Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Beschwerde von Romano Schäfer wurde für unzulässig erklärt

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 15 März 2026 ]

Abschiedsbrief von Romano Schäfer: „Wenn ihr diesen Brief erhaltet, bin ich nicht mehr unter den Lebenden…“

Kurz vor der Verlegung in die neue JVA La Stampa hatte der Schweizer Verwahrte Romano Schäfer die Entscheidung über seine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) erhalten: „Der EGMR hat in Einzelrichterbesetzung entschieden, die Beschwerde für unzulässig zu erklären“. Wir veröffentlichen hier lediglich das Anschreiben, weil die Begründung (noch) nicht vorliegt. Das die Beschwerde wegen Unzulässigkeit erfolglos war, deutet daraufhin, dass der EGMR nicht in der Sache entschieden hat, sondern dass es einen Formfehler gegeben haben könnte. Am gleichen Tag der Zustellung der EGMR-Entscheidung schrieb Schäfer einen Abschiedsbrief an alle seine Brieffreunde & Kontakte. Darin kündigte er seinen Suizid an: „Wenn ihr diesen Brief erhaltet, bin ich nicht mehr unter den Lebenden…“ Dieser Rundbrief konnte erst aus der neuen JVA La Stampa abgeschickt werden, weil sich die JVA Thorberg geweigert hatte. In Kenntnis dieser Ankündigung konnte ein Suizid verhindert werden. Die aktuelle Lebenssituation & die Haftbedingungen in Lugano sind (noch) nicht bekannt. Die Co-Autorin Johanna Krapf – Lieber tot als verwahrt – steht im ständigen Kontakt mit Romano Schäfer. Ein Rechtsmittel gegen die EGMR-Entscheidung ist zwar nicht möglich, aber es können bei Schweizer Gerichten Anträge & Beschwerden eingeleitet werden. Die Hoffnung & der juristische Kampf auf Gerechtigkeit sollte niemals aufgegeben werden. Mit Solidarität in die Schweiz steht K13online auch weiterhin auf der Seite von Romano Schäfer…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://tumatsch.ch/warten-auf-strasbourg/


tumatsch.ch: Schweizer Verwahrter Romano Schäfer hat eigene Webseite ins Internet stellen lassen und sucht Webredakteur/in

 

 

 

 

 

 

https://www.krumme13.net/tag/romano-schaefer/

Wochenende am Vierwaldstättersee/Schweiz: Dieter Gieseking(K13online) trifft Johanna Krapf(Autorin) in Luzern

2 Kommentare zu “Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Beschwerde von Romano Schäfer wurde für unzulässig erklärt”

  1. Privatproblem sagt:

    Mit den Pädos hat man es leicht: Wir lernen von Anfang an, dass wir Abschaum sind und, dass wir ein Privatproblem haben (uns nicht im Griff haben). Die Angst vor der gesellschaftlichen Vernichtung lähmt uns und lässt jede Form von Widerstand im Keim ersticken. Auch ein Gericht wird uns nichts schenken. Da will sich keiner von denen die Finger dran verbrennen. Den Faschisten gehört eigenlich ordentlich aufs Maul. Jede Emanzipationsbewegung hat das in irgend einer Form gemacht. Uns bleibt nichts, als traurig und wütend der Vernichtung eines Menschen zuzusehen, in diesem Fall Romano Schäfer. Auch ich würde hier nicht posten, wenn ich es nicht anonym tun könnte. Ich kehre jetzt zu meinem Privatproblem zurück, Gute Nacht.

    K13online Anmerkungen
    Es ist richtig – wir stehen dem Fall Romano Schäfer hinsichtlich der Gesetze/Justiz/Politik im Prinzip hilflos & machtlos gegenüber. Dennoch können wir natürlich Gefangenenhilfe leisten.

    Gewaltandrohung & Gewaltanwendung kann niemals ein Mittel sein, politische Ziele zu erreichen oder andere Probleme zu lösen. DAS gilt auch bei Faschisten etc..
    Keine Emanzipationsbewegung hat solche Methoden erfolgreich angewandt.

    Der Kampf für eine Emanzipation muss mit demokratischen und rechtstaatlichen Mitteln geführt werden. Dazu bedarf es u.a. allerdings auch einer breiten pädophilen Basis, die nicht vorhanden ist. Die Gründe dafür, dass diese Basis nicht verhanden ist, liegen auf der Hand. Primär muss das Ziel also darin bestehen, diese Basis zu schaffen. Mit resignieren kann dieses Ziel jedenfalls nicht erreicht werden…

  2. Bezz sagt:

    Auch wenn der Text kurz ist – er wirkt nicht wie von jemandem, den man lebenslang wegsperren müsste.

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