Freiwillige EU-Chatkontrolle wird zum 3. April 2026 beendet: Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 17 März 2026 ]

Messengerdienste durften bisher wegen einer Ausnahmeregelung Chats freiwillig durchsuchen: Die amerikanische Organisation NCMEC durchsucht alle weltweiten sozialen Medien weiterhin und meldet Verdachtsfälle an das BKA

Für Europa ist die freiwillige Chatkontrolle gescheitert. Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung wird es nicht geben. Ab dem 3. April 2026 dürfen Messengerdienste in Europa keine Durchsuchungen mehr durchführen. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mitteilte. Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubte es bislang Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn etc, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen wie Kinderpornos aufzuspüren und zu melden. Von dem Auslaufen diese Ausnahmeregelung ist die amerikanische Organisation NCMEC(National Centre for Missing and Exploited Children) jedoch nicht betroffen. Die NCMEC wird gegen europäisches Recht weiterhin Verdachtsfälle an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) liefern. Damit werden die europäischen Datenschutzregelungen bei der deutschen Strafverfolgung praktisch umgangen. Dennoch ist das Scheitern der Chatkontrolle auf EU-Ebene ein durchaus großer Erfolg…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert. Online-Plattformen können derzeit private Kommunikation durchsuchen, um Kinderpornografie zu bekämpfen. Kritiker halten das für eine zu weitgehende Kontrolle bei wenig Erfolg. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mitteilte. Es gebe nun eine Lücke, sagte sie weiter. Die bisher geltende Regelung läuft am 3. April aus.

Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubt es bislang Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei geht es vor allem um Bilder und Videos. Von dieser temporären Regelung machen etwa auch die Tech-Unternehmen Google und Microsoft Gebrauch.

Das Scheitern der Verlängerung werde Auswirkungen darauf haben, „wie wir die Opfer dieses schrecklichen Verbrechens retten und die Täter vor Gericht stellen können“, kritisierte die Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-einigung-scheitert-chatkontrolle-keine-verlaengerung-kindesmissbrauch

 

 

 

 

 


Netzpolitik.org: EU-Parlament stimmt gegen die Massenüberwachung bei freiwilliger Chatkontrolle

Es gilt die Unschuldsvermutung: US-amerikanische Organisation NCMEC meldet massenweise IP-Adressen wegen Kinderporno-Verdacht an Bundeskriminalamt(BKA)

2 Kommentare zu “Freiwillige EU-Chatkontrolle wird zum 3. April 2026 beendet: Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert”

  1. Poseidon sagt:

    „Das BVerfG hatte schon entschieden, dass auch bei rechts- und verfassungswidrigen Hausdurchsuchungen alle Gegenstände ausgewertet werden dürfen.“

    Meiner meinung nach werden mit einer solchen Entscheidung, Verstösse gegen rechtstaatliche Prinzipien legitimiert. Aber kann ja sein das ich mich irre.

    K13online Anmerkungen
    Nach Rechtsauffassung von K13online wird der Rechtstaat durch diese Entscheidung des BVerfG unterwandert, aber das BVerfG ist nun mal das höchste Verfassungsorgan in Deutschland.

    Betroffene können eine Auswertung von rechts- und verfassungswidrig erlangte Gegenstände nur dadurch verhindern, wenn sehr schnell nach der Hausdurchsuchung Rechtsmittel eingelegt wird. Nach Ausschöpfung dieses Rechtsmittel muss der Betroffene dann sofort einen Eilantrag beim BVerfG auf Verwertungsverbot stellen. Und zwar bevor die Ermittlungsbehörden die Gegenstände ausgewertet hat. Denn wurden diese bereits ausgewertet, dann dürfen diese auch ausgewertet werden und strafbaren Inhalt angeklagt und verurteilt werden..

  2. Abfrage & Antworten der Google KI

    Das Scheitern der Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle im März 2026 hat direkte rechtliche Folgen für die Datenübermittlung zwischen Plattformbetreibern, dem NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) und dem BKA.

