Pressekodex Ziffer 13: Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse
Die Mainstream-Medien und insbesondere die Hetzpresse verstoßen massenweise gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates, wenn es um den Themenkomplex der Pädophilie und Kinderpornos etc. geht. Auf seiner letzten Sitzung im Juni 2025 hat der Presserat die DITHMARSCHE LANDESZEITUNG wegen der Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Pädokriminelle aus U-Haft entlassen“ gerügt. Die Rüge beschränkt sich jedoch auf die Vorverurteilung der Betroffenen, wobei der Grundsatz der Unschuldsvermutung missachtet wurde. Die Ziffer 13 des Pressekodex verbietet eine solche Berichterstattung. K13online vermisst jedoch eine zusätzliche Rüge gemäß Ziffer 12.1 der Richtlinie: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. Die pauschale Bezeichnung Pädokriminelle diskriminiert die sexuelle Minderheit der Pädophilen in der Gesamtheit. Niemand verwendet die Bezeichnungen Heterokriminatität oder Homokriminalität etc.! K13online verurteilt den menschenverachtenden Begriff der „Pädokriminalität/Pädokrimineller“ auf das Schärfste. Die Journalisten/Innen der Medien, die Politiker/Innen, Kinderschützer & Missbrauchsopfer sowie die gesamte Zivilgesellschaft wird aufgefordert, diese diskriminierende Bezeichnung nicht mehr zu verwenden. Wir rufen jeden Betroffenen zu Beschwerden beim Presserat auf. Darüber hinaus empfehlen wir strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte zu prüfen und ggf. einzuleiten…






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