Verfasst am 30 Juni 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Deutscher Presserat: DITHMARSCHE LANDESZEITUNG wegen der Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Pädokriminelle aus U-Haft entlassen“ gerügt

Deutscher Presserat: DITHMARSCHE LANDESZEITUNG wegen der Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Pädokriminelle aus U-Haft entlassen“ gerügt

Pressekodex Ziffer 13: Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse

Die Mainstream-Medien und insbesondere die Hetzpresse verstoßen massenweise gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates, wenn es um den Themenkomplex der Pädophilie und Kinderpornos etc. geht. Auf seiner letzten Sitzung im Juni 2025 hat der Presserat die DITHMARSCHE LANDESZEITUNG wegen der Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Pädokriminelle aus U-Haft entlassen“ gerügt. Die Rüge beschränkt sich jedoch auf die Vorverurteilung der Betroffenen, wobei der Grundsatz der Unschuldsvermutung missachtet wurde. Die Ziffer 13 des Pressekodex verbietet eine solche Berichterstattung. K13online vermisst jedoch eine zusätzliche Rüge gemäß Ziffer 12.1 der Richtlinie: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. Die pauschale Bezeichnung Pädokriminelle diskriminiert die sexuelle Minderheit der Pädophilen in der Gesamtheit. Niemand verwendet die Bezeichnungen Heterokriminatität oder Homokriminalität etc.!  K13online verurteilt den menschenverachtenden Begriff der „Pädokriminalität/Pädokrimineller“ auf das Schärfste. Die Journalisten/Innen der Medien, die Politiker/Innen, Kinderschützer & Missbrauchsopfer sowie die gesamte Zivilgesellschaft wird aufgefordert, diese diskriminierende Bezeichnung nicht mehr zu verwenden. Wir rufen jeden Betroffenen zu Beschwerden beim Presserat auf. Darüber hinaus empfehlen wir strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte zu prüfen und ggf. einzuleiten…



Verfasst am 29 Juni 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Debatte im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern AKTUELLE Stunde: Rechte Bedrohung für queeres Leben – Schutz und Solidarität für den CSD

Debatte im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern AKTUELLE Stunde: Rechte Bedrohung für queeres Leben – Schutz und Solidarität für den CSD

Abgeordneter der AfD-Fraktion Thomas de Jesus Fernandes erhielt Ordnungsruf für: „Auf CSDs können auch Pädophile ihren kranken Neigungen freien Lauf lassen“

Auf Antrag der Fraktion Die LINKE hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Rechte Bedrohung für queeres Leben – Schutz und Solidarität für den CSD“ debattiert. Der AfD-Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes hat für seine Äußerung „Auf CSDs können auch Pädophile ihren kranken Neigungen freien Lauf lassen“ völlig zu Recht einen Ordnungsruf erhalten. In einer Kurz-Intervention erwiderte ein Abgeordneter auf die Rede von Fernandes: „Was wir hier gerade gehört haben war der absolute Tiefpunkt dieser Legislatur. Ich habe selten eine Rede gehört, die ich als so ekelhaft bezeichnen würde. Sie haben nichts zum Thema gesagt. Sie haben eine erbärmliche Täter-Opfer-Umkehr betrieben….!  In einer Stellungnahme zum Ordnungsruf stellt Fernandes falsche Tatsachenbehauptungen auf, die von strafrechtlicher und zivilrechtlicher Relevanz sind;  Es geht darum, dass sich unter der Regenbogenfahne auch Pädophile und ihre Unterstützer versammeln. Pädophile Gruppen, wie die Krumme 13, rufen offen zur Teilnahme an CSDs auf…! K13online stellt diese und weitere Falschdarstellungen richtig. Die AfD-Fraktion erhält dieses News mit der Möglichkeit einer Stellungnahme bzw. Richtigstellung. Alle Fraktionen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern erhalten dieses News zur Kenntnisnahme. Über den weiteren Verlauf dieses Verfahrens werden wir in den Kommentaren berichten…



Verfasst am 28 Juni 2025 von Dieter Gieseking    

Schluss mit der Abzocke: Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt vorzeitig zum 19. März 2025 beendet

Schluss mit der Abzocke: Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt vorzeitig zum 19. März 2025 beendet

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen tritt am 1. Juli 2025 in Kraft: Gesetzliche Grundlage der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus 

Im März 2025 wurde bekannt, dass der Bundesrechnungshof die Machenschaften des Missbrauchsfonds beanstandet hat. Anträge könnten nur noch bis Ende August gestellt werden. Plötzlich schossen die Antragstellungen in die Höhe. Jetzt sind die finanziellen Mittel schon vorzeitig ausgeschöpft. Es werden nur noch Anträge bis zum 19. März bewilligt. Endlich ist Schluss mit der Abzocke. Niedrigschwellige Hilfen für Missbrauchsopfer bedeutet, dass diese unbürokratisch aus Steuergeldern ausgezahlt wurden. Im am Dienstag beschlossenen Haushaltsentwurf der Bundesregierung fehlen neue Mittel für den Fonds. Das noch kurz vor der Bundestagswahl in diesem Jahr beschlossene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stellt die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs(UBSKM) auf eine gesetzliche Grundlage. Es tritt am 1. Juli in Kraft. Damit hat die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus ihren Job dauerhaft gesichert. SIE wird jährlich einen Bericht vorlegen müssen. SIE hat bereits das Deutsche Jugendinstitut(DJI) mit Forschungsaufgaben beauftragt. Bundesweite Befragungen an Schulen sind geplant. Der Fragenkatalog an die Jugendlichen muss zwischen sexueller Einvernehmlichkeit und sexueller Gewalt differenzieren. K13online fordert die Veröffentlichung der Fragestellungen…



