Verfasst am 19 Juni 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Pressekonferenz zur Verhaftung von „White Tiger“: Sadistische Gruppierung „764“ soll von einem 15-jährigen Jugendlichen in den USA gegründet worden sein

Pressekonferenz zur Verhaftung von "White Tiger": Sadistische Gruppierung "764" soll von einem 15-jährigen Jugendlichen in den USA gegründet worden sein

Pädophilie/Pädosexualität ist kein Sadismus: Das ZDF benutzt hier den Fall eines Sadisten-Netzwerkes, um zum Hass gegen Pädophile (bzw. gegen Mitglieder von Pädophilen-Netzwerken) aufzustacheln

In einer Pressekonferenz wird über die Festnahme eines aktuell 20-jährigen Verdächtigen berichtet, der zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 19 Jahre alt war. Die detaillierten Tatvorwürfe sind erschütternd. In einer sadistischen Gruppierung mit der Bezeichnung „764“ soll der Jugendliche „White Tiger“ Gewalttaten an Kindern & Jugendlichen & Tieren begangen haben, die von Ihm jedoch bestritten werden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Aufgrund der detaillierten Darstellungen bei der Pressekonferenz sprechen wir erstmals seit dem Bestehen von K13online eine Trigger-WARNUNG aus. Die Berichterstattungen in den Mainstream-Medien unterstellen teilweise, dass es sich bei der sadistischen Gruppierung „746“ um ein pädophiles Netzwerk gehandelt haben soll. Als Beispiel dieser Pädo-Keule führen wir einen Nachrichtenbeitrag beim ZDF auf. K13online verurteilt solche medialen Falschdarstellungen auf das Schärfste!  Die Pädophilie/Pädosexualität ist kein Sadismus. Bei der virtuellen Gruppierung „764“ handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht um Pädophile/Pädosexuelle. Jedenfalls stellt eine solch pauschale Behauptung eine Volksverhetzung gegen die gewaltfreie sexuelle Minderheit dar. Die Journalisten/Innen der Mainstream-Medien werden zu einer sachlichen und seriösen Berichterstattung aufgefordert…



Verfasst am 12 Juni 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Kriminalität: Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) lockten 19-Jährigen in die Falle und fesselten, entkleideten, bedrohten und demütigten ihr Opfer

Kriminalität: Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) lockten 19-Jährigen in die Falle und fesselten, entkleideten, bedrohten und demütigten ihr Opfer

Innenminister von Luxemburg Léon Gloden: „Oft werden diese Vorfälle gefilmt und online gestellt, um einerseits die Männer bloßzustellen und andererseits, um die Neonazi-Bewegung zu fördern“

Minderjährige Neonazis schließen sich zunehmend in Gruppen zusammen und betätigen sich als Pädophilenjäger. International bezeichnen sie sich als Pedo-Hunter. Auch fanatische „Kinderschützer“ locken vermutete Pädophile in eine Falle und begehen Gewalttaten an ihren Opfern. In Luxemburg ist es nun der Polizeidienststelle „Porte de l’Ouest“, unterstützt von der Anti-Terror-Abteilung der Kriminalpolizei gelungen, die jungen Tatverdächtigen festzunehmen: Nach dem brutalen Angriff auf einen 19-Jährigen in Mamer (Luxemburg) am vergangenen 26. Mai, an dem auch Minderjährige beteiligt waren, hat Innenminister Léon Gloden (CSV) am Dienstag in der Chamber bestätigt, dass es sich um einen Fall von sogenanntem „Pädo-Hunting“ handelt. Das „legale“ Fallenstellen wurde in Deutschland im Jahre 2021 durch den damaligen Gesetzgeber ermöglicht. Erwachsene- und jugendliche Pädophilenjäger können sich als Kinder ausgeben, um ihre pädophilen Opfer in eine Falle zu locken. Das sogenannte Dunkelfeld von Opfern, die keine Strafanzeigen gegen die Pädophilenjäger erstatten, dürfte sehr hoch sein. Denn durch eine solche Anzeige würden sich die pädophilen Opfer wegen Cybergrooming selbst belasten. Der deutsche Gesetzgeber fördert damit indirekt kriminelle Handlungen der Pädophilenjäger. Die Jagd auf Pädophile im Internet hat sich in den letzten Jahren zu einer Art Volkssport entwickelt. Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ wurde das Fallenstellen legitimiert. Trotzdem rät K13online allen Betroffenen, Strafanzeige gegen die Pädophilenjäger zu erstatten….(Update: Ermittlungen gegen Pedo-Hunter in Deutschland)



