Posts Tagged With 'Kindersexpuppen'

Juli 19, 2026

Weblog Pädophilie Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“: Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Weblog Pädophilie Projekt "Wir sind auch Menschen(WsaM)": Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden

Ein weiteres Pädophilie-Projekt hat auf ihrem Weblog eine ausführliche Stellungnahme zur Entscheidung des BVerfG zum „Puppenverbot“ abgegeben. Auch dieser Kommentierung kann sich K13online in den wesentlichen Punkten anschließen. Neben den bereits bekannten Argumentationen hat das Urteil darüber hinaus weitreichende Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Zitate: Die Gefahr dieser Rechtsprechung ist dabei nicht nur auf Pädophile beschränkt: Die AfD etwa behauptet regelmäßig, dass auch queere Menschen pauschal eine Gefahr für Kinder darstellen, sodass weitreichende Grundrechtseinschränkungen für queere Menschen nach einer Machtergreifung durch die Rechtsextremen mit Segnung des BVerfG ebenfalls als denkbar erscheinen. In der aktuellen politischen Lage ist jede Schwächung von Grundrechten geradezu fahrlässig.“ K13online fügt hinzu: Radikale „Kinderschützer“ aus dem rechtsextremistischen Spektrum hatten im Jahr 2021 maßgeblich dazu beigetragen, dass die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB eingeführt wurde. Nahezu mit der gleichen Begründung hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD argumentiert. Das BVerfG hat sich im Prinzip mit 6 gegen 2 Richterstimmen diesen politischen Vorgaben angeschlossen. Das Sondervotum, welches die Verfassungswigkeit erkannt hat, kommt von einem Verfassungsrichter der FDP. Bei der zweiten Stimme dürfte es sich um eine Verfassungsrichterin von den GRÜNEN handelt. Die LINKE hat keinen „politischen Vertreter“ beim BVerfG, aber hätte mit Sicherheit auch die Verfassungswidrigkeit erkannt. Die AfD würde mit ihren richterlichen Vorschlägen keine notwendige 2/3 Mehrheit im Bundestag/Bundesrat erreichen. Die Entscheidung zum „Puppenverbot“ macht mehr als deutlich, dass das BVerfG politisch nicht unabhängig ist…. 

Juli 17, 2026

Beschwerdeführer & Projekt „Gegen das Puppenverbot“ beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Beschwerdeführer & Projekt "Gegen das Puppenverbot" beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das BVerfG lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu

Die zwei Beschwerdeführer haben eine Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) eingereicht. Sie berufen sich dabei auf Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes. Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des BVerfG unberücksichtigt. Dies trifft zwar auch aus Sicht von K13online zu, jedoch ist hier bisher kein Fall bekannt, dass das BVerfG seine Entscheidung nach einer Gegenvorstellung selbst korregiert hat. Entscheidungen des BVerfG sind grundsätzlich immer unanfechtbar. Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu. Da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG unanfechtbar sind und es kein ordentliches Rechtsmittel gegen sie gibt, dient die Gegenvorstellung als außergesetzlicher Rechtsbehelf. Sie führt in der Praxis jedoch fast nie zu einer inhaltlichen Abänderung eines Beschlusses. Die weiteren Ausführungen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Eine Beschwerde zum EGMR muss innerhalb von vier Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung(Tag der Zustellung) eingereicht werden. Die Einlegung einer Gegenvorstellung gilt im Sinne der Menschenrechtskonvention (EMRK) meist nicht als effektiver Rechtsbehelf. Sie hemmt oder unterbricht die viermonatige Frist zum EGMR in der Regel nicht. Die Beschwerdeführer müssen sich also demnächst entscheiden, ob SIE eine Beschwerde beim EGMR einlegen oder nicht….

