Verfasst am 23 März 2026 von Dieter Gieseking    

Landtagswahlen Rheinland-Pfalz 2026: Wahlergebnisse der CDU + SPD + AFD + FDP + GRÜNE + FW + LINKE

Landtagswahlen Rheinland-Pfalz 2026: Wahlergebnisse der CDU + SPD + AFD + FDP +  GRÜNE + FW + LINKE

Neue Landesregierung nur mit CDU & SPD möglich: AfD marschiert als stärkte Opposition in den Landtag ein, die GRÜNEN werden zweitstärkste Kraft

Die Ampel-Landesregierung in Rheinland-Pfalz ist beendet. DAS ist die schlechteste Nachricht. Gefolgt von der FDP, die die 5% Hürde nicht geschafft hat. Ebenso, dass die LINKE erneut nicht in den Landtag einziehen wird. Damit wird die AfD als stärkste Opposition im Landtag vertreten sein, was einen massiven Rechtsruck bedeutet. Die GRÜNEN verlieren etwas und sind damit die zweitstärkste Kraft im Landtag. Eine neue Landesregierung kann nur mit der CDU & SPD gebildet werden. Dabei wird die CDU den neuen Ministerpräsidenten stellen. Die SPD verliert nach 35 Jahren die Führung. Bei den kommenden Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen wird für K13online von Bedeutung sein, welche Fraktion das Justizministerium, Innenministerium und Bildungsministerium erhält. In diesem Jahr 2026 stehen noch drei weitere Landtagswahlen an: Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Insbesondere in den zwei östlichen Bundesländern drohen rechtsextremistische Wahlergebnisse der AfD. Man kann nur hoffen, dass sich ALLE demokratischen Parteien gemeinsam gegen einen Rechtsruck verbünden. Die AfD ist keine Alternative für Deutschland, sondern diese Partei will nahezu alle Errungenschaften der sexuellen Vielfalt wieder abschaffen. Zusätzlich hat sich die AfD den Kampf gegen die sexuelle Minderheit der Pädophilen auf die Fahne geschrieben. Auch deshalb hat der politische Kampf gegen die AfD höchste Priorität..,



Verfasst am 21 März 2026 von Dieter Gieseking    

Queere Kinderbuchlesung in der Freiburger Stadtbibliothek: Dragqueen „Dita Whip“ geht rechtlich gegen AfD-Politiker Karl Schwarz vor

Queere Kinderbuchlesung in der Freiburger Stadtbibliothek: Dragqueen "Dita Whip" geht rechtlich gegen AfD-Politiker Karl Schwarz vor

Dragqueen Dita Whip: „Es geht hier um Würde, es geht um Selbstbestimmung und es geht darum zu zeigen, dass sich Menschen gegen politische Instrumentalisierung wehren können…“

In der Folge einer Kinderbuchlesung in der Stadtbibliothek Freiburg mit der Dragqueen „Dita Whip“ startete der AfD-Politiker Karl Schwarz eine menschverachtende Kampagne gegen sexuelle Vielfalt.  Im Gegensatz zu anderer AfD-Hetze verwendet Schwarz zwar nicht die „Pädo-Keule“, aber den Begriff der „Frühsexualisierung“ von Kindern durch solche Buchlesungen. Obwohl die Veranstalter sicherlich nicht die gesellschaftlichen & politischen Posionen  von K13online vertreten, erklären wir uns mit den Dragqueens und besonders den Kindern solidarisch. In einem YouTube erklärt Dragqueen Dita Whip: „Es geht hier um Würde, es geht um Selbstbestimmung und es geht darum zu zeigen, dass sich Menschen gegen politische Instrumentalisierung wehren können…“ Sie spricht auch von Feindbildern, die durch die AfD gesellschaftsfähig gemacht werden sollen. K13online fügt hinzu: Die größten Feindbilder der AfD sind die Pädophilen. Die Dragqueen „Dita Whip“ geht nun rechtlich gegen den AfD-Politiker Karl Schwarz vor. Dazu hat Sie eine Spendenaktion für das Anwaltshonorar gestartet. Innerhalb von wenigen Tagen wurden 8.626Euro(Stand: 22.3.2026) gesammelt. Nicht benötigte Mittel sollen vollständig an gemeinnützige Projekte gespendet werden. Auch mögliche Entschädigungszahlungen aus einem Verfahren, beabsichtigt Sie an gemeinnützige Zwecke weiterzugeben…



Verfasst am 18 März 2026 von Dieter Gieseking    

Amtsgericht Stadtroda: Ex-Landtagsabgeordneter Markus Gleichmann(LINKE) akzeptiert Strafbefehl wegen Kinderpornos

Amtsgericht Stadtroda: Ex-Landtagsabgeordneter Markus Gleichmann(LINKE) akzeptiert Strafbefehl wegen Kinderpornos

Die Thüringer LINKE hat Gleichmann zum Parteiaustritt aufgefordert: Politische Erfahrungen von ausgestoßenen Ex-Landtags-Bundestags-Kommunalen Politikern sind beim politischen Aktivismus von K13online sehr WILLKOMMEN

