Ermittlungsverfahren gegen „Kinderschützer“ eingeleitet: Bei der Verhandlung wurden im Gerichtssaal rechtswidrig Fotos des Angeklagten gemacht und mit seinem Namen im Netz veröffentlicht, zusammen mit radikalen Forderungen
Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil vom Landgericht Karlsruhe-Pforzheim Revision beim BGH eingelegt. Damit ist die Verurteilung des Familienvaters zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV) nicht rechtskräftig geworden. Dies berichtet die Badischen Neuesten Nachrichten(bnn). Die Staatsanwaltschaft fordert ein höheres Strafmaß. Warum die Verteidigung Revision eingelegt hat, geht aus dem bnn-Artikel nicht hervor. Weil der Familienvater gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegte hatte, könnte sich die Revision auch auf die verhängte SV beziehen. Nach Rechtsauffassung von K13online liegen die Voraussetzungen für eine SV nicht vor. Bei einer erfolgreichen Revision muss das gesamte Verfahren bei einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Im Kausalzusammenhang mit der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche „Kinderschützer“ eingeleitet, die im Gerichtssaal rechtswidrige Fotos vom Angeklagten gemacht haben und seinen Namen in den sozialen Medien veröffentlicht hatten. Damit wurden im Internet auch die Identitäten der Kinder des Familenvaters öffentlich bekannt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick verurteilte diese mutmaßlichen „Kinderschützer“ scharf. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Ermittlungsverfahrens wird die Staatsanwaltschaft hoffentlich Anklage erheben. K13online wird darüber ausführliche berichten…
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html
Was hat bei dem Strafmaß eine Rolle gespielt?
Entscheidend sei das Gutachten des Sachverständigen gewesen. Der habe, so Richterin Schick, ausdrücklich auf die „hochgradige Gefährlichkeit“ des bis dahin nicht vorbestraften Täters hingewiesen. Bei ihm habe sich eine geradezu „explosionsartige Entwicklung“ gezeigt. Die Strafhöhe sei zudem durch die Schwere der festgestellten Taten bedingt gewesen, wobei auch das Alter der betroffenen Kinder berücksichtigt worden sei, so Spirgath.Ist das Urteil rechtskräftig?
Nein, gegen das Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste der Verurteilte fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Im Anschluss daran würde dann die Sicherungsverwahrung vollstreckt werden – aber nicht im normalen Bereich einer Justizvollzugsanstalt, sondern in einer speziellen Einrichtung oder einem speziellen Bereich für Sicherungsverwahrte, erklärt Henrik Blaßies, Sprecher der Pforzheimer Staatsanwaltschaft.Welche weiteren Prozesse könnte es in Verbindung mit diesem Prozess geben?
Bei der Verhandlung wurden im Gerichtssaal rechtswidrig Fotos des Angeklagten gemacht und mit seinem Namen im Netz veröffentlicht, zusammen mit radikalen Forderungen. Wegen der Veröffentlichung im Internet hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bestätigt Blaßies. Es bestehe der Verdacht eines strafbaren Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die betreffenden Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen.


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