Die bloße pädophile Neigung ist in Deutschland nicht strafbar: Die Hebephilie wird in der neuen ICD-11 nicht als eigenständige Diagnose geführt
Der Strafverteidiger Dr. Daniel Kötz hat bei Anwalt.de einen fachlichen Artikel veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt: Ist Pädophilie strafbar? Seine Differenzierung zwischen der Pädophilie und Hebephilie, die sich aus dem neuen ICD-11 ergibt, stellt bei der Desinformation in der breiten Öffentlichkeit einen Tabubruch dar. Denn die bloße pädophile Neigung/Orientierung/Identität ist weder strafbar noch wird diese grundsätzlich als sexuelle Störung eingestuft. Nur dann, wenn der Pädophile darunter leidet oder es zu sexuellen Handlungen mit Kindern kommt, wird eine psychische Störung diagnostiziert. Die Hebephile wird in der ICD-11 nicht mehr als eigenständige Diagnose geführt. Ein sexuelles Interesse in diesem Bereich ist allein kein Krankheitsbild. Ob eine Störung vorliegt, hängt auch hier von Leidensdruck, Kontrollverlust oder schädigendem Verhalten ab. Der Grund dafür liegt bei der gesetzgeberischen „Schutzaltersgrenze“ von 14 Jahren. Nach Rechtsauffassung von K13online wird deshalb der Gesetzgeber aufgefordert, die „Schutzaltersgrenze“ im § 176 ff. StGB auf 12 Jahre zu senken bzw. in ein Antragsdelikt zu ändern. Denn die Hebephile ist nicht mehr in der ICD-11 als Störung der Sexualpräferenz aufgeführt. Das Gleiche gilt für die Päderastie. Bei einvernehmlicher Pädosexualität zwischen Erwachsenen & Kindern entsteht schon ab dem 12. Lebenjahr kein pychischer Schaden. Bei der Pädophilie geht es um vorpubertäre Jungen und/oder Mädchen. Bei der Hebephilie geht es um pubertierenden Kinder/Jugendliche. Beides kann nicht an einem genauen Alter festgemacht werden. Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz: „In der heutigen Öffentlichkeit wird Pädophilie fast ausschließlich im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten diskutiert.“ Lesen Sie den vollständigen Artikel mit einem Klick auf weiterlesen…
Vielleicht sind Sie dem Verdacht ausgesetzt, pädophile Neigungen zu haben – etwa weil es eine Hausdurchsuchung wegen des möglichen Besitzes kinderpornographischen Materials gab, weil ein Vorwurf der Berührung eines Kindes im Raum steht oder weil man Ihnen zur Last legt, über das Internet sexuellen Kontakt zu einem Kind gesucht zu haben. Vielleicht fragen Sie sich auch nur selbst, ob Sie pädophile Neigungen haben könnten – und ob das bereits strafrechtlich relevant ist.
Wichtig: Die bloße Neigung ist in Deutschland nicht strafbar. Strafbar sind nur konkrete Handlungen (z. B. Besitz kinderpornographischen Materials, sexuelle Übergriffe, Anbahnung sexueller Kontakte).
Pädophilie – eine Krankheit?
Krankheiten und psychische Störungen werden nach der internationalen Klassifikation ICD (International Classification of Diseases) definiert. Auch seelische Zustände werden erfasst. Die aktuelle ICD-11, die den bisherigen Katalog (ICD-10) ersetzt hat, bringt wesentliche Änderungen bei der Diagnose von Pädophilie. Ziel war es, klarer zwischen sexueller Neigung und behandlungsbedürftiger Störung zu unterscheiden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-paedophilie-strafbar-246202.html
Weiterführende Literatur & Sexualwissenschaft zur Pädophilie/Pädosexualität & Hebephilie
https://archiv.krumme13.net/text30c4.html?id=42&s=read
https://archiv.krumme13.net/texta739.html?id=447&s=read








Ja und genau hier findet dieses Unrecht ja gerade schon statt, wenn selbst der reine besitzt schon verboten ist, was geht es dem Staat an was man im Internet tut, in mach anderen Ländern sind pädohile nicht so eingeschränkt, da ist selbst der Besitz von Kinderpornografie erlaubt und hier gibt es immer mehr Einschränkungen bis zum geht nicht mehr. Außerdem funktioniert sowas nicht, dass ein Pädohiler für den Rest seines Lebens auf alles verzichten muss, denn das führt zu psychischen Problemen.
K13online Anmerkungen
Die genauen Gesetzeslagen in anderen Ländern der Welt sind uns zwar nicht im Detail bekannt, aber legal ist es dort auch nicht.
Der lebenslängliche Verzicht auf ALLES führt zwar oftmals zu psyischen Problemen, aber dies muss nicht zwingend so sein.
Aufgrund der bestehenden Gesetze sind alle zur Geheimhaltung gezwungen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Dies gelingt bekanntlich nicht immer, wie man den jährlichen Kriminalstastiken entnehmen kann. Dennoch wird das sogenannte Dunkelfeld enorm hoch sein, wo die Geheimhaltung funktioniert hat. Weil es zum Dunkelfeld keine unabhängigen Studien gibt, bleiben die statistischen Zahlen reine Spekulation. Wenn das gesamte Dunkelfeld auf einen Schlag zum Hellfeld werden würde, dann ist davon auszugehen, dass das gesamte Justizsystem wegen Überlastung zusammenbricht. Schon seit einigen Jahren sind die Ermittlungsbehörden und Gerichte völlig überlastet und die Verfahren dauern viele Monate und sogar Jahre. Die Erweiterungen und Verschärfungen im Sexualstrafrecht haben nicht zur Reduzierung der Verfahren geführt, sondern im Gegenteil, die Fälle haben rapide zugenommen. Die gewünschte Abschreckung & Prävention ist also total gescheitert. Ein Paradigmenwechsel ist trotzdem nicht in Sicht. Jeden Tag überschreiten Tausende von neuen Betroffenen die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren. So ist DAS, wenn eine ganze Bevölkerungsgruppe verfolgt wird…
Hier gebe ich Herrn Gieseking definitiv recht.
Ein Gedankenspiel: So lange sich die Vorfälle häufen im Deliktsbereich 176 ff., dann wird eines Tages das Justizsystem komplett zusammen brechen und kollabieren. Darauf müssen wir hoffen. Herr Gieseking hat auch richtig festgestellt, dass die Judikative, hiermit die Exekutive und die Legislative jetzt schon überfordert sind.
Also abwarten und Tee trinken…
K13online Anmerkungen
Die Legislative, also der Gesetzgeber/Bundestag, ist nicht personell etc. überfordert. Es fehlt am politischen Willen, Strafrechtsreformen durchzuführen.