Posts Tagged With 'BVerfG'

Juli 19, 2026

Weblog Pädophilie Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“: Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Weblog Pädophilie Projekt "Wir sind auch Menschen(WsaM)": Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden

Ein weiteres Pädophilie-Projekt hat auf ihrem Weblog eine ausführliche Stellungnahme zur Entscheidung des BVerfG zum „Puppenverbot“ abgegeben. Auch dieser Kommentierung kann sich K13online in den wesentlichen Punkten anschließen. Neben den bereits bekannten Argumentationen hat das Urteil darüber hinaus weitreichende Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Zitate: Die Gefahr dieser Rechtsprechung ist dabei nicht nur auf Pädophile beschränkt: Die AfD etwa behauptet regelmäßig, dass auch queere Menschen pauschal eine Gefahr für Kinder darstellen, sodass weitreichende Grundrechtseinschränkungen für queere Menschen nach einer Machtergreifung durch die Rechtsextremen mit Segnung des BVerfG ebenfalls als denkbar erscheinen. In der aktuellen politischen Lage ist jede Schwächung von Grundrechten geradezu fahrlässig.“ K13online fügt hinzu: Radikale „Kinderschützer“ aus dem rechtsextremistischen Spektrum hatten im Jahr 2021 maßgeblich dazu beigetragen, dass die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB eingeführt wurde. Nahezu mit der gleichen Begründung hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD argumentiert. Das BVerfG hat sich im Prinzip mit 6 gegen 2 Richterstimmen diesen politischen Vorgaben angeschlossen. Das Sondervotum, welches die Verfassungswigkeit erkannt hat, kommt von einem Verfassungsrichter der FDP. Bei der zweiten Stimme dürfte es sich um eine Verfassungsrichterin von den GRÜNEN handelt. Die LINKE hat keinen „politischen Vertreter“ beim BVerfG, aber hätte mit Sicherheit auch die Verfassungswidrigkeit erkannt. Die AfD würde mit ihren richterlichen Vorschlägen keine notwendige 2/3 Mehrheit im Bundestag/Bundesrat erreichen. Die Entscheidung zum „Puppenverbot“ macht mehr als deutlich, dass das BVerfG politisch nicht unabhängig ist…. 

Juli 17, 2026

Beschwerdeführer & Projekt „Gegen das Puppenverbot“ beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Beschwerdeführer & Projekt "Gegen das Puppenverbot" beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das BVerfG lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu

Die zwei Beschwerdeführer haben eine Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) eingereicht. Sie berufen sich dabei auf Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes. Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des BVerfG unberücksichtigt. Dies trifft zwar auch aus Sicht von K13online zu, jedoch ist hier bisher kein Fall bekannt, dass das BVerfG seine Entscheidung nach einer Gegenvorstellung selbst korregiert hat. Entscheidungen des BVerfG sind grundsätzlich immer unanfechtbar. Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu. Da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG unanfechtbar sind und es kein ordentliches Rechtsmittel gegen sie gibt, dient die Gegenvorstellung als außergesetzlicher Rechtsbehelf. Sie führt in der Praxis jedoch fast nie zu einer inhaltlichen Abänderung eines Beschlusses. Die weiteren Ausführungen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Eine Beschwerde zum EGMR muss innerhalb von vier Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung(Tag der Zustellung) eingereicht werden. Die Einlegung einer Gegenvorstellung gilt im Sinne der Menschenrechtskonvention (EMRK) meist nicht als effektiver Rechtsbehelf. Sie hemmt oder unterbricht die viermonatige Frist zum EGMR in der Regel nicht. Die Beschwerdeführer müssen sich also demnächst entscheiden, ob SIE eine Beschwerde beim EGMR einlegen oder nicht….