Verfasst am 26 Juni 2025 von Dieter Gieseking    

Das Schmierentheater der AfD im Landtag von Niedersachsen: Es wird keinen Freibrief für Hass und Hetze der AfD-Funktionäre geben

Das Schmierentheater der AfD im Landtag von Niedersachsen: Es wird keinen Freibrief für Hass und Hetze der AfD-Funktionäre geben

Die Landes-AfD will einen Freibrief für Hass und Hetze ihrer Funktionäre: Gegen die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt laufen zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung

Mit einem leicht durchschaubaren Schmierentheater will die AfD-Fraktion die niedersächsische Verfassung ändern. Der innenpolitische Sprecher Stephan Bothe hat den Gesetzentwurf in den Landtag von Niedersachsen eingebracht. Bei der Ersten Beratung sprachen sich natürlich alle Fraktionen(CDU + SPD + GRÜNE) gegen diese Verfassungsänderung aus. Ein SPD-Redner sagte: „Wir brauchen keine Sonderrechte für Politiker, darum werden die demokratischen Fraktionen ein solches Schmierentheater nicht mitmachen. Die Landes-AfD will einen Freibrief für Hass und Hetze ihrer Funktionäre“. In der Tat: Gegen die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt laufen zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung. Zum einen soll sie auf der Plattform X die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet haben. Zum anderen soll Behrendt eine Gruppe von Pädophilen pauschal als kriminell bezeichnet haben, obwohl die Betroffenen ihre Neigung nach eigenen Angaben nicht ausleben. Bei einer Verfassungsänderung wäre dies ein Freibrief für Hass & Hetze. Behrendt könnte nicht mehr wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Der AfD-Gesetzentwurf ist schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Aber auch die Großveranstaltung vom letzten Samstag gegen den AfD-„Kinderschutz“-Kongress hat deutlich gemacht, dass die Instrumentalisierung des Kinderschutzes in der Gesellschaft keine Chance hat. Im Nachgang veröffentlichen wir eine kleine Bildergalerie von einem Teilnehmer der Gegen-Demo vor dem Landtag von Niedersachsen….



Verfasst am 25 Juni 2025 von Dieter Gieseking    

YouTube-Kanal Common Sense Laws: Inhaber Steven Whitsett veröffentlicht 2. Teil seiner Antwort zum Video von Jenny Presley(Brittni De La Mora)

YouTube-Kanal Common Sense Laws: Inhaber Steven Whitsett veröffentlicht 2. Teil seiner Antwort zum Video von Jenny Presley(Brittni De La Mora)

Steven Whitsett läd Jenny Presley(Brittni De La Mora) und Dieter Gieseking(K13online) zu einem virtuellen YouTube-Dialog ein: Wird es zu einem 3. Video mit einer sachlichen Diskussion zum Thema der Pädophilie kommen?

Der Inhaber des YouTube-Kanals „Common Sense Laws“ hat ein 2. Video als Antwort auf Jenny Presley(Brittni De La Mora) online gestellt. Auch darin kritisiert Steven Whitsett die Aussagen von Presley scharf. Gleichzeitig läd Whitsett aber die beiden Hauptdarsteller Presley und Gieseking zu einem sachlichen Dialog in einem  3. Video ein. Die journalistischen Erfahrungen der letzten über 20 Jahre haben K13online allerdings gezeigt, dass die sogenannte Pädo-Gegenseite dazu nicht bereit war. Es stellt sich also die Frage: Wird es zu einem 3. Video mit einer sachlichen Diskussion zum Thema der Pädophilie kommen? Der Inhaber dieses Weblogs hat sich dazu bereit erklärt. In dem aktuellen Video bezieht sich Presley auf ein Interview in der taz mit Gieseking aus dem Jahre 2014. In ihrem Video äußert SIE sich empört über die Aussagen & Positionen von K13online. Steven Whitsett widerlegt nahezu alle unsachlichen bis wirren Vorstellungen von Presley. In einem weiteren Video hätte SIE die Möglichkeit für einen sachlichen & fairen Dialog. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie über einen Link zum 2. Teil des Videos von Steven Whitsett. Bei YouTube können auch Kommentare gepostet werden…



Verfasst am 25 Juni 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) mit Verbot gescheitert: AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern rechtwidriges Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht(BverwG) hat entschieden, dass das rechtsextreme Magazin COMPACT weiter erscheinen darf, weil die Inhalte keine prägende Wirkung haben. Die AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern das rechtwidrige Verbot. Die politische Verantwortung für das Scheitern des Verbotes liegt bei der Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD). Wäre SIE noch im Amt, hätte SIE zurücktreten müssen. Faeser hat zwar während ihrer Amtszeit den Kampf gegen Rechts geführt. Jedoch hätte SIE das Verbot rechtssicher ausführen müssen. Das COMPACT & der Rechtsexremismus nun einen „Sieg“ feiern kann, liegt in Ihrer Verantwortung. Nach Rechtsauffassung von K13online hätten im Vorfeld des Verbotsverfahrens Strafanzeigen wegen Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung etc. erstattet werden müssen. Solche rechtskräftige Verurteilungen hätten die Erfolgsaussichten für ein Verbot erheblich erhöht. Durch das gescheiterte Verbot ist nun der Eindruck entstanden, dass der politische Gegner mundtot gemacht werden sollte. Jetzt kann sich das Magazin COMPACT als „Opfer“ gegen die freie Meinungs- und Pressefreiheit darstellen. Das BverwG hat dennoch keinen Freibrief für verfassungswidrige Bestrebungen erteilt. In Zukunft sollten alle Inhalte von COMPACT ständig einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Der Kampf gegen RECHTS ist durch diese Einzelfall-Entscheidung noch lange nicht verloren…(Update: Bundesweite Razzia gegen rechte Hass-Kriminalität)



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.