Freiwillige Chatkontrolle soll nur noch bei begründeten Verdacht auf Kinderpornos möglich sein: Diese Ausnahmeregelung soll bei den Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission & EU-Rat bis zum 3. August 2027 erlängert werden
Das Europaparlament hat mit deutlicher Mehrheit für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle gestimmt – möchte diese aber deutlich einschränken. Bei der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Neu ist eine Einschränkung, die das Parlament fordert: In dem von der grünen Fraktion eingebrachten Änderungsantrag 5, der vom Parlament mit Mehrheit beschlossen wurde, heißt es, dass das Scannen nur „zielgerichtet, spezifisch und beschränkt“ auf einzelne Nutzer:innen oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern stattfinden dürfe, wenn es einen „begründeten Verdacht“ auf eine Verbindung zu Material über sexuellen Kindesmissbrauch gibt und dieser von der zuständigen Justizbehörde identifiziert worden sei. Durch die Einschränkung wäre ein massenhaftes anlassloses Scannen wie bisher bei der freiwilligen Chatkontrolle nicht mehr möglich. Damit ist die verpflichende Chatkontrolle zwar noch immer nicht vom Tisch, aber das EU-Parlament weißt in die richtige Richtung. Die Trilog-Verhandlungen sind nun auch entscheidend dafür, ob diese umfassende und gefährliche Überwachungsmaßnahme abgewendet werden kann….






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