Juli 12, 2026

Weblog „Pädoseite“ kommentiert die Entscheidung des BVerfG & das Sondervotum zum Puppenverbot: Verfassungsgericht zu Sexpuppen – Urteilsanalyse und Folgen

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Weblog "Pädoseite" kommentiert die Entscheidung des BVerfG & das Sondervotum zum Puppenverbot: Verfassungsgericht zu Sexpuppen - Urteilsanalyse und Folgen

Beschwerde beim EGMR wird geprüft: Beachtet werden muss auch noch, dass eine positive Entscheidung nicht nur in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sondern in allen Mitgliedsstaaten der EU

Der Inhaber des Weblogs „Pädoseite“ hat sich intensiv mit der Begründung des BVerfG zum Puppenverbot beschäftigt und die Inhalte sehr ausführlich analysiert. K13online kann sich seinen umfangreichen Ausführungen & Kommentierungen in den wesentlichen Punkten anschließen. Dies beginnt schon damit, dass es keine Selbstverständigkeit war und ist, wenn es sich um pädophile Beschwerdeführer handelt. Erstmals in der deutschen Geschichte wurde Verfassungsbeschwerde gegen einen Teil des Sexualstrafrechts(§ 184l StGB) eingereicht, zumal es nach Rechtsauffassung von K13online noch eine Reihe weiterer Straftatbestände gibt, die verfassungsrechtlich überprüft werden müssten. Die vom Weblog-Inhaber beschriebenen Probleme treffen auf alle  pädophilen Beschwerdeführer zu, die sich an das BVerfG wenden wollen. Auf dem Weblog werden auch Zukunftsperspektiven benannt, die angestrebt werden sollten. Mit dem Sondervotum hat eine Beschwerde beim EGMR nach unserer Ansicht große Erfolgsaussichten. Es gab in der Vergangenheit erfolgreiche Beschwerden zur Sicherungsverwahrung(SV). Entgegen der damaligen Entscheidung des BVerfG hatte der EGMR die deutsche SV beanstandet. In der Folge gab es eine neue BVerfG-Entscheidung mit den Vorgaben des EGMR. Das Gleiche könnte auch beim Puppenverbot geschehen. Beachtet werden muss auch noch, dass eine positive Entscheidung nicht nur in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sondern in allen Mitgliedsstaaten der EU. Eine internationale Kooperation & Zusammenarbeit mit weiteren Projekten wird durchaus möglich sein….

Juli 02, 2026

Pressemitteilung Bundesverfasssungsgericht(BVerfG): Zweiter Senat unterwirft sich bei § 184l StGB dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist und politischen Gesetzgeber

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Pressemitteilung Bundesverfasssungsgericht(BVerfG): Zweiter Senat unterwirft sich bei § 184l StGB dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist und politischen Gesetzgeber

Verfassungskonformes Sondervotum des Richtes Offenloch & weiteren Verfassungsrichter/In:Ich vermag der Senatsmehrheit nicht zuzustimmen. Meines Erachtens handelt es sich bei § 184l StGB um Moralgesetzgebung ohne hinreichend rationale Grundlage“

Der Zweite Senat am Bundesverfassungsbericht(BVerfG) hat die zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot im § 184l StGB abgewiesen. Die Entscheidung erging mit 6:2 Stimmen. Der Verfassungsrichter Offenloch & ein weiterer Richter/In widerlegten die moralische Begründung der Senatsmehrheit deutlich. Der Zweite Senat unterwirft sich bei § 184l StGB dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist und dem politischen Gesetzgeber in entlavender Art & Weise. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) gab es in den Jahren 2022 bis 2025 zwar nur 185 Fälle von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ in Deutschland. Das Interesse an solchen Gummi-Puppen in Kindergestalt ist also in der Pädophilenszene äußerst gering. Dennoch haben die beiden Beschwerdeführer bzw. das Projekt „Gegen das Puppenverbot“ einen Beachtungserfolg erzielen können. Mit den Argumentationen im Sondervotum sind die Erfolgsaussichten einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) hoch. Bei der Zusammensetzung der Senate beim BVerfG muss beachtet werden, dass die Bundesverfassungsrichter/Innen von den jeweiligen Fraktionen im Deutschen Bundestag & Bundesrat vorgeschlagen und gewählt werden. Dementsprechend spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag/Bundesrat auch bei den Verfassungsrichtern/Innen wieder. Der Richter Offenloch war über die frühere FDP-Fraktion im Januar 2023 zum Verfassungsrichter ernannt worden. Der EGMR ist vom deutschen BVerfG und der deutschen Bundesregierung unabhängig und kann eigenständige Entscheidungen treffen, die sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention orientieren. K13online vertritt die Rechtsauffassungen der zwei Verfassungsrichter im Sondervotum und unterstützt Beschwerden beim EGMR mit seinen Möglichkeiten…

Juni 28, 2026

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für den 2. Juli 2026 an: Ist der § 184l StGB mit dem Grundgesetz vereinbar?

