Posts Tagged With '§ 176 StGB'

Juli 09, 2026

K13online Prozessbeobachter: Fünf Zeugen/Innen sagen im Fall des Pflegevaters/Pflegetochter vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim aus

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Fünf Zeugen/Innen sagen im Fall des Pflegevaters/Pflegetochter vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim aus

Aufklärungsbuch in einer Kindertagesgruppe: Das Mädchen erzählte der Erzieherin, dass sie die Darstellungen auch mit ihrem Pflegevater machen würde, aber alles geheim bleiben müsse

Am 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim haben fünf Zeugen/Innen ausgesagt. Die 1. Zeugin ist eine Erzieherin einer Kindertagesstätte: Die Vorsitzende Richterin Diana Schick befragt die Zeugin. In einer Kindertagesgruppe gab es ein Aufklärungsbuch mit Darstellungen von nackten Kindern & Eltern. Die siebenjährige Pflegetochter bezeichnete es als „Ekelbuch“. Das Mädchen erzählte der Erzieherin, dass sie die Darstellungen auch mit ihrem Pflegevater machen würde, aber alles geheim bleiben müsse. Sie spielte die sexuellen Handlungen der Erzieherin vor. Auf die Frage, ob das Mädchen dabei Schmerzen hatte, antwortete sie mit Nein. Fotoaufnahmen wurden nicht gemacht. Eine Verhaltensänderung konnte die Erzieherin beim Mädchen nicht feststellen. Der Pforzheimer Kinderschutzverein „Lilith“ wurde eingeschaltet. Das Aufklärungsbuch lag in der Tagesgruppe aus und wurde mit den Kindern thematisiert. Auf Nachfrage eines beisitzenden Richters erzählt die Erzieherin, dass der Papa die Pflegetochter auch geküsst habe und gekuschelt wurde. Die Mama war nie dabei. Die weiteren Zeugenaussagen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Die Verhandlung wird am Montag, den 13. Juli um 9Uhr, mit dem psychologischen Gutachten des Sachverständigen fortgesetzt. K13online wird wieder LIVE dabei sein und in einem Folge-News berichten…

Juli 04, 2026

Angeklagt wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB: Pforzheimer Zeitung(PZ) & Badische Neusten Nachrichten(bnn) berichten vom 1. Verhandlungstag

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Angeklagt wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB: Pforzheimer Zeitung(PZ) & Badische Neusten Nachrichten(bnn) berichten vom 1. Verhandlungstag

Als Prozessbeobachter einer pädophilen Redaktion haben wir oftmals eine andere Sichtweise auf die Beweisaufnahme: Vom 2. Verhandlungstag am 8. Juli werden wir wieder LIVE berichten

Vor dem Landgericht Karlsruhe wird in der Außenstelle Pforzheim wieder einmal ein Fall von § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB verhandelt. Wieder ist die Richterin Diana Schick die Vorsitzende der Strafkammer. Auch Rechtsanwalt Cornelius Schaffrath hat wieder die Verteidigung des 56-jährigen Angeklagten übernommen, der mit seiner 7-jährigen Pflegetochter eine sexuelle Beziehung gepflegt haben soll. Bei den Kinder- und Jugendpornos soll auch seine heute 30-jährige lebliche Tochter im Alter von 14 Jahren dabei sein. Die Pforzheimer Zeitung(PZ) und die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) haben über den 1. Verhandlungstag mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft berichtet. Der 56-Jährige machte lediglich Angaben zur Person, aber äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. K13online zitiert aus den beiden Artikeln, die nur über eine Bezahlschranke gelesen werden können. Mit zwei Abos liegen uns die vollständigen Artikel vor. Als Prozessbeobachter einer pädophilen Redaktion haben wir oftmals eine andere Sichtweise auf die Beweisaufnahme. Ebenso zu den Berichterstattungen der Journalisten/innen der Mainstream-Medien. Vom 2. Verhandlungstag am 8. Juli werden wir wieder LIVE berichten. Wie immer bei öffentlichen Auftritten steht der Inhaber dieses Weblogs als Ansprechpartner zum Pädophilie-Thema bereit. Im Rahmen unsere Gefangenenhilfe – auch für Angehörige von Pädophilen – bieten wir unsere Hilfestellungen an. Erst kürzlich wurde dieses Angebot von der Mutter eines verurteilten Pädophilen angenommen und es gab ein persönliches Treffen mit Dieter Gieseking. Gegen das Urteil des Landgerichtes wurde Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Alle Verfahrensbeteiligte dieser Deliksarten können jederzeit mit uns in Kontakt treten…