Verfasst am 11 Juni 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT

Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT

Das BVerwG wird darüber entscheiden, ob COMPACT unter den Artikel 5 Abs. 1 oder 2 Grundgesetz fällt: K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass das Magazin verboten werden muss

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz(GG) verankert. Auch K13online nimmt dieses Grundrecht bei der Berichterstattung zum Themenkomplex der Pädophilie in Anspruch. Im Artikel 5 Abs. 2 GG gibt es jedoch Einschränkungen. Das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG) verhandelt jetzt im Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT. Das dieses Magazin das Sprachrohr des politisch rechtem Spektrums ist, kann nicht bezweifelt werden. Das BVerwG wird darüber entscheiden, ob COMPACT unter den Absatz 1 oder 2 fällt. K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass das Magazin verboten werden muss. Kritisiert wird jedoch die vereinsrechtliche Vorgehensweise der ehemaligen Bundesinnenministerin Nany Faeser(SPD). Dadurch ist der fatale Eindruck entstanden, dass mit dem Verbotsverfahren der politische Gegner mundtot gemacht werden soll. COMPACT konnte sich als „Opfer“ der Meinungsfreiheit darstellen. Es hätten im Vorfeld Strafanzeigen gemäß § 130 StGB(Volksverhetzung) erstattet werden müssen. Auf der rechtlichen Grundlage dieser Verurteilungen wären die Erfolgsaussichten beim BVerwG erheblich angestiegen. Jetzt kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verbotsverfahren nicht zum gewünschten Verbotserfolg führt. Ein solcher „Sieg“ würde von den Rechtsextremen über die AfD bis zu den Neonazis gefeiert werden. Erklärt das BVerfG das Magazin etc. als verboten, dann kann COMPACT zwar noch zum BVerfG ziehen, jedoch hat dies keine aufschiebende Wirkung. Über den Ausgang dieses Verfahrens berichten wir in den Kommentaren…



Verfasst am 15 Mai 2025 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Landesweite Durchsuchungen in Baden-Württemberg wegen Kinderpornos bei 18 Verdächtigen

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Landesweite Durchsuchungen in Baden-Württemberg wegen Kinderpornos bei 18 Verdächtigen

Rechtsanwaltliche Verteidiger benötigt: Polizeipräsidien Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Stuttgart und Ulm

Bei einer vergleichsweise kleinen konzertierten Polizeiaktion wurden in Baden-Württemberg schon wieder Hausdurchsuchungen wegen Kinder- und Jugendpornos durchgeführt. Die 18 Verdächtigen wohnen in den folgenden Bereichen der Polizeipräsidien: Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Stuttgart und Ulm. Alle benötigen rechtsanwaltliche Verteidigungen. In allen bestätigten Fällen wird es entweder Strafbefehle oder öffentliche Hauptverhandlungen bei den Gerichten geben. Erneut bietet K13online Hilfestellungen an. Der Innenminister Thomas Strobl(CDU) freut sich wieder über diesen „Erfolg“: Kinderpornografie sei eine der widerlichsten, abscheulichsten und verachtenswertesten Taten, die man sich vorstellen könne. Wir verfolgen diese widerwärtigen Taten bis in den letzten Winkel des Netzes. Eine solch pauschale Behauptung ist eine politische LÜGE. Damit soll die unwissende Bevölkerung in die Irre geführt werden und gleichzeitig soll die Hexenjagd gerechtfertigt sein. Die Öffentlichkeit soll nicht auf die Idee kommen, daran differenzierte Kritik zu üben. Die Mainstream-Medien hofieren kritiklos in ihrer Berichterstattung. Bei solchen konzertierten Polizeiaktionen kommen die Hinweise fast immer aus den USA. Das sogenannte NCMEC durchsucht weltweit und ständig soziale Medien nach Kinderpornos und meldet diese auch an das deutsche BKA. Die primären „Erfolge“ liegen also nicht bei den deutschen Ermittlungsbehörden, sondern bei NCMEC in den USA. Ohne diese massenhaften Meldungen könnte sich die Politik & Justiz in Deutschland nicht rühmen lassen…



