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Juli 19, 2026

Weblog Pädophilie Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“: Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Weblog Pädophilie Projekt "Wir sind auch Menschen(WsaM)": Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden

Ein weiteres Pädophilie-Projekt hat auf ihrem Weblog eine ausführliche Stellungnahme zur Entscheidung des BVerfG zum „Puppenverbot“ abgegeben. Auch dieser Kommentierung kann sich K13online in den wesentlichen Punkten anschließen. Neben den bereits bekannten Argumentationen hat das Urteil darüber hinaus weitreichende Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Zitate: Die Gefahr dieser Rechtsprechung ist dabei nicht nur auf Pädophile beschränkt: Die AfD etwa behauptet regelmäßig, dass auch queere Menschen pauschal eine Gefahr für Kinder darstellen, sodass weitreichende Grundrechtseinschränkungen für queere Menschen nach einer Machtergreifung durch die Rechtsextremen mit Segnung des BVerfG ebenfalls als denkbar erscheinen. In der aktuellen politischen Lage ist jede Schwächung von Grundrechten geradezu fahrlässig.“ K13online fügt hinzu: Radikale „Kinderschützer“ aus dem rechtsextremistischen Spektrum hatten im Jahr 2021 maßgeblich dazu beigetragen, dass die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB eingeführt wurde. Nahezu mit der gleichen Begründung hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD argumentiert. Das BVerfG hat sich im Prinzip mit 6 gegen 2 Richterstimmen diesen politischen Vorgaben angeschlossen. Das Sondervotum, welches die Verfassungswigkeit erkannt hat, kommt von einem Verfassungsrichter der FDP. Bei der zweiten Stimme dürfte es sich um eine Verfassungsrichterin von den GRÜNEN handelt. Die LINKE hat keinen „politischen Vertreter“ beim BVerfG, aber hätte mit Sicherheit auch die Verfassungswidrigkeit erkannt. Die AfD würde mit ihren richterlichen Vorschlägen keine notwendige 2/3 Mehrheit im Bundestag/Bundesrat erreichen. Die Entscheidung zum „Puppenverbot“ macht mehr als deutlich, dass das BVerfG politisch nicht unabhängig ist…. 

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.