Verfasst am 19 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Volksverhetzung(§ 130 StGB): Landgericht Karlsruhe-Pforzheim terminiert Berufungsverhandlung gegen Sekten-Prediger auf 30. September 2025

Volksverhetzung(§ 130 StGB): Landgericht Karlsruhe-Pforzheim terminiert Berufungsverhandlung gegen Sekten-Prediger auf 30. September 2025

„Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ aufgelöst: Mittlerweile firmiert die Sekte unter dem Namen „Deutschlands Seelen gewinnen“

Das Amtsgericht Pforzheim hatte im Dezember 2024 den Baptisten-Prediger „Bruder Andi“ zu 150 Tagessätzen zu je 40Euro (6.000Euro) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat nun den Termin zur Berufungsverhandlung auf den 30. September 2025 anberaumt. „Bruder Andi“, der nicht an dem Prozess vor dem Amtsgericht teilgenommen hatte, wollte ernsthaft einen Freispruch. Sein Verteidiger war der Ansicht, das ein Aufruf zur Tötung homosexueller Menschen durch den Staat keine Volksverhetzung sei, sondern eine politische Forderung. Vor dem Landgericht findet nun eine neue Beweisaufnahme statt. Grundsätzlich wird der Angeklagte zur Hauptverhandlung geladen. Inzwischen wurde die Baptistenkirche Zuverlässiges Wort aufgelöst. Mittlerweile firmiert die Sekte unter dem Namen „Deutschlands Seelen gewinnen“. Es sind weitere Ermittlungsverfahren gegen andere „Prediger“ bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die neue „Evangelisationsgruppe“ ist mit Stand von heute (noch) nicht verboten. Die „Prediger“ & Anhänger treiben weiterhin ihr Unwesen. K13online wird zur journalistischen Berichterstattung an der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht teilnehmen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 11 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Kriminalität Selbstjustiz: Pedo-Hunters(Pädophilenjäger) vom Landgericht Bielefeld zu Jugendfreiheitsstrafen, Dauerarrest und Sozialstunden verurteilt

Kriminalität Selbstjustiz: Pedo-Hunters(Pädophilenjäger) vom Landgericht Bielefeld zu Jugendfreiheitsstrafen, Dauerarrest und Sozialstunden verurteilt

WDR im Interview mit dem Kriminologen Dirk Baier:  Jugendliche in Bielefeld haben Jagd auf Pädosexuelle gemacht. Welches Ausmaß hat das Problem?

Das Jugendschöffengericht in Bielefeld hat vier von acht Jugendlichen zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren, Dauerarrest und Sozialstunden verurteilt. Die Pädophilenjäger(Pedo-Hunters) hatten ihre Opfer in eine Fall gelockt und dann geschlagen und gedemütigt. Die jugendlichen Täter wollten auf diese kriminelle Weise Kinder retten. Sie waren im Glauben, dass Selbstjustiz an Pädosexuellen gerechtfertigt ist. Der WDR hat ein Interview mit dem Kriminologen Dirk Baier geführt. WDR: Ein Ex-Polizist veröffentlicht auf Youtube regelmäßig Videos für seine 450.000 Abonnenten, in denen er mutmaßliche Pädosexuelle bloßstellt und der Polizei übergibt. Was löst so etwas bei den Zuschauern aus? Baier: Es ist ein moderner Pranger. Und ein wirklich schlimmer Trend. Auch weil längst nicht alle Personen, die in solchen Videos bloßgestellt werden, sich tatsächlich schuldig gemacht haben. Aber Zuschauer könnten den Eindruck gewinnen, dass es völlig okay ist, das Gesetz in die eigenen Hände zu nehmen. Da muss man einen Riegel vorschieben. Eine solche Jagd auf Pädophile wird immer mehr zum Volkssport. Die jährliche Kriminalstatistik(PKS) schlüsselt solche Gewalttaten nicht auf. K13online fordert deshalb, dass solche Taten in der PKS gesondert aufgeführt werden. Denn nur dann kann die Öffentlichkeit das Ausmaß solcher Kriminalität sehen. Der Gesetzgeber hat im Jahre 2021 das bereits strafbare Cybergrooming erweitert, sodass sich die Pädophilenjäger als Kinder ausgeben können. Damit fördert der Gesetzgeber das Fallenstellen, obwohl kein tatsächliches Kind betroffen ist und deshalb auch nicht zum Missbrauchsopfer werden kann. Eine solche Gesetzgebung ist nach Rechtsauffassung von K13online nicht mit dem Grundgesetz vereinbar…



