Posts Tagged With '§ 176 StGB'

Juni 03, 2026

Kinderfotograf Achim Lippoth: Landgericht Köln erhöht nach BGH-Revision das Strafmaß auf sieben Jahre Freiheitsstrafe

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Kinderfotograf Achim Lippoth: Landgericht Köln erhöht nach BGH-Revision das Strafmaß auf sieben Jahre Freiheitsstrafe

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert: Über viele Jahre gehörte Achim Lippoth zu den bekanntesten Kinderfotografen Deutschlands

Über viele Jahre gehörte Achim Lippoth zu den bekanntesten Kinderfotografen Deutschlands. Seine Bilder erschienen auch in internationalen Magazinen wie der „Vogue“ oder dem „New York Times Magazine“, für viele Eltern war ein Shooting mit ihm eine Auszeichnung. Dennoch wurde Lippoth im Jahr 2021 von einem Jungen-Modell angezeigt und es begann ein Mamutverfahren. Im Jahr 2022 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft lege erfolgreich Revision ein und der Bundesgerichtshof(BGH) hob das Urteil im Jahr 2024 auf. Ein anderes Kölner Landgericht verurteilte Lippoth nun zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Alle weiteren Vorwürfe konnten nicht bewiesen werden. Zitate WDR: „Er hatte ein feudales Leben, sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn seiner Urteilsbegründung. Das änderte sich schlagartig, als Achim Lippoth im Juni 2021 angezeigt wurde. Daraufhin meldeten sich weitere mögliche Opfer, mittlerweile junge Männer, die als Kind missbraucht worden sein sollen. Der Fotograf habe dadurch seine berufliche Existenz und viel Geld verloren. Als Fotograf sei er verbrannt, so der Richter.“ K13online zitiert Wilhelm Busch: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert“. NIcht im restlichen Strafvollzug, aber wenn Lippoth wieder in die Freiheit entlassen wurde. Wie sich der Ex-Kinderfotograf seine berufliche und private Zukunft vorstellt? Wir wissen es nicht! Das Gericht spricht von einer klaren „pädophilen Veranlagung„. Damit wäre er bei K13online mit politischen und medialen Aktivitäten genau an der richtigen Stelle…

März 19, 2026

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

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Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Warum gab es offensichtlich keine polizeilichen Vernehmungen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, den damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin?: Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge?

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Urteils(Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung) wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2025 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing(FDP) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren & zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Lehrerin hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr & sechs Monate auf Bewährung erhalten. Beide Strafmaße liegen über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von Ebbing hat Freispruch gefordert. Deshalb ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt wird. Ebbing hatte die Vorwürfe hinsichtlich des § 176 ff. StGB bestritten. Das offensichtlich rechtsfehlerhafte Gerichtsverfahren wirft jedoch eine weitere Frage auf: Warum gab es offensichtlich keine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, dem damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin? Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge? Er hätte die sexuellen Handlungen bestätigen oder bestreiten können. Eine Verurteilung, nur aufgrund von Chat-Fantasien, kann bei einer Revision keinen Bestand haben. Die Erfolgsaussichten beim BGH sind groß, um dieses Fehlurteil aufzuheben. Ob die Lehrerin ebenfalls Revision einlegt, ist zurzeit unbekannt. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für Beide weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Lehrerin wäre bei Rechtskraft gleich mehrfach getroffen: Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Der Mutter von acht Kindern würde das Sorgerecht für ihre Söhne & Töchter verlieren und müsste zum Sozialamt gehen…  

Februar 24, 2026

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

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Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…

Dezember 21, 2025

Erste Weihnachtsgrüsse aus der JVA Offenburg(SV): „Eberhard“ kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen

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Erste Weihnachtsgrüsse aus der JVA Offenburg(SV): "Eberhard" kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen

Eine Kontaktaufnahme mit uns kann über die Verteidiger vermittelt werden: Wir bieten den Rechtsanwälten an, dass sich ihre Mandanten an die private K13online-Gefangenenhilfe wenden können

