Verfasst am 11 April 2026 von Dieter Gieseking    

Kinostart in Deutschland am 22. April 2026: Der neue Film die Musiklegende Michael Jackson hat in Anwesenheit von Familienmitgliedern seine internationale Premiere in Berlin gefeiert

Kinostart in Deutschland am 22. April 2026: Der neue Film die Musiklegende Michael Jackson hat in Anwesenheit von Familienmitgliedern seine internationale Premiere in Berlin gefeiert

Die Millionen-Abzocke: Jacksons Nachlassverwalter, John Branca und John McClain, bezeichnen sie als einen weiteren Versuch, kurz vor der Veröffentlichung des großen Biopics „Michael“ 

Produziert wurde „Michael“ unter anderem von Graham King, der mit „Bohemian Rhapsody“ bereits ein Oscar-prämiertes Musikporträt über den queeren Queen-Sänger Freddie Mercury verantwortete. Jaafar Jackson sagte der Deutschen Presse-Agentur, er habe die Beziehung zu seinem Onkel als sehr herzlich und liebenswert in Erinnerung, mit vielen lustigen Momenten. Eine seiner schönsten Erinnerungen habe er an das letzte Mal, als er ihn bei einem großen Familienessen gesehen habe. „Ich erinnere mich noch, dass ich direkt neben ihm saß und er sang, und ich hörte ihm einfach zu“, sagte der Schauspieler. Sein Onkel habe ihn gefragt, was er so mache und welche Filme er gemocht habe. „Es war also einfach ganz normal“. Genau diese Einfachheit habe ihm so gut gefallen….



Verfasst am 10 April 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Plädoyers der Staatsanwaltschaft gegen 28-jährigen Vater und Verteidigung wegen § 176c StGB

Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund: Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen

Im Dezember 2025 wurde die Mutter des 5-jährigen Jungen & Ehefrau des Angeklagten/Vaters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Vater. Die Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund. Gabriele Braun verwies im Schlussplädoyer darauf, dass die Taten keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen. Diese Schilderung habe auch der Gutachter als glaubhaft empfunden. Der Angeklagte habe einfach das deutsche Wertsystem nicht verinnerlicht. Wie bei der Mutter geht es auch beim Vater um die juristische Bewertung eines Verbotsirrtums. Beiden war nicht bewußt, dass die Berührungen des Sohnes strafbar sein sollen, weil beide aus dem Roma-Kulturkreis kommen, wo dies als völlig normal gilt. Der 28-jährige, wegen schweren sexuellen Missbrauchs des Sohnes angeklagte Rumäne geht im Schlusswort zum Gegenangriff über. Der Name der Familie sei besudelt, das Herz zerstört. „Alle leiden. Ihretwegen“, sagt er und hebt dabei immer wieder seinen Zeigefinger, führt schließlich seine Kirche an, die „größer ist als das hier“. Die mündliche Urteilsverkündung wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim erwartet. Bei einer Verurteilung vertritt K13online die Rechtsauffassung, dass der Verbotsirrtum in der Revision vor dem Oberlandesgericht geprüft werden sollte…(Update 15.04.2026: Mündliche Urteilsverkündung)



Verfasst am 09 April 2026 von Dieter Gieseking    

Im ewigen Gedenken: Boylover Aktivist Rainer Schädlich war nach schwerer Krankheit am 10. April 2022 im Alter von 75 Jahren verstorben

Im ewigen Gedenken: Boylover Aktivist Rainer Schädlich war nach schwerer Krankheit am 10. April 2022 im Alter von 75 Jahren verstorben

In Erinnerung zum 4. Todestag: Rainer Schädlich war Kandidat zum Berliner Abgeordnetenhaus, Mitglied bei den schwulen Juristen der AHA und Gründungsmitglied der Deutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(DSAP e.V.) 

Wir erinnern am 10. April 2026 an den politischen Boylover Aktivisten Rainer Schädlich. Zu Lebzeiten war Rainer in den 1980er Jahren Kandidat zum Berliner Abgeordnetenhaus, Mitglied bei den schwulen Juristen der AHA und Gründungsmitglied der Deutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(DSAP e.V.) Sein Lebenswerk wird der nächsten Generation in ewiger Erinnerung bleiben. Rainer wurde am 17. Mai 2022 in einer Urne auf einem Berliner Friedhof beigesetzt. Es waren rund 30 Trauergäste aus dem Bekannten- und Freundeskreis gekommen. Drei Reden wurden gehalten. Auch ein 12-jähriger Junge trauerte um Rainer. Wenn die Zeit endet, beginnt die Ewigkeit. Auf der Beerdigung war auch ein K13online Mitglied dabei und hat uns einige Fotos von der Grabstätte gesandt, die wir in diesem News veröffentlichen. Der Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, wird beim nächsten Besuch in Berlin an dem Urnengrab ein Blumenbesteck niederlegen. Politische Aktivisten, die sich zu Lebzeiten um die Thematik der Pädophilie/Pädosexualität verdient gemacht haben, dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Sie sind Teil der Geschichte im politischen Kampf zur Anerkennung & Akzeptanz der sexuellen Minderheit der Boylover & Girllover…



