Verfasst am 18 März 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

ENDSTATION RECHTS: Neue Razzien gegen „Letzte Verteidigungswelle“ – Zehn Durchsuchungen bei rechter Terrorgruppe

ENDSTATION RECHTS: Neue Razzien gegen "Letzte Verteidigungswelle" - Zehn Durchsuchungen bei rechter Terrorgruppe

Mehrere Neonazis werden als Pädophilenjäger beschuldigt: Gegen diese Pedo-Hunter wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt

Zehn Monate nach der Zerschlagung einer mutmaßlichen Zelle von jugendlichen Rechtsextremisten hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag 10 Wohnungen von weiteren Beschuldigten durchsuchen lassen. Die Razzia in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein richtet sich gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Eine weibliche Beschuldigte soll eine Führungsfigur der Gruppe sein. In Hamburg hat Anfang März der erste Prozess gegen die rechtsextreme Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Mehrere Beschuldigte sollen darüber hinaus Überfälle auf Menschen verübt haben, die sie als „pädophil“ einstuften. Diese wurden durch Täuschung zu Treffen gelotst, bei denen sie geschlagen und getreten wurden. Auch zwei der nun Beschuldigten, deren Wohnungen am Dienstag durchsucht wurden, sollen sich an solchen Angriffen beteiligt haben. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Allen zehn wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen, der mutmaßlichen Führungsfigur auch Rädelsführerschaft. PRO JUSTITIA: Den Tätern auf der Spur…



Verfasst am 18 März 2026 von Dieter Gieseking    

Amtsgericht Stadtroda: Ex-Landtagsabgeordneter Markus Gleichmann(LINKE) akzeptiert Strafbefehl wegen Kinderpornos

Amtsgericht Stadtroda: Ex-Landtagsabgeordneter Markus Gleichmann(LINKE) akzeptiert Strafbefehl wegen Kinderpornos

Die Thüringer LINKE hat Gleichmann zum Parteiaustritt aufgefordert: Politische Erfahrungen von ausgestoßenen Ex-Landtags-Bundestags-Kommunalen Politikern sind beim politischen Aktivismus von K13online sehr WILLKOMMEN

Das Amtsgericht in Stadtroda hat gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann einen Strafbefehl wegen Kinderpornos erlassen: Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, und eine Geldauflage von ein Tausend Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Im Gespräch mit MDR THÜRINGEN räumte Gleichmann den Tatvorwurf ein. Er werde den Strafbefehl annehmen und keinen Einspruch dagegen einlegen. Damit kommt es nicht zu einem öffentlichen Prozess. Auch aus Sicht von K13online hatte er wohl kaum eine andere Wahl, denn bei einer öffentlichen Hauptverhandlung würden alle erneut über Ihn herfallen. Gleichmann gegenüber dem MDR weiter: „Was er getan habe, könne er nicht mehr rückgängig machen. Er entschuldige sich bei allen Menschen in seinem privaten und beruflichen Umfeld.“ Wir zitieren Wilhelm Busch: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert. Die Thüringer LINKE hat Gleichmann zum Parteiaustritt aufgefordert. Politische Erfahrungen von ausgestoßenen Ex-Landtags-Bundestags-Kommunalen Politikern sind beim politischen Aktivismus von K13online sehr WILLKOMMEN. Jede Form der Reduzierung eines Menschen auf Kinderpornos halten wir für grundsätzlich falsch. Für nahezu alle Betroffenen macht diese Deliksart nur einen ganz geringen Anteil am beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Leben aus. Die Resozialisierung hat für K13online höchste Priorität. Wir wünschen Markus Gleichmann für die Zukunft alles Beste…



Verfasst am 17 März 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Freiwillige EU-Chatkontrolle wird zum 3. April 2026 beendet: Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert

Freiwillige EU-Chatkontrolle wird zum 3. April 2026 beendet: Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert

Messengerdienste durften bisher wegen einer Ausnahmeregelung Chats freiwillig durchsuchen: Die amerikanische Organisation NCMEC durchsucht alle weltweiten sozialen Medien weiterhin und meldet Verdachtsfälle an das BKA

Für Europa ist die freiwillige Chatkontrolle gescheitert. Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung wird es nicht geben. Ab dem 3. April 2026 dürfen Messengerdienste in Europa keine Durchsuchungen mehr durchführen. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mitteilte. Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubte es bislang Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn etc, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen wie Kinderpornos aufzuspüren und zu melden. Von dem Auslaufen diese Ausnahmeregelung ist die amerikanische Organisation NCMEC(National Centre for Missing and Exploited Children) jedoch nicht betroffen. Die NCMEC wird gegen europäisches Recht weiterhin Verdachtsfälle an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) liefern. Damit werden die europäischen Datenschutzregelungen bei der deutschen Strafverfolgung praktisch umgangen. Dennoch ist das Scheitern der Chatkontrolle auf EU-Ebene ein durchaus großer Erfolg…



