Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) mit Verbot gescheitert: AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern rechtwidriges Verbot
Das Bundesverwaltungsgericht(BverwG) hat entschieden, dass das rechtsextreme Magazin COMPACT weiter erscheinen darf, weil die Inhalte keine prägende Wirkung haben. Die AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern das rechtwidrige Verbot. Die politische Verantwortung für das Scheitern des Verbotes liegt bei der Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD). Wäre SIE noch im Amt, hätte SIE zurücktreten müssen. Faeser hat zwar während ihrer Amtszeit den Kampf gegen Rechts geführt. Jedoch hätte SIE das Verbot rechtssicher ausführen müssen. Das COMPACT & der Rechtsexremismus nun einen „Sieg“ feiern kann, liegt in Ihrer Verantwortung. Nach Rechtsauffassung von K13online hätten im Vorfeld des Verbotsverfahrens Strafanzeigen wegen Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung etc. erstattet werden müssen. Solche rechtskräftige Verurteilungen hätten die Erfolgsaussichten für ein Verbot erheblich erhöht. Durch das gescheiterte Verbot ist nun der Eindruck entstanden, dass der politische Gegner mundtot gemacht werden sollte. Jetzt kann sich das Magazin COMPACT als „Opfer“ gegen die freie Meinungs- und Pressefreiheit darstellen. Das BverwG hat dennoch keinen Freibrief für verfassungswidrige Bestrebungen erteilt. In Zukunft sollten alle Inhalte von COMPACT ständig einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Der Kampf gegen RECHTS ist durch diese Einzelfall-Entscheidung noch lange nicht verloren…(Update: Bundesweite Razzia gegen rechte Hass-Kriminalität)
Gericht sieht bei Compact zahlreiche verbotsrelevante Aussagen, aber keine prägende Wirkung
In der Gesamtwürdigung erreichten die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung. Diese Überzeugung habe sich der Senat durch die Sichtung und Würdigung des umfangreichen Materials aus den Compact-Medien und weiteren vom BMI vorgelegten Unterlagen verschafft. Dabei sei bei der Deutung von Äußerungen zum Schutz der der Klägerin zustehenden Meinungsfreiheit die Bandbreite möglicher Aussagegehalte zu berücksichtigen gewesen.
Eine Vielzahl der von der Beklagten als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen ließen sich so Kraft auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten. Dazu kommt, dass die rechtspolitische Forderung nach strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen und höheren Integrationsanforderungen im Staatsangehörigkeitsrecht für sich genommen nicht als mit der Menschenwürde oder dem Demokratieprinzip unvereinbar zu beanstanden ist.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/compact-magazin-nicht-verboten
Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT


Zitate
Proteste gegen CSD-Paraden
Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube würden genutzt, um neue Mitglieder zu rekrutieren und für Aktionen zu mobilisieren – vor allem für Gegendemonstrationen zu Christopher-Street-Day-Veranstaltungen wie zuletzt etwa in Pforzheim und für Aktionen, die sich gegen „Demos gegen rechts“ richten. Polizeilich seien Mitglieder dieser Gruppen bislang mit Propagandadelikten und Gewalttaten in Erscheinung getreten.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=54071
Zitate
Reul: Viele haben Unterschied zwischen Hass und Meinung verlernt
„Viele Menschen haben den Unterschied zwischen Hass und Meinung verlernt“, so NRW-Innenminister Reul zur dpa. „Dabei ist es so einfach: Was man in der echten Welt nicht macht, gehört sich auch digital nicht. Es ist Zeit, für mehr Haltung, offline wie online.“
Das BKA geht seit mehreren Jahren regelmäßig mit Aktionstagen gegen Hasskriminalität im Internet vor. Wie die Behörde im Mai mitgeteilt hatte, wurden im vergangenen Jahr 10.732 Straftaten im Zusammenhang mit sogenannten „Hasspostings“ erfasst – ein Anstieg von etwa 34 Prozent im Vergleich zu 2023. Im Vergleich zu 2021 haben sich die Zahlen sogar vervierfacht.
Laut BKA nimmt die Hetze einerseits tatsächlich zu, andererseits werden durch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) allerdings auch immer mehr strafbare Inhalte aufgedeckt.
https://www.wiwo.de/dpa/rund-170-einsaetze-bundesweite-polizeiaktion-wegen-hetze-im-internet/30381012.html