Verfasst am 01 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

tumatsch.ch: Schweizer Verwahrter Romano Schäfer hat eigene Webseite ins Internet stellen lassen und sucht Webredakteur/in

tumatsch.ch: Schweizer Verwahrter Romano Schäfer hat eigene Webseite ins Internet stellen lassen und sucht Webredakteur/in

Öffentlicher Rundbrief von Romano Schäfer: Erneuter Transport von Thorberg/Krauchtal in die neue JVA La Stampa der Gemeinde Lugano im Kanton Tessin

Der in der Schweiz Verwahrte Romano Schäfer hat sich aus aktuellen Anlässen mit einem weiteren Rundbrief an die Öffentlichkeit gewandt. Darin schreibt er u. a. von einer erneuten Verlegung in eine andere JVA. Der Transport nach La Stampa in die Gemeinde Lugano im Kanton Tessin ist inzwischen erfolgt. Die dortigen Verwahrbedingungen sind hier (noch) nicht bekannt. In seinem Brief an K13online hat Romano auch ein aktuelles Foto mit seiner Besucherhündin „Nina“ begelegt, welches wir in diesem News eingebunden haben. Mit der Domain „tumatsch.ch“ wurde eine eigene Webseite ins Internet gestellt. Die Internetpräsenz befindet sich noch im Aufbau. Es wird ein Webredakteur/In für die weiteren Einstellungen von Inhalten & das Verwalten des Projektes gesucht. Im Bereich „Warten auf Strasbourg“ ist zu lesen: „Meine Klage, die seit Jahren in Strasbourg hängig war, ist ABGELEHNT worden. Und das, obwohl auch renommierte Professor:innen des Strafrechts in der Schweiz überzeugend dargelegt haben, dass das Strafverfahren, welches zu meiner Verwahrung führte, rechtswidrig war.“ Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte(EGMR) liegt K13online (noch) nicht vor. Romano wartet auch noch auf die Begründung des EGMR. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 01 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Pressemitteilung: Ergebnisse der 2. Meinungsumfrage zu den Inhalten dieses Weblogs & der Pädophilie-Thematik

K13online Pressemitteilung: Ergebnisse der 2. Meinungsumfrage zu den Inhalten dieses Weblogs & der Pädophilie-Thematik

Der Fragebogen wurde 668 Mal aufgerufen: Insbesondere fehlen bei den Bewertungen die vielen heterosexuellen und homosexuellen Besucher/Innen unseres Weblogs

Die K13online-Redaktion hat im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 28. Februar 2026 eine Meinungsumfrage an die Besucher/Innen über die Inhalte unseres Weblogs durchgeführt. Der Fragebogen wurde 668 Mal aufgerufen. Bei einer ziemlich geringen Beteiligung gaben nahezu alle User an, entweder zur sexuellen Minderheit der Boylover, Girllover oder Päderasten zu gehören. Damit haben keine Heterosexuellen und Homosexuellen an der Umfrage teilgenommen. Dieses Ergebnis spiegelt mit Sicherheit nicht die realen sexuellen Identitäten der Besucher/Innen wieder. Die meisten der Teilnehmer besuchen K13online seit vielen Jahren und regelmäßig. Bei den Aspekten der Inhalte & Themen gaben die User der AKTUALITÄT die Bestnote 1,59. Mit der Bestnote von 1,53 gaben die User die Themen Politik & Sexualstrafrecht an. Fast alle Teilnehmer sind bereit, K13online aktiv oder passiv zu unterstützen. Am Ende der Umfrage haben die User Kommentare abgegeben. Insgesamt sind wir zwar mit dem überwiegend positiven Ergebnis sehr zufrieden, jedoch hätten bei den 668 Aufrufen des Fragebogens viel mehr User an der Umfrage teilnehmen sollen. Insbesondere fehlen bei den Bewertungen die vielen heterosexuellen und homosexuellen Besucher/Innen unseres Weblogs. Auch hat die breite Masse der Pädophilie-Gegner diese Meinungsumfrage nicht genutzt. Damit findet man in den Kommentaren keine Dialogbereitschaft. Die gleiche Meinungsumfrage werden wir im Januar 2027 wiederholen. Bis dahin freuen wir uns auf neue Unterstützer unserer vielfältigen Aktivitäten….



Verfasst am 27 Februar 2026 von Dieter Gieseking    

Pro7 – Liebe Sünde – 1996: Bis zur Jahrtausendewende bestand weitestgehend Konsens darüber, dass das Sexualstrafrecht kein Mittel der Missbrauchsprävention ist

Pro7 - Liebe Sünde - 1996: Bis zur Jahrtausendewende bestand weitestgehend Konsens darüber, dass das Sexualstrafrecht kein Mittel der Missbrauchsprävention ist

Ergebnis offene Diskussion zur Pädophilie: Pro7 Moderatorin Andrea Thilo mit Boylover Klaus(40), Ulfert Böhme(Zartbitter), Prof. Rüdiger Lautmann(Soziologe), Sophinette Becker(Sexualwissenschaftlerin) und Prof. Martin Dannecker(Sexualwissenschaftlicher)

