Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 09 Oktober 2025 ]

Pro-Justitia: Der Vorsitzende Richter Marco Lacedonia hat den Hass-Prediger wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen

Das Landgericht in Karlsruhe hat den Prediger „Bruder Andi“ in 2. Instanz(Berufung) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro(= 6.745 Euro) verurteilt. Damit wird der Prediger von der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW) wegen dieser Deliksart vorbestraft sein und im Bundeszentralregister eingetragen. Der Verteidiger hat jedoch Freispruch gefordert, weil die Predigt von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sein soll. Demnach wird die Verteidigung wohl Revision(3. Instanz) beim Oberlandesgericht(OLG) einlegen. In einem Video einer Predigt unter der Überschrift „Gott hasst Menschen“ sprach Shamoon alias „Bruder Andy“ davon, dass Homosexuelle „den Tod verdient“ hätten, sie „sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden. Außerdem sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung. Vieles deutet daraufhin, dass der Verteidiger mit seinem Mandanten auch bei einer abgewiesenen Revision nicht aufgeben wird. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) könnte dann Beschwerde eingelegt werden. Allerdings hätte eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung bei einer Verurteilung. Es laufen weitere Strafverfahren gegen andere BKZW-Prediger. Das BVerfG könnte eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, dass solche Hass-Predigten nicht von der Meinungs- und Religionsfreiheit im Grundgesetz gedeckt sind…(Update 12. Okt.: Verteidiger hat Revision eingelegt. Das OLG wird darüber entscheiden.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Er hatte sogar eine Bibel mitgebracht und zu seiner Verteidigung daraus vorgelesen – doch gebracht hat es ihm nichts: Auch im Berufungsprozess ist ein Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) nach Hetze gegen Homosexuelle verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe sprach den 33-Jährigen der Volksverhetzung schuldig. Die BKZW ist dem Verfassungsschutz zufolge extremistisch. 

https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Wegen-Volksverhetzung-Hoehere-Strafe-gegen-Baptisten-Prediger-der-Pforzheimer-Kirche-Zuverlaessiges-_arid,2275982.html

Die neue Strafe von 150 Tagessätzen à 45 Euro liegt etwas über jener des Amtsgerichts Pforzheim in der Vorinstanz. Der Angeklagte habe in einer Predigt homosexuelle und queere Menschen beschimpft, als minderwertig dargestellt, verächtlich gemacht, ihre Menschenwürde angegriffen und ihnen das Lebensrecht abgesprochen, erklärte der Vorsitzende Richter Marco Lacedonia in Karlsruhe. Das sei böswillig, aus niederträchtiger Gesinnung geschehen.

https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/volksverhetzung-urteil-erwartet-im-prozess-gegen-prediger

Der Landesverfassungsschutz Baden-Württemberg führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt. Gegen die Hauptverantwortlichen wurden mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Die Behörde rechnet der Gruppierung eine niedrige zweistellige Zahl an Personen zu. Über Onlineauftritte erreiche sie eine weitaus größere Zahl, erklärte eine Sprecherin. Ende 2024 habe die BKZW mehrere Internetpräsenzen in „Deutschlands Seelen Gewinnen“ umbenannt und ein neues Logo veröffentlicht

https://www.queer.de/detail.php?article_id=55366

Homosexuelle Menschen seien gefährlich und müssten vernichtet werden, hatte der Angeklagte in seiner Predigt im Juni 2023 behauptet. Diese Predigt war in Pforzheim aufgezeichnet und später ins Internet hochgeladen worden. „Es gibt selten so eindeutige Aussagen wie diese“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Juristin habe durch ihre Arbeit oft mit Hassrede zu tun. Auch für den Richter war klar, dass der Angeklagte in seiner Predigt Homosexuelle als minderwertig darstellt.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/radikaler-prediger-pforzheim-prozess-urteil-100.html


Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen Volksverhetzung: Prediger der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW)

1 Kommentar zu “Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt”

  1. Der zweimal wegen Volksverhetzung verurteilte Prediger Andy Shamoon von der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim (BKZW) zieht in die nächste Runde: Gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe in zweiter Instanz sei Rechtsmittel eingelegt worden, teilte der Rechtsanwalt des Mannes mit. Damit muss das Oberlandesgericht Karlsruhe den Fall nun prüfen.

    Folgt man der Argumentation des Verteidigers vor dem Landgericht und zuvor am Amtsgericht Pforzheim, könnte die Sache am Ende sogar irgendwann am Bundesverfassungsgericht landen. Denn während die Staatsanwaltschaften und Gerichte in einer Predigt Hetze gegen queere Menschen erkannten, forderte der Anwalt mit Verweis auf die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit im Grundgesetz jeweils Freisprüche für seinen Mandanten.

    https://www.queer.de/detail.php?article_id=55384

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.