Gesetz soll sexualisierte Inhalte genau definieren: Wie sollen KI-Tools erkennen können, ob die Deepfakes einvernehmlich hergestellt wurden oder nicht?
Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. In Deutschland hat das Bundesjustizministerium bereits einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung & für Zivilklagen vorgelegt. Von Deepfakes sind alle Menschen betroffen: Erwachsene Heterosexuelle, Homosexuelle, Pädophile/Pädosexuelle und auch Kinder & Jugendliche. Beispiel: Bei Deepfakes wird etwa das Gesicht eines Jungen/Mädchens in ein anderes Video/Foto – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es wirkt, als würden sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden. Vollständig mit KI hergestellte Kinder- und Jugendpornos sind bereits strafbar, wohl es keine echten Missbrauchsopfer gibt. Das EU-Gesetz soll sexualisierte Inhalte genau definieren: Wie sollen KI-Tools erkennen können, ob die Deepfakes einvernehmlich hergestellt wurden oder nicht? Das Gleiche gilt auch für Pädophile, wenn die Boylover & Girllover in einen unfreiwilligen Kontext gestellt werden, denen sie nicht zugestimmt haben. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde…
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.
Bei Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es wirkt, als würde sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ki-missbrauch-deepfakes-100.html


Meine Kritik zur geplanten Verordnung:
Wie bescheuert ist denn so eine Verordnung? Statt jemanden wirklich zu schützen, führt dieser Beschluss in erster Linie zu einer massiven Kriminalisierung im privaten Raum. Bisher war die Logik klar: Wer das Gesicht einer volljährigen Frau ohne Einwilligung auf ein Nacktvideo montiert und dies veröffentlicht, wird bestraft. Das ist nachvollziehbar. Doch nun soll bereits der bloße Besitz auf dem heimischen Computer strafbar sein, selbst wenn das Bild niemals jemand anderes zu Gesicht bekommt.
Nach meiner Ansicht ist diese Straferweiterung ein Übergriff auf die geheimsten sexuellen Fantasien. Während feministische politische Kreise z.b TERRE DES FEMMES dies als „Schutz vor digitaler Gewalt“ feiern, ebnet der Staat den Weg für massenhafte Hausdurchsuchungen und Strafbefehle im Kinderzimmer oder im Wohnzimmer einsamer Männer.
Ein solches Verbot ist für mich vollkommen unlogisch und lässt sich mit einem treffenden Vergleich beschreiben: Es ist so, als würde unsere westliche Gesellschaft jemanden dafür belangen, dass er einer Frau mit einer Voodoo-Puppe Schaden zufügen will. Wer ein Bild erstellt, es aber sicher unter Verschluss hält, fügt der realen Person keinen messbaren Schaden zu. Die „Tat“ findet ausschließlich im Kopf des Erstellers statt – es gibt kein Opfer im Außen.
Genauso absurd wäre es, wenn ich dafür belangt würde, weil ich den Kopf einer halbnackten Frau aus einer Zeitung ausschneide und ihn privat auf das Bild einer nackten Frau klebe. Wenn wir anfangen, eine kleine Minderheit einsamer Männer für ihre privaten Fantasien zu kriminalisieren und das als „gerechte Normalität“ empfinden, ohne es zu hinterfragen, dann schwappt die Ungerechtigkeit irgendwann auch auf jene über, die sich heute noch sicher fühlen. Hier wird die Grenze zwischen echtem Opferschutz und der Kontrolle über das Privatleben überschritten.Aber mal abgehen davon dass wenn eine sexuelle Minderheit wie die Pädophilen rigoros kriminalisiert und Diskriminiert werden und die Masse diese ächtung als das alltägliche normale der Gerechtigkeit empfindet ,dann schwabbt die Ungerechtigkeit mal zu denen rüber die selbst davon nicht betroffen sind ,aber für die Ignoranz scheint es noch nicht heftig genug zu sein.
Schöne Grüße kenny von den Berg
K13online Anmerkungen
DAS ist so nicht richtig. Der EU geht es nicht um das Strafrecht gegen die Anwender, welches dann ins nationale Recht umgesetzt werden müsste. Die EU will die Anbieter von KI-Programmen verpflichten, dass solche Deepfakes nicht hergestellt werden dürfen. Bei Verstößen soll es hohe Ordnungsgelder gegen die Anbieter geben, die von der EU verhängt werden.
Das sind nur meine Gedanken und Befürchtungen wo es vielleicht hinführen könnte. Beweise dass meine Befürchtung sich erfüllen habe ich natürlich nicht . Schön Abend noch .
Schöne Grüße kenny von den Berg
Es geht bei dem Gesetz um die bloße Möglichkeit der Erstellung. International sind auch 17-Jährige Kinder. Wie man als Anbieter solcher Systeme rechtssicher die Erstellung verhindern soll wird nicht erläutert, weil es im Grunde so ausgelegt wird das es nur Pädophile trifft.
Konsequent durchsetzbar wäre das Verbot nur wenn zärtliche Körper und kleinere Brüste pauschal blockiert werden, das auch Erwachsene solche Körper haben und einige das ohne „böse Hintergedanken“ anfragen, weil sie in Wirklichkeit nur bspw. Asiaten sehen möchte wird ausgeblendet.
Jeder Anbieter eines Bildgenerators steht damit quasi per Gesetz mit einem Bein im Knast bzw. der Bußgeldfütze.