Beschwerde beim EGMR wird geprüft: Beachtet werden muss auch noch, dass eine positive Entscheidung nicht nur in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sondern in allen Mitgliedsstaaten der EU Der Inhaber des Weblogs „Pädoseite“ hat sich intensiv mit der Begründung des BVerfG zum Puppenverbot beschäftigt und die Inhalte sehr ausführlich analysiert. K13online kann sich seinen umfangreichen … Weblog „Pädoseite“ kommentiert die Entscheidung des BVerfG & das Sondervotum zum Puppenverbot: Verfassungsgericht zu Sexpuppen – Urteilsanalyse und Folgen weiterlesen
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