Im Rahmen der privaten K13online-Gefangenenhilfe haben wir aus der JVA Offenburg erstmals Weihnachtsgrüsse erhalten. Die Kontaktaufnahme von „Eberhard(66)“ wurde durch seinen Rechtsanwalt vermittelt. In seinen Briefen schreibt „Eberhard“, dass er im damaligen Gerichtverfahren zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen § 176 ff StGB und § 184b StGB verurteilt wurde. Das Landgericht verhängte zusätzlich die Sicherungsverwahrung(SV), worin er sich nunmehr seit rund acht Jahren befindet. Die JVA Offenburg hat erst kürzlich eine neue SV-Abteilung eröffnet, zuvor war er in der JVA Freiburg gewesen. In seinem letzten Brief schreibt „Eberhard“, dass dort 10 SV-Plätze vorhanden sind. Im Gegensatz zur JVA Freiburg werden die Untergebrachten in Offenburg mit Anstand, Respekt, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft behandelt. „Eberhard“ kann sich in der SV-Abteilung zu seiner homosexuellen Pädophilie bekennen. Es gab bisher keinerlei Probleme. Wie alle SV-ler hat „Eberhard“ auf seinem geräumigen Zimmer einen Telefonanschluss. Er wird nun die Freischaltung für Telefonate beantragen. K13online hat bereits mit zwei Gefangenen im regulären Strafvollzug alle zwei Wochen feste Termine für Telefongespräche vereinbart. Die Telefonkosten müssen von den Gefangenen/Untergebrachten selbst aufgebracht werden. Entweder vom Hausgeld(Arbeit) oder von der Rente, wie es bei „Eberhard“ der Fall ist. Die Gefangenen in den JVAs haben in der Regel nicht die Möglichkeit, von dem K13online Hilfsangebot zu erfahren, weil wir in den Adressenlisten nicht aufgeführt sind. Eine Kontaktaufnahme mit uns kann aber über die Verteidiger vermittelt werden. Wir bieten den Rechtsanwälten an, dass sich ihre Mandanten an die private K13online-Gefangenenhilfe wenden können. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter über „Eberhard“ berichten..

Dezember 16, 2025

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

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K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Staatsanwältin Landau fordert für Mutter zweier Kleinkinder Freiheitsstrafe von vier Jahren: Emotionales Plädoyer von Verteidiger Joachim Lederle zeigt Empathie für seine Mandantin(Roma)

Sie machte Fotos & Videos von ihren Kindern in allen Lebensbereichen. In ihrem Schlusswort sagte die Mutter von zwei Kleinkindern vor dem Landgericht in Pforzheim: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an und entschuldige mich. Ich würde alles für meine Kinder tun. Lieber würde ich ohne meine Kinder sterben…!!!“ Zuvor gab es ein Gutachten, welches für die Mutter positiv ausgefallen war. Jedoch hatte die Staatsanwältin Landau auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert. Der Verteidiger Lederle bat in seinem emotionalen Plädoyer um Prüfung eines straflosen Verbotsirrtums. Im Falle einer Verurteilung forderte er eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. K13online Kommentar: Der Sachverhalt ist ein Präzedentsfall für den Bundesgerichtshof(BGH). Bei einer Verurteilung müsste der BGH prüfen, ob ein strafloser Verbotsirrtum vorliegt oder ein vermeidbarer Verbotsirrtum, der strafbar wäre. Der BGH müsste sich mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob der Kontext eines kulturellen Hintergrundes bei strafrechtlichen Bewertung in Deutschland eine Rolle spielt. Die Mutter wußte nicht, dass ihre Handlungen strafbar sein sollen. Von einem Vorsatz kann überhaupt keine Rede sein. Die Verteidigung sollte bei einer Verurteilung auf jeden Fall Revision beim BGH einlegen. Das Urteil soll am Mittwoch, 17. Dezember, um 10.30 Uhr verkündet werden…

Dezember 03, 2025

Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen: Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat

Das Landgericht Bochum hat nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) das Strafmaß gegen den Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) lediglich um drei Monate reduziert. Das neue Urteil von drei Jahren & drei Monaten Freiheitsstrafe ist (noch) nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen. Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Bochumer Landgericht hat in seinem Urteil lediglich berücksichtigt, dass Wolksi in U-Haft 40 Therapiesitzungen absolviert hat. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Ex-Lokalpolitiker befindet sich bereits seit Ende Oktober 2023 in U-Haft, die auf eine rechtskräftige Freiheitsstrafe angerechnet wird. Bei einer erneuten und erfolgreichen Revision könnte es zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren kommen. Die Verteidigung hat einen Monat Zeit, um erneut gegen das Urteil Revision beim BGH einzulegen. Dies wird sicherlich von der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichtes abhängen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update 11.12.2025: Erneut Revision eingelegt)

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.