Pedo-Hunter Björn Scholz hat in diesem Jahr 4.000 Stunden in die Pädophilenjagd investiert: 2025 hat er bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz geliefert

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 23 November 2025 ]

Angeblich Pädophile wehren sich: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren & Hausdurchsuchung bei Pädophilenjäger Scholz wegen des dringenden Tatverdachtes der Erpressung

Die Lokalzeitung „az-online“ berichtet in einem lesenswerten Artikel über den bekennenden Pädophilenjäger Björn Scholz: Björn Scholz hat nach eigenen Angaben in diesem Jahr bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz „geliefert.“ Wer angebliche Pädophile mit gefakten Kinder-Profilen unter dem Vorwand des „Kinderschutzes“ in eine Falle lockt, den nennt man umgangssprachlich einen Denunzianten. Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant(Hoffmann von Fallersleben). Zitate: Seine Aktivitäten zur Enttarnung von Pädophilen wurde allerdings erst 2021 durch eine Ergänzung im Paragraphen 176 möglich. Dort heißt es: „Bei Taten nach Absatz 1 ist der Versuch in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.“ In der Tat: Der Gesetzgeber hat es im Jahre 2021 durch den neuen § 176b Absatz 3 StGB ermöglicht, dass sogar der Versuch des Versuches strafbar geworden ist. Dies bedeutet, dass kein Kind mehr betroffen sein muss, sondern Erwachsene dürfen sich als Kinder ausgeben, um Fallen zu stellen. Der Gesetzgeber leistet damit der Pädophilenjagd Vorschub und animiert die Pedo-Hunter zur Jagd auf Pädophile. Nach Rechtsauffassung von K13online ist der § 176b Absatz 3 StGB verfassungswidrig, weil kein Rechtsgut von Kindern verletzt wird. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu mehr Zitaten aus dem Artikel mit Kommentierungen von K13online…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.bjoern-scholz.com/index.html


 

 

 

 

 

Björn Scholz hat nach eigenen Angaben in diesem Jahr bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz „geliefert.“ 170 seien tatsächlich anklagefähig. Sein Vorgehen ist immer gleich. Lockvögel sind Profile von vermeintlichen Kindern bei sozialen Netzwerken. Wenn diese von Männern angeschrieben werden, übernimmt er in den Chats die Rolle der Minderjährigen, bis er gerichtsverwertbare Taten wie Aufforderung zu Nacktbildern, zum Sex und zu Treffen beisammen hat und die Betroffenen anzeigt. In einigen Fällen fährt er auch persönlich zu den Treffen, um die Täter zur Rede zu stellen. Anderen, die keine direkt strafbaren Inhalte schicken, rät er zu einer Therapie.

K13online Anmerkungen

Wer angebliche Pädophile mit gefakten Kinder-Profilen unter dem Vorwand des „Kinderschutzes“ in eine Falle lockt, den nennt man umgangssprachlich einen Denunzianten. Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant(Hoffmann von Fallersleben):

https://de.wikipedia.org/wiki/Denunziation 

Seine Aktivitäten zur Enttarnung von Pädophilen wurde allerdings erst 2021 durch eine Ergänzung im Paragraphen 176 möglich. Dort heißt es: „Bei Taten nach Absatz 1 ist der Versuch in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.“

K13online Anmerkungen

In der Tat: Der Gesetzgeber hat es im Jahre 2021 durch den neuen § 176b Absatz 3 StGB ermöglicht, dass sogar der Versuch des Versuches strafbar geworden ist. Dies bedeutet, dass kein Kind mehr betroffen sein muss, sondern Erwachsene dürfen sich als Kinder ausgeben, um Fallen zu stellen. Der Gesetzgeber leistet damit der Pädophilenjagd Vorschub und animiert die Pedo-Hunter zur Jagd auf Pädophile. Nach Rechtsauffassung von K13online ist der § 176b Absatz 3 StGB verfassungswidrig, weil kein Rechtsgut von Kindern verletzt wird. 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176b.html   

Die Staatsanwaltschaften nutzen das Wissen der Pedo-Hunter. „Nach hiesiger rechtlicher Einschätzung kommt eine Anstiftung zu den Handlungen, die jeweils zur Anzeige gebracht werden, nicht in Betracht, da bei einer Anstiftung der Wille des Anstiftenden stets auf eine Vollendung der Tat beziehungsweise eine Rechtsgutsverletzung gerichtet sein muss – was nicht der Fall ist, wenn das vermeintliche Kind, wie der ‚Anstifter‘ weiß, nicht existiert“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg Christoph Hillmer.

