Laufender Antrag auf Akteneinsicht: Staatsanwaltschaft Lüneburg hat den Beschuldigten Scholz mit Verfügung vom 7. Mai 2026 rechtliches Gehör gewährt
In dem Ermittlungsverfahren gegen den Pädophilenjäger Björn Scholz hat die Staatsanwaltschaft in Lüneburg nun mitgeteilt, dass dem dort als Beschuldigten geführten Scholz rechtliches Gehör gewährt wird. Dabei kann er sich selbst zu den Vorwürfen der Beleidigung, verhetzenden Beleidigung und Bedrohung äußern. Oder sein Verteidiger gibt dazu eine anwaltliche Stellungnahme ab. Er kann aber auch eine Aussage verweigern bzw. keine Stellungnahme abgeben lassen. Die Lüneburger Staatsanwaltschaft hat weiter mitgeteilt, dass gleich im Anschluss über den Antrag auf Akteneinsicht entschieden wird. Die Einsicht in die dann abgeschlossenen Ermittlungen erfolgt über unseren anwaltlichen Postzustellungsbevollmächtigen. Sobald die Ermittlungsakten hier eingetroffen sind, werden wir zu den Akteninhalten eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft abgeben, die dann darüber entscheiden wird, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl folgt oder das Verfahren eingestellt wird. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Pforzheim besteht mit Stand von heute weiterhin ein Tatverdacht gegen Scholz. Die Lüneburger Lokalpresse wurde informiert. Jedoch vermissen wir eine Berichterstattung über dieses Verfahren. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



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