Verfasst am 05 November 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

ALLE distanzieren sich von Dragqueen Jurassica Parka: Berliner Queerbeauftragter Alfonso Pantisano erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Rechtsaußen-Journalist Julian Reichelt(NiUS)

ALLE distanzieren sich von Dragqueen Jurassica Parka: Berliner Queerbeauftragter Alfonso Pantisano erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Rechtsaußen-Journalist Julian Reichelt(NiUS)

Verlogener geht es nicht mehr: Im Klartext bedeutet dies, dass weder Parka noch andere von Kinderporno-Verfahren Betroffene, von HateAid gegen Menschenfeindlichkeit unterstützt werden

Wie eine „heiße Kartoffel“ hat die gesamte queere Community & der heterosexuelle Mainstream die Dragqueen Jurassica Parka fallengelassen und alle distanzieren sich von früheren Kooperationen. Das rechtspopulistische Medium NiUS instrumentalisiert Parka für ihre Zwecke. Der Berliner Queerbeauftragte Alfonso Pantisano erwirkt Einstweilige Verfügung gegen den Rechtsaußen-Journalisten Julian Reichelt(NiUS). Der NiUS-Journalist Jens Winter schreibt in einem Artikel sogar: „Nun nominierte er ein Projekt mit einem verurteilten Pädophilen für einen Preis“.  Weder die Verurteilung von Parka wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2023 noch der aktuelle Verdacht sind Beweise dafür, dass die Dragqueen pädophil ist. Die gemeinnützige Organisation HateAid  engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt. Anstatt sich auf die Seite von Parka zu schlagen, positioniert sich HateAid in einer Stellungnahme wie folgt: „Gleichzeitig lehnen wir jegliche Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ab und warnen davor, die Vorwürfe gegen Mario O. zu instrumentalisieren, um Hass und Gewalt gegen queere Menschen zu schüren.“ Verlogener geht es nicht mehr. Im Klartext bedeutet dies, dass weder Parka noch andere von Kinderporno-Verfahren Betroffene, von HateAid gegen Menschenfeindlichkeit unterstützt werden. Damit erklärt HateAid alle von dieser Deliktsart Betroffene zum Freiwild. K13online verurteilt eine solche Ausgrenzung auf das Schärfste und bietet gleichzeitig allen Betroffenen Hilfestellungen & Unterstützungen an…



Verfasst am 30 Oktober 2025 von Dieter Gieseking    

Betreiber in Brasilien verhaftet: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schaltet Darknet-Plattformen „Videos Sebick“ & „Videos Yad“ in Deutschland ab

Betreiber in Brasilien verhaftet: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schaltet Darknet-Plattformen „Videos Sebick“ & „Videos Yad“ in Deutschland ab

65 Wohnungsdurchsuchungen wegen Kinderpornos im gesamten Bundesland Hessen: Jüngster Tatverdächtige ist erst 14 Jahre alt

Schon wieder wurden im Darknet Plattformen mit Kinderpornos gefunden: „Videos Sebick“ & „Videos Yad“. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg & das LKA Bayern hat die Plattformen mit über 350 Tausend User abgeschaltet. Die Dimension ist mit 21.324 Videodateien & 900 Tausend Aufrufen zwar groß, aber diese Zahlen geben nur einen Bruchteil im Darknet wieder. In der Regel können die Identitäten der User wegen der Anonymität nicht ermittelt werden. Der Betreiber wurde jedoch in Brasilien verhaftet. Das Rechenzentrum wurde in Deutschland betrieben, weshalb die Server abgeschaltet werden konnte * Schon wieder gab es im Bundesland Hessen Wohnungsdurchsuchungen wegen Verdacht auf Kinderpornos. Der jüngste Tatverdächtige ist erst 14 Jahre alt. Laut polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) sind 53 Prozent aller Verdachtsfälle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Der Deutsche Bundestag hat erst kürzlich beschlossen, dass sich an der Strafverfolgung von Minderjährigen nichts ändern soll. Die K13online-Petition für eine Strafrechtsreform wurde nicht in den Rechtsausschuss überwiesen, sondern ohne eine Gesetzesänderung abgeschlossen. Die Dimension von Kinderpornos im weltweiten Darknet kann nicht nachhaltig reduziert werden, weil es mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits neue Plattformen gibt. Die nächsten Abschaltungen & Razzien werden mit Sicherheit schon in Vorbereitung sein…