Verfasst am 25 März 2026 von Dieter Gieseking    

K13online Mitteilung: Wir machen eine redaktionelle Pause vom 26. März bis 11. April 2026

K13online Mitteilung: Wir machen eine redaktionelle Pause vom 26. März bis 11. April 2026

Die K13online-Redaktion legt für den Zeitraum vom 26. März bis 11. April 2026 eine redaktionelle Pause ein. In dieser Zeit werden keine Kommentare freigeschaltet. Per Email werden wir weiterhin erreichbar sein. Aktuelle Nachrichten, die in diesem Zeitraum anfallen, werden nachgereicht. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!!!



Verfasst am 25 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online ./. Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ): Deutscher Presserat teilt Aktenzeichen der Beschwerde gegen den Pressekodex mit

K13online ./. Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ): Deutscher Presserat teilt Aktenzeichen der Beschwerde gegen den Pressekodex mit

Die nächste Sitzung findet am 17./18./19. März 2026 statt: Es liegen Verstöße gegen die Ziffern 1 + 2 + 12 des Pressekodex vor

Der Deutsche Presserat hat in einem standartisierten Schreiben das Beschwerde-Aktenzeichen gegen die HAZ mitgeteilt. Daraus geht u. a. hervor, dass der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses & die Geschäftsstelle die K13online-Beschwerde gemäß dem Pressekodex prüft. Ergibt die Vorprüfung, dass die Beschwerde begründet ist, wird die HAZ zu einer Stellungnahme aufgefordert. Darüber wird K13online schriftlich informiert. Wird im Beschwerdeausschuss festgestellt, dass ein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze vorliegt, hat der Presserat  drei Sanktionsmöglichkeiten: Er kann einen redaktionellen Hinweis, eine Missbilligung oder bei schweren Verstößen eine Rüge aussprechen. Der Ausschuss tagt vier Mal im Jahr. Die nächste Sitzung findet am 17./18./19. März 2026 statt. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking erwartet deutliche Sanktionen gegen die HAZ. Denn es liegen Verstöße gegen die Ziffern 1 + 2 + 12 des Pressekodex vor: Der verstorbene Sexualpädagoge & Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler war kein Pädophiler, wie von der HAZ-Journalistin Jutta Rinas behauptet wird. Dr. Kentler war auch kein Sexualstraftäter und es gab keine Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch. Solche falschen Tatsachenbehauptungen erfüllen den Straftatbestand des § 189 StGB(Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener).  Diese Tat kann nur deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil es sich dabei um ein Antragsdelikt handelt und Dr. Kentler keine antragsberechtigte Angehörige hinterlassen hat. Mit all diesem Wissen führt die HAZ eine mediale Hetz- und Verleumdungskampagne, die von K13online auf das Schärfste verurteilt wird…(Ersteinstellung 19. Februar 2026: Update 25. März 2026) 



Verfasst am 24 März 2026 von Dieter Gieseking    

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Rechtspopulistisches Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen Landgericht Braunschweig & Staatsanwaltschaft Göttingen

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Rechtspopulistisches Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen Landgericht Braunschweig & Staatsanwaltschaft Göttingen

NiUS(Jens Winter) & Vanessa Behrendt(AfD) hoffen darauf, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt

Das rechtspopulistische Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen dem Landgericht Braunschweig & der anklagenden Staatsanwaltschaft in Göttingen. Ganz offensichtlich hat NiUS & Vanessa Behrendt(AfD) die Hoffnung, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt und es damit zu keiner Hauptverhandlung kommt. Die Rechtslage sieht so aus: Sollte das Landgericht die Anklage tatsächlich nicht annehmen, dann kann die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen. Denn es muss strafbar sein, wenn Behrendt die Behauptung aufstellt, dass die Regenbogenfahne für die „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ steht. Auch die anderen Anklagepunkte müssen den Straftatbestand der Volksverhetzung & verhetzenden Beleidigung erfüllen. NiUS-Zitate: Über einen Tweet, in dem Behrendt einen einzelnen bekennenden Pädophilen kritisiert, erklärt das Landgericht, dass dessen „sexuelle Orientierung“ als „einzelne Person“ durch den Volksverhetzungs-Paragrafen nicht geschützt wäre. In diesem Fall geht es auch nicht um Volksverhetzung, sondern um Beleidigung bzw. verhetzende Beleidigung sowie die strafbare Veröffentlichung von privaten Daten. Mit Stand von heute hat noch kein seriöses Medium der Mainstream-Medien darüber berichtet. Der offizielle Stand beim Landgericht sieht so aus, dass dieses (noch) nicht über die Annahme der Anklageschrift entschieden hat. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass wenn die Anklage abgewiesen wird, die Staatsanwaltschaft dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegen wird. K13online geht spätestens dann davon aus, dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung gegen Behrendt(AfD) kommen wird, woran auch wir als Prozessbeobachter teilnehmen werden… 



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.