Verfasst am 14 März 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

YouTube channel project Common Sense Laws: Supporting Families of the Registry – You Are Not Alone – A New Initiative with Steve & Misty

YouTube channel project Common Sense Laws: Supporting Families of the Registry - You Are Not Alone - A New Initiative with Steve & Misty

YouTube Kanalprojekt – Gesunder Menschenverstand: Unterstützung für Familien von im Register eingetragenen Personen – Sie sind nicht allein – Eine neue Initiative mit Steve & Misty

Das internationale Projekt „Just Facts Not Fear“ hat Anfang 2026 ein neues Projekt gestartet: Unterstützung für Familien von im Register eingetragenen Personen. Der Leiter dieser Organisation, Steven Whitsett, hat für den heutigen Abend eine Präsentation angekündigt. Die Online-Videokonferenz wird aufgezeichnet und für alle, die nicht teilnehmen können, auf YouTube übertragen. Misty, die Ehefrau eines im Register eingetragenen Häftlings, spricht offen über die besonderen Herausforderungen, denen Angehörige und Freunde ausgesetzt sind – darunter öffentliche Demütigung, Bedrohungen und der tägliche Stress, mitzuerleben, wie ein geliebter Mensch sich im System zurechtfindet. Steve erinnert sich an seinen eigenen Weg und teilt einen bewegenden Moment von seinem Entlassungstag 2016, als der Gefängnisdirektor ihm vor Augen führte, dass seine Familie 22 Jahre auf ihn gewartet hatte. Er betont, dass er zwar oft Anerkennung für seine Erfolge erhält, dies aber ohne die unerschütterliche Unterstützung seiner Lieben, die ihn auf jedem Schritt seines Weges begleitet haben, nicht möglich gewesen wäre. Mit großer Hochachtung für den Aktivismus von Steven & seinen rund 40 ehemaligen Gefangenen hat K13online einen Briefkontakt mit dem Boylover Chris vermittelt, den wir im Rahmen unserer Gefangenenhilfe in die USA seit Mai 2023 brieflich betreuen. Der YouTube-Kanal „Common Sense Laws“ hat inzwischen 4.930 Abonnenten und ist damit die weltweit größte Organisation: Wenn dich diese Botschaft oder die eines dir nahestehenden Menschen anspricht, werde Teil unserer Patreon-Community und nimm an unseren Treffen teil. Lass uns gemeinsam voranschreiten und beweisen, dass die Registrierung nicht das Ende deiner Geschichte sein muss. Es gibt Hoffnung nach der Entlassung. Der Weg nach vorn ist nicht so düster, wie es scheint. Wir möchten sie ermutigen und ihre Würde wiederherstellen, anstatt sie zu brechen und sie immer wieder mit Schuldgefühlen zu belasten. Kurz gesagt: Wir glauben daran, diesen Männern und Frauen ihren rechtmäßigen Platz in der Gesellschaft zurückzugeben, anstatt sie zu lebenslangen Bürgern zweiter Klasse zu verdammen. Das Gleiche gilt auch für die K13-Gefangenhilfe in Deutschland & der Schweiz und ein glückliches Leben danach in Freiheit….



Verfasst am 14 März 2026 von Dieter Gieseking    

Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter vor dem Landgericht Stuttgart begonnen: Versuchter Mord, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter vor dem Landgericht Stuttgart begonnen: Versuchter Mord, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

Pädophilenjäger gehen Polizei in die Falle: Die vier angeklagten Jugendlichen & Heranwachsende hatten aber die Masche der Pädophilenjäger angewandt und sich selbst so bezeichnet