Verfasst am 24 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Es gilt die Unschuldsvermutung: US-amerikanische Organisation NCMEC meldet massenweise IP-Adressen wegen Kinderporno-Verdacht an Bundeskriminalamt(BKA)

Es gilt die Unschuldsvermutung: US-amerikanische Organisation NCMEC meldet massenweise IP-Adressen wegen Kinderporno-Verdacht an Bundeskriminalamt(BKA)

Berliner Dragqueen Jurassica Parka betroffen: Homo-Medien „Queer.de“ + „Siegessäule“ + „Mannschaft“ + „Männer.media“ + „Schwulissimo“ … berichten

Die US-amerikanische Organisation NCMEC hat die mutmaßliche IP-Adresse der Berliner Dragqueen Jurassica Parka wegen Kinderporno-Verdacht an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) meldet. Das NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) ist nach Bundesgesetz in den USA verpflichtet, dortige Internet-Provider (z. B. Facebook, Dropbox oder WhatsApp) zu verdachtsunabhängigen Kontrollen bei Chats oder hochgeladenen Dateien zu durchsuchen. Jetzt ist auch die Berliner Dragqueen Jurassica Parka betroffen. Neben den Mainstream-Medien sind auch nahezu alle Homo-Medien in die Berichterstattung eingestiegen: „Queer.de“ + „Siegessäule“ + „Mannschaft“ + „Männer.media“ + „Schwulissimo“ etc. ! Auch wenn alle Medien auf die Unschuldsvermutung hinweisen, so wird im heutigen Zeitgeist bereits jetzt feststehen, dass die berufliche und private Existenz dieser Dragqueen zerstört wurde. Zitate Männer.media: Aufruhr bei (inzwischen ehemaligen) Arbeitgebern, Aufruhr in der LGBTIQ*-Community. Und leider für hämische Genugtuung bei denen, die queeres Leben schon immer in denselben Topf wie Kriminalität geworfen haben. Es geht um den extrem schweren Vorwurf des Besitzes und die Verbreitung von Kinderpornografie, der – sollte er unbegründet sein – Leben und Karrieren zerstören kann. Sollte er begründet sein, auch für das Leid vieler Opfer steht. Wie geht #mensch damit um? Empathie muss immer zuerst den Opfern gelten – ohne jede Einschränkung. Damit zeichnet sich schon jetzt ab, dass die eigene Community den Dragqueen Jurassica Parka fallenlassen wird, wie eine heiße Kartoffel. K13online bietet allen von NCMEC Betroffenen Hilfestellungen in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren an… 



Verfasst am 09 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt

Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt

Pro-Justitia: Der Vorsitzende Richter Marco Lacedonia hat den Hass-Prediger wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen

Das Landgericht in Karlsruhe hat den Prediger „Bruder Andi“ in 2. Instanz(Berufung) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro(= 6.745 Euro) verurteilt. Damit wird der Prediger von der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW) wegen dieser Deliksart vorbestraft sein und im Bundeszentralregister eingetragen. Der Verteidiger hat jedoch Freispruch gefordert, weil die Predigt von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sein soll. Demnach wird die Verteidigung wohl Revision(3. Instanz) beim Oberlandesgericht(OLG) einlegen. In einem Video einer Predigt unter der Überschrift „Gott hasst Menschen“ sprach Shamoon alias „Bruder Andy“ davon, dass Homosexuelle „den Tod verdient“ hätten, sie „sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden. Außerdem sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung. Vieles deutet daraufhin, dass der Verteidiger mit seinem Mandanten auch bei einer abgewiesenen Revision nicht aufgeben wird. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) könnte dann Beschwerde eingelegt werden. Allerdings hätte eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung bei einer Verurteilung. Es laufen weitere Strafverfahren gegen andere BKZW-Prediger. Das BVerfG könnte eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, dass solche Hass-Predigten nicht von der Meinungs- und Religionsfreiheit im Grundgesetz gedeckt sind…(Update 12. Okt.: Verteidiger hat Revision eingelegt. Das OLG wird darüber entscheiden.)