Verfasst am 29 April 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Bademeister(37) wegen Liebesbeziehung & einvernehmlicher Sexualität mit 13-jährigem Mädchen verurteilt

Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“

Es ist ein klassischer Fall von gesetzgeberischem UNRECHT, der zu einer Verurteilung wegen „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“ geführt hat. Der § 176a StGB stellt auch Liebesbeziehungen & einvernehmliche Sexualität mit einem 13-jährigem Mädchen unter Strafe. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann sprach in seiner Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“. Die Schülerin liebt den Angeklagten immer noch. So sei die heute 14-Jährige immer noch in den Angeklagten verliebt. Sie träume von einer fortgeführten Partnerschaft und wolle mit dem Mann eine Familie gründen. Das Urteil von vier Jahren Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil sollte beim Bundesgerichtshof(BGH) Revision eingelegt werden. Aufgrund der ungerechten Gesetzeslage kann es zwar keinen Freispruch geben. Jedoch kann das Strafmaß auf zwei Jahre gesenkt und damit auf Bewährung ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem § 176a StGB eine Liebesbeziehung zerstört, obwohl es kein Missbrauchsopfer gibt. Die Mainstream-Medien berichten über solche Fälle mit dieser Deutlichkeit des Unrechts nur sehr selten. Deshalb gelangen solche Liebesbeziehungen nur äußerst selten an die Öffentlichkeit. Und solche sexuellen Beziehungen, die auf Einvernehmlichkeit & Freundschaft & Liebe beruhen, gibt es natürlich auch zwischen Pädosexuellen & Jungs. Der Gesetzgeber zwingt solche Beziehungen in die Geheimhaltung: Wo kein Kläger, da kein Richter! K13online appelliert erneut für ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht: Sexuelle Selbstbestimmung schützen…



Verfasst am 18 April 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Straftatbestand im § 130 StGB erfüllt: „In Bewerbungsrede bezeichnete AfD-Bilge queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“

Das Amtsgericht Magdeburg hat die nächste AfD-Politikerin gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung verurteilt. Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 30Euro(= 2.700Euro) ist Leyla Bilge vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Bundeszentralregister(BZR). Die neue schwarz-rote Bundesregierung will den Straftatbestand in § 130 StGB verschärfen, sodass in Zukunft das passive Wahlrecht entzogen wird. AfD-Politiker/Innen, die gegen homosexuelle, transsexuelle oder pädophile Menschen hetzen, haben nichts in der Politik verloren. Gegenwärtig läuft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die AfD-Abgeordnete im Landtag von Niedersachsen, Vanessa Behrendt. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen begrüßen diese Strafverfolgung. Behrendt verteidigt sich mit den Worten: „Kinderschutz ist keine Volksverhetzung“. Ganz offensichtlich hat SIE jeden Bezug zur Realität verloren. Die Landtagspräsidenten mussten schon mehrfach ihre Reden unterbrechen bzw. das Mikrophone abschalten, um SIE zu stoppen. Auch dabei inszeniert sich Behrendt als „Opfer“. Auch dafür erhält Sie von der AfD-Fraktion und ihren rechtspopulistischen Fans bei X Applaus. Deshalb wäre es politisch unverantwortlich, wenn die AfD einen Landtagsvizepräsidenten stellen würde. Ebenso darf die AfD keine Vorsitzende in den Ausschüssen erhalten. Weder in den Landtagen und erst Recht nicht im Deutschen Bundestag. AfD-Abgeordnete, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, dürfen nicht mehr wählbar sein. Die AfD-Politikerin Leyla Bilge war selbst nicht vor dem Magdeburger Amtsgericht erschienen. Ihre Anwältin und AfD-Kollegin Lena Kontré forderte laut „Volksstimme“ einen Freispruch. Demnach wird dieser Fall wohl in die nächste Instanz gehen. Eine rechtskräftige Verurteilung ist erforderlich…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.