Juli 02, 2026

Pressemitteilung Bundesverfasssungsgericht(BVerfG): Zweiter Senat unterwirft sich bei § 184l StGB dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist und politischen Gesetzgeber

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Pressemitteilung Bundesverfasssungsgericht(BVerfG): Zweiter Senat unterwirft sich bei § 184l StGB dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist und politischen Gesetzgeber

Verfassungskonformes Sondervotum des Richtes Offenloch & weiteren Verfassungsrichter/In:Ich vermag der Senatsmehrheit nicht zuzustimmen. Meines Erachtens handelt es sich bei § 184l StGB um Moralgesetzgebung ohne hinreichend rationale Grundlage“

Der Zweite Senat am Bundesverfassungsbericht(BVerfG) hat die zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot im § 184l StGB abgewiesen. Die Entscheidung erging mit 6:2 Stimmen. Der Verfassungsrichter Offenloch & ein weiterer Richter/In widerlegten die moralische Begründung der Senatsmehrheit deutlich. Der Zweite Senat unterwirft sich bei § 184l StGB dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist und dem politischen Gesetzgeber in entlavender Art & Weise. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) gab es in den Jahren 2022 bis 2025 zwar nur 185 Fälle von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ in Deutschland. Das Interesse an solchen Gummi-Puppen in Kindergestalt ist also in der Pädophilenszene äußerst gering. Dennoch haben die beiden Beschwerdeführer bzw. das Projekt „Gegen das Puppenverbot“ einen Beachtungserfolg erzielen können. Mit den Argumentationen im Sondervotum sind die Erfolgsaussichten einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) hoch. Bei der Zusammensetzung der Senate beim BVerfG muss beachtet werden, dass die Bundesverfassungsrichter/Innen von den jeweiligen Fraktionen im Deutschen Bundestag & Bundesrat vorgeschlagen und gewählt werden. Dementsprechend spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag/Bundesrat auch bei den Verfassungsrichtern/Innen wieder. Der Richter Offenloch war über die frühere FDP-Fraktion im Januar 2023 zum Verfassungsrichter ernannt worden. Der EGMR ist vom deutschen BVerfG und der deutschen Bundesregierung unabhängig und kann eigenständige Entscheidungen treffen, die sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention orientieren. K13online vertritt die Rechtsauffassungen der zwei Verfassungsrichter im Sondervotum und unterstützt Beschwerden beim EGMR mit seinen Möglichkeiten…

März 13, 2025

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt 

Der 2. Senat am BVerfG hat die zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB zur Entscheidung angenommen. Der Berichterstatter ist BVR Offenloch. Damit wird im Laufe des Jahres 2025 über das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz von Puppenverboten(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) mit einer Begründung entschieden. Die zwei Beschwerdeführer hatten die Verfassungsbeschwerden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss & Bundestag gab es damals erheblich Kritik von den Sachverständigen. Die Erfolgsaussichten, dass das BVerG diesen Unrechts § 184l StGB für verfassungswidrig erklärt, sind durchaus realistisch. Die Beschwerdeführer gehören dem Projekt „Gegen das Puppenverbot“ an und haben auf ihrer Webseite ausführlich begründet, warum ein solch strafrechtliches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. K13online hat sich diesen Ausführungen im Wesentlichen angeschlossen. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann muss der gerade erst neu gewählte Bundestag bzw. die neue Bundesregierung aktiv werden. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird auch für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Führen die Beschwerden nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist der Beschwerdeweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eröffnet: Denn gegen Unrecht hilft nur Widerstand….

Januar 22, 2025

Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen – Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen - Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer: „Der Straftatbestand des § 184l StGB ist ein Paradebeispiel für irrationale Kriminalpolitik“

Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind zwei anwaltliche Beschwerden(2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das strafrechtliche Verbot(§ 184l StGB) von sogenannten „Sex-Puppen“ mit kindlichem Erscheinungsbild anhängig. Das Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer hat dazu bei Legal Tribune Online(LTO) einen sehr guten Artikel veröffentlichen lassen. Daraus wird mehr als deutlich, dass der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene § 184l StGB verfassungswidrig und damit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die politische Verantwortung für dieses Unrechtsgesetz liegt bei der damaligen GroKo aus CDU/CSU & SPD. Aber auch die AMPEL-Bundesregierung hat in der endenden Legislaturperiode keine diesbezügliche grundgesetzkonforme Strafrechtsreform vorgenommen. Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 bahnt sich erneut eine GroKo an. Die neue Bundesregierung wird sich mit der Entscheidung des BVerfG beschäftigen müssen, wenn die Beschwerden erfolgreich sind. Zusätzlich wird die K13online-Redaktion, unabhängig vom Wahlergebnis, neue Petitionen zum Sexualstrafrecht beim Deutschen Bundestag einreichen. Denn es gibt noch mehr Unrechtsgesetze, die nicht auf eine evidenzbasierte Kriminalpolitik beruhen. Zu den zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von „Kindersexpuppen“ hat das BVerfG auf K13online-Anfrage am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass sich die Verfahren weiterhin in Bearbeitung befinden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Dezember 15, 2024

AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erstattet Strafanzeige gegen das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erstattet Strafanzeige gegen das Pädophilie-Projekt "Wir sind auch Menschen(WsaM)"

Stellungnahme von WsaM: „In ihren Aussagen wird deutlich, dass sie nur Menschen, die ihrem heteronormativen Ideal entsprechen, Menschenwürde, soziale Achtung und gesellschaftliche Teilhabe zuerkennt“

Die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Niedersachsen, Vanessa Behrendt, sorgt in den sozialen Medien(X und Facebook etc.) erneut für menschenverachtende Schlagzeilen. Voller rechtspopulistischem Stolz verkündigt SIE eine Strafanzeige gegen das Pädophilie-Projekt – Wir sind auch Menschen(WsaM): „Ich habe Anzeige wegen Kinderpornografie und Anstiftung zu sexuellen Handlungen an Kindern erstattet“. Abgesehen davon, dass diese völlig absurde Anzeige nicht zum Erfolg führen kann, betreibt Behrendt zeitgleich auch kostenlose Werbung für das WsaM-Projekt. Andererseits schürt SIE Hass & Hetze gegen Pädophile, wie man den dortigen Kommentaren entnehmen kann. K13online rät den WsaM-Betreibern, strafrechtliche und zivilrechte Schritte gegen Behrendt und die Kommentatoren zu prüfen und ggf. einzuleiten. In einer Stellungnahme heißt es(u.a.): Das Thema Pädophilie ist im Feed von Behrendt allgemein stark präsent. Meistens instrumentalisiert sie das Thema, um gegen Transsexuelle, queere Menschen, die LGBT-Szene und allgemein Menschen, die einer scheinbaren „Normalität“ nicht entsprechen zu hetzen. Einer dieser Beiträge hat es sogar in ein Rechtsgutachten zu einem möglichen AfD-Parteiverbot geschafft, in dem es dazu heißt: „In ihren Aussagen wird deutlich, dass sie nur Menschen, die ihrem heteronormativen Ideal entsprechen, Menschenwürde, soziale Achtung und gesellschaftliche Teilhabe zuerkennt.“ In diesen Zusammenhang ist auch die Anzeige zu verstehen: als Versuch der Einschüchterung, um unsere Grundrechte auf Redefreiheit einzuschränken und unsere Existenz im gesellschaftlichen Diskurs auszulöschen. K13online vertritt nicht nur die politischen Positionen, sogenannte Kindersexpuppen und virtuelle Kinderpornos zu legalisieren, sondern unsere Forderungen gehen weit darüber hinaus. Außerdem ist eine externe Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Vorsorglich möglicher Strafanzeigen auch gegen K13online, weisen wir nachdrücklich daraufhin, dass wir solchen verrückten Anzeigen mit großer Gelassenheit entgegen sehen. Wir würden bei falschen Tatsachenbehauptungen unverzüglich Strafanzeigen & Zivilklagen einleiten. Unser Motto lautet: STOPPT die AFD. Mein Herz schlägt gegen RECHTS!!! 

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.