Verfasst am 16 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Gefangenenhilfe: Amerikanisches Projekt CURE-SORT veröffentlicht „The Legal Pad(TLP)“ von Cyrus Gladden bis einschließlich Oktober 2025

K13online Gefangenenhilfe: Amerikanisches Projekt CURE-SORT veröffentlicht "The Legal Pad(TLP)" von Cyrus Gladden bis einschließlich Oktober 2025

Cyrus Gladden an K13online: „Alles, was das Minnesota Sex Offender Programm(MSOP) kritisiert, missfällt ihr“ * Herausgabe des TLP muss vorerst pausieren

Im Rahmen der K13online-Gefangenenhilfe pflegen wir seit 2008 einen intensiven Briefkontakt mit Cyrus Gladden, der sich in den USA im Minnesota Sex Offender Programm(MSOP) befindet. Seit Dezember 2016 ist Gladden Herausgeber des „The Legal Pad(TLP)“, welches monatlich erscheint. Alle TLP-Ausgaben wurden beim amerikanischen Projekt CURE-SORT bis einschließlich Oktober 2025 veröffentlicht. In seinem aktuellen Brief hat Gladden nun mitgeteilt, dass die Herausgabe vorerst pausieren muss: „Alles, was das Minnesota Sex Offender Programm(MSOP) kritisiert, missfällt ihr“. Gladden hat einen außergerichtlichen Kompromiss angeboten. Bei einem Scheitern will er vor Gericht klagen und wird sich auf den Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung auf Pressefreiheit berufen. Dem Brief von Gladden lag auch ein Statement in englischer Sprache bei, welches wir im Original veröffentlichen. Die TLP-Ausgaben bieten einen umfangreichen Einblick in das MSOP der USA. Im Vergleich zu Europa & Deutschland ist das MSOP nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…. 



Verfasst am 15 März 2026 von Dieter Gieseking    

First Look: Josh – „Expresso & Tschianti“ (Elias) | The Voice Kids 2026

First Look: Josh - "Expresso & Tschianti" (Elias) | The Voice Kids 2026


Verfasst am 15 März 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Beschwerde von Romano Schäfer wurde für unzulässig erklärt

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Beschwerde von Romano Schäfer wurde für unzulässig erklärt

Abschiedsbrief von Romano Schäfer: „Wenn ihr diesen Brief erhaltet, bin ich nicht mehr unter den Lebenden…“

Kurz vor der Verlegung in die neue JVA La Stampa hatte der Schweizer Verwahrte Romano Schäfer die Entscheidung über seine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) erhalten: „Der EGMR hat in Einzelrichterbesetzung entschieden, die Beschwerde für unzulässig zu erklären“. Wir veröffentlichen hier lediglich das Anschreiben, weil die Begründung (noch) nicht vorliegt. Das die Beschwerde wegen Unzulässigkeit erfolglos war, deutet daraufhin, dass der EGMR nicht in der Sache entschieden hat, sondern dass es einen Formfehler gegeben haben könnte. Am gleichen Tag der Zustellung der EGMR-Entscheidung schrieb Schäfer einen Abschiedsbrief an alle seine Brieffreunde & Kontakte. Darin kündigte er seinen Suizid an: „Wenn ihr diesen Brief erhaltet, bin ich nicht mehr unter den Lebenden…“ Dieser Rundbrief konnte erst aus der neuen JVA La Stampa abgeschickt werden, weil sich die JVA Thorberg geweigert hatte. In Kenntnis dieser Ankündigung konnte ein Suizid verhindert werden. Die aktuelle Lebenssituation & die Haftbedingungen in Lugano sind (noch) nicht bekannt. Die Co-Autorin Johanna Krapf – Lieber tot als verwahrt – steht im ständigen Kontakt mit Romano Schäfer. Ein Rechtsmittel gegen die EGMR-Entscheidung ist zwar nicht möglich, aber es können bei Schweizer Gerichten Anträge & Beschwerden eingeleitet werden. Die Hoffnung & der juristische Kampf auf Gerechtigkeit sollte niemals aufgegeben werden. Mit Solidarität in die Schweiz steht K13online auch weiterhin auf der Seite von Romano Schäfer…



Verfasst am 14 März 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

YouTube channel project Common Sense Laws: Supporting Families of the Registry – You Are Not Alone – A New Initiative with Steve & Misty

YouTube channel project Common Sense Laws: Supporting Families of the Registry - You Are Not Alone - A New Initiative with Steve & Misty

YouTube Kanalprojekt – Gesunder Menschenverstand: Unterstützung für Familien von im Register eingetragenen Personen – Sie sind nicht allein – Eine neue Initiative mit Steve & Misty

