. Die damalige Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), sprach sich dafür aus. Marco Buschmann (FDP), der damals Justizminister war, wollte dagegen ein »Quick Freeze« genanntes Verfahren einführen, bei dem die Anbieter erst dann Daten speichern sollen, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Das Quick Freeze-Verfahren wäre mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf wird verfassungswidrig sein….



Verfasst am 21 April 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) 2025: Beinahe die Hälfte(48,9 %) der erfassten Tatverdächtigen bei Kinderpornografie über Chats, soziale Netzwerke oder Messenger sind jünger als 18 Jahre

Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) 2025: Beinahe die Hälfte(48,9 %) der erfassten Tatverdächtigen bei Kinderpornografie über Chats, soziale Netzwerke oder Messenger sind jünger als 18 Jahre

Rückgang der Tatverdächtigen bei Kinderpornos um 2,7% auf 41.677 Fälle: Anstieg der Tatverdächtigen bei Jugendpornos um 19,9% auf 11.515 Fälle

Die Kriminalisierung von Kindern und insbesondere Jugendlichen hat neue Höhepunkte erreicht. Die polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) 2025 macht deutlich, dass beinahe die Hälfte(48,9 %) der erfassten Tatverdächtigen bei Kinderpornografie über Chats, soziale Netzwerke oder Messenger jünger als 18 Jahre sind. Die Kids stellen Kinderpornos von sich selbst her, besitze diese oder geben diese an Freunde weiter. Solche Aufnahmen haben mit Missbrauchsdarstellungen absolut nichts zu tun, denn KEIN Kind – Jugendliche sowieso nicht – begeht sexuelle Gewalt gegen sich selbst. Bei Jugendpornos ist die Kriminalisierung besonders gravierend: Anstieg der Tatverdächtigen bei Jugendpornos um 19,9% auf 11.515 Fälle. Bei den Eltern der Kids gab es Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen von Smartphons & Computer etc. ! Die traumatischen Erlebnisse und psychischen Folgen sind enorm und wurden überhaupt noch nicht erforscht. So ist es kein Wunder, wenn die betroffenen Kinder & Jugendlichen aggressiv werden und sich gegen den Staat richten. Völlig absurd ist es, wenn ein solcher Kampf gegen Kinder- und Jugendpornos auch noch als „Kinder- und Jugendschutz“ verkauft wird. Bei lediglich rund die Hälfte aller Fälle sind die Verdächtigen Erwachsene, die nicht zwingend pädophil-pädosexuell sein müssen, sondern auch hetero- oder homosexuell sein können. Diese Realitäten werden vom gesamten Mainstream völlig ignoriert. Das aufgebaute Feindbild Pädophiler/Pädosexueller geht an den täglichen Realitäten vollkommen vorbei….



Verfasst am 19 April 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat Referentenentwurf vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat Referentenentwurf vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Bundesjustizministerium an themenrelevante Verbände: Stellungnahmen zum Referentenentwurf müssen bis zum 22. Mai 2026 eingereicht sein und werden dort veröffentlicht

Die Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat einen Referentenentwurf zur erneuten Gesetzesänderung/Verschärfung im Sexualstrafrecht vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Bei diesem Gesetzesvorhaben geht es u.a. um sogenannte Deepfakes, wovon auch Kinder & Jugendliche sowie Pädophile/Pädosexuelle betroffen sein können. Wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren erhalten themenrelevante Verbände die Möglichkeit von Stellungsnahmen, die auf der Webseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht werden. Danach wird der Referentenentwurf zum Gesetzentwurf und wird ins Bundeskabinett eingebracht und dort beschlossen. Die Stellungnahmen müssen bis zum 22. Mai 2026 an das Bundesjustizministerium gesandt werden. K13online hat über ein externes Projekt, welches sich für Bürger- Menschenrechte einsetzt, das Anschreiben an die Verbände erhalten. In Kooperation mit diesem Projekt diskutieren und erarbeiten wir gegenwärtig eine Stellungnahme an das Bundesjustizministerium. Auf diese Weise können alle Verbände & Projekte ihre rechtspolitischen Positionen vortragen, die in den Gesetzentwurf einfließen können. Sobald uns eine gemeinsame Positionierung/Stellungnahme vorliegt, werden wir in einem Folge-News darüber berichten….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.