Pressekonferenz zur Verhaftung von „White Tiger“: Sadistische Gruppierung „764“ soll von einem 15-jährigen Jugendlichen in den USA gegründet worden sein

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 19 Juni 2025 ]

Pädophilie/Pädosexualität ist kein Sadismus: Das ZDF benutzt hier den Fall eines Sadisten-Netzwerkes, um zum Hass gegen Pädophile (bzw. gegen Mitglieder von Pädophilen-Netzwerken) aufzustacheln

In einer Pressekonferenz wird über die Festnahme eines aktuell 20-jährigen Verdächtigen berichtet, der zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 19 Jahre alt war. Die detaillierten Tatvorwürfe sind erschütternd. In einer sadistischen Gruppierung mit der Bezeichnung „764“ soll der Jugendliche „White Tiger“ Gewalttaten an Kindern & Jugendlichen & Tieren begangen haben, die von Ihm jedoch bestritten werden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Aufgrund der detaillierten Darstellungen bei der Pressekonferenz sprechen wir erstmals seit dem Bestehen von K13online eine Trigger-WARNUNG aus. Die Berichterstattungen in den Mainstream-Medien unterstellen teilweise, dass es sich bei der sadistischen Gruppierung „746“ um ein pädophiles Netzwerk gehandelt haben soll. Als Beispiel dieser Pädo-Keule führen wir einen Nachrichtenbeitrag beim ZDF auf. K13online verurteilt solche medialen Falschdarstellungen auf das Schärfste!  Die Pädophilie/Pädosexualität ist kein Sadismus. Bei der virtuellen Gruppierung „764“ handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht um Pädophile/Pädosexuelle. Jedenfalls stellt eine solch pauschale Behauptung eine Volksverhetzung gegen die gewaltfreie sexuelle Minderheit dar. Die Journalisten/Innen der Mainstream-Medien werden zu einer sachlichen und seriösen Berichterstattung aufgefordert…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/white-tiger-neue-details-zu-20-jaehrigem-hamburger-mordverdaechtigen,polizei-366.html


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das ZDF benutzt hier den Fall eines Sadisten-Netzwerkes, um zum Hass gegen Pädophile (bzw. gegen Mitglieder von Pädophilen-Netzwerken) aufzustacheln. Erst werden die rein sadistisch motivierten Taten beschrieben, dann wird die absurde Behauptung aufgestellt, dass es sich hierbei um ein „Pädophilen-Netzwerk“ handeln würde. Der verantwortliche Redakteur ist Sven Rieken vom ZDF-Studio Hamburg.

Die Aussage, es handele sich um ein „Pädophilen-Netzwerk“, wird bei 1:12 getätigt. Dabei handelt es sich eigentlich um eine Sadistengruppe, die gezielt schwer depressive Jugendliche in Selbsthilfeforen gesucht und vereinnahmt hat, um sie seelisch zu foltern sowie zu selbstverletzendem Verhalten und in den Selbstmord zu treiben. Dies hat selbstverständlich nichts mit Pädophilie oder Pädophilen-Netzwerken zu tun. Doch der Redakteur verwendet das hoch emotionalisierende Thema, um den Hass gegenüber Pädophilen und Mitgliedern pädophiler Netzwerke zu schüren.M.E. ist die Tat wie folgt einzuordnen:

Der Redakteur Sven Rieken macht sich der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB Absatz (1) Punkt 1 & 2 schuldig, indem er mittels seines Beitrags zum Hass gegen Pädophile und im Besonderen gegen Mitglieder von Pädophilen-Netzwerken aufstachelt. Das betrifft sämtliche bekennende Pädophile und diverse Netzwerke wie etwa das der Gruppe „Krumme 13“. In seinem Beitrag verleumdet er sie, indem er sie mit Sadisten gleichsetzt, die Jugendliche foltern und in den Selbstmord treiben wollen.

Das ZDF macht sich der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB Absatz (2) Punkt 1 a) & c) strafbar, indem es den Inhalt verbreitet. Ggf. ist auch eine verhetzende Beleidigung gemäß § 192a StGB gegeben, wo immer das ZDF diesen Inhalt ohne hierzu aufgefordert worden zu sein an einen Pädophilen oder ein Mitglied eines Pädophilen-Netzwerkes gelangen ließ.

Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Hamburg. Eine Anzeige kann aber auch bei jeder Polizeidienststelle persönlich, telefonisch, postalisch, per Fax oder per E-Mail erstattet werden.[Beim § 130 StGB handelt es sich um ein Offizialdelikt, wobei ein unterschriebener Strafantrag nicht notwendig, aber als Betroffener dennoch möglich ist, um das besondere Interesse an der Strafverfolgung zu signalisieren. In dem Fall muss der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der Straftat persönlich, per Post oder per Fax eingereicht werden. Beim § 192a StGB handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt, ein Strafantrag empfiehlt sich.

Tipps zur Begründung, wann es sich um einen Teil der Bevölkerung handelt und wann Volksverhetzung gegeben ist, finden sich hier:
https://rechtsanwaeltin-pahl.de/volksverhetzung

https://youtu.be/p5mD34psfYY?si=wNos87juM4aA9ijy

https://www.zdfheute.de/video/heute-nachrichten/kindesmissbrauch-online-festnahme-hamburg-video-100.html

1 Kommentar zu “Pressekonferenz zur Verhaftung von „White Tiger“: Sadistische Gruppierung „764“ soll von einem 15-jährigen Jugendlichen in den USA gegründet worden sein”

  1. Anonymous sagt:

    Der Bericht in der Tagesschau hat mich wie ein Stich verletzt, weil für den Fall der Begriff „Pädokriminell“ verwendet wurde.

    Man wollte dort wohl besonders korrekt sein und den Begriff „Pädophil“ nicht verwenden. Nur ist hier der Begriff „Pädokriminell“ auch nicht viel besser.

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