Verfasst am 16 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Gefangenenhilfe: Amerikanisches Projekt CURE-SORT veröffentlicht „The Legal Pad(TLP)“ von Cyrus Gladden bis einschließlich Oktober 2025

K13online Gefangenenhilfe: Amerikanisches Projekt CURE-SORT veröffentlicht "The Legal Pad(TLP)" von Cyrus Gladden bis einschließlich Oktober 2025

Cyrus Gladden an K13online: „Alles, was das Minnesota Sex Offender Programm(MSOP) kritisiert, missfällt ihr“ * Herausgabe des TLP muss vorerst pausieren

Im Rahmen der K13online-Gefangenenhilfe pflegen wir seit 2008 einen intensiven Briefkontakt mit Cyrus Gladden, der sich in den USA im Minnesota Sex Offender Programm(MSOP) befindet. Seit Dezember 2016 ist Gladden Herausgeber des „The Legal Pad(TLP)“, welches monatlich erscheint. Alle TLP-Ausgaben wurden beim amerikanischen Projekt CURE-SORT bis einschließlich Oktober 2025 veröffentlicht. In seinem aktuellen Brief hat Gladden nun mitgeteilt, dass die Herausgabe vorerst pausieren muss: „Alles, was das Minnesota Sex Offender Programm(MSOP) kritisiert, missfällt ihr“. Gladden hat einen außergerichtlichen Kompromiss angeboten. Bei einem Scheitern will er vor Gericht klagen und wird sich auf den Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung auf Pressefreiheit berufen. Dem Brief von Gladden lag auch ein Statement in englischer Sprache bei, welches wir im Original veröffentlichen. Die TLP-Ausgaben bieten einen umfangreichen Einblick in das MSOP der USA. Im Vergleich zu Europa & Deutschland ist das MSOP nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…. 



Verfasst am 15 März 2026 von Dieter Gieseking    

First Look: Josh – „Expresso & Tschianti“ (Elias) | The Voice Kids 2026

First Look: Josh - "Expresso & Tschianti" (Elias) | The Voice Kids 2026


Verfasst am 15 März 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Beschwerde von Romano Schäfer wurde für unzulässig erklärt

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Beschwerde von Romano Schäfer wurde für unzulässig erklärt

Abschiedsbrief von Romano Schäfer: „Wenn ihr diesen Brief erhaltet, bin ich nicht mehr unter den Lebenden…“

Kurz vor der Verlegung in die neue JVA La Stampa hatte der Schweizer Verwahrte Romano Schäfer die Entscheidung über seine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) erhalten: „Der EGMR hat in Einzelrichterbesetzung entschieden, die Beschwerde für unzulässig zu erklären“. Wir veröffentlichen hier lediglich das Anschreiben, weil die Begründung (noch) nicht vorliegt. Das die Beschwerde wegen Unzulässigkeit erfolglos war, deutet daraufhin, dass der EGMR nicht in der Sache entschieden hat, sondern dass es einen Formfehler gegeben haben könnte. Am gleichen Tag der Zustellung der EGMR-Entscheidung schrieb Schäfer einen Abschiedsbrief an alle seine Brieffreunde & Kontakte. Darin kündigte er seinen Suizid an: „Wenn ihr diesen Brief erhaltet, bin ich nicht mehr unter den Lebenden…“ Dieser Rundbrief konnte erst aus der neuen JVA La Stampa abgeschickt werden, weil sich die JVA Thorberg geweigert hatte. In Kenntnis dieser Ankündigung konnte ein Suizid verhindert werden. Die aktuelle Lebenssituation & die Haftbedingungen in Lugano sind (noch) nicht bekannt. Die Co-Autorin Johanna Krapf – Lieber tot als verwahrt – steht im ständigen Kontakt mit Romano Schäfer. Ein Rechtsmittel gegen die EGMR-Entscheidung ist zwar nicht möglich, aber es können bei Schweizer Gerichten Anträge & Beschwerden eingeleitet werden. Die Hoffnung & der juristische Kampf auf Gerechtigkeit sollte niemals aufgegeben werden. Mit Solidarität in die Schweiz steht K13online auch weiterhin auf der Seite von Romano Schäfer…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.