Posts Tagged With 'BVerfG'

Dezember 25, 2025

Gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entscheidet über zwei Beschwerden nicht mehr im Jahr 2025

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
Gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entscheidet über zwei Beschwerden nicht mehr im Jahr 2025

Die Erfolgsaussichten beim BVerfG sind groß, denn es werden keine Rechtsgüter verletzt und keine Kinder geschädigt: Mit großer Spannung wird die Entscheidung für Anfang 2026 erwartet

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird seine für 2025 angekündigte Entscheidung über das Puppenverbot(§ 184l StGB) nicht mehr in diesem Jahr treffen. Dies ist nun zur Gewissheit geworden. Die zwei Beschwerden(2 BvR 1097/22 & 2 BvR 1096/22) wurden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht und zur Entscheidung angenommen. Die beiden Beschwerdeführer warten nunmehr seit rund dreieinhalb Jahren auf die Entscheidung, dass der § 184l StGB(Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) für verfassungswidrig erklärt wird. Das Gesetz war von der damaligen GroKo(CDU/CSU & SPD) verabschiedet und am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Sodann gründete sich die Initiative „Gegen das Puppenverbot“ und stellte eine Webseite ins Internet. K13online hat sich den dortigen Ausführungen angeschlossen. Die Erfolgsaussichten beim BVerfG sind groß, denn es werden keine Rechtsgüter verletzt und keine Kinder geschädigt. Im Gegenteil: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich durch eine (Wieder-) Legalisierung der sexuelle Kindesmissbrauch reduzieren lässt. Der frühere Gesetzgeber konnte jedenfalls nicht durch wissenschaftliche Studien nachweisen, dass sich durch solche Puppen die sexualisierte Gewalt gegen Kinder erhöht. Das Gesetz basiert nicht auf Evidenz in der Kriminalpolitik, sondern beruht auf Moralvorstellungen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Pressestelle des BVerfG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sich die zwei Beschwerden in Bearbeitung befinden. Mit großer Spannung wird die Entscheidung für Anfang 2026 erwartet…

November 07, 2025

Frankreich: Online-Shop SHEIN hat über Drittanbieter Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zum Kauf angeboten und soll gesperrt werden

Verfasst von: Dieter Gieseking 7 Kommentare
Frankreich: Online-Shop SHEIN hat über Drittanbieter Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zum Kauf angeboten und soll gesperrt werden

Deutschland: Beim BVerfG sind zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB) anhängig * Entscheidung des BVerfG noch im Jahr 2025 erwartet

Beim chinesischen Online-Händler SHEIN, der in Frankreich/Paris ein stationäres Ladengeschäft eröffnet hat, konnten über Drittanbieter sogenannte Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gekauft werden. Die französische Regierung will den Internethändler vorläufig sperren lassen: „Wir werden komplett transparent sein“, hatte der Sprecher von Shein Frankreich, Quentin Ruffat, am Dienstag dem Radiosender RMC erklärt. Das Unternehmen sei bereit, die Namen der Käufer solcher Puppen offenzulegen, falls die Justiz dies verlange. Damit würde der Datenschutz von Käufern massiv verletzt werden. Die Einführ & der Besitz von solchen erotischen Kinderpuppen ist in Deutschland gemäß § 184l StGB strafbar. Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot anhängig. Eine Entscheidung des BVerfG wird noch im Jahr 2025 erwartet. Frankreich fordert auch von der EU, gegen Shein tätig zu werden. Man wolle nicht, dass Produkte wie Puppen mit kinderpornografischem Charakter in Europa zum Verkauf angeboten würden. Auch ein europäisches Puppenverbot verstößt gegen EU-Recht und würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Beschwerden führen. K13online hat sich den externen Verfassungsbeschwerden „Gegen das Puppenverbot“ in Deutschland angeschlossen. Politische Aktivisten in Frankreich sollten ebenfalls Verfassungsbeschwerden einreichen….(Update 10. November 2025: Das BVerfG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Beschwerde voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.) 

Mai 17, 2025

Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts: 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts: 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht

Besuch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 22. Mai 2019:  Wohl erstmals hatte ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz teilgenommen

Zum 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht erinnern wir an den Besuch von K13online am 22. Mai 2019. Vor sechs Jahren war das Thema „70 Jahre Grundgesetz“. In der Pressemitteilung Nr. 44/2025 vom 16. Mai 2025 teilt das BVerfG mit: Am Donnerstag, den 22. Mai 2025, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 25. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „40 Jahre Schengen – Vision und Gegenwart“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht. Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup sprechen Grußworte. Beim BVerfG sind gegenwärtig zwei Verfassungsbeschwerden anhängig, die sich gegen das sogenannte Puppenverbot(§ 184l StGB) richten. Das BVerfG hat diese Beschwerden angenommen und die Entscheidung für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Rechtsauffassungen mehrerer Sachverständige bei der damaligen Anhörung im Rechtsausschuss ist der § 184l StGB verfassungswidrig. Demnach sind die Erfolgsaussichten für eine positive Entscheidung vorhanden. Die Mainstream-Medien und die gesamte Öffentlichkeit haben diese zwei Verfassungsbeschwerden bisher völlig ignoriert. Spätestens dann, wenn das BVerfG entschieden hat, wird es Berichterstattungen in den Medien geben müssen…

Mai 21, 2024

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: 24. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 im Bundesverfassungsgericht

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle: 24. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 im Bundesverfassungsgericht

K13online-Rückblick auf den Besuch beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) am 22. Mai 2019:  Wohl erstmals hat ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz am höchsten Deutsche Gericht teilnehmen können

Aus aktuellem Anlass zum 24. Karlsruhe Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 erinnern wir an den K13online-Besuch beim Bundesverfassungsbericht im Jahr 2019. Vor fünf Jahren war das Thema „70 Jahre Grundgesetz“. In diesem Jahr lautet der Thema „Herausforderung Wohnen“.  Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und die Erste Bürgermeisterin der Stadt Karlsruhe Gabriele Luczak-Schwarz sprechen Grußworte. Als Gäste auf dem Podium diskutieren Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, Bundesjustizministerin a. D. und Vorsitzende der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, der Architekt Ole Scheeren und die Soziologin und Zukunftsforscherin Christiane Varga. Moderiert wird die Diskussion von dem Programmdirektor des Westdeutschen Rundfunks Jörg Schönenborn. Beim BVerfG sind zahlreiche Normelkontrollverfahren & Verfassungsbeschwerden gegen den § 184b StGB/§ 184l StGB anhängig. Auf K13online-Anfrage haben wir alle Aktenzeichen erhalten und konnten bei den jeweiligen Amtsgerichten die Begründungen zu der Verfassungswidrigkeit erhalten, die bei uns angefordert werden können. Alle News zu diesen Verfahren sind auf unserem neuen Weblog nicht mehr verfügbar, weil unser Ex-Webhoster GoDaddy u.a. auch die gesamte Berichterstattung auf kriminelle Weise offline gestellt hat. Das damalige News zum Verfassungsgespräch 2019 ist jedoch mit der Bildergalerie vom BVerfG im neuen Archiv auf die früheren Webseiten verfügbar…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.