Die nächste Sitzung findet am 17./18./19. März 2026 statt: Es liegen Verstöße gegen die Ziffern 1 + 2 + 12 des Pressekodex vor
Der Deutsche Presserat hat in einem standartisierten Schreiben das Beschwerde-Aktenzeichen gegen die HAZ mitgeteilt. Daraus geht u. a. hervor, dass der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses & die Geschäftsstelle die K13online-Beschwerde gemäß dem Pressekodex prüft. Ergibt die Vorprüfung, dass die Beschwerde begründet ist, wird die HAZ zu einer Stellungnahme aufgefordert. Darüber wird K13online schriftlich informiert. Wird im Beschwerdeausschuss festgestellt, dass ein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze vorliegt, hat der Presserat drei Sanktionsmöglichkeiten: Er kann einen redaktionellen Hinweis, eine Missbilligung oder bei schweren Verstößen eine Rüge aussprechen. Der Ausschuss tagt vier Mal im Jahr. Die nächste Sitzung findet am 17./18./19. März 2026 statt. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking erwartet deutliche Sanktionen gegen die HAZ. Denn es liegen Verstöße gegen die Ziffern 1 + 2 + 12 des Pressekodex vor: Der verstorbene Sexualpädagoge & Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler war kein Pädophiler, wie von der HAZ-Journalistin Jutta Rinas behauptet wird. Dr. Kentler war auch kein Sexualstraftäter und es gab keine Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch. Solche falschen Tatsachenbehauptungen erfüllen den Straftatbestand des § 189 StGB(Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener). Diese Tat kann nur deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil es sich dabei um ein Antragsdelikt handelt und Dr. Kentler keine antragsberechtigte Angehörige hinterlassen hat. Mit all diesem Wissen führt die HAZ eine mediale Hetz- und Verleumdungskampagne, die von K13online auf das Schärfste verurteilt wird…(Ersteinstellung 19. Februar 2026: Update 25. März 2026)


Aktuelle Mitteilung
Der Presserat hat in der letzten Woche getagt. Wir warten auf die Entscheidung des Presserates…