Das internationale Projekt „Just Facts Not Fear“ hat Anfang 2026 ein neues Projekt gestartet: Unterstützung für Familien von im Register eingetragenen Personen. Der Leiter dieser Organisation, Steven Whitsett, hat für den heutigen Abend eine Präsentation angekündigt. Die Online-Videokonferenz wird aufgezeichnet und für alle, die nicht teilnehmen können, auf YouTube übertragen. Misty, die Ehefrau eines im Register eingetragenen Häftlings, spricht offen über die besonderen Herausforderungen, denen Angehörige und Freunde ausgesetzt sind – darunter öffentliche Demütigung, Bedrohungen und der tägliche Stress, mitzuerleben, wie ein geliebter Mensch sich im System zurechtfindet. Steve erinnert sich an seinen eigenen Weg und teilt einen bewegenden Moment von seinem Entlassungstag 2016, als der Gefängnisdirektor ihm vor Augen führte, dass seine Familie 22 Jahre auf ihn gewartet hatte. Er betont, dass er zwar oft Anerkennung für seine Erfolge erhält, dies aber ohne die unerschütterliche Unterstützung seiner Lieben, die ihn auf jedem Schritt seines Weges begleitet haben, nicht möglich gewesen wäre. Mit großer Hochachtung für den Aktivismus von Steven & seinen rund 40 ehemaligen Gefangenen hat K13online einen Briefkontakt mit dem Boylover Chris vermittelt, den wir im Rahmen unserer Gefangenenhilfe in die USA seit Mai 2023 brieflich betreuen. Der YouTube-Kanal „Common Sense Laws“ hat inzwischen 4.930 Abonnenten und ist damit die weltweit größte Organisation: Wenn dich diese Botschaft oder die eines dir nahestehenden Menschen anspricht, werde Teil unserer Patreon-Community und nimm an unseren Treffen teil. Lass uns gemeinsam voranschreiten und beweisen, dass die Registrierung nicht das Ende deiner Geschichte sein muss. Es gibt Hoffnung nach der Entlassung. Der Weg nach vorn ist nicht so düster, wie es scheint. Wir möchten sie ermutigen und ihre Würde wiederherstellen, anstatt sie zu brechen und sie immer wieder mit Schuldgefühlen zu belasten. Kurz gesagt: Wir glauben daran, diesen Männern und Frauen ihren rechtmäßigen Platz in der Gesellschaft zurückzugeben, anstatt sie zu lebenslangen Bürgern zweiter Klasse zu verdammen. Das Gleiche gilt auch für die K13-Gefangenhilfe in Deutschland & der Schweiz und ein glückliches Leben danach in Freiheit….



Verfasst am 14 März 2026 von Dieter Gieseking    

Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter vor dem Landgericht Stuttgart begonnen: Versuchter Mord, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter vor dem Landgericht Stuttgart begonnen: Versuchter Mord, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

Pädophilenjäger gehen Polizei in die Falle: Die vier angeklagten Jugendlichen & Heranwachsende hatten aber die Masche der Pädophilenjäger angewandt und sich selbst so bezeichnet

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hat der Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat die Jugendlichen im Alter von 18 bis 20 Jahren des versuchten Mordes, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung angeklagt. Der Begriff „Pedo-Hunter“, also „Pädophilen-Jäger“, bedeutet, dass Menschen auf eigene Faust Männer in eine Falle locken und bestrafen wollen, weil sie diese für Pädophile halten. Schon bei Prozessbeginn sagte der Richter: „Nach Aktenlage gibt es überhaupt keine Hinweise, dass es sich bei den Erwachsenen um Pädophile handelt.“ In der Tat kann man bei diesen Angeklagten nicht wirklich von Pedo-Hunter sprechen, denn Sie hatten sich als 16 bis 18 jährige Jugendliche ausgegeben. Kein Pädophiler hat sexuelles Interesse an Mädchen in diesem Alter. Die vier angeklagten Jugendlichen/Heranwachsende hatten aber die Masche der Pädophilenjäger angewandt und sich selbst so bezeichnet. Die ARD-Tagesschau berichtet: Im Internet tummeln sich zahlreiche Akteure, die vermeintliche Pädophile stellen und ihre Aktionen in Live-Streams inszenieren. Dazu gehört auch Marvin Ojaghi, der in der Nähe von Stuttgart wohnt. Allein auf TikTok hat er mehr als 270.000 Follower. Dem SWR sagt er, er wolle auf das Thema Cybergrooming, Pädophilie und Kindesmissbrauch aufmerksam machen…! Die Expertin Ursula Gasch sieht das anders. Sie sieht in den Aktivitäten von Marvin Ojaghi Vorverurteilungen angeblicher Pädophiler. Dessen Befragungen erinnerten sie an Vernehmungsmethoden wie im 19. Jahrhundert. Zudem befürchtet sie, die reichweitenstarken Videos könnten andere dazu inspirieren, ebenfalls zum „Pedo-Hunter“ zu werden und dabei sogar Gewalt anwenden. DAS trifft den Nagel auf den Kopf!!! K13online kündigt eine LIVE-Berichterstattung als Prozessbeobachter an…



Verfasst am 13 März 2026 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für 2026 an

Zweiter Senat – Berichterstatter BVR Offenloch: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat auf seiner Internetpräsenz die Entscheidung über zwei Beschwerden(2 BvR 1096/22 + 2 BvR 1097/22) gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB) für das Jahr 2026 angekündigt. Der Zweite Senat – Berichterstatter BVR Offenloch – wird darüber entscheiden, ob eine Verfassungswidrigkeit des § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) vorliegt. Das BVerfG hatte diese Entscheidung eigentlich schon für 2025 angekündigt gehabt. Das nach Rechtsauffassung von namhaften Verfassungsrechtlern/Innen & Sachverständigen verfassungswidrige Gesetz wurde von der früheren Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) verabschiedet und war am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die anwaltlichen Verfassungsbeschwerden wurden im Sommer 2022 vom Projekt „Gegen das Puppenverbot“ eingereicht. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Betroffene wegen des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verurteilt. Das BVerfG hat verschiedene Möglichkeiten der Entscheidung: Der § 184l StGB wird für verfassungswidrig erklärt. In einem solchen Fall wird dem aktuellen Gesetzgeber eine Frist für die Abschaffung/Änderung gesetzt. Das BVerfG erklärt das Gesetz zusätzlich für nichtig. In einem solchen Fall müssen alle Urteile der Gerichte aufgehoben werden. Erklärt das BVerfG das Gesetz für verfassungskonform, dann können die Beschwerdeführer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) ziehen. In jedem Fall wird die BVerfG-Entscheidung für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Die Begründung des BVerfG könnte sich auch auf das gesamte Sexualstrafrecht auswirken…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.