Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“
Es ist ein klassischer Fall von gesetzgeberischem UNRECHT, der zu einer Verurteilung wegen „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“ geführt hat. Der § 176a StGB stellt auch Liebesbeziehungen & einvernehmliche Sexualität mit einem 13-jährigem Mädchen unter Strafe. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann sprach in seiner Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“. Die Schülerin liebt den Angeklagten immer noch. So sei die heute 14-Jährige immer noch in den Angeklagten verliebt. Sie träume von einer fortgeführten Partnerschaft und wolle mit dem Mann eine Familie gründen. Das Urteil von vier Jahren Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil sollte beim Bundesgerichtshof(BGH) Revision eingelegt werden. Aufgrund der ungerechten Gesetzeslage kann es zwar keinen Freispruch geben. Jedoch kann das Strafmaß auf zwei Jahre gesenkt und damit auf Bewährung ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem § 176a StGB eine Liebesbeziehung zerstört, obwohl es kein Missbrauchsopfer gibt. Die Mainstream-Medien berichten über solche Fälle mit dieser Deutlichkeit des Unrechts nur sehr selten. Deshalb gelangen solche Liebesbeziehungen nur äußerst selten an die Öffentlichkeit. Und solche sexuellen Beziehungen, die auf Einvernehmlichkeit & Freundschaft & Liebe beruhen, gibt es natürlich auch zwischen Pädosexuellen & Jungs. Der Gesetzgeber zwingt solche Beziehungen in die Geheimhaltung: Wo kein Kläger, da kein Richter! K13online appelliert erneut für ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht: Sexuelle Selbstbestimmung schützen…
„Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“, stellte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner Urteilsbegründung in Saal 5 des Kölner Justizgebäudes fest.
Denn die zehn abgeurteilten sexuellen Handlungen, die einvernehmlich geschehen sein, ereigneten sich nur kurz vor dem 14. Geburtstag des Mädchens – erst ab diesem Zeitpunkt gilt die sexuelle Selbstbestimmung.
Schülerin liebt Angeklagten immer noch
So sei die heute 14-Jährige immer noch in den Angeklagten verliebt. Sie träume von einer fortgeführten Partnerschaft und wolle mit dem Mann eine Familie gründen. Das Hafturteil ist noch nicht rechtskräftig.




Immer wieder spannend, dass man solche Artikel nicht auf CORRECTIV findet. Aber wahrscheinlich, weil man dort ausschließlich über den (vermeintlichen) Missbrauch von Jungen berichtet.
Die Missbrauchsbeauftragten behaupten immerhin, dass 10% aller Männer und 25% aller Frauen in ihrer Kindheit oder Jugend missbraucht wurden.
Ich frage mich, warum CORRECTIV sich so sehr auf den (vermeintlichen) Missbrauch von Jungen spezialisiert.
K13online Anmerkungen
Wir haben keine Kenntnisse darüber, dass sich https://correctiv.org überhaupt mit diesem Themenkomplex beschäftigt.
Alle statistischen Zahlen der Missbrauchsbeauftragten(+ der gesamte Mainstream) beruhen auf den Vorgaben des Gesetzgebers, der bekanntlich nicht zwischen sexualisierter Gewalt und Einvernehmlichkeit differenziert. Schon aus diesem Grunde geben solche Statistiken nicht die tägliche Realität wieder. Im Prinzip sind solche Prozentzahlen wertlos und halten einer Prüfung im realen Leben nicht stand. Dennoch wird damit Politik betrieben, die ausschließlich im Interesse des Gesetzgebers liegt. Unabhängige Studien dazu gibt es nicht. An der Wahrheit besteht kein politisches Interesse…
Wer hatte diesen Bademeister angezeigt, reinzufällig die Mutter der Dreizehnjährigen?
K13online Anmerkungen
Aus dem Quellen-Link geht lediglich hervor, dass der Chef des Bademeisters Anzeige erstattet hat.
Grundsätzlich kann man sagen, wenn die Anzeige von einer Dritten Person erstattet wird, dass diese ohne Wissen und Zustimmung des Mädchens/Jungen erfolgt ist.
Solche Anzeigeerstatter sollten zuvor Rücksprache mit den betroffenen Kids/Jugendlichen nehmen. Denn wenn die Ermittlungen erst begonnen haben, dann kann man dies nicht mehr stoppen. Sogar das mutmaßliche „Opfer“ kann die Ermittlungen nicht mehr aufhalten. Das vermeindliche „Opfer“ wird polizeilich vernommen. Spricht das „Opfer“ wahrheitsgemäß von Einvernehmlichkeit, dann kommt es trotzdem zur Anklage und Verurteilung. Will das „Opfer“ den Angeklagten vor einer Verurteilung schützen, dann bleibt nur die Lüge. Die meisten Betroffenen halten dem massiven Druck von den Ermittlungsbehörden und Gerichten nicht stand. Denn SIE wollen ganz einfach die Wahrheit sagen und verstehen nicht, warum diese gewollte Wahrheit jemanden ins Gefängnis bringt. Daran „Schuld“ zu sein, führt zu einer nachhaltigen psychischen Belastung für den Jungen/das Mädchen. Was der Gesetzgeber bei solchen Fällen alles an Leid & Unrecht bei allen Betroffenen anrichtet, kann man mit ein paar Sätzen nicht beschreiben…