Verfasst am 12 März 2025 von Dieter Gieseking     8 Kommentare

NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

Vanessa Behrendt bei X: „Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda etc.“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt aus Niedersachsen wegen Volksverhetzung. DAS berichtet NiUS und Behrendt bei X selbst. Demnach hatte SIE am 23. Oktober 2024 geschrieben: Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale „Kuscheln“ und „Rangeln“ fremder Männer mit Kindergartenkindern („Original Play“) etc. Der NiUS-Artikel und insbesondere das Post bei X von Vanessa Behrendt soll offensichtlich den falschen Eindruck erwecken, dass die Regenbogenfahne etwas mit Pädophilie zu tun hat. Das Post von Behrendt erfüllt nach Rechtsauffassung von K13online den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) gegen die LGBTQ-Community. Der hier unbekannte Anzeige-Erstatter dürfte aus der Homosexuellenbewegung kommen. In dem NiUS-Artikel heißt es weiter: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden. K13-Richtigstellung: Eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe Krumme13 existiert nicht. Die rechtliche Verantwortung für das Weblog K13online liegt allein beim Inhaber Dieter Gieseking, der bei der Pride-Parade(CSD 2022) in Köln NICHT mitgelaufen ist. Es wurde damals lediglich darüber berichtet, wobei diese News nicht mehr online verfügbar sind. Von den Hunderttausenden CSD-Besuchern/Innen waren auch zwei User aus dem früheren K13online-Forum dabei. Der eine User(schwul) trug ein Transparent, welches das Homo-Portal „Queer.de“ kritisierte. Der andere User hatte sich mit der MAP-Flagge eingehüllt. Die Landtagsverwaltung von Niedersachsen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in Fällen, in denen eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist, die Allgemeinen Genehmigungen in Immunitätsangelegenheiten entnommen werden können: Drucksache 19/91. Mehr Informationen mit einem Klick auf weiterlesen…(Updates in den Kommentaren)



Verfasst am 11 März 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjährige war verliebt in ihren Stiefvater und wollte ein Kind von Ihm

Das Landgericht Siegen hat den Stiefvater Benjamin S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann seine Stieftochter für Geschlechtsverkehr missbraucht und im August 2023 geschwängert hat. Zu Beginn der Ermittlungen im vergangenen Jahr hatte die inzwischen Zwölfjährige den Ermittlern erzählt, sie sei verliebt in ihren Stiefvater gewesen und habe sich Sperma aus einem Kondom eingeführt, um schwanger zu werden. Nach psychologischer Betreuung änderte sie ihre Aussage. Offensichtlich wurde das Mädchen manipuliert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte im Prozess zunächst geschwiegen, sich nach dem Gutachten des Rechtsmediziners dann doch eingelassen und die Vorwürfe weiterhin bestritten. Auch in seinem familiären Umfeld sollen mehrere Menschen von seiner Unschuld überzeugt sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten..



Verfasst am 01 März 2025 von Dieter Gieseking    

Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

Urteil gegen Pforzheimer Familienvater nicht rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt

Ermittlungsverfahren gegen „Kinderschützer“ eingeleitet: Bei der Verhandlung wurden im Gerichtssaal rechtswidrig Fotos des Angeklagten gemacht und mit seinem Namen im Netz veröffentlicht, zusammen mit radikalen Forderungen

Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil vom Landgericht Karlsruhe-Pforzheim Revision beim BGH eingelegt. Damit ist die Verurteilung des Familienvaters zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV) nicht rechtskräftig geworden. Dies berichtet die Badischen Neuesten Nachrichten(bnn). Die Staatsanwaltschaft fordert ein höheres Strafmaß. Warum die Verteidigung Revision eingelegt hat, geht aus dem bnn-Artikel nicht hervor. Weil der Familienvater gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegte hatte, könnte sich die Revision auch auf die verhängte SV beziehen. Nach Rechtsauffassung von K13online liegen die Voraussetzungen für eine SV nicht vor. Bei einer erfolgreichen Revision muss das gesamte Verfahren bei einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Im Kausalzusammenhang mit der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche „Kinderschützer“ eingeleitet, die im Gerichtssaal rechtswidrige Fotos vom Angeklagten gemacht haben und seinen Namen in den sozialen Medien veröffentlicht hatten. Damit wurden im Internet auch die Identitäten der Kinder des Familenvaters öffentlich bekannt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick verurteilte diese mutmaßlichen „Kinderschützer“ scharf. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Ermittlungsverfahrens wird die Staatsanwaltschaft hoffentlich Anklage erheben. K13online wird darüber ausführliche berichten…