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hat der Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat die Jugendlichen im Alter von 18 bis 20 Jahren des versuchten Mordes, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung angeklagt. Der Begriff „Pedo-Hunter“, also „Pädophilen-Jäger“, bedeutet, dass Menschen auf eigene Faust Männer in eine Falle locken und bestrafen wollen, weil sie diese für Pädophile halten. Schon bei Prozessbeginn sagte der Richter: „Nach Aktenlage gibt es überhaupt keine Hinweise, dass es sich bei den Erwachsenen um Pädophile handelt.“ In der Tat kann man bei diesen Angeklagten nicht wirklich von Pedo-Hunter sprechen, denn Sie hatten sich als 16 bis 18 jährige Jugendliche ausgegeben. Kein Pädophiler hat sexuelles Interesse an Mädchen in diesem Alter. Die vier angeklagten Jugendlichen/Heranwachsende hatten aber die Masche der Pädophilenjäger angewandt und sich selbst so bezeichnet. Die ARD-Tagesschau berichtet: Im Internet tummeln sich zahlreiche Akteure, die vermeintliche Pädophile stellen und ihre Aktionen in Live-Streams inszenieren. Dazu gehört auch Marvin Ojaghi, der in der Nähe von Stuttgart wohnt. Allein auf TikTok hat er mehr als 270.000 Follower. Dem SWR sagt er, er wolle auf das Thema Cybergrooming, Pädophilie und Kindesmissbrauch aufmerksam machen…! Die Expertin Ursula Gasch sieht das anders. Sie sieht in den Aktivitäten von Marvin Ojaghi Vorverurteilungen angeblicher Pädophiler. Dessen Befragungen erinnerten sie an Vernehmungsmethoden wie im 19. Jahrhundert. Zudem befürchtet sie, die reichweitenstarken Videos könnten andere dazu inspirieren, ebenfalls zum „Pedo-Hunter“ zu werden und dabei sogar Gewalt anwenden. DAS trifft den Nagel auf den Kopf!!! K13online kündigt eine LIVE-Berichterstattung als Prozessbeobachter an…



Verfasst am 13 März 2026 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Zweiter Senat – Berichterstatter BVR Offenloch: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat auf seiner Internetpräsenz die Entscheidung über zwei Beschwerden(2 BvR 1096/22 + 2 BvR 1097/22) gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB) für das Jahr 2026 angekündigt. Der Zweite Senat – Berichterstatter BVR Offenloch – wird darüber entscheiden, ob eine Verfassungswidrigkeit des § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) vorliegt. Das BVerfG hatte diese Entscheidung eigentlich schon für 2025 angekündigt gehabt. Das nach Rechtsauffassung von namhaften Verfassungsrechtlern/Innen & Sachverständigen verfassungswidrige Gesetz wurde von der früheren Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) verabschiedet und war am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die anwaltlichen Verfassungsbeschwerden wurden im Sommer 2022 vom Projekt „Gegen das Puppenverbot“ eingereicht. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Betroffene wegen des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verurteilt. Das BVerfG hat verschiedene Möglichkeiten der Entscheidung: Der § 184l StGB wird für verfassungswidrig erklärt. In einem solchen Fall wird dem aktuellen Gesetzgeber eine Frist für die Abschaffung/Änderung gesetzt. Das BVerfG erklärt das Gesetz zusätzlich für nichtig. In einem solchen Fall müssen alle Urteile der Gerichte aufgehoben werden. Erklärt das BVerfG das Gesetz für verfassungskonform, dann können die Beschwerdeführer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) ziehen. In jedem Fall wird die BVerfG-Entscheidung für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Die Begründung des BVerfG könnte sich auch auf das gesamte Sexualstrafrecht auswirken…



Verfasst am 12 März 2026 von Dieter Gieseking    

Netzpolitik.org: EU-Parlament stimmt gegen die Massenüberwachung bei freiwilliger Chatkontrolle

Netzpolitik.org: EU-Parlament stimmt gegen die Massenüberwachung bei freiwilliger Chatkontrolle

Freiwillige Chatkontrolle soll nur noch bei begründeten Verdacht auf Kinderpornos möglich sein: Diese Ausnahmeregelung soll bei den Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission & EU-Rat bis zum 3. August 2027 erlängert werden

