Posts Tagged With 'Kindersexpuppen'

März 13, 2025

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt 

Der 2. Senat am BVerfG hat die zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB zur Entscheidung angenommen. Der Berichterstatter ist BVR Offenloch. Damit wird im Laufe des Jahres 2025 über das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz von Puppenverboten(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) mit einer Begründung entschieden. Die zwei Beschwerdeführer hatten die Verfassungsbeschwerden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss & Bundestag gab es damals erheblich Kritik von den Sachverständigen. Die Erfolgsaussichten, dass das BVerG diesen Unrechts § 184l StGB für verfassungswidrig erklärt, sind durchaus realistisch. Die Beschwerdeführer gehören dem Projekt „Gegen das Puppenverbot“ an und haben auf ihrer Webseite ausführlich begründet, warum ein solch strafrechtliches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. K13online hat sich diesen Ausführungen im Wesentlichen angeschlossen. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann muss der gerade erst neu gewählte Bundestag bzw. die neue Bundesregierung aktiv werden. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird auch für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Führen die Beschwerden nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist der Beschwerdeweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eröffnet: Denn gegen Unrecht hilft nur Widerstand….

Januar 22, 2025

Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen – Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen - Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer: „Der Straftatbestand des § 184l StGB ist ein Paradebeispiel für irrationale Kriminalpolitik“

Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind zwei anwaltliche Beschwerden(2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das strafrechtliche Verbot(§ 184l StGB) von sogenannten „Sex-Puppen“ mit kindlichem Erscheinungsbild anhängig. Das Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer hat dazu bei Legal Tribune Online(LTO) einen sehr guten Artikel veröffentlichen lassen. Daraus wird mehr als deutlich, dass der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene § 184l StGB verfassungswidrig und damit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die politische Verantwortung für dieses Unrechtsgesetz liegt bei der damaligen GroKo aus CDU/CSU & SPD. Aber auch die AMPEL-Bundesregierung hat in der endenden Legislaturperiode keine diesbezügliche grundgesetzkonforme Strafrechtsreform vorgenommen. Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 bahnt sich erneut eine GroKo an. Die neue Bundesregierung wird sich mit der Entscheidung des BVerfG beschäftigen müssen, wenn die Beschwerden erfolgreich sind. Zusätzlich wird die K13online-Redaktion, unabhängig vom Wahlergebnis, neue Petitionen zum Sexualstrafrecht beim Deutschen Bundestag einreichen. Denn es gibt noch mehr Unrechtsgesetze, die nicht auf eine evidenzbasierte Kriminalpolitik beruhen. Zu den zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von „Kindersexpuppen“ hat das BVerfG auf K13online-Anfrage am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass sich die Verfahren weiterhin in Bearbeitung befinden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Dezember 15, 2024

AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erstattet Strafanzeige gegen das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erstattet Strafanzeige gegen das Pädophilie-Projekt "Wir sind auch Menschen(WsaM)"

Stellungnahme von WsaM: „In ihren Aussagen wird deutlich, dass sie nur Menschen, die ihrem heteronormativen Ideal entsprechen, Menschenwürde, soziale Achtung und gesellschaftliche Teilhabe zuerkennt“

Die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Niedersachsen, Vanessa Behrendt, sorgt in den sozialen Medien(X und Facebook etc.) erneut für menschenverachtende Schlagzeilen. Voller rechtspopulistischem Stolz verkündigt SIE eine Strafanzeige gegen das Pädophilie-Projekt – Wir sind auch Menschen(WsaM): „Ich habe Anzeige wegen Kinderpornografie und Anstiftung zu sexuellen Handlungen an Kindern erstattet“. Abgesehen davon, dass diese völlig absurde Anzeige nicht zum Erfolg führen kann, betreibt Behrendt zeitgleich auch kostenlose Werbung für das WsaM-Projekt. Andererseits schürt SIE Hass & Hetze gegen Pädophile, wie man den dortigen Kommentaren entnehmen kann. K13online rät den WsaM-Betreibern, strafrechtliche und zivilrechte Schritte gegen Behrendt und die Kommentatoren zu prüfen und ggf. einzuleiten. In einer Stellungnahme heißt es(u.a.): Das Thema Pädophilie ist im Feed von Behrendt allgemein stark präsent. Meistens instrumentalisiert sie das Thema, um gegen Transsexuelle, queere Menschen, die LGBT-Szene und allgemein Menschen, die einer scheinbaren „Normalität“ nicht entsprechen zu hetzen. Einer dieser Beiträge hat es sogar in ein Rechtsgutachten zu einem möglichen AfD-Parteiverbot geschafft, in dem es dazu heißt: „In ihren Aussagen wird deutlich, dass sie nur Menschen, die ihrem heteronormativen Ideal entsprechen, Menschenwürde, soziale Achtung und gesellschaftliche Teilhabe zuerkennt.“ In diesen Zusammenhang ist auch die Anzeige zu verstehen: als Versuch der Einschüchterung, um unsere Grundrechte auf Redefreiheit einzuschränken und unsere Existenz im gesellschaftlichen Diskurs auszulöschen. K13online vertritt nicht nur die politischen Positionen, sogenannte Kindersexpuppen und virtuelle Kinderpornos zu legalisieren, sondern unsere Forderungen gehen weit darüber hinaus. Außerdem ist eine externe Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Vorsorglich möglicher Strafanzeigen auch gegen K13online, weisen wir nachdrücklich daraufhin, dass wir solchen verrückten Anzeigen mit großer Gelassenheit entgegen sehen. Wir würden bei falschen Tatsachenbehauptungen unverzüglich Strafanzeigen & Zivilklagen einleiten. Unser Motto lautet: STOPPT die AFD. Mein Herz schlägt gegen RECHTS!!! 

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.