Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden
Ein weiteres Pädophilie-Projekt hat auf ihrem Weblog eine ausführliche Stellungnahme zur Entscheidung des BVerfG zum „Puppenverbot“ abgegeben. Auch dieser Kommentierung kann sich K13online in den wesentlichen Punkten anschließen. Neben den bereits bekannten Argumentationen hat das Urteil darüber hinaus weitreichende Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Zitate: „Die Gefahr dieser Rechtsprechung ist dabei nicht nur auf Pädophile beschränkt: Die AfD etwa behauptet regelmäßig, dass auch queere Menschen pauschal eine Gefahr für Kinder darstellen, sodass weitreichende Grundrechtseinschränkungen für queere Menschen nach einer Machtergreifung durch die Rechtsextremen mit Segnung des BVerfG ebenfalls als denkbar erscheinen. In der aktuellen politischen Lage ist jede Schwächung von Grundrechten geradezu fahrlässig.“ K13online fügt hinzu: Radikale „Kinderschützer“ aus dem rechtsextremistischen Spektrum hatten im Jahr 2021 maßgeblich dazu beigetragen, dass die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB eingeführt wurde. Nahezu mit der gleichen Begründung hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD argumentiert. Das BVerfG hat sich im Prinzip mit 6 gegen 2 Richterstimmen diesen politischen Vorgaben angeschlossen. Das Sondervotum, welches die Verfassungswigkeit erkannt hat, kommt von einem Verfassungsrichter der FDP. Bei der zweiten Stimme dürfte es sich um eine Verfassungsrichterin von den GRÜNEN handelt. Die LINKE hat keinen „politischen Vertreter“ beim BVerfG, aber hätte mit Sicherheit auch die Verfassungswidrigkeit erkannt. Die AfD würde mit ihren richterlichen Vorschlägen keine notwendige 2/3 Mehrheit im Bundestag/Bundesrat erreichen. Die Entscheidung zum „Puppenverbot“ macht mehr als deutlich, dass das BVerfG politisch nicht unabhängig ist….
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Das Urteil des BVerfG ist nichts anderes als eine Katastrophe. Das Gericht etabliert damit, dass auch tiefgreifende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte möglich sind, solange sie mit dem Zweck des Kinderschutzes begründet werden, wobei empirische Belege oder auch nur eine überzeugende logische Herleitung nicht nötig sind. Gerade, weil der Kinderschutz aber legitimerweise ein „höchstrangiges Interesse“ ist, sollten die Gesetzgebung höheren Standards verpflichtet sein, da ungerechtfertigte und rein populistische Verbote ultimativ auch dem Kinderschutz schaden können.Dabei sind auch die intimsten Bereiche der Privatsphäre nicht mehr vor staatlichen Eingriffen geschützt, und selbst die Masturbation im Verborgenen ohne Außenwirkung kann nun strafrechtlich reglementiert werden. Die Gefahr dieser Rechtsprechung ist dabei nicht nur auf Pädophile beschränkt: Die AfD etwa behauptet regelmäßig, dass auch queere Menschen pauschal eine Gefahr für Kinder darstellen, sodass weitreichende Grundrechtseinschränkungen für queere Menschen nach einer Machtergreifung durch die Rechtsextremen mit Segnung des BVerfG ebenfalls als denkbar erscheinen. In der aktuellen politischen Lage ist jede Schwächung von Grundrechten geradezu fahrlässig.
Man stelle sich zum Beispiel vor, in einer der nächsten Bundestagswahlen kommt die AfD an die Macht. Für die AfD sind queere Menschen genauso gefährlich für Kinder, wie es heute in den Augen der meisten Menschen Pädophile sind. Es wäre also denkbar, dass die AfD mit den gleichen Rechtfertigungen, mit denen das BVerfG das Verbot von Kindersexpuppen legitimiert hat, in das Sexualleben von Schwulen und Lesben, Transpersonen, Fetischisten, Kinkstern und generell allen Menschen, deren Sexualität von einer vermeintlichen Norm abweicht, eingreift, um Minderheiten zu entrechten und ihrer Freiheit zu berauben.
Anfangen könnte dies mit einvernehmlichen sexuellen Rollenspielen zwischen Erwachsenen, zum Beispiel Ageplay, also Rollenspielen, bei dem ein Teilnehmender so tut, als wäre er ein Kind. Hier lässt sich auch schnell eine „Sexualisierung von Kindern“ konstruieren und mit dieser Rechtfertigung derartige Praktiken verbieten, da sie nach Argumentation des BVerfG nicht in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung fallen würden. Mit ähnlichen Argumenten könnte ein AfD-geführter Staat weiterhin auch Erwachsenenwindeln mit kindlichen Aufdrucken, oder auch einvernehmlichen BDSM-Sex verbieten. Mit dem Standard, den das BVerfG in dem Urteil gesetzt hat, reicht es aus lediglich zu behaupten, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, um invasive staatliche Eingriffe zu legitimieren. Eine empirische Grundlage dafür braucht es nicht. Sexualität wird damit aus etwas Privatem zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit gemacht, die vom Staat beliebig kontrolliert und bestraft werden kann. Ähnliches lässt sich heute schon im Vereinigten Königreich beobachten, wo (ebenfalls mit dem Verweis auf einen angeblichen Kinderschutz) unter anderem BDSM-, Ageplay- und gespielte Inzest-Pornografie kürzlich verboten wurde. Von da aus sind weitere gezielte Angriffe auf die LQBTQ+-Community denkbar – auch in Ungarn zum Beispiel wurde ein Verbot von CSDs während der rechten Orbán-Regierung mit dem Kinderschutz begründet.
Für viele mag es grundsätzlich leicht sein, diese Entscheidung als ein Urteil gegen die ekligen Pädophilen, welche eh keine Rechte verdient haben, zu bejubeln. Jedoch reicht dieses Urteil weit über die Grenze der Puppenthematik oder auch des Pädophiliethemas hinaus und hat vielmehr, wie auch Offenloch in seinem Sondervotum anspricht, Relevanz für alle Menschen. Der Schlag gegen Pädophile wird letztlich damit erkauft, dass die sexuelle Freiheit aller, vor allem aber sexueller Minderheiten, grundsätzlich angreifbar wird. Wie schon Rosa Luxemburg sagte: „Freiheit ist immer und ausschließlich Freiheit für den Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der ‚Gerechtigkeit‘, sondern weil alles Belebende, Reinigende und Klärende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die ‚Freiheit‘ zum Privileg wird.“ Freiheiten haben nur dann einen Wert, wenn diese auch bei jenen Minderheiten verteidigt werden, die gesellschaftlich ausgegrenzt und verachtet werden, und die Stärke von Grundrechten zeigt sich gerade daran, wie sehr auch universell verachtete Minderheiten wie Pädophile geschützt werden.



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