Verfasst am 10 Juli 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: 53 Prozent der Tatverdächtigen waren jünger als 21 Jahre, rund 17 Prozent waren demnach sogar Kinder

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: 53 Prozent der Tatverdächtigen waren jünger als 21 Jahre, rund 17 Prozent waren demnach sogar Kinder

§ 184 ff. StGB: Auch Jugendliche und Heranwachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexualität entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen beziehungsweise sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen

Im Bundesland Hessen gab es schon wieder 57 Hausdurchsuchungen wegen Kinderpornos. Laut den Angaben wurden im vergangenen Jahr allein in Hessen insgesamt 5.270 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie registriert. Mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen (53 Prozent) waren jünger als 21 Jahre, rund 17 Prozent waren demnach sogar Kinder. Bei den 1.159 registrierten Fällen von sexuellen Missbrauchsdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen lag die Anzahl der erfassten Tatverdächtigen, die jünger als 21 Jahre waren, bei 35 Prozent. Hier lag der Anteil der Kinder bei rund 10 Prozent. „Minderjährige Tatverdächtige handeln teilweise aus Unwissenheit, etwa, wenn sie strafrechtlich relevante kinderpornografische Inhalte über soziale Medien oder Messenger unreflektiert verbreiten“, erklärten die Ermittler. Das Strafrecht unterscheide jedoch nicht, wer die Inhalte versende. „Auch Jugendliche und Heranwachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexualität entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen beziehungsweise sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen.“ In über der Hälfte der Fälle fanden die Durchsuchungen also in den Kinder- und Jugendzimmern bei den Eltern statt. Das sogenannte Dunkelfeld bei Kindern & Jugendlichen wird enorm hoch sein, denn fast jeder Junge/Mädchen hat einen Laptop/Smartphone etc..! Es wächst eine neue Generation heran, die in ständiger Angst vor Entdeckung leben muss. Der § 184 ff StGB richtet sich zunehmend gegen die Kinder & Jugendlichen selbst, die in der Regel nicht pädophil sind. Kinder unter 14 Jahren können zwar strafrechtlich nicht verurteilt werden, aber ab dem 14. Geburtstag greift das Jugendstrafrecht. Die negativen Folgen sind bei den Kids ernorm. Mit einem Kinderschutz hat diese Strafverfolgung nichts zu tun….



Verfasst am 08 Juli 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Pforzheimer Zeitung(PZ-News): Militante Sekte „Zuverlässiges Wort“ erneuert Tötungsaufruf gegen Pforzheimer Theologen Lothar Gassmann

Pforzheimer Zeitung(PZ-News): Militante Sekte „Zuverlässiges Wort“ erneuert Tötungsaufruf gegen Pforzheimer Theologen Lothar Gassmann

Kriminelle Bitte an Gott „töte Ihn, Herr“: Anhänger der Sekte könnten den Tötungswunsch selbst in die Tat umsetzen

Die hiesige Pforzheimer Zeitung berichtet über einen erneuten Mordaufruf eines Baptisten-Predigers am konservativ-freikirchlichen Theologen Lothar Gassmann. Gegen einen Prediger der Sekte „Zuverlässiges Wort“ gibt es bereits eine Verurteilung durch das Amtsgericht in Pforzheim wegen Volksverhetzung. Der Verteidiger des Sektenführers hat allerdings Berufung eingelegt, sodass das Urteil (noch) nicht rechtskräftig ist. Die fanatischen  Prediger hetzen nicht nur gegen Andersgläubige, sondern auch gegen Homosexuelle und Pädophile. Dabei befinden sich diese Wortführer im Irrglauben, dass Hass & Hetze & Aufrufe durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt ist. Das Landgericht Karlsruhe-Pforzheim hat die Berufungsverhandlung noch nicht terminiert. Im Dezember 2024 wurde das Urteil in 1. Instanz gesprochen. Der Prozess sorgte lokal und regional für großes Medieninteresse. Auch schwule Aktivisten waren im Gerichtssaal anwesend. Ebenso hatte K13online aus dem Gerichtsgebäude berichtet….



