Wer nicht widerspricht, stimmt stillschweigend zu: Pflichtverteidiger Olaf Möller lässt seinen Mandanten „Ludwig“ im Stich und setzt sich nicht dafür ein, die nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) abzuwenden
In einem vernichtenden Gutachten hat der „Sachverständige“ Dr. Gerhard Buchholz über „Ludwig“ referiert. Über drei Stunden hat Buchholz dem Landgericht erklärt, warum er „Ludwig“ für hochgradig rückfallgefährdet hält. Ganz offensichtlich hat Buchholz das Ziel verfolgt, „Ludwig“ für den Rest seines Lebens in der Sicherungsverwahrung wegzusperren. K13online(Dieter Gieseking) war live dabei, jedoch wird auf die absurde Darstellung seiner „Diagnose/Prognose“ verzichtet. Alle von Buchholz vorgetragenen Gründe für ein angebliche Gefährlichkeit entbehren der Realität und dürfen vom Landtag nicht anerkannt werden. Damit aber noch nicht genug: Der Verteidiger Olaf Möller, der auf seinen Webseiten „Werbung“ für sich in vielen JVA macht, hat diesem vernichtenden Gutachten mit keinem Wort widersprochen. Es wäre ein „Kinderspiel“ gewesen, dass Gutachten zu widerlegen. Mit einem solchen Rechtsanwalt & einem solchen „Sachverständigen“ wird Ludwig kaum eine Chance haben, die nSV abzuwenden. Rechtsanwalt Möller hat auch ein Gespräch mit K13online verweigert, obwohl sein Mandant dem zugestimmt hat. Auch daraus wird deutlich, dass Möller nicht auf der Seite von „Ludwig“ steht, geschweige denn, sich für seinen pädophilen Mandanten einsetzt. Aus diesem Grunde sprechen wir eine deutliche Warnung aus, dem Ra Möller bei diesen Deliktsarten keine Mandate der Verteidigung zu übertragen. Die nächste Sitzung am Landgericht findet am 1. Juni 2026 statt…
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Aktuelle Mitteilung zur mündlichen Urteilsverkündigung am 1. Juni 2026
Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hat das Landgericht das Urteil mit nSV & Unterbringungsbefehl verkündet. Dies hat „Ludwig“ per Briefpost mitgeteilt. Demnach hat der Verteidiger ein Plädoyer von 45 Minuten gehalten, welches gut gewesen sein soll. Damit nimmt K13online die Kritik am Rechtsanwalt zurück.
Gegen das Urteil wird Revision beim BGH eingelegt. Die schrifliche Urteilsbegründung wird wohl mindestens einen Monat dauern. Wir erhalten davon eine Kopie gesandt. Diese wird abgewartet und erst dann werden wir unsere Berichterstattung in einem weiteren News fortsetzen…