Verfasst am 30 September 2025 von Dieter Gieseking    

Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen Volksverhetzung: Prediger der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW)

Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen Volksverhetzung: Prediger der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW)

Prediger Bruder Andi zeigt keinerlei Einsicht beim Straftatbestand der Volksverhetzung: «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist»

Unerwartet fand die Berufungsverhandlung nicht vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim statt, sondern im Gerichtsgebäude in Karlsruhe. K13online konnte deshalb nicht als Prozessbeobachter dabei sein. Die Lokalpresse/dpa berichtet: Auch im Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung hat der Anwalt eines Predigers der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Mit seinen Aussagen über Homosexuelle habe der Mann nur Bibelstellen erläutert und nicht die Menschenwürde der Betroffenen angegriffen, sagte der Rechtsanwalt vor dem Landgericht Karlsruhe. Solche Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit im Grundgesetz geschützt. Der Angeklagte selbst äußerte vor Gericht Unverständnis über die Einstufung einer seiner Predigten. «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist», sagte der 33-Jährige. Auch nach Lektüre des Urteils aus der Vorinstanz könne er nicht nachvollziehen, welche Elemente volksverhetzend sein sollen. Das Verfahren soll kommende Woche Donnerstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt werden. Danach könnte das Gericht ein Urteil sprechen. K13online wird dann bei der Urteilverkündung dabei sein und berichten…



Verfasst am 27 September 2025 von Dieter Gieseking    

20 Jahre Trierer Justizskandale: Oberlandesgericht Koblenz sprach Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer vom Vorwurf der Kinderpornografie im Stefan-Erlebnisbericht frei und rügte alle Trierer Gerichte

20 Jahre Trierer Justizskandale: Oberlandesgericht Koblenz sprach Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer vom Vorwurf der Kinderpornografie im Stefan-Erlebnisbericht frei und rügte alle Trierer Gerichte

Verteidiger Leonard Graßmann & Claus Pinkerneil: Trierer Justiz hatte versucht, nach Volkes Stimme zu urteilen, aber dabei das geltende Recht nicht berücksichtigt

In einem der größten Prozesse der Stadt Trier/RP hatte das Oberlandesgericht(OLG) Koblenz die Justizopfer Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer vom Vorwurf der Verbreitung von „Kinderpornografie“ am 26. September 2005 freigesprochen. Das OLG hatte die Fehlurteile vom Amtsgericht und zwei Landgerichten deutlich gerügt. Erst in der 2. Revison sprach das OLG die Justizopfer frei. Ein Erlebnisbericht „Stefan“ sollte „Kinderpornografie“ gewesen sein. In dem Bericht wird eine pädophile Liebesgeschichte zwischen einem 11-jährigen Jungen und einem Pädosexuellen positiv geschildert. Die einvernehmliche Beziehung hat auch einen sexuellen Anteil. Dieser Freispruch jährt sich am 26. September 2025 zum 20. Mal. Der Trierer Justizskandal war Ursache einer bis dahin beispiellosen Hetzkampagne gewesen. Nicht nur die lokale und regionale Presse berichtete über mehrere Jahre zu den Prozessen, sondern auch der SPIEGEL stieg in die Berichterstattung mit dem Artikel „Unter der Gürtellinie“ ein. In Trier zogen die Neonazis mit einer Demo auf. Ein Bündnis gegen Rechts stellte sich den Faschisten entgegen. Dieter Gieseking wurde die Wohnung gekündigt und es setzte eine menschenrechtswidrige Vertreibungspolitik ein, die an düstere Zeiten deutscher Geschichte erinnerte. Alles geschah „Im Namen des Kinderschutzes“. Die heutige K13online Redaktion nimmt all diese furchtbaren Ereignisse zum Anlass, an diese Menschenrechtsverletzungen und juristisches Unrecht zu erinnern. Wir wiederholen unseren Dank an die Verteidiger sowie an alle Freunde, die uns in dieser schweren Zeit zur Seite gestanden haben. Bis heute lautet unser Motto: „Gegen Unrecht hilft nur Widerstand“….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.