Verfasst am 05 Juli 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Ist Pädophilie strafbar?: Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Daniel Kötz erläutert den Unterschied zwischen Pädophilie und Hebephilie

Ist Pädophilie strafbar?: Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Daniel Kötz erläutert den Unterschied zwischen Pädophilie und Hebephilie

Die bloße pädophile Neigung ist in Deutschland nicht strafbar: Die Hebephilie wird in der neuen ICD-11 nicht als eigenständige Diagnose geführt 

Der Strafverteidiger Dr. Daniel Kötz hat bei Anwalt.de einen fachlichen Artikel veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt: Ist Pädophilie strafbar? Seine Differenzierung zwischen der Pädophilie und Hebephilie, die sich aus dem neuen ICD-11 ergibt, stellt bei der Desinformation in der breiten Öffentlichkeit einen Tabubruch dar. Denn die bloße pädophile Neigung/Orientierung/Identität ist weder strafbar noch wird diese grundsätzlich als sexuelle Störung eingestuft. Nur dann, wenn der Pädophile darunter leidet oder es zu sexuellen Handlungen mit Kindern kommt, wird eine psychische Störung diagnostiziert. Die Hebephile wird in der ICD-11  nicht mehr als eigenständige Diagnose geführt. Ein sexuelles Interesse in diesem Bereich ist allein kein Krankheitsbild. Ob eine Störung vorliegt, hängt auch hier von Leidensdruck, Kontrollverlust oder schädigendem Verhalten ab. Der Grund dafür liegt bei der gesetzgeberischen „Schutzaltersgrenze“ von 14 Jahren. Nach Rechtsauffassung von K13online wird deshalb der Gesetzgeber aufgefordert, die „Schutzaltersgrenze“ im § 176 ff. StGB auf 12 Jahre zu senken bzw. in ein Antragsdelikt zu ändern. Denn die Hebephile ist nicht mehr in der ICD-11 als Störung der Sexualpräferenz aufgeführt. Das Gleiche gilt für die Päderastie. Bei einvernehmlicher Pädosexualität zwischen Erwachsenen & Kindern entsteht schon ab dem 12. Lebenjahr kein pychischer Schaden. Bei der Pädophilie geht es um vorpubertäre Jungen und/oder Mädchen. Bei der Hebephilie geht es um pubertierenden Kinder/Jugendliche. Beides kann nicht an einem genauen Alter festgemacht werden. Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz: „In der heutigen Öffentlichkeit wird Pädophilie fast ausschließlich im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten diskutiert.“ Lesen Sie den vollständigen Artikel mit einem Klick auf weiterlesen…



Verfasst am 25 Juni 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) mit Verbot gescheitert: AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern rechtwidriges Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht(BverwG) hat entschieden, dass das rechtsextreme Magazin COMPACT weiter erscheinen darf, weil die Inhalte keine prägende Wirkung haben. Die AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern das rechtwidrige Verbot. Die politische Verantwortung für das Scheitern des Verbotes liegt bei der Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD). Wäre SIE noch im Amt, hätte SIE zurücktreten müssen. Faeser hat zwar während ihrer Amtszeit den Kampf gegen Rechts geführt. Jedoch hätte SIE das Verbot rechtssicher ausführen müssen. Das COMPACT & der Rechtsexremismus nun einen „Sieg“ feiern kann, liegt in Ihrer Verantwortung. Nach Rechtsauffassung von K13online hätten im Vorfeld des Verbotsverfahrens Strafanzeigen wegen Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung etc. erstattet werden müssen. Solche rechtskräftige Verurteilungen hätten die Erfolgsaussichten für ein Verbot erheblich erhöht. Durch das gescheiterte Verbot ist nun der Eindruck entstanden, dass der politische Gegner mundtot gemacht werden sollte. Jetzt kann sich das Magazin COMPACT als „Opfer“ gegen die freie Meinungs- und Pressefreiheit darstellen. Das BverwG hat dennoch keinen Freibrief für verfassungswidrige Bestrebungen erteilt. In Zukunft sollten alle Inhalte von COMPACT ständig einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Der Kampf gegen RECHTS ist durch diese Einzelfall-Entscheidung noch lange nicht verloren…(Update: Bundesweite Razzia gegen rechte Hass-Kriminalität)



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.