Verfasst am 11 Juni 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT

Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT

Das BVerwG wird darüber entscheiden, ob COMPACT unter den Artikel 5 Abs. 1 oder 2 Grundgesetz fällt: K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass das Magazin verboten werden muss

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz(GG) verankert. Auch K13online nimmt dieses Grundrecht bei der Berichterstattung zum Themenkomplex der Pädophilie in Anspruch. Im Artikel 5 Abs. 2 GG gibt es jedoch Einschränkungen. Das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG) verhandelt jetzt im Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT. Das dieses Magazin das Sprachrohr des politisch rechtem Spektrums ist, kann nicht bezweifelt werden. Das BVerwG wird darüber entscheiden, ob COMPACT unter den Absatz 1 oder 2 fällt. K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass das Magazin verboten werden muss. Kritisiert wird jedoch die vereinsrechtliche Vorgehensweise der ehemaligen Bundesinnenministerin Nany Faeser(SPD). Dadurch ist der fatale Eindruck entstanden, dass mit dem Verbotsverfahren der politische Gegner mundtot gemacht werden soll. COMPACT konnte sich als „Opfer“ der Meinungsfreiheit darstellen. Es hätten im Vorfeld Strafanzeigen gemäß § 130 StGB(Volksverhetzung) erstattet werden müssen. Auf der rechtlichen Grundlage dieser Verurteilungen wären die Erfolgsaussichten beim BVerwG erheblich angestiegen. Jetzt kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verbotsverfahren nicht zum gewünschten Verbotserfolg führt. Ein solcher „Sieg“ würde von den Rechtsextremen über die AfD bis zu den Neonazis gefeiert werden. Erklärt das BVerfG das Magazin etc. als verboten, dann kann COMPACT zwar noch zum BVerfG ziehen, jedoch hat dies keine aufschiebende Wirkung. Über den Ausgang dieses Verfahrens berichten wir in den Kommentaren…



Verfasst am 15 Mai 2025 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Landesweite Durchsuchungen in Baden-Württemberg wegen Kinderpornos bei 18 Verdächtigen

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Landesweite Durchsuchungen in Baden-Württemberg wegen Kinderpornos bei 18 Verdächtigen

Rechtsanwaltliche Verteidiger benötigt: Polizeipräsidien Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Stuttgart und Ulm

Bei einer vergleichsweise kleinen konzertierten Polizeiaktion wurden in Baden-Württemberg schon wieder Hausdurchsuchungen wegen Kinder- und Jugendpornos durchgeführt. Die 18 Verdächtigen wohnen in den folgenden Bereichen der Polizeipräsidien: Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Stuttgart und Ulm. Alle benötigen rechtsanwaltliche Verteidigungen. In allen bestätigten Fällen wird es entweder Strafbefehle oder öffentliche Hauptverhandlungen bei den Gerichten geben. Erneut bietet K13online Hilfestellungen an. Der Innenminister Thomas Strobl(CDU) freut sich wieder über diesen „Erfolg“: Kinderpornografie sei eine der widerlichsten, abscheulichsten und verachtenswertesten Taten, die man sich vorstellen könne. Wir verfolgen diese widerwärtigen Taten bis in den letzten Winkel des Netzes. Eine solch pauschale Behauptung ist eine politische LÜGE. Damit soll die unwissende Bevölkerung in die Irre geführt werden und gleichzeitig soll die Hexenjagd gerechtfertigt sein. Die Öffentlichkeit soll nicht auf die Idee kommen, daran differenzierte Kritik zu üben. Die Mainstream-Medien hofieren kritiklos in ihrer Berichterstattung. Bei solchen konzertierten Polizeiaktionen kommen die Hinweise fast immer aus den USA. Das sogenannte NCMEC durchsucht weltweit und ständig soziale Medien nach Kinderpornos und meldet diese auch an das deutsche BKA. Die primären „Erfolge“ liegen also nicht bei den deutschen Ermittlungsbehörden, sondern bei NCMEC in den USA. Ohne diese massenhaften Meldungen könnte sich die Politik & Justiz in Deutschland nicht rühmen lassen…



Verfasst am 29 April 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“

Es ist ein klassischer Fall von gesetzgeberischem UNRECHT, der zu einer Verurteilung wegen „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“ geführt hat. Der § 176a StGB stellt auch Liebesbeziehungen & einvernehmliche Sexualität mit einem 13-jährigem Mädchen unter Strafe. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann sprach in seiner Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“. Die Schülerin liebt den Angeklagten immer noch. So sei die heute 14-Jährige immer noch in den Angeklagten verliebt. Sie träume von einer fortgeführten Partnerschaft und wolle mit dem Mann eine Familie gründen. Das Urteil von vier Jahren Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil sollte beim Bundesgerichtshof(BGH) Revision eingelegt werden. Aufgrund der ungerechten Gesetzeslage kann es zwar keinen Freispruch geben. Jedoch kann das Strafmaß auf zwei Jahre gesenkt und damit auf Bewährung ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem § 176a StGB eine Liebesbeziehung zerstört, obwohl es kein Missbrauchsopfer gibt. Die Mainstream-Medien berichten über solche Fälle mit dieser Deutlichkeit des Unrechts nur sehr selten. Deshalb gelangen solche Liebesbeziehungen nur äußerst selten an die Öffentlichkeit. Und solche sexuellen Beziehungen, die auf Einvernehmlichkeit & Freundschaft & Liebe beruhen, gibt es natürlich auch zwischen Pädosexuellen & Jungs. Der Gesetzgeber zwingt solche Beziehungen in die Geheimhaltung: Wo kein Kläger, da kein Richter! K13online appelliert erneut für ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht: Sexuelle Selbstbestimmung schützen…