Juni 30, 2026

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt: Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hatte im Februar 2025 einen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts in Karlsruhe verwiesen. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte damals bei der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Familienvater bei dem Sexualkontakt mit seiner 6-jährigen Tochter keine sexuelle Gewalt angewandt hat. Dennoch verhängte Schick die SV, die nun vom BGH einkassiert wurde. Auch K13online vertritt die Rechtsauffassung, das die Voraussetzungen für eine SV nicht vorliegen. Der Sachverhalt wurde vom BGH nicht gerügt, weil der Familienvater ein Geständnis abgelegt hatte. K13online war damals als Prozessbeobachter LIVE dabei und hatte in mehreren News berichtet. An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt. Der größte Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Ein solches Spektakel hatte es in Pforzheim noch nicht gegeben. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen Demo-Teilnehmer eingeleitet, die in den sozialen Medien auf kriminelle Weise gegen den Familenvater namentlich gehetzt hatten. Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden. Die Pressesprecherin hat auf Anfrage die Folgetermine mitgeteilt: 3. + 9. + 10. Juli und 3. + 5. August 2026. Als Prozessbeobachter werden wir wieder LIVE dabei sein und berichten….

Juni 03, 2026

Kinderfotograf Achim Lippoth: Landgericht Köln erhöht nach BGH-Revision das Strafmaß auf sieben Jahre Freiheitsstrafe

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Kinderfotograf Achim Lippoth: Landgericht Köln erhöht nach BGH-Revision das Strafmaß auf sieben Jahre Freiheitsstrafe

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert: Über viele Jahre gehörte Achim Lippoth zu den bekanntesten Kinderfotografen Deutschlands

Über viele Jahre gehörte Achim Lippoth zu den bekanntesten Kinderfotografen Deutschlands. Seine Bilder erschienen auch in internationalen Magazinen wie der „Vogue“ oder dem „New York Times Magazine“, für viele Eltern war ein Shooting mit ihm eine Auszeichnung. Dennoch wurde Lippoth im Jahr 2021 von einem Jungen-Modell angezeigt und es begann ein Mamutverfahren. Im Jahr 2022 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft lege erfolgreich Revision ein und der Bundesgerichtshof(BGH) hob das Urteil im Jahr 2024 auf. Ein anderes Kölner Landgericht verurteilte Lippoth nun zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Alle weiteren Vorwürfe konnten nicht bewiesen werden. Zitate WDR: „Er hatte ein feudales Leben, sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn seiner Urteilsbegründung. Das änderte sich schlagartig, als Achim Lippoth im Juni 2021 angezeigt wurde. Daraufhin meldeten sich weitere mögliche Opfer, mittlerweile junge Männer, die als Kind missbraucht worden sein sollen. Der Fotograf habe dadurch seine berufliche Existenz und viel Geld verloren. Als Fotograf sei er verbrannt, so der Richter.“ K13online zitiert Wilhelm Busch: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert“. NIcht im restlichen Strafvollzug, aber wenn Lippoth wieder in die Freiheit entlassen wurde. Wie sich der Ex-Kinderfotograf seine berufliche und private Zukunft vorstellt? Wir wissen es nicht! Das Gericht spricht von einer klaren „pädophilen Veranlagung„. Damit wäre er bei K13online mit politischen und medialen Aktivitäten genau an der richtigen Stelle…

März 19, 2026

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Warum gab es offensichtlich keine polizeilichen Vernehmungen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, den damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin?: Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge?

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Urteils(Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung) wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2025 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing(FDP) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren & zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Lehrerin hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr & sechs Monate auf Bewährung erhalten. Beide Strafmaße liegen über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von Ebbing hat Freispruch gefordert. Deshalb ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt wird. Ebbing hatte die Vorwürfe hinsichtlich des § 176 ff. StGB bestritten. Das offensichtlich rechtsfehlerhafte Gerichtsverfahren wirft jedoch eine weitere Frage auf: Warum gab es offensichtlich keine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, dem damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin? Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge? Er hätte die sexuellen Handlungen bestätigen oder bestreiten können. Eine Verurteilung, nur aufgrund von Chat-Fantasien, kann bei einer Revision keinen Bestand haben. Die Erfolgsaussichten beim BGH sind groß, um dieses Fehlurteil aufzuheben. Ob die Lehrerin ebenfalls Revision einlegt, ist zurzeit unbekannt. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für Beide weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Lehrerin wäre bei Rechtskraft gleich mehrfach getroffen: Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Der Mutter von acht Kindern würde das Sorgerecht für ihre Söhne & Töchter verlieren und müsste zum Sozialamt gehen…  

Februar 24, 2026

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.