    Auswirkungen auf das NCMEC

    Das NCMEC selbst ist eine US-Organisation und unterliegt US-Recht, wodurch es weiterhin Berichte empfangen kann. Die rechtliche Blockade entsteht jedoch aufseiten der Diensteanbieter (wie Google oder Microsoft) innerhalb der EU:

    Wegfall der Rechtsgrundlage: Mit dem Auslaufen der Ausnahme-Verordnung am 3. April 2026 greift wieder die volle ePrivacy-Richtlinie. Diese untersagt das automatisierte Scannen privater Kommunikation ohne konkreten Verdacht.

    Stopp der Datenflüsse: Da Anbieter in der EU keine Daten mehr durch anlassloses Scannen gewinnen dürfen, sinkt die Zahl der Meldungen an das NCMEC, die Nutzer in der EU betreffen, drastisch.

    Haftungsrisiko: Anbieter, die dennoch weiterhin freiwillig scannen und Daten an das NCMEC übermitteln, riskieren hohe Bußgelder wegen Verstößen gegen den Datenschutz.

    Meldungen an das BKA
    Das NCMEC darf theoretisch weiterhin Verdachtsfälle an das BKA mitteilen, jedoch ist die Verwertbarkeit und der Erhalt dieser Daten stark eingeschränkt:

    Bestehende Zusammenarbeit: Das BKA arbeitet weiterhin mit dem NCMEC zusammen und unterhält einen standardisierten Prozess zur Sichtung von Hinweisen.

    Beweisverwertungsverbot: Wenn Daten durch EU-widriges Scannen gewonnen wurden, besteht das Risiko, dass diese in deutschen Strafverfahren nicht mehr als Beweismittel zugelassen werden.

    Alternative Meldewege (DSA): Unabhängig von der freiwilligen Chatkontrolle sind Hosting-Anbieter (wie Cloud-Speicher oder Foren) durch den Digital Services Act (DSA) weiterhin verpflichtet, dem BKA Straftaten zu melden, von denen sie Kenntnis erlangen (Art. 18 DSA). Dies betrifft jedoch keine privaten Chats oder E-Mails, die unter das Fernmeldegeheimnis fallen.

    Zusammenfassend: Das NCMEC bleibt als Meldeinstanz bestehen, verliert aber durch das Ende der EU-Regelung seine wichtigste Datenquelle für den europäischen Raum. Das BKA erhält dadurch deutlich weniger automatisiert generierte Hinweise zu privaten Chats.

    K13online Anmerkungen
    Demnach dürfte das BKA eigentlich keine Daten mehr aus den USA von NCMEC für Strafverfahren in Deutschland verwenden: Beweisverwertungsverbot

    Dies hätte zur Folge, dass die jährliche Kriminalstatistik zum § 184b StGB massiv abnehmen würde.
    Wertet das BKA diese Daten(IP-Adresse etc..) trotzdem aus und es kommt zu einem Strafverfahren/Gerichtsverfahren, dann müsste die Verteidiung auf das Beweisverwertungsverbot bestehen. Zuvor besteht jedoch das Problem, dass es dann schon Hausdurchsuchungen mit sogenannten „Zufallsfunden“ von Kinderpornos gegeben hat. Das BVerfG hatte schon entschieden, dass auch bei rechts- und verfassungswidrigen Hausdurchsuchungen alle Gegenstände ausgewertet werden dürfen.

    Außerdem ersetzt der europäische Digital Services Act (DSA) die Meldungen des NCMEC aus den USA in großen Teilen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Weise sich die neuen EU-Regeln in Deutschland in der Praxis auswirken. Das BKA hat sich zur aktuellen Sitation schon geäußert:
    https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2026-03/bka-sexueller-missbrauch-kinder-jugendliche-warnung-chatkontrolle-ausnahme-endet-gxe

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.