§ 184 ff. StGB: Auch Jugendliche und Heranwachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexualität entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen beziehungsweise sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen
Im Bundesland Hessen gab es schon wieder 57 Hausdurchsuchungen wegen Kinderpornos. Laut den Angaben wurden im vergangenen Jahr allein in Hessen insgesamt 5.270 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie registriert. Mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen (53 Prozent) waren jünger als 21 Jahre, rund 17 Prozent waren demnach sogar Kinder. Bei den 1.159 registrierten Fällen von sexuellen Missbrauchsdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen lag die Anzahl der erfassten Tatverdächtigen, die jünger als 21 Jahre waren, bei 35 Prozent. Hier lag der Anteil der Kinder bei rund 10 Prozent. „Minderjährige Tatverdächtige handeln teilweise aus Unwissenheit, etwa, wenn sie strafrechtlich relevante kinderpornografische Inhalte über soziale Medien oder Messenger unreflektiert verbreiten“, erklärten die Ermittler. Das Strafrecht unterscheide jedoch nicht, wer die Inhalte versende. „Auch Jugendliche und Heranwachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexualität entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen beziehungsweise sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen.“ In über der Hälfte der Fälle fanden die Durchsuchungen also in den Kinder- und Jugendzimmern bei den Eltern statt. Das sogenannte Dunkelfeld bei Kindern & Jugendlichen wird enorm hoch sein, denn fast jeder Junge/Mädchen hat einen Laptop/Smartphone etc..! Es wächst eine neue Generation heran, die in ständiger Angst vor Entdeckung leben muss. Der § 184 ff StGB richtet sich zunehmend gegen die Kinder & Jugendlichen selbst, die in der Regel nicht pädophil sind. Kinder unter 14 Jahren können zwar strafrechtlich nicht verurteilt werden, aber ab dem 14. Geburtstag greift das Jugendstrafrecht. Die negativen Folgen sind bei den Kids ernorm. Mit einem Kinderschutz hat diese Strafverfolgung nichts zu tun….
Viele Tatverdächtige sind jung
Laut den Angaben wurden im vergangenen Jahr allein in Hessen insgesamt 5.270 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie registriert. Mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen (53 Prozent) waren jünger als 21 Jahre, rund 17 Prozent waren demnach sogar Kinder.Bei den 1.159 registrierten Fällen von sexuellen Missbrauchsdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen lag die Anzahl der erfassten Tatverdächtigen, die jünger als 21 Jahre waren, bei 35 Prozent. Hier lag der Anteil der Kinder bei rund 10 Prozent.
Heranwachsende handeln teils unbedarft
„Minderjährige Tatverdächtige handeln teilweise aus Unwissenheit, etwa, wenn sie strafrechtlich relevante kinderpornografische Inhalte über soziale Medien oder Messenger unreflektiert verbreiten“, erklärten die Ermittler. Das Strafrecht unterscheide jedoch nicht, wer die Inhalte versende. „Auch Jugendliche und Heranwachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexualität entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen beziehungsweise sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen.
https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/razzia-gegen-kinderpornografie-in-hessen
Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Erneut Hausdurchsuchungen(85) im gesamten Bundesland Hessen


Ich verstehe nicht wieso Sie Herr Gieseking unterstreichen müssen, dass gewisse Individuen (hier in diesem Beispiel die Kinder- und Jugendlichen) nicht pädophil seine. Wo ist hier die Sinnhaftigkeit ? 1 oder 2 von 10 Kindern ist Pädophil veranlagt oder hat eine solche Nebenströmung. Nach heutigem Kenntnisstand ist die sexuelle Orientierung und/oder die jeweiligen Anteile angeborene Tatsache.
Jeder ist ein kleines bisschen Pädo!
Bei der Schwulen Community sind solche Anteile sogar deutlich höher zu beziffern, obwohl das heutzutage von den meisten Schwulen (außer einigen) dementiert wird bzw. verleugnet wird!
K13online Anmerkungen
Die desinforumierte und unwissende Bevölkung glaubt, dass es bei Kinderpornos nur um Pädophile geht. DAS ist ein großer Irrtum.
Bei Kindern tritt eine mögliche Pädophilie erst während oder nach der Pubertät in Erscheinung. Es gibt keine pädophilen Kindern, weil alles unter den Begriff der Kindersexualität fällt.
Das Problem ist, dass es bei allen diesen Themen keine wissenschaftlichen Studien gibt.
Der springende Punkt ist daß es hier keine echte Wissenschaft gibt – nie gegeben hat – gar nicht geben kann.
Es geht um Geisteswissenschaften… Eine Theologie basiert ja auch auf der unbewiesenen Behauptung der Existenz von irgendwas. Geisteswissenschaften deklinieren lediglich herrschende (oder frauschende) Überzeugungen unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Sprache und Argumentationsweise durch.
Wenn die Geisteswissenschaft definiert dass Kinder „unsichtbare und unfühlbare Engelchenflügel“ haben – dann ist das eben so.
Da nützt es dann auch nichts wenn ein „Gallileo Gallilei“ das Gegenteil naturwissenschaftlich beweist.
Da geht es um nichts weiter als MACHT. Die Macht zu bestimmen was Fakt sei.
K13online Anmerkungen
Beim § 184 ff StGB geht es ausschließlich um Politik bzw. den Gesetzgeber. Damit verbunden ist die Rechtswissenschaft & das Verfassungsrecht im Grundgesetz. Andere Wissenschaften können lediglich zur rechtlichen Bewertung herangezogen werden, aber sind nicht federführend bei politischen Entscheidungen des Gesetzgebers & in Folge der Justiz. Und die Theologie & Moralvorstellungen haben im gesamten Strafrecht nichts verloren. Eine Strafbarkeit darf es grundsätzlich nur dann geben, wenn Rechtsgüter von Betroffenen verletzt werden.
Auch die Rechtswissenschaften sind reine Gestes“wissenschaft“ – also rein willkürlich. Erkennbar daran daß eben nicht alle Rechtsordnungen einander so gleichen wie Mathematik, Physik oder Chemie in den unterschiedlichen Ländern.
Es geht also darum daß sich eine Gesteswissenschaft auf eine weitere Geisteswissenschaft als Begründung bezieht.
So kam man ja früher auch an den Punkt warum einem Gallileo (wenn er nich erstmal seine Erkenntnisse widerrufen hätte) der Scheiterhaufen drohte… War ja auch alles rechtens, so…
Die Objektivität von Geisteswissenschaften ist die Objektivität von Blinden, die sich darauf geeinigt haben wie man Farben mit Worten zu beschreiben habe.