Straftatbestand im § 130 StGB erfüllt: „In Bewerbungsrede bezeichnete AfD-Bilge queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“
Das Amtsgericht Magdeburg hat die nächste AfD-Politikerin gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung verurteilt. Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 30Euro(= 2.700Euro) ist Leyla Bilge vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Bundeszentralregister(BZR). Die neue schwarz-rote Bundesregierung will den Straftatbestand in § 130 StGB verschärfen, sodass in Zukunft das passive Wahlrecht entzogen wird. AfD-Politiker/Innen, die gegen homosexuelle, transsexuelle oder pädophile Menschen hetzen, haben nichts in der Politik verloren. Gegenwärtig läuft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die AfD-Abgeordnete im Landtag von Niedersachsen, Vanessa Behrendt. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen begrüßen diese Strafverfolgung. Behrendt verteidigt sich mit den Worten: „Kinderschutz ist keine Volksverhetzung“. Ganz offensichtlich hat SIE jeden Bezug zur Realität verloren. Die Landtagspräsidenten mussten schon mehrfach ihre Reden unterbrechen bzw. das Mikrophone abschalten, um SIE zu stoppen. Auch dabei inszeniert sich Behrendt als „Opfer“. Auch dafür erhält Sie von der AfD-Fraktion und ihren rechtspopulistischen Fans bei X Applaus. Deshalb wäre es politisch unverantwortlich, wenn die AfD einen Landtagsvizepräsidenten stellen würde. Ebenso darf die AfD keine Vorsitzende in den Ausschüssen erhalten. Weder in den Landtagen und erst Recht nicht im Deutschen Bundestag. AfD-Abgeordnete, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, dürfen nicht mehr wählbar sein. Die AfD-Politikerin Leyla Bilge war selbst nicht vor dem Magdeburger Amtsgericht erschienen. Ihre Anwältin und AfD-Kollegin Lena Kontré forderte laut „Volksstimme“ einen Freispruch. Demnach wird dieser Fall wohl in die nächste Instanz gehen. Eine rechtskräftige Verurteilung ist erforderlich…
Das Amtsgericht Magdeburg hat die AfD-Politikerin Leyla Bilge wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro (90 Tagessätzen à 30 Euro) verurteilt. Das berichtete am Mittwoch die „Volksstimme“ (Bezahlartikel).
Bilge hatte sich im Juli 2023 auf dem AfD-Parteitag in der Messe Magdeburg um einen Listenplatz für die Europawahl beworben und dabei gegen die LGBTI-Community gehetzt. In ihrer Bewerbungsrede bezeichnete sie queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“ (queer.de berichtete). Die EU befände sich „fest in der Hand einer familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby“, welche „Kinder entfremden und sie für ihre teuflischen Ideologien einspannen“ wolle, empörte sich die 42-Jährige damals auf dem Parteitag der Rechtsaußenpartei.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=53278
Deutscher Bundestag: Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU & SPD abgeschlossen



Diese populistische Hetze gegen Pädos ist meiner Meinung nach reinstes Gift für die Gesellschaft und die Partei, selbst wenn es so übertrieben ist, dass es fast schon wieder lustig ist. Das Problem ist, irgend jemand wird so ein Gequatsche immer ernst nehmen, und sei der nur der sensible Jung-BL, der sich davon verunsichern lässt. Aber es ist echt ein schwieriges Thema.
Dennoch:
Nur noch AfD!
K13online Anmerkungen
DAS Einzige, was die AfD mit den Pädos „gemeinsam“ hat, ist: Fast niemand will mit denen und uns politisch zusammenarbeiten. DAS reicht natürlich nicht aus, um auch nur darüber nachzudenken, die AfD zu wählen usw…! Das Herz von K13online schlägt gegen RECHTS!!!