Das Europaparlament hat mit deutlicher Mehrheit für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle gestimmt – möchte diese aber deutlich einschränken. Bei der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Neu ist eine Einschränkung, die das Parlament fordert: In dem von der grünen Fraktion eingebrachten Änderungsantrag 5, der vom Parlament mit Mehrheit beschlossen wurde, heißt es, dass das Scannen nur „zielgerichtet, spezifisch und beschränkt“ auf einzelne Nutzer:innen oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern stattfinden dürfe, wenn es einen „begründeten Verdacht“ auf eine Verbindung zu Material über sexuellen Kindesmissbrauch gibt und dieser von der zuständigen Justizbehörde identifiziert worden sei. Durch die Einschränkung wäre ein massenhaftes anlassloses Scannen wie bisher bei der freiwilligen Chatkontrolle nicht mehr möglich. Damit ist die verpflichende Chatkontrolle zwar noch immer nicht vom Tisch, aber das EU-Parlament weißt in die richtige Richtung. Die Trilog-Verhandlungen sind nun auch entscheidend dafür, ob diese umfassende und gefährliche Überwachungsmaßnahme abgewendet werden kann….



Verfasst am 11 März 2026 von Dieter Gieseking     9 Kommentare

K13online Pressemitteilung: Strafanzeige gegen Unbekannt & News über den Pädophilenjäger Björn Scholz zusammengefügt

K13online Pressemitteilung: Strafanzeige gegen Unbekannt & News über den Pädophilenjäger Björn Scholz zusammengefügt

Mutmaßlicher Tatverdächtige identifiziert: Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen den Pädophilenjäger Bjorn Scholz wegen Beleidigung & verhetzende Beleidigung und Bedrohung

Aufgrund der K13online Strafanzeige gegen Unbekannt hat die Staatsanwaltschaft Pforzheim das Ermittlungsverfahren an die Lüneburger Staatsanwaltschaft abgegeben. Nach erfolgter Akteneinsicht besteht jetzt der konkrete Tatverdacht gegen den Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) Björn Scholz: Beleidigung & verhetzende Beleidigung und Bedrohung. Aus den hier vorliegenden Ermittlungsakten geht u.a. hervor, dass auch eine identifizierte Frau aus Bottrop in das Verfahren verwickelt ist. Die maßgeblichen Beweise kamen von der Polizei in Würzburg, wo ebenfalls ein Verfahren anhängig ist. Aus den Ermittlungsakten geht weiter hervor, dass es bereits im Jahre 2013 beim Tatverdächtigen Scholz eine erkennungsdienstliche Behandlung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegeben hat. Damit gewinnt die Gewaltbereitschaft des Pädophilenjägers an erheblicher Bedeutung. K13online hat bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg beantragt, alle bisherigen Akten gegen Scholz dem aktuellen Strafverfahren beizuziehen. Dazu gehört auch das eingestellte Verfahren wegen Erpressung eines mutmaßlichen Pädophilen, der dem Pedo-Hunter in die Falle gegangen war. Ebenso können sich in allen Gerichtsakten der Betroffenen, die Scholz angezeigt hat, Beweise befinden, die in einem Kausalzusammenhang stehen. Auch für den öffentlich bekannten Pedo-Hunter Scholz gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Mainstream-Medien, insbesondere die Lüneburger Lokalpresse, sind zur Berichterstattung aufgerufen….



Verfasst am 10 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): „Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind“

Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): "Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind"

Ex-Freundin & Lehrerin: „Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben“

Mit einem großen Medienrummel hat vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen den Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) und seiner Ex-Freundin & Lehrerin begonnen. Bei der Anklage & Hauptverhandlung geht es um den § 176 ff StGB & den § 184b StGB. Beim 176er steht Aussage gegen Aussage: „Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben“. Allerdings wurde Ebbing bereits im Februar 2025 wegen Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig verurteilt, die noch nicht abgelaufen ist. Der 69-Jährige bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben. Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Der 52-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde. Die Lehrerin gab weiter an, dass sie gesehen habe, wie der Mitangeklagte ihren Jungen bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Aus den Berichterstattungen in den Mainstream-Medien geht nicht hervor, ob und welche Aussagen die zwei Jungen gemacht haben. Nach der aktuellen Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil wäre dann am 20. März möglich…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.