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für den 2. Juli 2026 an: Ist der § 184l StGB mit dem Grundgesetz vereinbar?

Unabhängig von der BVerfG-Entscheidung zum „Puppenverbot“: Die Begründung wird von großer politischer und damit auch juristischer Bedeutung im Sexualstrafrecht sein

Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten und vier Jahre nach Einreichung von zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB(Puppenverbot) hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) die Entscheidung für den 2. Juli 2026 angekündigt. Für neben den bisher wegen „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ betroffenen Verurteilten wird die Entscheidung des BVerfG auch von großer politischer Bedeutung sein. Unabhängig von der Entscheidung wird sich die Begründung auch auf das ganze Sexualstrafrecht auswirken können. Die Pressestelle des BVerfG wird die Entscheidung per Newsletter an alle Mainstream-Medien etc. mitteilen. Auch K13online befindet sich in diesem bundesweiten Newsletterverteiler. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig oder sogar für nichtig, dann wird sich auch die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD äußern. Ebenso die Fraktionen der GRÜNEN, Die LINKE und der AfD im Deutschen Bundestag. Das Gesetz wurde im Jahr 2021 unter massiven politischen Druck von Kinderschutz- und Opfervereinen durch die damalige Koalition von CDU/CSU & SPD verabschiedet. Auch die heutige Bundesregierung trägt also dafür die politische Verantwortung. Aber auch dann, wenn das BVerfG das Gesetz für verfassungskonform hält, wird die Begründung von erheblicher Bedeutung sein. Eine vom BVerfG abgewiesene Beschwerde öffnet den Weg zu den europäischen Gerichten, um eine Entscheidung für ganz Europa zu erreichen. In nahezu keinem anderen Mitgliedsstaat der EU – mit Ausnahme von Dänemark – gibt es ein solches spezielles Gesetz wie den § 184l StGB in Deutschland. Die Entscheidung des BVerfG wird auf jeden Fall in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen. Denn eine solche Verfassungsbeschwerde hat es in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Sexualstrafrechts noch nicht gegeben….

Dezember 25, 2025

Gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entscheidet über zwei Beschwerden nicht mehr im Jahr 2025

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
Gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entscheidet über zwei Beschwerden nicht mehr im Jahr 2025

Die Erfolgsaussichten beim BVerfG sind groß, denn es werden keine Rechtsgüter verletzt und keine Kinder geschädigt: Mit großer Spannung wird die Entscheidung für Anfang 2026 erwartet

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird seine für 2025 angekündigte Entscheidung über das Puppenverbot(§ 184l StGB) nicht mehr in diesem Jahr treffen. Dies ist nun zur Gewissheit geworden. Die zwei Beschwerden(2 BvR 1097/22 & 2 BvR 1096/22) wurden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht und zur Entscheidung angenommen. Die beiden Beschwerdeführer warten nunmehr seit rund dreieinhalb Jahren auf die Entscheidung, dass der § 184l StGB(Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) für verfassungswidrig erklärt wird. Das Gesetz war von der damaligen GroKo(CDU/CSU & SPD) verabschiedet und am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Sodann gründete sich die Initiative „Gegen das Puppenverbot“ und stellte eine Webseite ins Internet. K13online hat sich den dortigen Ausführungen angeschlossen. Die Erfolgsaussichten beim BVerfG sind groß, denn es werden keine Rechtsgüter verletzt und keine Kinder geschädigt. Im Gegenteil: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich durch eine (Wieder-) Legalisierung der sexuelle Kindesmissbrauch reduzieren lässt. Der frühere Gesetzgeber konnte jedenfalls nicht durch wissenschaftliche Studien nachweisen, dass sich durch solche Puppen die sexualisierte Gewalt gegen Kinder erhöht. Das Gesetz basiert nicht auf Evidenz in der Kriminalpolitik, sondern beruht auf Moralvorstellungen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Pressestelle des BVerfG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sich die zwei Beschwerden in Bearbeitung befinden. Mit großer Spannung wird die Entscheidung für Anfang 2026 erwartet…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.