Verfasst am 09 April 2025 von Dieter Gieseking    

Landgericht Bochum muss neu entscheiden: Bundesgerichtshof(BGH) hat Verurteilung von Lünens Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben

Landgericht Bochum muss neu entscheiden: Bundesgerichtshof(BGH) hat Verurteilung von Lünens Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben

Rechtsfehlerhafte Verurteilung: Landgericht Bochum hat die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das rechtsfehlerhafte Urteil gegen den Lüner Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) aufgehoben. Das Landgericht Bochum hatte die Gesetzesänderung beim § 184b StGB(Kinderpornos) im Strafmaß nicht berücksichtigt. Im Sommer 2024 hat der Gesetzgeber(SPD, Grüne, FDP) den offensichtlich verfassungswidrigen § 184b StGB geändert, der von der damaligen GroKo(CDU/CSU & SPD) eingeführt wurde. Alle Gerichte müssen sich an diese Gesetzesänderung halten. Die Mindeststrafe liegt nicht mehr bei einem Jahr Freiheitsstrafe, sondern bei sechs bzw. drei Monaten oder einer Geldstrafe(Strafbefehl). Mit diesen gesetzlichen Vorgaben wird eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum neu entscheiden müssen. Die rechtsfehlerhafte Verurteilung von drei Jahren und sechs Monaten wird sich im Strafmaß verringern müssen. Der WDR berichtet in diesem Punkt falsch. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es noch mehr solcher Fälle, wo Gerichte diese Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt haben. Wenn diese Verurteilten Revision eingelegt haben, dann wird der BGH in gleicher Weise entscheiden und die Urteile aufheben. Die politische Verantwortung für solche Unrechtsurteile liegt bei der früheren Koalition aus CDU/CSU & SPD. Die AMPEL-Bundesregierung hatte dieses Unrecht rückgängig gemacht. Die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung werden in Kürz abgeschlossen sein. Von einer neuen GroKo sind weitere Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu erwarten…



Verfasst am 01 April 2025 von Dieter Gieseking     6 Kommentare

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Freiburg: Berufungsverhandlung gegen den Blogger Jochen Lembke wegen Kinderpornos

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Freiburg: Berufungsverhandlung gegen den Blogger Jochen Lembke wegen Kinderpornos

Politischer Aktivismus muss sich immer an den Gesetzgeber richten: Die Gerichte sind an Recht & Gesetz gebunden 

Vor dem Landgericht in Freiburg findet am Montag, den 7. April 2025 um 9 Uhr, die Berufungsverhandlung gegen den Blogger Jochen Lembke wegen Kinderpornos statt. Das Amtsgericht hatte Lembke zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Auf seinem Weblog sucht er die öffentliche Aufmerksamkeit. Man findet dort auch sein Buch als PDF-Datei mit dem Titel: „Deutschland -, eines der kinderfeindlichsten Länder der Welt, mit einer der niedrigsten Geburtenraten weltweit – muss Kinder-philer werden! Ein Plädoyer für einen ideologiefreien Umgang mit der Erwachsen-Kind-Sexualität, der sich an den Interessen der Kinder selber ausrichten soll. Sie sollen also weder durch Handlungen von Erwachsenen missbraucht werden – noch durch deren Verbote. “ Im Dezember 2024 gab zwischen K13online und Lembke ein persönliches Treffen. Dabei hat sich leider herausgestellt, dass seine Ansichten mit unseren Positionen nicht vereinbar sind. Politischer Aktivismus muss sich immer an den Gesetzgeber richten. Die Gerichte sind an Recht & Gesetz gebunden. Die Berufungsverhandlung könnte zu einem Paradebeispiel werden, wie man sich nicht verteidigen sollte. K13online wird als Prozessbeobachter dabei sein und dann berichten..(Update 3. April: Der Gerichtstermin wurde kurzfristig aufgehoben)



Verfasst am 31 März 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Bundesweite Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Bayerisches Staatsministerium für Justiz kündigt Pressekonferenz an

Bundesweite Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Bayerisches Staatsministerium für Justiz kündigt Pressekonferenz an