K13online Anmerkungen

In der Tat: Im Gegensatz zur Strafbarkeit im § 176b Absatz 3 StGB macht sich der Pädophilenjäger nicht strafbar, wenn er als Erwachsener zu einer Straftat nach § 176b Absatz 1 StGB anstiftet. Denn der erwachsene Pedo-Hunter ist kein Kind, welches zum Missbrauchsopfer werden könnte. Diese Gesetzeslage stellt den Pädophilenjägern einen Freibrief aus, um angebliche Pädophile zu Straftaten zu animieren, damit der Pedo-Hunter Strafanzeige erstatten kann. Ebenso verhält es sich bei  § 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 StGB(Kinderpornos). Der Pädophilenjäger kann also straffrei Kinderpornos verlangen, weil es keine Anstiftung ist. Erhält er jedoch Kinderpornos, dann befindet er sich im Besitz und damit ist der Straftatbestand für eine Strafverfolgung erfüllt.    

Ein Verfahren wegen angeblicher Erpressung läuft. In diesem Rahmen musste Scholz eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

4000 Stunden hat der Adendorfer allein in diesem Jahr in die Pädophilen-Jagd investiert. Der Umgang mit Menschen, die in der Anonymität des Internets Kontakt mit Kindern aufnehmen wollen, um sie zu missbrauchen, ist für den 46-Jährigen sehr belastend. Abstand findet er bei langen Spaziergängen mit dem Hund. Aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund einer Krebserkrankung, versucht er, kürzer zu treten, nur noch die Härtefälle zu verfolgen und nicht mehr zu Treffen zu gehen. „Ich versuche es, aber jeden Tag prasseln neue Nachrichten auf meine Accounts ein.“

K13online Anmerkungen

In der Tat: Die Gesetzeslage im § 176b Absatz 3 StGB ermöglicht dem Pädophilenjäger, den angeblichen Pädophilen zu erpressen. Die Erpressung ist zwar gemäß § 253 StGB strafbar, aber kann nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Erpressungsopfer auch Strafanzeige erstattet. Bei einer solchen Strafanzeige setzt sich der Betroffene der Gefahr aus, selbst strafrechlich verfolgt zu werden. Deshalb erstatten Erpressungsopfer nur selten Strafanzeigen gegen die Pädophilenjäger. Der „straflosen“ Erpressung ist damit Tür und Tor geöffnet. Der Gesetzgeber trägt dafür in diesem Kausalzusammenhang die politische Verantwortung. Das Fallenstellen & die Jagd auf Pädophile wird dadurch gesellschaftlich legitiminiert und politisch gefördert. Eine solche Gesetzgebung – und in Folge die Justiz – ist mit dem Grundgesetz & der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. Entsprechende Beschwerden beim BVerfG bzw. EGMR sind K13online allerdings nicht bekannt. Zuvor müssen in Deutschland alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden sein. Wir raten daher allen Betroffenen, den Rechtsweg durch alle Instanzen zu beschreiten…

https://www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/bjoern-scholz-jagt-paedophile-mit-kinderprofilen-im-internet-94050121.html


Pro-Justitia: Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in 15 Fällen Anklage gegen einen Pedo-Hunter(Pädophilenjäger) erhoben

Verstoß gegen Richtlinien des Unternehmens: Pedo-Hunter(Pädophilenjäger) „Schlep“ wird von Spieleplattform Roblox gebannt und zivilrechtlich abgemahnt

Prozessauftakt gegen Pedo-Hunters beim Landgericht Aschaffenburg: Bande soll Opfer in Sex-Fallen gelockt haben

Luxemburg plant Gesetz gegen «Pedo-Hunting»-Inhalte: Selbstjustiz ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel und wird nicht toleriert

Legal Tribune Online(LTO) & Strafverteidiger Nikolai Odebralski: Wie sich Pädophilenjäger strafbar machen

3 Kommentare zu “Pedo-Hunter Björn Scholz hat in diesem Jahr 4.000 Stunden in die Pädophilenjagd investiert: 2025 hat er bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz geliefert”

  1. Verfahren gegen Pädo-Jäger eingestellt

    Der sogenannte Pädo-Jäger hatte mit nichts anderem gerechnet, die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat ein Verfahren gegen Björn Scholz wegen angeblicher Erpressung eingestellt. Die Vorwürfe seien nicht nachweisbar.

