Posts Tagged With 'Landgericht Karlsruhe'

Mai 14, 2026

K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Verteidiger forderte Bewährungsstrafe unter zwei Jahren: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt den 24-jährigen Pädophilen zu zwei Jahren und sechs Monaten, weil Wiederholungsgefahr bestehen würde

Die Staatsanwältin begann ihr Plädoyer mit den Worten: „Wenn man alles gehört hat, dann könnte man Mitleid mit dem Angeklagten haben“. Es geht aber um die betroffenen Kinder in den Chats. Der Gutachter habe von Hang & Zwang und von einem gezielten Vorgehen gesprochen….! Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einer „milden Art einer Verführung“ der Jungs zu sexuellen Praktiken. Sein Mandant habe bei den ersten Anwaltsgesprächen geheult, weil er mit den Chats nicht hätte aufhören können…..! In seinem Schlusswort verliest der Angeklagte eine persönliche Erklärung…! Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet nach einer Pause von 45 Minuten das mündliche Urteil: Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. In der Begründung sagte die Vorsitzende Richterin Schick: Eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich, weil in Freiheit eine Wiederholungsgefahr bestehen würde….! Auch K13online hat bei den Verhandlungstagen den Eindruck gewonnen, dass der 24-Jährige (noch) nicht wirklich zu seiner pädophilen Identität steht. In der Vergangenheit hatte er keine soziale Kontakte mit anderen Pädophilen, sondern war nur auf die Jungs in den Chats konzentriert. Kernpädophile können und sollten zwar freundschaftliche Beziehungen mit Erwachsenen aufbauen, aber diese können keine sexuellen Beziehungen mit einschließen. Soziale Kontakte zu Gleichgesinnten sind schon während des Strafvollzuges sehr wichtig. Diese und neue Freundschaften im realen Leben sollten auf jeden Fall in Freiheit folgen…

Februar 10, 2026

Das Gewaltopfer war wegen Kinderpornos inhaftiert: Mithäftling der JVA Heimsheim wegen Mordversuch zu neun Jahren weiteren Knast verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Das Gewaltopfer war wegen Kinderpornos inhaftiert: Mithäftling der JVA Heimsheim wegen Mordversuch zu neun Jahren weiteren Knast verurteilt

Fehlende Schutzkonzepte für Gefangene der Deliktsarten § 176 ff & 184 ff StGB begünstigen Gewalttaten: Alle 16 Innenenminister der Bundesländer werden aufgefordert, für alle JVAs Schutzkonzepte verpflichtend einzuführen

Das Schwurgericht am Landgericht Karlsruhe hat einen Häftling wegen Mordversuchs & schwerer Körperverletzung an einem Mitgefangenen, der wegen Kinderpornos inhaftiert war, zu einer Freiheitsstrafe von neun weiteren Jahren Knast verurteilt. Dabei blieb die Frage offen, ob es in der JVA Heimsheim ein Schutzkonzept für die Gefangenen gegeben hat, welche wegen der Deliksarten  § 176 ff & 184 ff StGB inhaftiert sind. Aufgrund der bekannten Knasthierarchie sind alle Inhaftierte dieser Deliktsart von gewalttätigen Angriffen durch Mitgefangene bedroht. Ganz offensichtlich gab es in der JVA Heimsheim ein solches Schutzkonzept nicht. Jedenfalls bedarf es einer dienstrechtlichen und politischen Aufarbeitung. Für die Sicherheit im Strafvollzug sind die Innenminister der Bundesländer zuständig. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die staatliche Schutzpflicht für Gefangene, insbesondere vor Gewalt durch Mitgefangene, in mehreren wegweisenden Entscheidungen konkretisiert. In einer grundlegenden Entscheidung stellte das BVerfG fest, dass der Staat während der Haft die volle Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit der Gefangenen trägt. Die Innenministerkonferenz von Bund & Ländern wird deshalb aufgefordert, Schutzkonzepte für alle JVAs verpflichend einzuführen. Die Schutzkonzepte müssen in die Strafvollzugsgesetze aufgenommen werden und in der Öffentlichkeit transparent sein. Das BVerfG stellt auch klar, dass die JVAs ihre Fürsorgepflicht verletzt, wenn sie Hinweise auf konkrete Bedrohungen durch Mitgefangene ignoriert. Der Gesetzgeber ist auf Bundes- und Länderebene gefordert…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.