Darknet-Plattform „Kidflix“: Alle Betroffenen benötigen im Ermittlungs- und Gerichtsverfahen anwaltliche Verteidigung

Das Bayerische Staatsministerium für Justiz hat für den 2. April um 13 Uhr eine Pressekonferenz angekündigt. Dabei wollen der Justizminister Eisenreich, Innenminister Herrmann, Leitender Oberstaatsanwalt Thomas Goger und der Vizepräsident des BLKA, Guido Limmer, über ihren Erfolg bei der bundesweiten Jagd nach Kinderpornos berichten. Die Pressekonferenz wird auf den Social-Media-Kanälen „Facebook“ und „X“ des BLKA live gestreamt. Alle Betroffenen benötigen im Ermittlungs- und Gerichtsverfahen anwaltliche Verteidigung. Qualifizierte Rechtsanwälte haben bereits Kenntnis von dieser internationalen Kinderporno-Razzia und Mandate der Betroffenen übernommen: Seit Mitte März 2025 führt die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) – bundesweite Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Darknet-Plattform „Kidflix“ durch. Diese Ermittlungen, unter dem Namen „OP Stream“ bekannt, werden lokal von Staatsanwaltschaften bearbeitet, aber offensichtlich zentral aus Bamberg koordiniert. Die Dimension dieser Maßnahmen lässt vermuten, dass deutschlandweit Hunderte von Verfahren eingeleitet wurden. Auch K13online steht den Betroffenen mit Rat & Tat zur Seite. Inzwischen wurde auch bekannt, dass der in Bergisch Gladbach vom SEK angeschossene Mann, Teil dieser Razzia ist. Bei wohl allen Hausdurchsuchungen kam das SEK zum Einsatz. Die Mainstream-Medien sind bisher (noch) nicht in die Berichterstattung eingestiegen. Nach der Pressekonferenz wird es mit Sicherheit einen großen Medienrummel geben. In den Kommentaren zu diesem News werden wir einen Medienspiegel posten. Weiter werden wir uns den LIVE-Stream anschauen und darüber berichten…



Verfasst am 29 März 2025 von Dieter Gieseking    

Kinderpornojagd geht weiter: Aktionswoche bei den Polizeidirektionen Göttingen, Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück und Oldenburg

Kinderpornojagd geht weiter: Aktionswoche bei den Polizeidirektionen Göttingen, Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück und Oldenburg

Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens: Koalitionspartner in Berlin sollen sich über die Einführung einer europarechtskonformen Form der Speicherung von IP-Adressen einigen

Bei einer medienwirksamen Aktionswoche wurden in Niedersachsen bei 187 Verdächtigen 177 Hausdurchsuchungsbeschlüsse wegen Kinderpornos vollstreckt. Die von der Kinderpornojagd Betroffenen wohnen in den Bereichen der Polizeidirektionen Göttingen, Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück und Oldenburg. Allen Betroffenen bietet K13online Rat & Tat an. Das LKA Niedersachsen möchte alle Bürgerinnen und Bürger explizit dazu aufrufen, aufmerksam zu sein, verdächtige Aktivitäten zu melden und bei der Polizei anzuzeigen(Denunzierung). Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, fordert die Koalitionspartner(CDU/CSU & SPD) in Berlin auf, sich für die Einführung einer europarechtskonformen Form der Speicherung von IP-Adressen zu einigen. Eine solche Speicherung aller Bürger/Innen ist jedoch mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar. Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) hatte einen Gesetzentwurf zum Quick-Freeze Verfahren vorgelegt. Dabei können die IP-Adressen nur dann auf richterliche Anordnung gespeichert/eingefroren werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt. Eine solche Gesetzgebung ist verfassungsrechtlich möglich und muss für alle Deliksarten anwendbar sein. Denn auf diese Weise können auch die Identitäten von anonymen Verdächtigen ermittelt werden, die Straftaten gegen Pädophile/Pädosexuelle begangen haben. In der Vergangenheit hatte K13online bereits mehrfach erfolgreiche Strafanzeigen erstattet, jedoch gab es auch solche Fällen, wo die Inhaber(Täter) der IP-Adressen nicht ermittelt werden konnten. Die neue Bundesregierung sollte im Koalitionsvertrag das Quick-Freeze Verfahren übernehmen. Dies ist allerdings fraglich, denn die FDP wird im neuen Bundestag nicht mehr vertreten sein. Damit droht ein weiterer Abbau von Grund- und Menschenrechten…