Verfasst am 21 Februar 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

„Kinderschützerin“(mom_for_children) & Konsorten greifen freien Journalisten Dieter Gieseking verbal an und beleidigen: Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) kennen nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Hetero-Ersatzhandlungstäter

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den laut Sachverständigen Gutachtens heterosexuellen Familienvater mit einer pädophilen Nebenströhmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten & anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte in Ihrer mündlichen Urteilbegründung u.a. auch, dass der Familienvater zu keiner Zeit sexuelle Gewalt angewandt hatte. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass wenn es sich laut Gutachter um eine Hangtat handelt, die SV verhängt werden kann. Richterin Schick wies weiter daraufhin, dass die bisherige U-Haft bei dieser Deliktsart besonders schwer ist(Knasthierachie). Wenn sich der Familienvater im regulären Strafvollzug erfolgreich einer Therapie unterziehen würde, wird nach Ende der Haftzeit ein neues Gutachten erstellt. Dies könnte dazu führen, dass er die SV nicht antreten muss. Seine eigenen drei Kinder wird er wohl nicht mehr als Kinder sehen können, sondern erst als Jugendliche bzw. Erwachsene. Am heutigen Verhandlungstag waren nur rund 30 Zuschauer/Innen gekommen. Es fanden erneut Einlasskontrollen statt. Dabei war auch die damalige Demo-Anmelderin „mom_for_children“ mit Anhängern.  Nach Ende der Gerichtsverhandlung wurde der Inhaber dieses Weblogs von dieser radikalen „Kinderschützerin“ verbal angegriffen und beleidigt. K13online Kritik gibt es auch an den zwei Artikeln in der Pforzheimer Zeitung(PZ-New) und in den Badischen Neusten Nachrichten(bnn). Beide Journalisten kennen ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Heterosexuellen mit einer pädophilen Nebenströhmung. Weil fast die gesamte Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wurde erst in der Urteilbegründung deutlich, dass der Familenvater nicht kernpädophil ist. Die weit überwiegende Mehrheit solcher Fälle wird nicht von Pädophilen/Pädosexuellen begangen, sondern von sogenannten Ersatzhandlungstätern. Pädophile haben grundsätzlich keine Ehefrauen mit eigenen Kindern in der Familie. Die K13online-Gefangenenhilfe schließt auch Heterosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug mit ein, wenn keine tatsächliche sexuelle Gewalt begangen wurde. Während der Gerichtsverhandlung wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung keine Erklärungen abgegeben. Damit ist das Urteil mit Stand von heute noch nicht rechtskräftig. Bei einer Revision werden wir weiter berichten…



Verfasst am 15 Januar 2025 von Dieter Gieseking    

NIUS: Ex-Creative Director des europäischen Axel-Springer-Ablegers von Politico, Tim Ball, ist in den USA wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden

NIUS: Ex-Creative Director des europäischen Axel-Springer-Ablegers von Politico, Tim Ball, ist in den USA wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden

Tim Ball: „Ich möchte von anderen Pädophilen hören, für die dies NICHT nur eine Fantasie oder eine Marotte ist. Es ist eine Orientierung, eine Lebensweise“