    Wie berichtet, hatte ein Lüneburger Scholz vorgeworfen, er habe von ihm 200 Euro verlangt, um eine Anzeige gar nicht erst zu erstatten. Scholz hatte den Mann mit seiner üblichen Fliegenfänger-Methode gestellt: Er gibt sich unter einem erfundenen Profil als minderjähriges Mädchen aus, wartet dann auf Männer, die in Chats Bilder von der 13-Jährigen und dann ein Treffen wollen, um dem Kind mehr als nahe zu kommen. Schlagen die „Interessierten“ ein Treffen vor, wartet dort Scholz auf sie, manchmal auch die Polizei. Unter anderem hat er so 2024 den ehemaligen Geschäftsführer des Adendorfer Eishockeyclubs „ermittelt“, der Mann stand vor Gericht, seinen Posten gab er auf.

    So ähnlich lief es auch mit dem Lüneburger, der Anzeige gegen Scholz erstattet hatte. Daher ging Scholz von einer „Schutzbehauptung“ aus, das schloss auch die Staatsanwaltschaft nicht aus. Sie sah trotzdem vor einem Jahr einen „begründeten Anfangsverdacht“, sie ließ die Polizei anrücken, die beschlagnahmte bei dem 46-Jährigen Handys und Datenträger. Belastendes fanden die Beamten offenbar nicht. Verfahren eingestellt.

    Scholz ist weiter als „Pädo-Jäger“ aktiv. Nach eigenen Angaben hat er im vergangenen Jahr rund 250 Anzeigen gegen mutmaßliche Pädophile ertattet und in diesem Jahr 40.

    https://www.lueneburgaktuell.de/artikel/verfahren-gegen-paedo-jaeger-eingestellt

    K13online Anmerkungen
    Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen „Erik Miele“ ein neues Aktenzeichen angelegt und dieses Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft in Lüneburg abgegeben. K13online hat sich mit Schreiben vom 21. Februar 2026 an die dortige Ermittlungsbehörde gewandt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

    • Die Staatsanwaltschaft in Pforzheim hat in einem weiteren Schreiben das vorläufige Ermittlungsergebnis unserer Strafanzeige gegen das Pseudonym „Erik Miele“ mitgeteilt. Ein Pseudonym hatte sich per EMail an die Staatsanwaltschaft in Pforzheim gewandt und mitgeteilt, dass der „Erik Miele“ eine „Janny Melsinger“ sei. Man solle aufhören, die Klarpersonalie zu ermitteln, dies sei aussichtslos.

      Tatsächlich konnte über eine Auskunft des EMail-Providers ermittelt werden, dass die EMailadresse, die scheinbar auf den „Erik Miele“ registriert ist, tatsächlich auf einen Björn Scholz registriert ist.

      Aus obigen Gründen wurde das Pforzheimer Ermittlungsverfahren gegen die zwei Pseudonyme „Erik Miele“ und „Janny Melsinger“ eingestellt und ein neues Strafverfahren gegen Björn Scholz eröffnet. Für dieses weiterführende Strafverfahren gegen Björn Scholz ist jetzt die Staatsanwaltschaft in Lüneburg zuständig. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten..

      • Aktuelle Mitteilung
        Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat die Ermittlungsakten mit dem Abschlussbericht übersandt. Aus ermittlungstaktischen Gründen werden wir an dieser Stelle nicht die vollständige Beweislage offenlegen: Die Ermittlungen wurden auch über Europol in der Schweiz geführt. Ein wichtiger Hinweis kam von der Kriminalpolizei in Würzburg. In einem dortigen Strafverfahren wurde ein Kausalzusammenhang mit einer neuen Emailadresse hergestellt, die auf den Namen Björn Scholz registriert wurde. Bei dieser Registrierung wurde eine reale Handynummer angegeben, die einer weiteren Person in Bottrop zugeordnet werde konnte.

        In den Akten ist auch eine EMail erhalten, die der Tatverdächtige an die Staatsanwaltschaft Pforzheim gesandt hat. Darin sind weitere Straftaten enthalten, die im Nachgang ebensfalls bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg angezeigt werden.

        Aus den hiesigen Ermittlungsakten geht weiter hervor, dass der Tatverdächtige Scholz im Jahre 2013 aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erkennungsdienstlich behandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg und die zuständige Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen….

        Sobald das ganze Verfahren abgeschlossen ist, werden wir im Rahmen der Aufarbeitung die gesamten Akten veröffentlichen!!!

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.