Verfasst am 18 April 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Straftatbestand im § 130 StGB erfüllt: „In Bewerbungsrede bezeichnete AfD-Bilge queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“

Das Amtsgericht Magdeburg hat die nächste AfD-Politikerin gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung verurteilt. Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 30Euro(= 2.700Euro) ist Leyla Bilge vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Bundeszentralregister(BZR). Die neue schwarz-rote Bundesregierung will den Straftatbestand in § 130 StGB verschärfen, sodass in Zukunft das passive Wahlrecht entzogen wird. AfD-Politiker/Innen, die gegen homosexuelle, transsexuelle oder pädophile Menschen hetzen, haben nichts in der Politik verloren. Gegenwärtig läuft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die AfD-Abgeordnete im Landtag von Niedersachsen, Vanessa Behrendt. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen begrüßen diese Strafverfolgung. Behrendt verteidigt sich mit den Worten: „Kinderschutz ist keine Volksverhetzung“. Ganz offensichtlich hat SIE jeden Bezug zur Realität verloren. Die Landtagspräsidenten mussten schon mehrfach ihre Reden unterbrechen bzw. das Mikrophone abschalten, um SIE zu stoppen. Auch dabei inszeniert sich Behrendt als „Opfer“. Auch dafür erhält Sie von der AfD-Fraktion und ihren rechtspopulistischen Fans bei X Applaus. Deshalb wäre es politisch unverantwortlich, wenn die AfD einen Landtagsvizepräsidenten stellen würde. Ebenso darf die AfD keine Vorsitzende in den Ausschüssen erhalten. Weder in den Landtagen und erst Recht nicht im Deutschen Bundestag. AfD-Abgeordnete, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, dürfen nicht mehr wählbar sein. Die AfD-Politikerin Leyla Bilge war selbst nicht vor dem Magdeburger Amtsgericht erschienen. Ihre Anwältin und AfD-Kollegin Lena Kontré forderte laut „Volksstimme“ einen Freispruch. Demnach wird dieser Fall wohl in die nächste Instanz gehen. Eine rechtskräftige Verurteilung ist erforderlich…



Verfasst am 09 April 2025 von Dieter Gieseking    

Landgericht Bochum muss neu entscheiden: Bundesgerichtshof(BGH) hat Verurteilung von Lünens Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben

Landgericht Bochum muss neu entscheiden: Bundesgerichtshof(BGH) hat Verurteilung von Lünens Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben

Rechtsfehlerhafte Verurteilung: Landgericht Bochum hat die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das rechtsfehlerhafte Urteil gegen den Lüner Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben. Das Landgericht Bochum hatte die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt. Im Sommer 2024 hat der Gesetzgeber(SPD, Grüne, FDP) den offensichtlich verfassungswidrigen § 184b StGB geändert, der von der damaligen GroKo(CDU/CSU & SPD) eingeführt wurde. Alle Gerichte müssen sich an diese Gesetzesänderung halten. Die Mindeststrafe liegt nicht mehr bei einem Jahr Freiheitsstrafe, sondern bei sechs bzw. drei Monaten oder einer Geldstrafe(Strafbefehl). Mit diesen gesetzlichen Vorgaben wird eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum neu entscheiden müssen. Die rechtsfehlerhafte Verurteilung von drei Jahren und sechs Monaten wird sich im Strafmaß verringern müssen. Der WDR berichtet in diesem Punkt falsch. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es noch mehr solcher Fälle, wo Gerichte diese Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt haben. Wenn diese Verurteilten Revision eingelegt haben, dann wird der BGH in gleicher Weise entscheiden und die Urteile aufheben. Die politische Verantwortung für solche Unrechtsurteile liegt bei der früheren Koalition aus CDU/CSU & SPD. Die AMPEL-Bundesregierung hatte dieses Unrecht rückgängig gemacht. Die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung werden in Kürz abgeschlossen sein. Von einer neuen GroKo sind weitere Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu erwarten…



Verfasst am 01 April 2025 von Dieter Gieseking     6 Kommentare

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Freiburg: Berufungsverhandlung gegen den Blogger Jochen Lembke wegen Kinderpornos

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Freiburg: Berufungsverhandlung gegen den Blogger Jochen Lembke wegen Kinderpornos

Politischer Aktivismus muss sich immer an den Gesetzgeber richten: Die Gerichte sind an Recht & Gesetz gebunden 

Vor dem Landgericht in Freiburg findet am Montag, den 7. April 2025 um 9 Uhr, die Berufungsverhandlung gegen den Blogger Jochen Lembke wegen Kinderpornos statt. Das Amtsgericht hatte Lembke zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Auf seinem Weblog sucht er die öffentliche Aufmerksamkeit. Man findet dort auch sein Buch als PDF-Datei mit dem Titel: „Deutschland -, eines der kinderfeindlichsten Länder der Welt, mit einer der niedrigsten Geburtenraten weltweit – muss Kinder-philer werden! Ein Plädoyer für einen ideologiefreien Umgang mit der Erwachsen-Kind-Sexualität, der sich an den Interessen der Kinder selber ausrichten soll. Sie sollen also weder durch Handlungen von Erwachsenen missbraucht werden – noch durch deren Verbote. “ Im Dezember 2024 gab zwischen K13online und Lembke ein persönliches Treffen. Dabei hat sich leider herausgestellt, dass seine Ansichten mit unseren Positionen nicht vereinbar sind. Politischer Aktivismus muss sich immer an den Gesetzgeber richten. Die Gerichte sind an Recht & Gesetz gebunden. Die Berufungsverhandlung könnte zu einem Paradebeispiel werden, wie man sich nicht verteidigen sollte. K13online wird als Prozessbeobachter dabei sein und dann berichten..(Update 3. April: Der Gerichtstermin wurde kurzfristig aufgehoben)



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.