Verfasst am 24 März 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Festnahmen in fast allen Bundesländern Österreichs: Die Gruppe nannte sich selbst „Pedo Hunter“ und behauptete, sie würde angebliche Pädophile bestrafen

Festnahmen in fast allen Bundesländern Österreichs: Die Gruppe nannte sich selbst „Pedo Hunter“ und behauptete, sie würde angebliche Pädophile bestrafen

Deckmantel der Selbstjustiz: Die Polizei betonte jedoch ausdrücklich, dass keines der Opfer pädophil gewesen sei 

Am Freitag führte Österreichs Polizei einen Schlag gegen militante Rechtsextreme durch. Diese hatten offenbar gezielt Jagd auf schwule Männer gemacht und sie an entlegene Orte gelockt, um sie dort gewaltsam zu misshandeln. Die Gruppe nannte sich selbst „Pedo Hunter“ und behauptete, sie würde angebliche „Pädophile“ bestrafen. Die Polizei betonte jedoch ausdrücklich, dass keines der Opfer pädophil gewesen sei. Gehandelt haben die Täter laut Polizeiangaben unter dem „Deckmantel der Selbstjustiz“. Bislang wurden mindestens 17 Vorfälle dokumentiert, die Polizei geht jedoch von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele Fälle werden aber aus Scham oder Angst vor Stigmatisierung nie gemeldet. Die Angelegenheit schlägt auch in der Politik Wellen. Empört äußerten sich Sozialdemokraten, Grüne und die liberalen Neos. Die konservative ÖVP, namentlich Innenminister Gerhard Karner, sprach von einer „überaus brutalen und menschenverachtenden Tätergruppe“. Auffällig ruhig blieb es hingegen von der rechtsradikalen FPÖ… 



Verfasst am 23 März 2025 von Dieter Gieseking     5 Kommentare

Polizeigewalt bei Wohnungsdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos: Durch einen Schuss wurde der Verdächtige schwer verletzt

Polizeigewalt bei Wohnungsdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos: Durch einen Schuss wurde der Verdächtige schwer verletzt

Verdächtiger soll zwei Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos(SEK) angegriffen haben: Weitere Auskünfte soll es erst am kommenden Montag geben

Mit einem Spezialeinsatzkommando(SEK) wurde am Freitagabend eine Wohnung in Bergisch Gladbach wegen Verdacht auf Kinderpornos durchsucht. Dabei soll der Verdächtige zwei Einsatzkräfte der Polizei angegriffen haben. Daraufhin habe die Polizei geschossen – wie oft, dazu gibt es keine Angaben. Auch ob ein oder mehrere Beamte zur Waffe griffen, ist bislang nicht bekannt. Der Verdächtige und die zwei Polizeibeamten wurden ins Krankenhaus gebracht. Bei einer solchen Polizeigewalt stellt sich automatisch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit & Rechtfertigung. Ein SEK-Kommando ist nicht nur schwer bewaffned, sondern auch mit Schutzwesten ausgestattet. Der polizeiliche Einsatz einer Schusswaffe kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Verdächtige ebenfalls eine Schusswaffe oder Messer etc. hatte. Nur in Notwehr ist die Abgabe eines Schusses legitim. Mit Stand von heute besteht daran erheblicher Zweifel. Denn ein schwer bewaffnetes SEK-Kommando mit mehreren Polizeibeamten muss grundsätzlich in der Lage sein, einen einzigen Verdächtigen mit anderen Mitteln zu überwältigen. Es bedarf deshalb einer vollständigen Aufklärung über diesen SEK-Einsatz. Das Polizeipräsidium Bonn hat die weitergehenden Ermittlungen zu dem Geschehensablauf übernommen. Am kommenden Montag soll es eine Pressekonferenz geben. K13online wird in den Kommentaren weiter berichten…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.