Das Amtsgericht in Stadtroda hat gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann einen Strafbefehl wegen Kinderpornos erlassen: Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, und eine Geldauflage von ein Tausend Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Im Gespräch mit MDR THÜRINGEN räumte Gleichmann den Tatvorwurf ein. Er werde den Strafbefehl annehmen und keinen Einspruch dagegen einlegen. Damit kommt es nicht zu einem öffentlichen Prozess. Auch aus Sicht von K13online hatte er wohl kaum eine andere Wahl, denn bei einer öffentlichen Hauptverhandlung würden alle erneut über Ihn herfallen. Gleichmann gegenüber dem MDR weiter: „Was er getan habe, könne er nicht mehr rückgängig machen. Er entschuldige sich bei allen Menschen in seinem privaten und beruflichen Umfeld.“ Wir zitieren Wilhelm Busch: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert. Die Thüringer LINKE hat Gleichmann zum Parteiaustritt aufgefordert. Politische Erfahrungen von ausgestoßenen Ex-Landtags-Bundestags-Kommunalen Politikern sind beim politischen Aktivismus von K13online sehr WILLKOMMEN. Jede Form der Reduzierung eines Menschen auf Kinderpornos halten wir für grundsätzlich falsch. Für nahezu alle Betroffenen macht diese Deliksart nur einen ganz geringen Anteil am beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Leben aus. Die Resozialisierung hat für K13online höchste Priorität. Wir wünschen Markus Gleichmann für die Zukunft alles Beste…



Verfasst am 17 März 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Freiwillige EU-Chatkontrolle wird zum 3. April 2026 beendet: Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert

Freiwillige EU-Chatkontrolle wird zum 3. April 2026 beendet: Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert

Messengerdienste durften bisher wegen einer Ausnahmeregelung Chats freiwillig durchsuchen: Die amerikanische Organisation NCMEC durchsucht alle weltweiten sozialen Medien weiterhin und meldet Verdachtsfälle an das BKA

Für Europa ist die freiwillige Chatkontrolle gescheitert. Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung wird es nicht geben. Ab dem 3. April 2026 dürfen Messengerdienste in Europa keine Durchsuchungen mehr durchführen. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mitteilte. Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubte es bislang Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn etc, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen wie Kinderpornos aufzuspüren und zu melden. Von dem Auslaufen diese Ausnahmeregelung ist die amerikanische Organisation NCMEC(National Centre for Missing and Exploited Children) jedoch nicht betroffen. Die NCMEC wird gegen europäisches Recht weiterhin Verdachtsfälle an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) liefern. Damit werden die europäischen Datenschutzregelungen bei der deutschen Strafverfolgung praktisch umgangen. Dennoch ist das Scheitern der Chatkontrolle auf EU-Ebene ein durchaus großer Erfolg…



Verfasst am 13 März 2026 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Zweiter Senat – Berichterstatter BVR Offenloch: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat auf seiner Internetpräsenz die Entscheidung über zwei Beschwerden(2 BvR 1096/22 + 2 BvR 1097/22) gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB) für das Jahr 2026 angekündigt. Der Zweite Senat – Berichterstatter BVR Offenloch – wird darüber entscheiden, ob eine Verfassungswidrigkeit des § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) vorliegt. Das BVerfG hatte diese Entscheidung eigentlich schon für 2025 angekündigt gehabt. Das nach Rechtsauffassung von namhaften Verfassungsrechtlern/Innen & Sachverständigen verfassungswidrige Gesetz wurde von der früheren Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) verabschiedet und war am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die anwaltlichen Verfassungsbeschwerden wurden im Sommer 2022 vom Projekt „Gegen das Puppenverbot“ eingereicht. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Betroffene wegen des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verurteilt. Das BVerfG hat verschiedene Möglichkeiten der Entscheidung: Der § 184l StGB wird für verfassungswidrig erklärt. In einem solchen Fall wird dem aktuellen Gesetzgeber eine Frist für die Abschaffung/Änderung gesetzt. Das BVerfG erklärt das Gesetz zusätzlich für nichtig. In einem solchen Fall müssen alle Urteile der Gerichte aufgehoben werden. Erklärt das BVerfG das Gesetz für verfassungskonform, dann können die Beschwerdeführer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) ziehen. In jedem Fall wird die BVerfG-Entscheidung für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Die Begründung des BVerfG könnte sich auch auf das gesamte Sexualstrafrecht auswirken…



Verfasst am 12 März 2026 von Dieter Gieseking    

Netzpolitik.org: EU-Parlament stimmt gegen die Massenüberwachung bei freiwilliger Chatkontrolle

Netzpolitik.org: EU-Parlament stimmt gegen die Massenüberwachung bei freiwilliger Chatkontrolle

Freiwillige Chatkontrolle soll nur noch bei begründeten Verdacht auf Kinderpornos möglich sein: Diese Ausnahmeregelung soll bei den Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission & EU-Rat bis zum 3. August 2027 erlängert werden

Das Europaparlament hat mit deutlicher Mehrheit für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle gestimmt – möchte diese aber deutlich einschränken. Bei der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Neu ist eine Einschränkung, die das Parlament fordert: In dem von der grünen Fraktion eingebrachten Änderungsantrag 5, der vom Parlament mit Mehrheit beschlossen wurde, heißt es, dass das Scannen nur „zielgerichtet, spezifisch und beschränkt“ auf einzelne Nutzer:innen oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern stattfinden dürfe, wenn es einen „begründeten Verdacht“ auf eine Verbindung zu Material über sexuellen Kindesmissbrauch gibt und dieser von der zuständigen Justizbehörde identifiziert worden sei. Durch die Einschränkung wäre ein massenhaftes anlassloses Scannen wie bisher bei der freiwilligen Chatkontrolle nicht mehr möglich. Damit ist die verpflichende Chatkontrolle zwar noch immer nicht vom Tisch, aber das EU-Parlament weißt in die richtige Richtung. Die Trilog-Verhandlungen sind nun auch entscheidend dafür, ob diese umfassende und gefährliche Überwachungsmaßnahme abgewendet werden kann….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.