Das rechtspopulistische Medium NIUS berichtet über ein Urteil in den USA wegen Kinderpornos. Demnach wurde der Ex-Creative Director des europäischen Axel-Springer-Ablegers von Politico, Tim Ball, zu 12,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. K13online kann den Wahrheitsgehalt & den Kontext im NIUS-Artikel zwar nicht im Detail prüfen, aber klar ist, dass auch Journalisten der Mainstream-Medien pädophil/pädosexuell sind. Glaubt man NIUS, dann hat Tim Ball anderen Pädophilen seine Hilfe angeboten: „Ich möchte von anderen Pädophilen hören, für die dies NICHT nur eine Fantasie oder eine Marotte ist. Es ist eine Orientierung, eine Lebensweise. Ich bin die Art von Mann, vor dem Eltern ihre Kinder warnen“. Die amerikanische Justiz verhängt bei Kinderpornos drakonische Strafen, wobei Kinder bis zum 18. Lebensjahr eingestuft werden. In Deutschland & Europa differenziert der Gesetzgeber & die Justiz zwischen Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen bis zum 17. Lebensjahr. K13online ist es vor geraumer Zeit gelungen, einen Kontakt mit dem deutschen Magier Jan Rouven herzustellen, der in den USA wegen Kinderpornos zu 20 Jahren Gefangenschaft verurteilt wurde. Ein solches Strafmaß entspricht nach deutschem Recht einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Daraus wird deutlich, dass die US-Gesetze hinsichtlich von Kinderpornos weder mit dem Grundgesetz noch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Im Gegensatz zu Tim Ball hat Jan Rouven als deutscher Staatsbürger die Möglichkeit, nach Deutschland überstellt zu werden. Über einen entsprechenden Antrag hat die US-Justiz noch nicht entschieden. Amerikanische Ex-Gefangene, die jetzt in Deutschland wohnen, verklagen die USA auf Verletzung der Menschenrechte. Durch die K13online-Gefangenenhilfe in die USA wissen wir, dass einige amerikanische Brieffreundschaften nach Deutschland/Europa auswandern wollen. Denn eine Resozialisierung ist in den USA nicht möglich, weil die Adressen & Fotos von Freigelassenen veröffentlicht werden. Der kommende US-Präsident Donald Trump unterstützt einen Gesetzentwurf, der die Todesstrafe für Sexualstraftäter einführen soll. Die USA gehört zu den weltweiten Staaten, die die Menschenrechte bei diesen Deliktarten am Stärksten missachten. Wir verurteilen die USA dafür auf Schärfste…



Verfasst am 14 Januar 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Landgericht Siegen verhandelt gegen Stiefvater, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 10-jährigen Stieftochter hatte

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Landgericht Siegen verhandelt gegen Stiefvater, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 10-jährigen Stieftochter hatte

Heute 12-jähriges Mädchen war in den Stiefvater verliebt: Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien bezeichnen sexuelle Beziehung als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“

Die Lehrerin des zum Zeitpunkt der Geburt des Babys 11-jährigen Mädchens hatte die Schwangerschaft bemerkt und das Jugendamt eingeschaltet, welches Strafanzeige erstattet hatte. Bei den polizeilichen Vernehmungen gab die junge Mutter an, dass sie in den Stiefvater verliebt sei – und den Sperma des Kindsvaters selbst eingeführt hat. Damit wollte Sie den Stiefvater vor Strafverfolgung schützen. Denn die Stieftocher wußte, dass der Gesetzgeber einen Geschlechtsverkehr als „schweren sexuellen Missbrauch“ an Ihr bezeichnen würde, obwohl alles vernehmlich stattgefunden hat. Vor dem Landgericht in Siegen beginnt heute die Hauptverhandlung gegen den Stiefvater des heute 12-jährigen Mädchens & Vater des Babys. Während der Beweisaufnahme wird es maßgeblich darauf ankommen, ob die Stieftochter als Zeugin auftritt und ihre damalige Aussage bei der Polizei bestätigt oder nicht. Bleibt SIE dabei, dann kann es nur einen Freispruch geben, denn ohne Opfer gibt es auch keinen Täter. Allerdings hat inzwischen das Kreisjugendamt das Sorgerecht für die junge Mutter und ihr Baby übernommen. Das Kind ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die 12-Jährige wird in einer Einrichtung betreut. Diese äußeren Einflussnahmen könnten dazu führen, dass das Mädchen ihre damalige Aussage zu Gunsten der Staatsanwaltschaft & des Langerichtes ändert. Möglich ist auch, dass der Stiefvater ein Geständnis ablegt, um der Stieftochter eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Einen größeren Liebesbeweis könnte es kaum geben. Die aktuellen Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien verschweigen nahezu alle Hintergründe der sexuellen Beziehung. Nur in einem Satz findet man einen Hinweis, dass das Mädchen in den Stiefvater verliebt war. Von den Medien ist nicht zu erwarten, dass es bei einer Verurteilung eine kritische Berichterstattung geben wird. K13online sieht sich deshalb in der Pflicht, über die ungerechte Gesetzlage zu berichten. Wenn es kein Missbrauchsopfer gibt, dann darf es auch keinen Missbrauchstäter geben. Das Gleich gilt auch für die ältere Schwester des Mädchens, die ebenfalls als Zeugin vor Gericht aussagen müsste. Das Landgericht Siegen hat sechs Verhandlungstage anberaumt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.