Vor 30 Jahren wurde bei Pro7 in der Sendereihe „Liebe Sünde“ ein Beitrag zur Pädophilie ausgestrahlt, der im heutigen Zeitgeist kaum möglich wäre. Bis zur Jahrtausendewende bestand weitestgehend Konsens darüber, dass das Sexualstrafrecht kein Mittel der Missbrauchsprävention ist. Die Moderatorin Andrea Thilo läßt in einer Ergebnis offenen Diskussion den Boylover Klaus(40), Ulfert Böhme(Zartbitter), Prof. Rüdiger Lautmann(Soziologe), Sophinette Becker (Sexualwissenschaftlerin) und Prof. Martin Dannecker (Sexualwissenschaftlicher) zu Wort kommen. Im Interview mit Lautmann wird deutlich, dass die Pädophilie eine eigenständige sexuelle Orientierung/Neigung/Identität ist. Dannecker will darüber noch diskutieren, wie er in einem Studiegespräch mit Thilo erzählt. Schon damals gab es den Kinderschutzverein „Zartbitter“, der gegen Pädophile gekämpft hat. Im Interview mit dem Boylover Klaus kann der Knabenliebhaber frei über seine Liebe zu Jungs erzählen. Im Jahr 2002 bzw. 2006 wurden die führenden sexualwissenschaftlichen Institute in Frankfurt a. M. und in Hamburg aufgelöst. Damit wurde auch die unabhängige Sexualforschung zum Pädophilie-Thema beendet. In den Folgejahren steigerte sich zunehmend die Dominanz von Kinderschutz- und Opfervereinen, die im heutigen Zeitgeist die alleinige Deutungshoheit übernommen haben. Die Kinderschützer/Innen & die Missbrauchsopfer bestimmen die politische Debatte und werden dabei von den Mainstream-Medien tatkräftig unterstützt. Dieser Übermacht hat die Pädophilenszene kaum etwas entgegen zu setzen. Auch wenn gegenwärtig kein Paradigmenwechsel in Sicht ist, so erinnern wir heute an den Pro7-Beitrag aus dem Jahr 1996, der bei Free Speech Tube(FST) als historisches Zeitdokument verfügbar gestellt wurde… 



Verfasst am 25 Februar 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erhoben

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erhoben

Behrendt hält Hasskriminalität gegen Qeere und Pädophile für legitim: „Ich stehe zu meinen Beiträgen und betrachte sie von der Meinungsfreiheit gedeckt“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat beim Landgericht in Braunschweig Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordente in Niedersachsen, Vanessa Behrendt, wegen Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung in sieben Fällen erhoben. Damit wird es keinen Strafbefehl geben, sondern eine öffentliche Hauptverhandlung, wenn das Landgericht die Anklageschrift annimmt. Für diesen Fall wird K13online als Prozessbeobachter LIVE dabei sein und berichten. NDR-Zitate: Es geht um Aussagen in der Zeit zwischen August 2024 und Februar 2025. Die 41-Jährige soll im Netz queere Menschen beleidigt haben. In einem Fall soll sich Behrendt herabwürdigend über Personen des Queeren Netzwerks Gifhorn geäußert haben. Außerdem hat sie auf der Online-Plattform X geschrieben, dass die Regenbogenfahne für die Machenschaften pädophiler Lobbygruppen stehe. In der Regel werden Anklagen zu diesen Deliktsarten bei einem Amtsgericht eingereicht, welches Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verhängen kann. Die Landgerichte können Freiheitsstrafen über vier Jahre verhängen. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft der Rechtsauffassung, dass im Fall Behrendt eine hohe Freiheitsstrafe in Betracht kommt. Sollte es zum einem Prozess gegen die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Niedersachsen kommen, dann ist mit einem großen Medienaufgebot zu rechnen…



Verfasst am 24 Februar 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…



Verfasst am 24 Februar 2026 von Dieter Gieseking    

Pädophilenjäger in Österreich verurteilt: Die drei Angeklagten hatten unter dem Vorwand, Pädophile zu jagen, einen Mann mit Fake-Accounts gelockt, um ihn dann zu verprügeln

Pädophilenjäger in Österreich verurteilt: Die drei Angeklagten hatten unter dem Vorwand, Pädophile zu jagen, einen Mann mit Fake-Accounts gelockt, um ihn dann zu verprügeln

Urteil rechtskräftig: Es handle sich um einen Vorfall einer beispiellosen, aus dem Ruder geratenen, völlig rechtswidrigen Selbstjustiz, betonte die Staatsanwältin

Unter dem Deckmantel der Jagd & Selbstjustiz auf Pädophile wurden in Österreich erneut Pedo-Hunters verurteilt. Es handle sich um einen „Vorfall einer beispiellosen, aus dem Ruder geratenen, völlig rechtswidrigen Selbstjustiz“, betonte die Staatsanwältin. Die vermeintlichen Vorwürfe gegen das Opfer gingen ins Leere. „Aus den Chats mit dem fiktiven Mädchen ergab sich überhaupt kein Hinweis auf Pädophilie“, stellte die Richterin bei der Urteilsverkündung klar. Bei einer solch deutlichen Ansage stellt sich die Frage, warum die anderen sechs bis acht Mittäter nicht ermittelt werden konnten. Sie gaben sich auf Social Media als Mädchen aus und vereinbarten ein Treffen mit dem jungen Mann. Als dieser dort erschien, zerrten sie ihn aus dem Auto und verprügelten ihn. Die Dunkelziffer der Gewaltopfer ist hoch. Neben Österreich und der Schweiz haben auch in Deutschland die Fälle von Pedo-Hunting massiv zugenommen. Immer mehr Betroffene erstatten Strafanzeigen, die zu Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen führen. Der Kampf gegen die Pädophilenjägerszene wird auch von K13online tatkräftig unterstützt. Die Gewaltopfer können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen allen Betroffenen mit Rat & Tat zur Seite…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.